Media-Valley GmbH i.L.
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 23.01.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
23.1.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
10.778,28 |
11.805,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1,48 |
1,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.776,80 |
11.803,76 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
68.101,91 |
67.831,91 |
| Summe
Aktiva |
78.880,19 |
79.637,15 |
Passiva
|
|
23.1.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Verlustvortrag |
92.831,91 |
16.403,13 |
| C.
Jahresfehlbetrag |
270,00 |
76.428,78 |
| D.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
68.101,91 |
67.831,91 |
| E.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.500,00 |
| F.
Verbindlichkeiten |
77.280,19 |
78.137,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
77.280,19 |
78.137,15 |
| Summe
Passiva |
78.880,19 |
79.637,15 |
Anhang
für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar 2018 bis
23. Januar 2018
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 23. Januar 2018 wurde unter
Anwendung der Vorschriften des HGB (§§ 238 ff.
HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Als kleine
Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB hat die
Media-Valley GmbH für den Jahresabschluss die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Satz 1 HGB in Anspruch genommen. Ein Lagebericht war
nicht zu erstellen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode
zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahre der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bilanziert.
Die Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag angesetzt. Die Ansätze der
Verbindlichkeiten erfolgten zum Rückzahlungsbetrag.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es
sich um die Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Die Gesellschaft ist überschuldet. Auf die
Antragspflicht nach § 64 GmbH-Gesetz wird hingewiesen.
Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 93.101,91
wird in die Liquidationseröffnungsbilanz zum 24.
Januar 2018 übernommen.
4. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war
im Wirtschaftsjahr Herr Jun Ma, Kaufmann, bestellt. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB
befreit.
Hamburg, festgestellt am 05. April 2018
(Jun Ma)
Der vorstehende Jahresabschluss wurde von uns
aufgrund der uns vorgelegten Bücher und
Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der
Firma Media-Valley GmbH, Hamburg, erstellt. Die
Prüfung der Buchführung, der Unterlagen und der
Wertansätze war nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Wir haben die Geschäftsführung auf etwaige
Insolvenzantragsverpflichtungen hingewiesen.
Hamburg, den 05. April 2018
TRHS Treuhandgesellschaft Hamburg-Süd mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Gramatke)
Wirtschaftsprüfer
sonstige Berichtsbestandteile
Datum der Feststellung / Unterschriftsangaben
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2018
festgestellt.
Hamburg, den 05.04.2018
gez.: Jun Ma, Geschäftsführer
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