SAV-HSW
GmbH
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.120.720,39 |
2.959.711,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
49.076,00 |
54.901,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.819.988,89 |
2.904.810,89 |
| III.
Finanzanlagen |
251.655,50 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.039.278,17 |
3.094.858,41 |
| I.
Vorräte |
1.606.843,07 |
795.889,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.025.853,79 |
1.477.439,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
406.581,31 |
821.528,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.948,46 |
3.560,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.167.947,02 |
6.058.130,30 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.088.336,41 |
1.628.648,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
999.511,01 |
822.742,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.062.825,40 |
779.905,70 |
| B.
Rückstellungen |
366.969,11 |
336.406,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.712.641,50 |
4.093.075,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.167.947,02 |
6.058.130,30 |
Anhang
A. Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften (§§ 242 bis 251 HGB)
sowie der für Kapitalgesellschaften ergänzenden
Vorschriften (§§ 264ff HGB) erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
linear pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungswert zwischen € 150,00 und €
1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt und
über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das
strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen
und fertigen
Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die
Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die
notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind
nicht in den Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinene
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die
nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
B. Angaben zur Bilanz
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben € 16.117,27 eine
Restlaufzeit von über einem Jahr (Vorjahr €
20.977,01).
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 11.435,50 (Vorjahr
€ 325.738,20) enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
betreffen in Höhe von € 9.537,21 (Vorjahr €
324.150,06) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 1.650.081,24 (Vorjahr € 2.266.766,56) und
einer Restlaufzeit von über 5 Jahren in Höhe von
€ 906.976,26 ( Vorjahr € 1.222.240,00).
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 487.864,85 (Vorjahr € 777.238,22). Sie
stellen gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen dar, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht.
Die Verbindlichkeiten zur Gebäudefinanzierung
sind durch Grundschulden besichert.
C. Sonstige Erläuterungs-und Angabepflichten
(1) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus
Gewährleistungsverpflichtungen in Form von
gesamtschuldnerischer Haftung für
Bankverbindlichkeiten für Unternehmen der SAV-Gruppe
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von T € 0
(Vorjahr T € 20).
(2) Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2013 waren als
Geschäftsführer bestellt:
Herr Martin Kaiser, Ingenieur
Herr Robert Feustel, Ingenieur
(3) Organbezüge
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde nach § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Göppingen, den 26. Mai 2014
SAV-HSW GmbH
- Die Geschäftsführung -
gez. Robert
Feustel
gez. Martin Kaiser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2014 festgestellt.
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