SolarVest GmbHLiquidiert

44789 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 12315
Eingetragen
11.8.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von Solarwärmekollektoren
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung sowie der Bau, der Betrieb und der Vertrieb von Photovoltaikanlagen. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SolarVest GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

12.500,00

12.500,00

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

15.587,00

19.937,00

II. Sachanlagen

396,00

597,00

III. Finanzanlagen

370.000,00

370.000,00

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

356.453,63

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.479.826,23

688.667,04

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.458,62

45.188,95

Summe Aktiva

2.243.221,48

1.136.889,99

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

209.670,85

215.262,03

III. Jahresfehlbetrag

-33.448,18

-5.591,18

B. Rückstellungen

6.300,00

4.300,00

C. Verbindlichkeiten

2.035.698,81

897.919,14

Summe Passiva

2.243.221,48

1.136.889,99

ANHANG

SolarVest GmbH, Bochum

für das Geschäftsjahr 2012

A. Allgemeine Angaben

I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der SolarVest GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

II. Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.

Abweichungen in der Darstellung von Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in dem Maße vorgenommen, dass diese einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nehmen.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten des § 274 a HGB für die Aufstellung der Bilanz wurde Gebrauch gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses der SolarVest GmbH wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Going-Concern Gesichtspunkten sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 150,00 und bis € 1.000,00, wurden in einen Sammelposten eingestellt, der einheitlich über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben wird.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zum Nominalbetrag. Bei zweifelhaften Forderungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.

Passiva

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 274a HGB verzichtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 52 T€ (VJ 52 T€).

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 710 T€ (VJ 408 T€) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden nicht.

Die SolarVest GmbH hat für die Verluste Ihrer Beteiligungsgesellschaften (siehe Finanz­anlagevermögen) aus der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen in Höhe von 258 T€ als Kommanditistin einzustehen. Darüber hinaus bestehen keine Haftungs­verhältnisse nach § 251 HGB

D. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführung

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2012 bestellt:

Herr Dipl.-Kfm. Rechtsanwalt Matthias Knälmann

Der Geschäftsführer ist von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung wird nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.

II. Weitere Angaben

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 33 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.

Bochum, im Dezember 2013

Geschäftsführer

(Matthias Knälmann)

 

Bochum, den 15. Januar 2014

gez. Matthias Knälmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.01.2014

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