AY-Istanbul Handels GmbHLiquidiert

85057 Ingolstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 4590
Eingetragen
8.1.2008
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit sowie Import und Export von Lebensmitteln ; Handel mit Waren aller Art, überwiegend aus Istanbul, soweit dieser Handel nicht einer Genehmigung oder Erlaubnis bedarf ; Buchung laufender Geschäftsvorfälle und Beratung von Kleinunternehmen, soweit hierzu keine behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sind ; Verkauf von Fahrkarten und Vermittlung von Reisen im In- und Ausland

Historie

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Management

NameRolle
Süleyman Vural
seit 19.3.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Mehmet Öztürk
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Adem Yavuz
Gerhart-Hauptmann-Str. 3 g, 85055 Ingolstadt
24.500 €
98.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 15.08.2017:

Es handelt sich hier nicht um den "Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015", sondern um den "Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 11.03.2015".

AY Istanbul Handels GmbH i.L.

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015

Bilanz

Aktiva

31.3.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 36.816,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.816,21
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 106.836,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 143.652,27

Passiva

31.3.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 90.605,35
III. Jahresfehlbetrag 41.230,71
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 106.836,06
B. Rückstellungen 4.091,38
C. Verbindlichkeiten 139.560,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 143.652,27

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266,  276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden wie folgt umgerechnet:

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Steuerlich besteht keine so genannte Betriebsaufspaltung.

B. Sonstiges

Gemäß Gesellschafterbeschluss wird der Jahresabschluss zum 31. März 2015 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2017.

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