Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Harald Beckers GmbH
Niedieckstraße 5, 41334 Nettetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Beckers seit 11.8.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Harald Beckers GmbHNettetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Anhang zum 31. Dezember 2023der Harald Beckers GmbH,Nettetal-LobberichI. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Gliederung Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Abweichungen zum Vorjahr sind auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforderlich. Sofern es der Übersichtlichkeit diente, haben wir bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gebracht. 2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Bewertung Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: a) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. b) Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 HGB abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Den linearen Abschreibungen liegen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen 1 und 10 Jahren zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben. c) Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. d) Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorrats- vermögen sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. e) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennbetrag abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. f) Die liquiden Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt. g) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. h) Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsverpflichtungen in Höhe von 401.319,00 Euro wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwert- verfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekanntgegebene Rechnungszinsfuß von 1,82 %, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) entspricht. Die Durchschnittsermittlung erfolgt gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB über die vergangenen zehn Geschäftsjahre. Es ist kein Gehalts- und Rententrend berücksichtigt, da es sich um eine Festbetragszusage handelt. Da die Rückdeckungsansprüche im Gesamtbetrag von 330.191,78 Euro aufgrund von Verpfändung dem Zugriff der anderen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtung dienen, sind diese mit der Schuld zu verrechnen. i) Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen entfallen auf Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 Euro (Vorjahr: 533,37 Euro). III. Sonstige Angaben 1. Beziehungen zur Verwaltung Geschäftsführer: Harald Beckers 2. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt der Unterschiedsbetrag im Ansatz in Höhe von 4.527,00 Euro. 3. Unterzeichnung
Nettetal, 21. Juni 2024 gez. Harald Beckers sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt. |
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