Bühler Electronic GmbHLiquidiert

53572 Unkel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 11341
Eingetragen
12.2.1982
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Karl Georg Bühler
seit 29.2.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

53572 Unkel, Buchenweg 7
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bühler Electronic GmbH

Unkel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 431.160,54
I. Sachanlagen 2,00 2,50
II. Finanzanlagen 0,00 431.158,04
B. Umlaufvermögen 100.006,19 222.662,27
I. Vorräte 0,00 2.207,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.653,34 13.598,33
III. Wertpapiere 50.624,12 168.832,70
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.728,73 38.023,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.925,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.008,19 655.748,78

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.899,16 223.418,98
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 147.854,39 75.887,27
III. Jahresfehlbetrag 144.519,82 -121.967,12
B. Rückstellungen 63.569,93 415.437,79
C. Verbindlichkeiten 7.539,10 16.892,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.008,19 655.748,78

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Bühler Elektronik GmbH wurde entsprechend der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Forderungen gegen Gesellschafter/verbundene Unternehmen (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von Euro 15.766,48 (Vj.: TEuro 4).

Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 3.334,57 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.

  Euro
Die sonstigenRückstellungen betragen 8.043,00
davon entfallen auf:  
Gewährleistung 443,00
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 7.600,00

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Es wurden außerplanmäßige Anschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Wertpapiere des Anlagevermögens i. H. v. Euro 18.738,81 (Vj.: TEuro 0) vorgenommen.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Karl Bühler, Berufsbezeichnung

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Unkel, den 20. Dezember

im Original gez. Karl Bühler, GF

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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