Pinz
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
285.954,00 |
359.092,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
57,00 |
| II.
Sachanlagen |
285.953,00 |
359.035,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
406.592,87 |
311.778,82 |
| I.
Vorräte |
105.964,93 |
137.989,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.250,52 |
97.720,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-1.997,40 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
202.377,42 |
76.069,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.854,36 |
9.920,23 |
| Aktiva |
700.401,23 |
680.791,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
211.050,28 |
229.313,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
19.223,50 |
19.223,50 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
134.122,60 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
50.967,11 |
| V.
Bilanzgewinn |
166.826,78 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
144.342,40 |
|
| B.
Rückstellungen |
34.055,26 |
45.656,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
455.295,69 |
405.821,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
377.477,48 |
304.440,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
77.818,21 |
101.381,13 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
265.149,56 |
230.177,89 |
| Passiva |
700.401,23 |
680.791,05 |
Anhang
I. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288, Satz
2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
II.1 Allgemeine Angaben
II.1.1 Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von Euro
185.089,71 soll mit dem Jahresüberschuss aus dem Jahr
2023 in Höhe von Euro 82.484,38 addiert und um eine
Ausschüttung an die Gesellschafter für Vorjahre
in Höhe von Euro 40.747,31 vermindert werden. Der
verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von Euro 226.826,71
soll in Höhe von Euro 60.000,00 an die Gesellschafter
ausgeschüttet und in Höhe von Euro 166.826,78 auf
das Jahr 2024 vorgetragen werden.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going- concern- Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
II.2 Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Steuerliche
Sonderabschreibungen wurden nach Möglichkeit
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten bzw. ihrem Einlagewert bewertet. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten enthalten solche aus Lieferungen
und Leistungen, Kredit- sowie Steuerverbindlichkeiten, die
vor dem Abschlussstichtag entstanden sind, aber erst im
neuen Geschäftsjahr oder später fällig
werden.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 265.149,56.
III. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Benedikt Große-Bley
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
III.1 Feststellung des Jahresabschlusses und
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterin hat heute eine
Gesellschafterversammlung abgehalten und Folgendes
beschlossen:
1. Der vorliegende Jahresabschluss wird
einstimmig genehmigt und damit festgestellt;
2. Der Bilanzgewinn des Jahres 2022 in Höhe
von Euro 185.089,71 wird mit dem Jahresüberschuss aus
dem Jahr 2023 in Höhe von Euro 82.484,38 addiert und
um eine Ausschüttung an die Gesellschafter für
Vorjahre in Höhe von Euro 40.747,31 vermindert. Der
verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von Euro 226.826,71
wurde in Höhe von Euro 60.000,00 vorab an die
Gesellschafter ausgeschüttet und wird in Höhe von
Euro 166.826,78 auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 23.12.2024
gez.
Benedikt Große-Bley, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2024
festgestellt.
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