Sparkasse Aachen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Klaus Schmitz seit 11.3.2026 | Vorstandsmitglied |
Thomas Salz seit 5.4.2018 | Vorstandsmitglied |
Christian Dr. Burmester seit 6.7.2012 | Vorstandsmitglied |
Norbert Laufs seit 2.7.2009 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse AachenAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023der Sparkasse Aachen1 Grundlagen der RechnungslegungDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1 Allgemeine AngabenDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. 2.2 Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten2.2.1 ForderungenDie Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden auf Grund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung unverzinslich waren. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für Forderungen an Kunden besteht zusätzlich Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute. 2.2.2 WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert; dabei wurde die Durchschnittsbewertung angewandt. Bei Wertpapierleihgeschäften gehen wir nicht von einem Abgang der Wertpapiere aus und weisen sie weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken und damit das wirtschaftliche Eigentum weiterhin bei der Sparkasse verbleiben. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Für Anteile an Investmentvermögen sind wir davon ausgegangen, dass grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmewert für die Bewertung der Fondsanteile maßgeblich ist, d.h. bei Spezialfondsanteilen der Rücknahmewert gemäß Angaben der Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Bei Publikumsfonds, deren Rücknahme durch die Fondsgesellschaft nicht eingeschränkt ist, haben wir den Rücknahmewert gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) angenommen, ansonsten den niedrigsten Börsenkurs. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für Wertpapiere besteht zusätzlich Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute. 2.2.3 Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung, bilanziert. Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der Vorgaben des RS HFA 10 des IDW. 2.2.4 Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie Sachanlagen und die immateriellen Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Sachanlagen, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. Die Sparkasse war von dem Hochwasserereignis im Juli 2021 betroffen. In diesem Zusammenhang wurden Sachanlagen beschädigt oder zerstört. Anschaffungskosten für die Wiederbeschaffung haben wir um Ansprüche aus Versicherungsleistungen gemindert. Versicherungsansprüche haben wir aktiviert, soweit die Voraussetzungen für die Leistung zum Bilanzstichtag bereits erfüllt waren. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird. Soweit die Gründe für die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestanden, wurden Zuschreibungen vorgenommen. 2.2.5 Latente SteuernEinen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. 2.3 Bilanzierung und Bewertung der Passivposten2.3.1 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt ggf. unter dem Nominalwert liegt. Wir haben die Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag berücksichtigen wir durch eine zeitanteilige Reduzierung des Nominalwerts. Die Reduzierung des Nominalwertes bei den GLRG III - Geschäften bezieht sich auf die Ansprüche auf Zinsermäßigungen, die zum 31.12.2023 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als realisiert gelten. Dabei haben wir uns an den vom IDW veröffentlichten Grundsätzen orientiert. Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt. 2.3.2 RückstellungenRückstellungen haben wir in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung. Für bestimmte Gruppen von Rückstellungen haben wir auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit bis zu einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgt mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes sind wir davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend des Teilwertverfahrens ermittelt. Dabei wurden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,5 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,82 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 2,75 Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 1,14 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. 2.3.3 Fonds für allgemeine BankrisikenZur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein Sonderposten gemäß § 340g HGB. Ein Teilbetrag von 25,9 Mio. EUR dient den unter 4.1. Sonstige Angaben - Aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen - dargestellten Sachverhalt zur Ersten Abwicklungsanstalt. Auch wurde in der Vergangenheit vorsorglich ein Teilbetrag von 25,0 Mio. EUR auf Grund der Zusammensetzung unseres Beteiligungsportfolios reserviert. 2.4 Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuch) einbezogen. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsrisiken aus Wertpapieren gebildet. Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in einem separaten Abschnitt des Lageberichts. Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bzw. als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW. 2.5 Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. 2.6 Ausweis in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im AnhangDer gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen erfolgt für bankgeschäftliche Sachverhalte unter dem Zinsergebnis und für sonstige Sachverhalte unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Ausweis der Ergebnisse der Währungsumrechnung erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank entfallen dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen. 2.7 Angabe der Grundlage für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in EURAuf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der Terminkurs herangezogen. In den Beständen sind in derselben Währung besonders gedeckte Geschäfte vorhanden. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung beseitigt wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um laufende Konten, Währungspositionen sowie Devisentermingeschäfte von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten und Kunden gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung nicht besonders gedeckter Geschäfte wurden unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt und analog ausgewiesen. 3 Sonstige Erläuterungen zur Bilanz3.1 AktivaAktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend nach Anlagezielen gegliedert dargestellt sind: (Angaben in Mio. EUR)
1) Nach den Vertragsbedingungen kann die
Sparkasse die Sachauskehrung, d.h. eine Übertragung
der Wertpapiere aus dem Fondsvermögen und Einstellung
der einzelnen Gattungen in das Depot A der Sparkasse
verlangen.
Der Profi-Universal-Fonds ist ein international ausgerichteter Spezialfonds, der in vier Segmente untergliedert ist und überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Der Profi-Immobilien-Fonds ist ein auf die europäischen Immobilienmärkte ausgerichteter Spezialfonds. Bei beiden Fonds ist die Sparkasse alleinige Anteilsinhaberin. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.
Aktiva 7 - Beteiligungen
Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Aktiva 8 - Anteile an verbundenen UnternehmenIm Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar. Aktiva 12 - Sachanlagen
Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,77 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern haben wir nicht angesetzt. Die verrechneten passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen an Kunden, Eigene Wertpapiere und Rückstellungen. Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne halten wir die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten Steuern für gegeben.
Entwicklung des Anlagevermögens
3.2 PassivaPassiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 717 Tsd. EUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. EventualverbindlichkeitenBei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie ist vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden. Gesamtbetrag der Schulden in Fremdwährung
4 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 2 ZinsaufwendungenIn diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 9,2 Mio. EUR enthalten, die aus der vorzeitigen Schließung von drei Zinsswapgeschäften (Close-Out-Zahlungen) resultieren und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. 5 Sonstige Angaben5.1 Aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen die im Folgenden genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB: 5.1.1 Noch nicht eingeforderte Einlagen bei BeteiligungenZum Bilanzstichtag bestehen Einzahlungsverpflichtungen auf noch nicht eingeforderte bedungene Einlagen bei Beteiligungen von 16,4 Mio. EUR (Vorjahr: 8,2 Mio. EUR). 5.1.2 Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen. Der RSGV ist entsprechend seines Anteils verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (5,76 %). Zum 31.12.2023 beträgt der Anteil 6,67 %. Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der Erste Abwicklungsanstalt erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 bis auf weiteres ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt. Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 25,9 Mio. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt. 5.1.3 Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseDie Sparkasse Aachen hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden. Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnittsverfahrens ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 74,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 5,9 Mio. EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 223,4 Mio. EUR. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip). 5.2 Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: a. Freiwillige InstitutssicherungPrimäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. b. Gesetzliche EinlagensicherungDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 Tsd. EUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende gesamte Zielvolumen 33,3 Mio. EUR. In 2024 sind noch 1,1 Mio. EUR einzuzahlen. Die Sparkasse hat sich gegenüber dem RSGV-Stützungsfonds unwiderruflich verpflichtet diesen Betrag bis zum 3. Juli 2024 in den Stützungsfonds einzubringen. Für diesen Betrag besteht eine Rückstellung. 5.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenZum Bilanzstichtag stellen sich die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar: (Angaben in Mio. EUR)
5.4 PfandbriefeDie Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 Pfandbriefemissionen nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) durchgeführt. Es wurden ein öffentlicher Namenspfandbrief in Höhe von 20,0 Mio. EUR und neun Namens-Hypothekenpfandbriefe mit einem Nominalwert von insgesamt 105 Mio. EUR platziert. Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung über unsere Homepage im Internet (www.sparkasse-aachen.de) erfüllt. Zum 31.12.2023 stellen sich die Deckungsrechnungen (getrennt nach Pfandbriefgattungen) wie folgt dar: Deckungsrechnung für Öffentliche Pfandbriefe:Die im Deckungsregister der Öffentlichen Pfandbriefe enthaltenen Darlehen (161,8 Mio. EUR) werden in der Bilanz unter Forderungen an Kunden ausgewiesen. Die zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe bestimmten Wertpapiere (60,0 Mio. EUR) finden sich in der Bilanz unter Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. I. Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur(Angaben in Mio. EUR)
*) Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
II. Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)
*) Es sind keine Gewährleistungen aus
Gründen der Exportförderung enthalten
III. Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte(Angaben in Mio. EUR)
IV. Übersicht über rückständige Leistungen (Angaben in Mio. EUR)
V. ISIN-Liste der Inhaberpapiere
Deckungsrechnung für Namens-Hypothekenpfandbriefe:Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen (732,7 Mio. EUR) werden in der Bilanz unter Forderungen an Kunden ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe (20,0 Mio. EUR) finden sich in der Bilanz unter Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. I. Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur(Angaben in Mio. EUR)
*) Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
II. Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)
III. Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)
IV. Übersicht über rückständige Leistungen (Angaben in Mio. EUR)
V. ISIN-Liste der Inhaberpapiere
VI. Anhang des Jahresabschlusses
5.5 Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte, bei denen es sich ausschließlich um OTC-Produkte handelt, ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der derivativen Finanzinstrumente. Bei den zinsbezogenen Termingeschäften handelt es sich um Geschäfte der Zinsbuchsteuerung, die in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen wurden. Bei den Devisentermingeschäften handelt es sich ausschließlich um Geschäfte im Kundeninteresse, denen betrags-, währungs- und fristenkongruente Deckungsgeschäfte mit Kreditinstituten gegenüberstehen. (Angaben in Mio. EUR)
1 Aus Sicht der Sparkasse werden negative
Zeitwerte mit Minus angegeben.
Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price). Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt, da es sich ausschließlich um OTC-Produkte handelt. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte wurden die Terminkurse zum Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten herangezogen. Diese wurden auf Basis der Veröffentlichungen von Refinitiv ermittelt. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich nahezu ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Zusätzlich wurden Devisentermingeschäfte mit Kunden abgeschlossen. Angaben zu den Bewertungseinheiten können dem Lagebericht entnommen werden. 5.6 OffenlegungDie nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-aachen.de) unter der Rubrik "Ihre Sparkasse" veröffentlicht. 5.7 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. 5.8 Gesamthonorar des AbschlussprüfersIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
5.9 Mitarbeiter(innen)Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
5.10 Angaben zu OrganmitgliedernVerwaltungsrat
Mitarbeitervertreter(innen) der Sparkasse Aachen
An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 3.747 Tsd. EUR ausgereicht. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschließlich seiner Ausschüsse (Hauptausschuss und Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 594 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den 1,5-fachen Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 3.565 EUR p.a. bzw. im Hauptausschuss und Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 1.782,50 EUR; die Vorsitzenden erhalten den 1,5-fachen Betrag. Die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten einen Pauschalbetrag von 594 EUR p.a.. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge von 219 Tsd. EUR, die sich wie folgt aufteilen: Dr. Tim Grüttemeier 25,2 Tsd. EUR, Hermann Josef Pilgram 19,3 Tsd. EUR, Ulla Thönnissen 24,4 Tsd. EUR 1 , Mathias Dopatka 14,3 Tsd. EUR, Sibylle Keupen 23,5 Tsd. EUR, Werner Krickel 16,5 Tsd. EUR, Iris Lürken 13,4 Tsd. EUR 1 , Martin Peters 4,5 Tsd. EUR, Janine Köster 4,6 Tsd. EUR, Hendrik Schmitz 6,4 Tsd. EUR 1 , Marc Teuku 8,5 Tsd. EUR 1 , Boris Linden 0,6 Tsd. EUR, Joachim Moselage 0,6 Tsd. EUR, Ingrid von Morandell 0,6 Tsd. EUR, Harald Baal 0,6 Tsd. EUR, Christiane Karl 1,8 Tsd. EUR, Birdal Dolan 0,6 Tsd. EUR, Jochen Emonds 1,8 Tsd. EUR, Jörg Taufenbach 0,6 Tsd. EUR, Micha Kreitz 0,6 Tsd. EUR, Salim Azmani 8,3 Tsd. EUR, Holger Dorbholz 18,4 Tsd. EUR, Sigrid Jaedicke 6,5 Tsd. EUR, Tanja Persigehl 7,1 Tsd. EUR, Thomas Römgens 7,1 Tsd. EUR, Rolf Nordt 0,6 Tsd. EUR, Andrea von Wirth 1,2 Tsd. EUR, Georg Schmidt 0,3 Tsd. EUR, Oliver Kaldenbach 0,3 Tsd. EUR, Frank Neumann 0,6 Tsd. EUR, Stefan Vouhs 0,6 Tsd. EUR.
1 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer
Vorstand
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden zum Bilanzstichtag Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 318 Tsd. EUR gewährt. Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehaltes gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 3.470 Tsd. EUR gewährt, die sich wie folgt aufteilen: Norbert Laufs 769 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 71 Tsd. EUR, sonstige Vergütungen 17 Tsd. EUR); Dr. Christian Burmester 724 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 68 Tsd. EUR, sonstige Vergütungen 6 Tsd. EUR); Ralf Wagemann 689 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 64 Tsd. EUR, sonstige Vergütungen 5 Tsd. EUR); Thomas Salz 691 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 64 Tsd. EUR, sonstige Vergütungen 7 Tsd. EUR); Wilfried Nellessen 88 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 48 Tsd. EUR, sonstige Vergütungen 1 Tsd. EUR); Holger Schmitz 510 Tsd. EUR (davon sonstige Vergütungen 93 Tsd. EUR, davon 83 Tsd. EUR für zusätzliches Alterseinkommen). Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Diese werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ermittelt. Die Vorstandsmitglieder haben im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Norbert Laufs beträgt 50 % bis zum 31.05.2024, von Herrn Dr. Christian Burmester 50 % bis zum 30.06.2027, von Herrn Thomas Salz 45 % bis zum 31.03.2028 der festen Bezüge. Der Anspruch steigt alle 5 Jahre regelmäßig um 5 %-Punkte auf max. 55 % an. Hinsichtlich des Übergangsgeldes und der Versorgungsbezüge besteht eine Regelung für Hinterbliebenenbezüge. Auf dieser Basis und unter der Annahme des geplanten Eintritts in den Ruhestand wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Den Herren Wagemann und Nellessen wurden im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden zum 31.12.2023 bzw. zum 31.01.2023 keine weiteren Leistungen zugesagt bzw. gewährt. Die Pensionsrückstellung beträgt insgesamt 17.711 Tsd. EUR und teilt sich wie folgt auf: Norbert Laufs 9.318 Tsd. EUR (Zuführung im Berichtsjahr 1.146 Tsd. EUR); Dr. Christian Burmester 5.078 Tsd. EUR (Zuführung im Berichtsjahr 622 Tsd. EUR); Thomas Salz 3.315 Tsd. EUR (Zuführung im Berichtsjahr 601 Tsd. EUR). Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 1.633 Tsd. EUR gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 37.881 Tsd. EUR.
Aachen, 25. März 2024 Sparkasse Aachen Der Vorstand Laufs Dr. Burmester Salz Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 S. 2 KWG zum 31.
Dezember 2023
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Ein aus unserer Sicht besonders wichtiger Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.
a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 9.879,2 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 68 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 1.181,6 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.
Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.
Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.
Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt 3.1) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 2.2.1) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2.5.2.3, 2.6.3 und 4.2.1.1).
C. Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurden, umfassen:
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den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023, |
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den Bericht des Verwaltungsrates. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse oder ein verbundenes Unternehmen der Sparkasse i. S. von § 271 Abs. 2 HGB erbracht:
für die Sparkasse erbrachte Leistungen
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Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW, |
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Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank), |
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Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel. |
für ein verbundenes Unternehmen der Sparkasse erbrachte Leistungen
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freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der S-Finanz Aachen GmbH, |
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freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Sparkassen-Kommunikations-Center GmbH. |
G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralf Eiting.
Düsseldorf, 14 Mai 2024
Prüfungsstelle
des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Eiting, Wirtschaftsprüfer
Kaever, Verbandsprüfer
Lagebericht 2023
Sparkasse Aachen
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Aachen
Die Sparkasse Aachen ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes in Düsseldorf (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. in Berlin (DSGV) angeschlossen. Die Sparkasse ist im Handelsregister beim Amtsgericht Aachen unter der Nummer HRA 4409 eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband StädteRegion Aachen - Stadt Aachen. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Aachen. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kundinnen und Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.
Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.
Das Bauspar-, Versicherungs-, Investment-, Immobilienvermittlungs- und Leasinggeschäft werden über unsere Tochterunternehmen und im Verbund mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe betrieben.
Zum Jahresende waren 1.575 Mitarbeitende bei der Sparkasse Aachen aktiv beschäftigt (Vorjahr 1.591). Damit verringerte sich der Personalbestand stichtagsbezogen um 16 Personen. Der Rückgang ist Folge einer natürlichen Fluktuation. Zum 1. September 2023 haben zudem 50 Auszubildende ihre Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/-frau begonnen. Insgesamt waren 126 Auszubildende (Vorjahr 132) im Haus der Sparkasse Aachen beschäftigt.
Als regional verwurzeltes Kreditinstitut ist die Sparkasse Aachen in ihrem Geschäftsgebiet, der StädteRegion Aachen, tätig. Mit 65 Geschäftsstellen (Vorjahr 69) inklusive zweier Zentralen und zusätzlich 14 (Vorjahr 7) Selbstbedienungsstellen steht die Sparkasse ihren Kundinnen und Kunden flächendeckend zur Verfügung. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Umsetzungen des neuen Geschäftsstellen-Konzeptes zurückzuführen, mit dem die Sparkasse Aachen dem veränderten Kundenverhalten und der Lage am Arbeitsmarkt sowie dem zunehmenden Trend zu mobilem Arbeiten Rechnung trägt.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.
Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.
Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.
Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.
Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 Prozentpunkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.
Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.
Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).
Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.
Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).
Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).
Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.
Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte; wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.
Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.
Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.
Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt; allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).
Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.
Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen in einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.
2.2 Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023
Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.
Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.
Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7 %).
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.
In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.
Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.
Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. EUR und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.
Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Seit Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.
2.3 Bedeutsamste nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Die Höhe unserer Marktanteile im Privat- und Firmenkundengeschäft stellt für uns einen wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikator dar. Auf Grundlage einer Markterhebung im Jahr 2017 liegt der Marktanteil (bezogen auf Exklusiv- oder Hausbankkunden) im Firmenkundengeschäft bei 72 %. Der nach derselben Abgrenzung ermittelte Marktanteil im noch stärker umkämpften Privatkundengeschäft liegt bei 57 %. Dieser Anteil wurde zuletzt im Jahr 2020 erhoben. Die Sparkasse Aachen ist damit in ihrem Geschäftsgebiet Marktführer im Finanzdienstleistungssektor. Eine erneute Erhebung des Marktanteils beider Segmente ist für 2024 vorgesehen und wird künftig alle drei Jahre erfolgen (bisher alle vier bzw. sechs Jahre für das Privat- bzw. Firmenkundengeschäft).
2.4 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
Folgende Kennzahlen leiten sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse Aachen ab und wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert:
| Kennzahlen | Quote per 31.12.2023 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung 1 | 1,57 % |
| Cost-/Income-Ratio 2 | 46,09 % |
| Personal- und Sachkostenquote | 1,34 % |
| Gesamtkapitalquote nach CRR 3 | 20,10 % |
| Rang in der Vergleichsgruppe 4 | 2 |
1 Betriebsergebnis vor Bewertung =
Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich
Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und
Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen
gemäß Abgrenzung des
Sparkassenbetriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
2 Cost-Income-Ratio =
Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
(bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Verhältnis der angerechneten Eigenmittel
bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
(Adressenrisiken, operationelle Risiken, Marktrisiken und
Risiken einer Anpassung von Kreditbewertungen)
4 Rang beim Betriebsergebnis vor Bewertung im
Vergleich der 7 ausgewählten Großsparkassen
2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung
Eckpunkte der Geschäftsentwicklung:
| Bestand | |||||
|
2023
in Mio. EUR |
2022
in Mio. EUR |
Veränderung
in Mio. EUR |
Veränderung
in % |
Anteil in % der Bilanzsumme | |
| Bilanzsumme | 14.474,0 | 14.284,7 | 189,3 | 1,3 | |
| DBS 1 | 14.243,8 | 14.953,1 | -709,3 | -4,7 | |
| Geschäftsvolumen 2 | 14.641,4 | 14.457,9 | 183,5 | 1,3 | |
| Aktivseite | |||||
| Barreserve | 171,2 | 167,5 | 3,7 | 2,2 | 1,2 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 1.123,8 | 1.219,7 | -95,9 | -7,9 | 7,8 |
| Forderungen an Kunden | 9.879,2 | 9.744,4 | 134,8 | 1,4 | 68,3 |
| Wertpapieranlagen | 2.952,9 | 2.808,6 | 144,3 | 5,1 | 20,4 |
| Beteiligungen / Anteilsbesitz | 177,0 | 175,2 | 1,8 | 1,0 | 1,2 |
| Sachanlagen | 127,4 | 118,4 | 9,0 | 7,6 | 0,9 |
| Passivseite | |||||
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.343,1 | 1.275,6 | 67,5 | 5,3 | 9,3 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kunden | 11.140,8 | 11.148,0 | -7,2 | -0,1 | 77,0 |
| Rückstellungen | 162,6 | 114,9 | 47,7 | 41,5 | 1,1 |
| Eigenkapital (inkl. Fonds für Bankrisiken) | 1.782,1 | 1.682,7 | 99,4 | 5,9 | 12,3 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
Das Geschäftsjahr 2023 war weiter geprägt von den Auswirkungen der geopolitischen Konflikte. Im Berichtsjahr beeinflussten zudem weitere sukzessive Leitzinserhöhungen deutlich die Geschäftsentwicklung, insbesondere im Kundenkreditvolumen, im Kundeneinlagengeschäft und bei den Wertpapieranlagen.
2.5.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Die Bilanzsumme der Sparkasse Aachen erhöhte sich in 2023 entgegen unserer Erwartungen um 1,3 % auf 14.474,0 Mio. EUR (Vorjahr 14.284,7 Mio. EUR). Der leichte Anstieg ist im Ergebnis auf ein leicht zunehmendes Kundenkreditgeschäft sowie auf einen Anstieg bei den Wertpapieranlagen zurückzuführen. Demgegenüber zeigte das Einlagengeschäft mit unseren Kundinnen und Kunden wie erwartet einen leichten Rückgang. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) erhöhte sich um 1,3 % auf 14.641,4 Mio. EUR (Vorjahr 14.457,9 Mio. EUR). Mit einem Anteil von 68,3 % (Vorjahr 68,2 %) bleibt das Kundenkreditgeschäft unverändert die bedeutendste Position auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Anlagen in Wertpapieren erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr auf einen Anteil von 20,4 % (Vorjahr 19,7 %) der Bilanzsumme, die Forderungen an Kreditinstitute machten einen Anteil von 7,8 % (Vorjahr 8,5 %) aus.
Auf der Passivseite dominieren die Kundeneinlagen und Schuldverschreibungen der Sparkasse mit einem verringerten Anteil von 77,0 % (Vorjahr 78,0 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich leicht auf einen Anteil von 9,3 % (Vorjahr 8,9 %). Das Eigenkapital, das im Berichtsjahr auf 1.782,1 Mio. EUR anstieg, macht einen leicht gestiegenen Anteil von 12,3 % (Vorjahr 11,8 %) der Passivseite aus.
2.5.2 Aktivgeschäft
2.5.2.1 Barreserve
Der leichte Anstieg der Barreserve ist eine stichtagsbezogene Entwicklung.
2.5.2.2 Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich in 2023 leicht um 95,9 Mio. EUR oder 7,9 % auf 1.123,8 Mio. EUR. In diesem Posten sind insbesondere Guthaben bei der EZB (Einlagenfazilität) sowie Forderungen an Landesbanken enthalten.
2.5.2.3 Kundenkreditvolumen
Mit einer leichten Steigerung der Kredite an Kundinnen und Kunden um 1,4 % auf 9.879,2 Mio. EUR (Vorjahr 9.744,4 Mio. EUR) setzte sich der Trend der Vorjahre abgeschwächt, aber leicht besser als von uns erwartet, fort. In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 in Verbindung mit hohen Baupreisen war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage im Bereich der Immobilienfinanzierungen zu beobachten. Bei grundsätzlich unveränderten Kreditvergabestandards wurde das dennoch verbleibende Wachstum vor allem durch öffentliche und gewerbliche Finanzierungen getragen.
2.5.2.4 Wertpapieranlagen
Der Gesamtbestand hat sich in 2023 um 5,1 % auf 2.952,9 Mio. EUR (Vorjahr 2.808,6 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg ist unter anderem auf attraktivere Anlagemöglichkeiten bei festverzinslichen Wertpapieren im Rahmen der Liquiditätssteuerung zurückzuführen.
Bei den Beständen handelt es sich fast ausschließlich um Wertpapiere der Liquiditätsreserve, die auch größtenteils zur kurzfristigen Refinanzierung bei der EZB zur Verfügung stehen. Hauptbestandteil sind verzinsliche Wertpapiere von Emittenten ausschließlich aus dem Investment Grade Bereich.
Die eigenen Wertpapiere wurden bis auf unsere Immobilienfonds (187,9 Mio. EUR) dem Umlaufvermögen zugeordnet. Die Bewertung des Wertpapierbestandes erfolgte wie bisher unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips. Detaillierte Informationen zur Zuordnung und den Bewertungsmethoden sind im Anhang zum Jahresabschluss dargestellt.
2.5.2.5 Beteiligungen / Anteilsbesitz
Im Geschäftsjahr stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen leicht um 1,8 Mio. EUR auf 177,0 Mio. EUR (Vorjahr 175,2 Mio. EUR). Abschreibungen waren, bis auf einen geringen Betrag von 0,05 Mio. EUR, im Beteiligungsportfolio nicht vorzunehmen, demgegenüber erfolgten Zuschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR, so dass per Saldo ein leicht positiver Betrag aus dem Bewertungsergebnis verblieb.
2.5.2.6 Sachanlagen
Die Sachanlagen erhöhten sich auf 127,4 Mio. EUR (Vorjahr 118,4 Mio. EUR). Hauptgrund hierfür waren zusätzliche Aktivierungen aus Neu- und Umbauten.
2.5.3 Passivgeschäft
2.5.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich leicht von 1.275,6 Mio. EUR auf 1.343,1 Mio. EUR aufgrund einer erweiterten Emission von Pfandbriefen.
2.5.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Kundeneinlagen und Schuldverschreibungen reduzierten sich im Jahr 2023 mit - 0,1 % leicht gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 11.140,8 Mio. EUR (Vorjahr 11.148,0 Mio. EUR). Der in den Vorjahren herrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.
Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden (leichter Rückgang verbunden mit einem leicht erhöhten Wertpapierabsatz) wurden damit mehr als erfüllt.
2.5.4 Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 die nachfolgenden Schwerpunkte ergeben, die teilweise zur Steigerung des Provisionsergebnisses beigetragen haben.
2.5.4.1 Zahlungsverkehr
Der Bestand an Konten erhöhte sich auf 356.397 Stück (Vorjahr 351.521 Stück).
2.5.4.2 Vermittlung von Wertpapieren
Der Wertpapierumsatz mit Kundinnen und Kunden reduzierte sich leicht von 1.222,2 Mio. EUR auf 1.198,9 Mio. EUR. Der Wertpapier-Nettoabsatz stieg auf 166,5 Mio. EUR und damit im Vergleich zum Vorjahr stärker als von uns erwartet um ca. 22 % an (Vorjahr 135,9 Mio. EUR).
2.5.4.3 Immobilienvermittlung
Mit Hilfe der Sparkassen Immobilien GmbH haben im zurückliegenden Jahr 343 (Vorjahr 358) Objekte mit einem Kaufpreisvolumen von 107,9 Mio. EUR (Vorjahr 141,6 Mio. EUR) einen neuen Eigentümer gefunden.
2.5.4.4 Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
Für die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen bedienen wir uns unserer Tochtergesellschaft, der S-Finanz-Aachen GmbH. Im Geschäftsjahr wurde bei der Vermittlung von Bausparverträgen an die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse mit 243,8 Mio. EUR das Niveau des Vorjahres (272,6 Mio. EUR) deutlich unterschritten.
Bei den Lebens- und Sachversicherungen wurde im Jahr 2023 ein Ertrag (ohne Bestandsprovisionen und ohne Stornierungen) von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr 5,7 Mio. EUR) erzielt.
2.5.5 Derivate
Im Rahmen der Zinsbuchsteuerung wurden Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Hinsichtlich der zum Jahresabschluss bestehenden derivativen Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. Der starke Rückgang der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente ist maßgeblich durch das stichtagsbezogen niedrigere mittel- und langfristige Zinsniveau begründet.
2.5.6 Investitionen und wesentliche Baumaßnahmen
Der in 2021 begonnene Neubau in Broichweiden eines Wohn- und Geschäftshauses mit Sparkassenfiliale ist planmäßig fertig gestellt, die Sparkassenfiliale wurde im Dezember eröffnet.
In Imgenbroich zeigt der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Sparkassenfiliale gute Fortschritte, die Fertigstellung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 sein. Es ergaben sich witterungsbedingte Verzögerungen.
In Kornelimünster, Weisweiler und Eschweiler ist die Wiederherstellung der vom Hochwasser verursachten Schäden abgeschlossen, alle drei Stellen sind wieder in vollem Umfang hergestellt.
In Monschau wurde mit dem Neubau eines Parkhauses und eines Gebäudes für die Bücherei der Stadt Monschau begonnen, das nach Teilabriss alter Gebäudeteile den vorhandenen denkmalgeschützten Altbau ergänzen wird.
2.6 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.6.1 Vermögenslage
Zum Bilanzstichtag verfügte die Sparkasse Aachen über eine Sicherheitsrücklage in Höhe von 940,4 Mio. EUR (Vorjahr 924,2 Mio. EUR). Sie erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Darüber hinaus bestehen Rücklagen für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von 802,2 Mio. EUR (Vorjahr 728,0 Mio. EUR).
In den Rücklagen enthalten ist eine Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlichen Abwicklungsdauer der Ersten Abwicklungsanstalt von 25 Jahren trägt. Weitere Informationen werden im Anhang zum Jahresabschluss 2023 dargestellt. Daneben wurde in der Vergangenheit vorsorglich ein Teilbetrag von 25,0 Mio. EUR aufgrund der Zusammensetzung unseres Beteiligungsportfolios reserviert. Die Kernkapitalquote beträgt 20,10 % (Vorjahr 20,27 %). Die Eigenkapitalanforderungen der CRR in Verbindung mit den ergänzenden Vorschriften der SolvV wurden jederzeit eingehalten. Per 31. Dezember 2023 überschreitet die Gesamtkapitalquote mit 20,10 % (Vorjahr 20,27 %) die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Mindestanforderungen von 8 % zzgl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen (Kapitalerhaltungs- sowie antizyklischem Kapitalpuffer), Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien und individueller Kapitalanforderungen (SREP) gemäß CRR deutlich. Es bestehen weitere Eigenmittel nach § 26a KWG a.F.. Aufgrund der sehr guten Ertragsentwicklung verbunden mit Zuschreibungen im Wertpapiergeschäft konnten die Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB auf 90 Mio. EUR (Vorjahr 0 Mio. EUR) dotiert werden. Der Gesamtrisikobetrag zum 31.12.2023 beläuft sich auf 8.043,8 Mio. EUR (Vorjahr 7.871,9 Mio. EUR) und die Eigenmittel auf 1.616,6 Mio. EUR (Vorjahr 1.595,8 Mio. EUR).
Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote konnte aufgrund des stärker als erwartet gestiegenen Gesamtrisikobetrages nicht erreicht werden. Die Entwicklung der aufsichtlichen Eigenmittel entspricht unseren Erwartungen.
Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 11,4 % (Vorjahr 11,1 %) und liegt damit deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Aufgrund unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.
2.6.2 Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit Monatsultimowerten von 158,7 % bis 209,5 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 209,5%.
Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 120,1 % bis 123,4 % (Quartalsultimowerte); damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, darüber hinaus haben wir an einem gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen.
Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung wie erwartet auch für die absehbare Zukunft gewährleistet.
2.6.3 Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
|
2023
in Mio. EUR |
2022
in Mio. EUR |
Veränderung
Mio. EUR |
Veränderung
in % |
|
| Zinsüberschuss | 302,6 | 220,0 | 82,6 | 37,5 |
| Provisionsüberschuss | 92,0 | 83,0 | 9,0 | 10,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 26,9 | 20,2 | 6,7 | 33,2 |
| Personalaufwand | 115,5 | 111,0 | 4,5 | 4,1 |
| Anderer Verwaltungsaufwand | 89,4 | 61,8 | 27,6 | 44,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18,5 | 18,7 | -0,2 | -1,1 |
| Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge | 198,2 | 131,8 | 66,4 | 50,4 |
| Aufwand (bzw. Ertrag) aus Bewertung und Risikovorsorge | 22,1 | 68,9 | -46,8 | -67,9 |
| Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (G.u.V.-Pos. 18) | 74,2 | 0,0 | 74,2 | - |
| Ergebnis vor Steuern | 101,9 | 62,8 | 39,1 | 62,3 |
| Steueraufwand | 62,5 | 32,3 | 30,2 | 93,5 |
| Jahresüberschuss | 39,4 | 30,5 | 8,9 | 29,2 |
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme in Höhe von 14.243,8 Mio. EUR (Vorjahr 14.953,1 Mio. EUR) erfolgt.
Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der anschließenden Tabelle aufgeführt:
| 2023 | 2022 | |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 1,57 % | 0,88 % |
| Cost-/Income-Ratio | 46,09 % | 57,21 % |
| Personal- und Sachkostenquote | 1,34 % | 1,18 % |
Nachfolgend werden die einzelnen Ergebnispositionen basierend auf den Richtlinien des Betriebsvergleichs dargestellt. Die Zahlen weichen somit von den Angaben in der tabellarischen Darstellung der Ertragslage laut Jahresabschluss ab.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,57 % (Vorjahr 0,88 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 und lag damit über dem Durchschnitt von 1,42 % der rheinischen Großsparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,09 % wurde insbesondere aufgrund von über den Erwartungen liegenden Zinsergebnissen, insbesondere bei den Kundengeschäften und Derivaten, deutlich übertroffen. Darüber hinaus leisteten kurzfristige Mittelanlagen bei der Zentralbank bzw. anderen Kreditinstituten einen positiven Beitrag zum Zinsüberschuss.
Dies gilt auch für weitere Betriebsvergleichswerte, die sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt haben:
Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das wirtschaftliche Kapital zum Jahresbeginn) lag aufgrund des weit über den Erwartungen liegenden Betriebsergebnisses mit 15,3 % deutlich über dem Vorjahreswert von - 4,6 %. Die im Vorjahreslagebericht prognostizierte deutliche Erhöhung hat sich damit eingestellt.
Die Cost-Income-Ratio verringerte sich deutlich von 57,21 % auf 46,09 %. Die im Vorjahr prognostizierte leichte Verbesserung wurde insbesondere aufgrund der deutlich verbesserten Ertragslage übertroffen.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss erheblich besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich deutlich um 43,7 % auf 311,4 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf den Anstieg der Zinsaufwendungen in besonderem Maße. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich insbesondere aufgrund von im Jahresverlauf weiteren Zinssteigerungen deutlich positiv. Im Berichtsjahr wurden die ordentlichen Erträge des Profi-Immobilien-Spezialfonds in Höhe von 6,9 Mio. EUR nicht ausgeschüttet, sondern zur Stärkung der Substanz des Fonds thesauriert.
Ebenfalls übertrifft der Provisionsüberschuss in Höhe von 94,1 Mio. EUR (Vorjahr 83,3 Mio. EUR) das erwartete Niveau, insbesondere im Giroverkehr verbesserten sich die Erträge deutlich.
Die Verwaltungsaufwendungen haben sich entgegen unserer Vorjahreserwartung insbesondere aufgrund des stärker gestiegenen Sachaufwandes um 8,0 % auf 191,0 Mio. EUR erhöht. Die Gründe für den Anstieg liegen erwartungsgemäß in erhöhten Beiträgen zur Einlagensicherung und Bankenabgabe sowie in höheren Kosten der technischen Infrastruktur. Des Weiteren ist der Personalaufwand gestiegen und liegt damit auf unserer Vorjahreserwartung. Die Personal- und Sachkostenquote liegt mit 1,34 % der DBS deutlich über dem Vorjahresniveau (1,18 %) und damit leicht über unseren Erwartungen.
Die Prognosen hinsichtlich der Ertragslage (Betriebsergebnis vor Bewertung) wurden deutlich übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als sehr gut beurteilt.
Es wurde ein positives Ergebnis im Bereich der Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge vor Bildung der Vorsorgereserven nach § 340f HGB) im Wertpapier- und Kreditgeschäft in Höhe von 67,8 Mio. EUR (Vorjahr -215,8 Mio. EUR) erzielt. Während sich im Kreditgeschäft ein stärker negatives Bewertungsergebnis ergab, das unter dem ebenfalls negativen Vorjahreswert aber noch oberhalb unserer Erwartungen lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen deutlich positiv dar und lag erwartungsgemäß deutlich über dem Vorjahreswert. Gründe hierfür lagen im spürbaren Rückgang der Kapitalmarktzinsen zum Ende des Jahres 2023.
Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.
Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 eine Rückstellung in Höhe von 21,4 Mio. EUR gebildet, die in der Systematik des Betriebsvergleiches im neutralen Aufwand ausgewiesen ist. Das insgesamt negative neutrale Ergebnis von 25,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,1 Mio. EUR) wurde im Wesentlichen von der Bildung dieser Rückstellung sowie der vorzeitigen Auflösung von Zins-Swaps in Höhe von 9,2 Mio. EUR geprägt.
Eine Dotierung des Sonderpostens nach § 340g HGB erfolgte in Höhe von 74,2 Mio. EUR, zusätzlich wurden die im Vorjahr aufgelösten Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 90,0 Mio. EUR neu dotiert.
Für das Geschäftsjahr 2023 war mit 61,7 Mio. EUR ein gegen über dem Vorjahr nahezu verdoppelter Steueraufwand (31,6 Mio. EUR) vom Einkommen und Ertrag auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf dem deutlich höheren Ergebnis.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,27 % (Vorjahr 0,21 %).
2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Der Vorstand bewertet das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 als sehr erfreulich, besonders vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der dynamischen Zinsentwicklung.. Der leichte Anstieg der Bilanzsumme ist im Ergebnis auf ein leicht zunehmendes Kundenkreditgeschäft sowie auf einen Anstieg bei den Wertpapieranlagen zurückzuführen. Insgesamt sind wir trotz der abnehmenden Dynamik mit dem Kundenkreditgeschäft und dem Kundeneinlagengeschäft zufrieden. Der Zinsüberschuss wurde in 2023 durch die im Jahresverlauf ansteigenden kurzfristigen Marktzinsen geprägt und liegt deutlich über dem Vorjahreswert. Das Provisionsgeschäft hat sich im Jahr 2023 auf Basis des beschriebenen Verlaufs ebenfalls deutlich verbessert. Trotz eines Anstiegs bei den Verwaltungsaufwendungen hat sich das Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich erhöht. In Verbindung mit der weiterhin moderaten Kreditrisikovorsorge konnten wir unser wirschaftliches Eigenkapital dadurch deutlich stärken.
3 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.
4 Chancen- und Risikobericht
4.1 Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit bezogen auf die Vermögenslage (inklusive Kapitalausstattung), die Ertragslage sowie die Liquiditätslage beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiken | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Aktienrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Beteiligungsrisiko | Beteiligungsrisiko |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko | Operationelles Risiko |
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 2.370 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 1.350 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft sowie innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Adressenrisiko | Kundengeschäft | 150 | 65 | 75 |
| Eigengeschäft | 47 | |||
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko | 360 | 296 | 82 |
| Spreadrisiko | 170 | 134 | 79 | |
| Aktienkursrisiko | 120 | 101 | 84 | |
| Immobilienrisiko | 75 | 62 | 83 | |
| (Limitreserve Marktpreisrisiko) * | (35) | |||
| Beteiligungsrisiko | 90 | 77 | 86 | |
| Liquiditätsrisiko | Refinanzierungskostenrisiko | 210 | 160 | 76 |
| Operationelles Risiko | 140 | 110 | 79 | |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 1.350 | 1.053 | 78 | |
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028 (bzw. bis zum Jahr 2026 für adverse Szenarien). Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, die wir für 3 Jahre ermitteln. Hier sind aufsichtlich die harten Mindeskapitalanforderungen einzuhalten; gleichwohl erfüllen wir auch hier die strategischen Gesamtkapitalanforderungen.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Wertänderungsrisiken (Zinsrisiken) aus Wertpapieren gebildet. Diese im Risikomanagement eingegangenen Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt. Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Interpretationen des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35. Die nachfolgenden Angaben entsprechen den Anforderungen des § 285 Nr. 23 HGB:
Mit den Bewertungseinheiten wurden Risiken aus einem Nominalbetrag von 161 Mio. EUR (Vorjahr 161 Mio. EUR) abgesichert. In der nachfolgenden Aufstellung ist dargestellt, warum und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen. Der Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen, beginnt mit der Bildung der Bewertungseinheit und endet mit der Fälligkeit des Grundgeschäftes bzw. des Sicherungsgeschäftes. Sofern im Wesentlichen alle wertbestimmenden Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft identisch sind, unterstellen wir einen vollständigen Wertausgleich hinsichtlich der gesicherten Risiken (Critical Term Match Methode). Soweit Wertänderungen auf ungesicherte Risiken entfallen, werden diese unsaldiert nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der zugrundeliegenden Geschäfte behandelt. Grundlage jeder Bewertungseinheit ist eine Dokumentation u. a. unserer Sicherungsabsicht und Sicherungsziele sowie die Darlegung, dass die Sicherungsgeschäfte objektiv geeignet sind, den angestrebten Sicherungserfolg zu gewährleisten. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden folgende Posten einbezogen:
| Risiko | Grundgeschäft | Sicherungsinstrument | Art der Bewertungseinheit | |||
| Art | Art |
Betrag
Mio. EUR |
Risiko |
Betrag
Mio. EUR |
||
| Zins | Wertänderungsrisiko (Zinsänderungsrisiko) | Festverzinsliches Wertpapier | 161 | Swap | 161 | Micro-Hedge |
| Risiko | Prospektive Effektivität |
| Zins | Critical Term Match |
Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden noch Bestandteil des Handelsbestands sind, werden nicht gehalten.
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet auftretenden Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Ergänzend zur turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Neben der Risikoberichterstattung erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet die Risikocontrolling-Funktion die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion obliegen hauptsächlich dem Zentralbereich Gesamtbanksteuerung sowie dem Zentralbereich Kreditsteuerung. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist auf der Ebene des Vorstands eingerichtet.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Pfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt.
4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
4.2.1 Adressenrisiken
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
4.2.1.1 Adressenrisiken im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
Kreditengagements über 20 Mio. EUR sollen 30 %, Kreditengagements über 50 Mio. EUR sollen 20 % der Gesamtsumme der Kundenkreditengagements nicht überschreiten |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 56 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 39 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 5 % an öffentliche Haushalte und sonstige Kreditnehmer.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft mit Unternehmen und öffentlichen Haushalten wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 23 % die Ausleihungen an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens, ca. 10 % an das verarbeitende Gewerbe, jeweils ca. 9 % an den Bereich Dienstleistungen für Unternehmen und an Unternehmen der Branche Beratung, Planung und Sicherheit sowie ca. 8 % an die öffentlichen Haushalte. Darüber hinaus verteilen sich ca. 41 % auf alle weiteren Branchen.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 64 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 5 Mio. EUR, 15 % auf Kreditengagements von mehr als 50 Mio. EUR.
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Geschäfte mit Kreditnehmern mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse | Anzahl in % |
Volumen
in % |
| 1 bis 9 | 94 | 96 |
| 10 bis 15 | 5 | 3 |
| 16 bis 18 | 1 | 1 |
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere (Auslandsaktiva) betrug am 31. Dezember 2023 ca. 8 % gemäß Auslandsstatus der Deutschen Bundesbank, dabei bilden Ausleihungen im grenznahen Gebiet Niederlande / Belgien den Schwerpunkt.
Konzentrationen bestehen in folgenden Ausprägungen:
| Konzentrationskriterium | Risikokonzentration |
| Sicherheiten | Wohnimmobilien: 1 Wohneinheit, Verwertungsklasse 2 (mittlere Verwertungsquoten) 14,7 % des besicherten Kreditvolumens |
| Wohnimmobilien > 1 Wohneinheit, Verwertungsklasse 1 (beste Verwertungsquoten) 20,9 % des besicherten Kreditvolumens | |
| Gewerbeimmobilen Verwertungsklasse 1 15,4 % des besicherten Kreditvolumens |
Unser Kreditportfolio ist sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir darüber hinaus Pauschalwertberichtigungen gebildet, die differenziert als Pauschalwertberichtigungen und Pauschale Rückstellungen dargestellt werden. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Der Vorstand wird grundsätzlich vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der Risikovorsorge |
Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand per 31.12.2023
TEUR |
| Einzelwertberichtigungen | 31.276 | 14.730 | 5.857 | 2.970 | 37.179 |
| Rückstellungen | 837 | 554 | 149 | 0 | 1.242 |
| Pauschalwertberichtigungen | 12.351 | 2.953 | 0 | 0 | 15.304 |
| Pauschale Rückstellungen (PWB) * | 3.425 | 705 | 0 | 0 | 4.130 |
| Gesamt | 47.889 | 18.942 | 6.006 | 2.970 | 57.855 |
* Für nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte.
Die Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine deutlich ansteigende Entwicklung, wenngleich ausgehend von einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Eine deutliche Erhöhung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des sprunghaften Inflations- und Marktzinsanstiegs oder der geopolitischen Konflikte war im Rahmen unseres, wie vorstehend beschriebenen, Forderungsbewertungsprozesses dabei nicht festzustellen.
4.2.1.2 Adressenrisiken im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.
Die Steuerung der Adressenrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand externer Ratingeinstufungen sowie eigener Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 3.364 Mio. EUR und beinhalten dabei Schuldverschreibungen, Anleihen und Schuldscheindarlehen (2.702 Mio. EUR), Investmentzertifikate (595 Mio. EUR) sowie Tages- und Termingelder (67 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung bei den Schuldverschreibungen und Anleihen sowie den Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen (direkt und über Spezialfonds):
| Externes Rating Standard & Poor ́s | AAA bis BBB | BBB- bis BB+ | B+ bis C | D | ungeratet |
| Ratingklassen | 1 - 3 | 4 - 6 | 7 - 9 | 10 - 15 | - |
| 31.12.2023 | 99 % | 1 % | - | - | - |
| 31.12.2022 | 99 % | 1 % | - | - | - |
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen gegenüber Instituten der Sparkassenorganisation, die zum Jahresende rund 1,4 Mrd. EUR ergaben. Zu berücksichtigen sind dabei zusätzlich der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen 78 % (ca. 152 Mio. EUR) auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe sowie eigene Tochtergesellschaften entfallen.
4.2.2 Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.
Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds.
4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei bzw. fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos durch Szenarioanalysen auf Basis der aufsichtsrechtlich definierten Zinsszenarien. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur eines gehebelten gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte) |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Währung | Zinsänderungsrisiken Zinsschock | |
| +200 BP | -200 BP | |
| Vermögensrückgang | Vermögenszuwachs | |
| TEUR | 228.086 | 245.012 |
| % zum Barwert Zinsbuch | 14,11 | 15,16 |
Es bestehen Konzentrationsrisiken im Depot A bei unseren strukturierten Zinsprodukten. Um dieses Konzentrationsrisiko zu steuern, begrenzen wir den Einsatz von strukturierten Produkten durch ein entsprechendes Limit in der Risikostrategie. In der Risikomessung wird diese Risikokonzentration bei der Risikoermittlung durch den Varianz-Kovarianz-Ansatz und den Szenarioanalysen (auch in den mindestens jährlichen Stresstests) berücksichtigt.
Aufgrund der in Folge der im mittel- bis längerfristigen Bereichs rückläufigen Zinsentwicklung im Jahr 2023 deutlich gestiegenen Bar- und Marktwerte zinstragender Geschäfte verringerten sich die Risiken aus der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. (Drohverlustrückstellung) im Risikofall deutlich. Zinsanstiege können zu einem Verpflichtungsüberschuss und damit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen führen. Vor dem Hintergrund unserer Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der insgesamt entspannten Risikolage halten wir das Zinsänderungsrisiko für vertretbar.
4.2.2.2 Marktpreisrisiken aus Spreads
Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden risikolosen Zinskurve in Euro zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.
Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente. Demgegenüber wird eine Spread-Ausweitung durch Migration in eine schlechtere Ratingklasse dem Adressenrisiko zugeordnet.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus" |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Konzentrationsrisiken bestehen in der Spreadklasse Financials der Ratingklasse A mit 1,4 % des Risikodeckungspotenzials (RDP) sowie in der Spreadklasse Sovereigns der Ratingklasse AAA mit 1,6 %bzw. der Ratingklasse AA mit 3,4 % des RDP.
Die Marktpreisrisiken aus Spreads werden als vertretbar eingestuft.
4.2.2.3 Aktienrisiken
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen mittels Excel-basierter Szenarioanalyse |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Aktien und Produkte mit Aktienandienungs- oder -ausübungsrecht werden in einem Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte Anlagegrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.
Die Aktienrisiken werden als vertretbar eingestuft.
4.2.2.4 Immobilienrisiken
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "caballito" |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen mittels Excel-basierter Szenarioanalyse sowie pauschaler Risikobetrag für Mietertragsrisiken als Expertenschätzung |
Konzentrationen bestehen im Immobilienportfolio im Bereich "Deutschland: Büro" in Höhe von 1,6 % des Risikodeckungspotenzials.
Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird als vertretbar eingestuft.
Beteiligungsrisiken
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands für die Verbundbeteiligungen |
| ― |
In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Excel-basierten Szenarioanalyse |
| ― |
Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen |
| ― |
Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens |
Die Beteiligungen der Sparkasse Aachen sind langfristiger, strategischer Natur. Sie dienen insbesondere der Unterstützung, der Förderung der regionalen Struktur und Zusammenarbeit der hier vertretenen Institutionen sowie der Stärkung des Verbundes der Sparkassen-Finanzgruppe. Darlehen an Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe (46 Mio. EUR) werden seit 2023 im Adressenrisiko berücksichtigt. Insgesamt entfallen 78 % des Buchwertes (152 Mio. EUR) auf Gesellschaften der Sparkassenorganisation inklusive unserer Tochtergesellschaften.
Dabei entspricht der Risikowert unserer Verbundbeteiligungen einschließlich eines pauschalen Risikoansatzes für mögliche Inanspruchnahmen aus dem Haftungsverbund der Sparkassenorganisation 2,9 % unseres Risikodeckungspotenzials und stellt damit ein Konzentrationsrisiko dar. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation und wird auch vor dem Hintergrund des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe als für unser Haus tragbar angesehen. Die weiteren strategischen Beteiligungen sind, bezogen auf das Konzentrationsrisiko, unwesentlich.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote LCR gemäß Art. 412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61 |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR gemäß Art. 413 CRR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z.B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.
Zur Ermittlung der Survival Period nutzen wir das Berechnungsverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR). Im Risikofall (kombiniertes Szenario aus externen und internen Einflüssen) beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag 6 Monate (Vorjahr 5 Monate) und übersteigt deutlich unsere unveränderte Mindest-Überlebensperiode von 3 Monaten.
Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko insbesondere in einem hohen Anteil von kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird auch künftig mit einem kleinteiligen diversifizierten Kundengeschäft geplant, bei dem keine Risikokonzentrationen nach einzelnen Einlagengebern bestehen. Daneben ist unsere Refinanzierungsbasis durch die Möglichkeit zur Emission von Pfandbriefen, zur Mittelaufnahme bei der EZB oder auch zur Liquiditätsbeschaffung durch die Veräußerung liquider Aktiva breit aufgestellt. In der ökonomischen Perspektive besteht eine weitere Risikokonzentration in der Kategorie Refinanzierungskostenrisiko bei der Stützstelle 10 Jahre in Höhe von 3,8 % des Risikodeckungspotenzials. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken (OpRisk) versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitenden, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
| ― |
systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT, sowie das Vorhalten einer IT-Strategie und Informationssicherheitsleitlinie |
In der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH aufgrund hoher Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT sehen wir kein Konzentrationsrisiko. Gleichwohl erfolgt durch die Beachtung unserer IT-Strategie, der Informationssicherheitsleitlinie sowie die Überwachung der Auslagerungsunternehmen FinanzInformatik GmbH, Deutsche WertpapierService Bank AG und S-Rating und Risikosysteme GmbH eine wirkungsvolle Eindämmung der vorhandenen Risken.
4.3 Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in den Strategieüberprüfungsprozess integriert.
Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere bei wieder Anspringen der Nachfrage nach Wohnungen und Einfamilienhäusern, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Ebenfalls sehen wir Chancen in der Begleitung von energetischen Sanierungen und Investitionen, der Übernahme von Transformationsfinanzierungen sowie der Hilfe beim Strukturwandel. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer Versteilung der Zinsstrukturkurve.
Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem nutzen, indem wir unser Provisionsgeschäft, insbesondere im Wertpapierbereich, weiter ausbauen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren und soweit es möglich ist, die Standardverfahren der Sparkassenorganisation einzusetzen. In der aktuellen Situation stehen wir unseren Kundinnen und Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kundinnen und Kunden.
Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei durch die Nutzung weiterer digitaler Angebote wie beispielsweise der Business Line zur fallabschließenden Bearbeitung der kompletten Service- und Dienstleistungswünsche aller gewerblichen Kunden sowie aus unserer Vertriebs- und Organisationsstruktur.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.
4.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
Gemäß unserer internen Risikoberichte bewegten sich die Risiken in 2023 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Angesichts der durch die Marktpreisentwicklungen gestiegenen Risiken und der daran orientierten Risikoparameter haben wir das Gesamtbanklimit im Dezember 2023 leicht erhöht und teilweise Limitumschichtungen vorgenommen.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 78 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Wir haben in der Sparkasse Aachen Maßnahmen zur Risikobegrenzung umgesetzt, so dass sich das verbleibende Risiko im Rahmen unserer Risikotragfähigkeit bewegt. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen der geopolitischen Konflikte und weiteren starken Zinsanstiegen (u.a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F.). Diesen Risiken begegnen wir mit einer risikoorientierten Steuerung unseres Zinsbuches, unseres Kreditgeschäfts, einem konsequenten Kostenmanagement und einer weiteren Stärkung unseres Provisionsgeschäfts.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Ebene des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse Aachen ist aufgrund der zurückgehenden mittel- und langfristigen Marktzinssätze und den damit verbundenen, erwarteten Wertaufholungen im Wertpapiergeschäft im Ampelsystem des Risikomonitorings wieder der Stufe Grün (Vorjahr Rot) zugeordnet.
Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer mittelfristigen Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage als günstig.
5 Prognosebericht
5.1 Rahmenbedingungen und Gesamtwirtschaftlicher Ausblick 2024
Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Die Auswirkungen der geopolitischen Konflikte haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 über die Folgen unseres adversen Szenarios berücksichtigt.
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und am Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,34 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.
5.2 Voraussichtliche Entwicklung der Sparkasse Aachen im Jahr 2024
5.2.1 Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus der Entwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem leichten Anstieg des Wachstums unseres Kundenkreditgeschäfts, insbesondere im Bereich der langfristigen Finanzierungen.
Im Einlagengeschäft setzt sich der Einlagenrückgang des Vorjahres nicht fort. Ein leicht abgeschwächter Rückgang von Spar- und Sichteinlagen wird von deutlichen Zugängen im Bereich der Termineinlagen und Eigenemissionen überkompensiert. Vor dem Hintergrund der veränderten Zinslandschaft und des damit verbundenen Anlegerverhaltens gehen wir für 2024 von einem leichten Anstieg der Kundeneinlagen und einem leicht erhöhten Wertpapierabsatz aus.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir insbesondere aufgrund der leicht steigenden Entwicklung im Kunden- und Einlagengeschäft für 2024 einen geringen Anstieg.
Als bedeutsamen nicht finanziellen Leistungsindikator streben wir einen Marktanteil von 58 % im Privatkundengeschäft an und werden unseren Marktanteil von 72 % im Firmenkundenbereich sichern.
5.2.2 Finanzlage
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.
5.2.3 Ertrags- und Vermögenslage
Vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage, insbesondere unserer bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren:
Auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassenfinanzgruppe rechnen wir aufgrund der erwarteten Zinsentwicklung und dem angepassten Kundenverhalten mit einem um ca. 51 Mio. EUR geringeren Zinsüberschuss, da sich der Zinsanstieg auf der Passivseite deutlicher als im Vorjahr auswirken wird.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem allenfalls leichten Rückgang um ca. 1 Mio. EUR aus.
Trotz unseres konsequenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand leicht um ca. 3 Mio. EUR steigen. Die Personalkosten wollen wir durch ein weiter stringentes Personalmanagement in Grenzen halten, erwarten aber eine deutliche Steigerung in Höhe von ca. 5 Mio. EUR. Im Bereich der Sachkosten sorgen verminderte Aufwendungen für Pflichtbeiträge für einen leichten Rückgang um knapp 2 Mio. EUR. Diese Kosten liegen nicht in unserem direkten Einflussbereich. Die Personal- und Sachkostenquote wird in % der DBS aufgrund einer deutlich steigenden Personalkostenquote in Verbindung mit der leicht sinkenden Sachkostenquote mit 1,36 % über dem Vorjahresniveau erwartet.
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Sparkassenbetriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir einen deutlichen Rückgang von 1,57 % auf 1,17 % der Durchschnittsbilanzsumme. Hauptgrund hierfür sehen wir in dem deutlichen Rückgang des Zinsüberschusses bei einer nahezu gleichbleibend erwarteten DBS.
Wir planen mindestens Rang 3 beim Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich der ausgewählten Großsparkassen.
Die geopolitischen Unsicherheiten beeinflussen weiterhin die nationalen und internationalen Wertpapier-, Kapital- sowie Rohstoff- und Energiemärkte. Darüber hinaus belasten die deutlich angestiegenen Marktzinsen und das hohe Preisniveau viele Marktteilnehmer. Das Marktumfeld und damit das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist daher nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Unseren Ansatz für den Risikovorsorgebedarf haben wir daher für das Jahr 2024 auf einem Niveau deutlich oberhalb der eingetretenen Vorjahreswerte eingestellt.
Wir gehen davon aus, dass sich das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft, welches sich in 2023 deutlich positiv entwickelte, in etwas geringerem Maße positiv bleiben wird und wir mit weiteren Wertaufholungen rechnen können.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.
Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 54 % und damit einen deutlich höheren Wert als im Vorjahr.
Die prognostizierte Ertragsentwicklung ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 19,0 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers, des SREP-Zuschlags, des institutsspezifischen antizyklischen Kapital- und Systemrisikopuffers liegt, wird mit einem erwarteten Wert von 20,8 % deutlich überschritten. Dies stellt einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr dar, da wir auch in 2024 aufgrund der insgesamt positiven Ertragslage eine Dotierung unserer Vorsorgereserven vornehmen können. Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir für das Folgejahr eine deutliche Steigerung um rd. 6,0 %. Für das Jahr 2024 gehen wir derzeit von einem deutlich geringeren Wert unserer Eigenkapitalrentabilität (2023: 15,3 %) aus.
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung, die wir als Folge der hohen Inflationsraten, den gegenüber den Vorjahren deutlich erhöhten Marktzinsen sowie den geopolitischen Konflikten erwarten, könnten sich weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel IV-Regelungen, Mindestanforderungen an das Risikomanagement (8. MaRisk-Novelle), Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.
Daher können auch die möglichen Auswirkungen auf die unternehmensindividuellen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht umfassend beurteilt werden. Negative Abweichungen von unseren Planungen können bei den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren jedoch nicht ausgeschlossen werden.
5.3 Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich der konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Wettbewerbssituation weiter schwierige Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte trotz der unverändert bestehenden Unsicherheiten wieder eine Stärkung der Eigenmittel möglich sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der aufgezeigten Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als weiterhin herausfordernd.
Insgesamt rechnen wir mit einer deutlich rückläufigen Entwicklung der Ertragslage, allerdings auf einem wesentlich höheren Niveau als in Zeiten der Niedrig- und Negativzinsphase.
Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Die wirtschaftlichen und politischen Folgen der geopolitischen Konflikte sowie die hohen Inflationsraten in Verbindung mit volatilen Kapitalmärkten können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere für das Eintreffen der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen und kann gegebenenfalls das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß übersteigen.
Aachen, 25. März 2024
Sparkasse Aachen
Der Vorstand
Laufs
Dr. Burmester
Salz
Bericht des Verwaltungsrates
Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat im Jahr 2023 in sechs Sitzungen über die Gesamtlage und Entwicklung der Sparkasse. Der Verwaltungsrat hat die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Vorstand und der Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen haben sich dem Corporate Governance Kodex für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Dieser enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, einen Standard zu guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Düsseldorf, prüfte den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2023. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt und damit testiert, dass Buchführung und Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht.
Gemäß § 15 Abs. 2d des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 14.474 Mio. € und einem Bilanzgewinn von 39,4 Mio. € fest und billigte den Lagebericht.
Der Verwaltungsrat empfiehlt der Vertretung des Trägers (Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen) gemäß § 15 Abs. 2e SpkG NW, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn 16.394.415,94 € der Stadt und der StädteRegion Aachen zur Erfüllung von gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen und den verbleibenden Teil von 23.023.925,95 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Aachen, 18. Juni 2024
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Dr. Tim Grüttemeier, Städteregionsrat der StädteRegion Aachen
Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen hat am 24. Juni 2024 (gem. § 24 Abs. 4 SpkG NW) beschlossen, dass vom Jahresüberschuss 2023 insgesamt 16.394.415,94 EUR jeweils zur Hälfte an die Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke (gem. § 25 Abs. 3 SpkG NW) ausgeschüttet werden.
Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 23.023.925,95 EUR wird in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse eingestellt.
DNK-Erklärung
zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im
Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
| Berichtsjahr | 2023 |
| Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS |
| Kontakt | Sparkasse Aachen Vorstandsstab |
| Sabrina Kick | |
| Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4 | |
| 52062 Aachen Deutschland | |
| 0241-444-39275 | |
| sabrina.kick@sparkasse-aachen.de |
Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.
Allgemeine Informationen
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Wurzeln der Sparkasse Aachen sind auf das Jahr 1834 zurückzuführen. Seither leben wir unseren öffentlichen Auftrag, die Kreditversorgung und die Förderung der Vermögensbildung der lokalen Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger der Region sicherzustellen. Die Sparkasse Aachen ist ein wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen mit betriebswirtschaftlicher und gemeinwohlorientierter sowie nachhaltiger Ausrichtung ihrer Geschäftspolitik. In Anlehnung an das Regionalprinzip, welches eine aus dem deutschen Sparkassenrecht und der Historie abgeleitete Regelung innerhalb des Sparkassenverbundes ist, umfasst das Geschäftsgebiet der Sparkasse Aachen das Gebiet ihrer kommunalen Träger.
Als Sparkasse Aachen erfüllen wir den gesellschaftlichen Auftrag durch eine starke regionale Verbundenheit und eine flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen. Da wir unsere Kredit- und Einlagengeschäfte in unserer Region tätigen, sind wir unabhängig von den internationalen Kapitalmärkten. So schaffen wir die Basis für eine solide Eigenkapitalausstattung und eine gute Ertragslage. Die Einlagen unserer Kundschaft sind die Voraussetzung für eine nachhaltige Kreditvergabe, die besonders dem regionalen Mittelstand bei Investitionen zugutekommt. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich bieten wir individuell zugeschnittene Finanzierungslösungen. Kontinuierlich stärken wir so den Wirtschaftsstandort StädteRegion Aachen. In der StädteRegion Aachen sind wir eine der größten Steuerzahlerinnen. Als bedeutende regionale Arbeitgeberin bilden wir jedes Jahr zahlreiche junge Menschen aus. Durch die regionale Vergabe unserer Aufträge stellen wir sicher, dass die Gelder dem Wirtschaftskreislauf der Region erhalten bleiben.
Unsere Kundschaft gliedert sich in die nachfolgenden Gruppen auf:
| ― |
Privatkundinnen und Privatkunden |
| ― |
Kundinnen und Kunden aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich |
Die wichtigsten Produkte und Dienstleistungen unseres Hauses sind Geldanlagen und Finanzierungen, die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen, Immobilien-Serviceleistungen, das Zahlungsverkehrsgeschäft sowie die Bargeldversorgung.
Quelle: Unternehmensangaben. Für die Angaben der Unternehmen kann keine Haftung übernommen werden. Die Angaben dienen nur zur Information. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss unter https://www.nachhaltigkeitsrat.de/impressum-und-datenschutzerklaerung
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Kriterien 1-10: Nachhaltigkeitskonzept
Kriterien 1-4 zu STRATEGIE
1. Strategische Analyse und Maßnahmen
Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
Seit unserer Gründung im Jahr 1834 verfolgen wir eine gemeinwohlorientierte und nachhaltige Geschäftspolitik. Im Rahmen dieser Geschäftspolitik greifen wir ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte umfänglich auf. Dafür werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt. Mit unserem aktiven Engagement sowie der Förderung von gemeinnützigen, sozialen und kulturellen Projekten unterstützen wir die Region. Unser Kerngeschäft dient der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.
Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit erfolgt durch die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in unsere Geschäftsstrategie, welche der Orientierung über die Ziele und Werte unseres Hauses dient. Wesentliche Bestandteile sind beispielsweise das gesellschaftliche Engagement, unsere hohe Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundschaft sowie die Ausrichtung unserer Vergütungssysteme auf eine nachhaltige Entwicklung des Gesamthauses. Um uns als attraktive Arbeitgeberin nach innen und nach außen zu positionieren, greifen wir aktuelle gesellschaftliche Trends auf. Durch die flexible Arbeitszeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens werden unsere Mitarbeitenden dabei unterstützt, den beruflichen und privaten Anforderungen gerecht zu werden. Außerdem bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten an, die wir gezielt fördern. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitenden gleichberechtigt Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten sowie langfristige Perspektiven. Unsere Leitsätze zur Nachhaltigkeit haben wir als festen Bestandteil in unsere Geschäftsstrategie integriert. Im Jahr 2023 wurden weitere Kriterien mit Bezug zur Nachhaltigkeit in die Geschäfts- und Risikostrategie integriert. Hierdurch schaffen wir eine weitere Grundlage für unser nachhaltiges Handeln in den kommenden Jahren. Diese Maßnahmen beeinflussen die Handlungsfelder Personal (soziale Nachhaltigkeit), Ressourcenverbrauch (ökologische Nachhaltigkeit) und kreditwirtschaftliche Versorgung sowie Transformationsbegleitung der Region (ökonomische Nachhaltigkeit). Die Aufzählung der Messgrößen aus unserer Balanaced Score Card sind unter 7 Kontrollen zu finden.
Mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung zu klimafreundlichem und nachhaltigem Wirtschaften" haben wir deutlich gemacht, dass wir im Geschäftsbetrieb und im Kerngeschäft einen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten.
Zusätzlich kompensieren wir unsere verbleibenden Emissionen in Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Klimaschutzorganisation.
Die Umsetzungen der strategischen Ziele sowie die Überprüfung der Zielerreichung erfolgen unter anderem durch die Balanced Scorecard. Hierdurch stellen wir die langfristige Erreichung unserer Unternehmensziele sicher.
Unsere Beteiligungen sind wir überwiegend aufgrund langfristiger, strategischer Überlegungen eingegangen. Sie dienen insbesondere der Unterstützung der Geschäftstätigkeit unserer Sparkasse, der Förderung der regionalen Struktur sowie der Stärkung des Verbundes in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Aktuelle Herausforderungen begreifen wir als Chance unseren wirtschaftlichen Erfolg mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Ansprüchen in Übereinstimmung zu bringen. Durch die Reduzierung von Reputationsrisiken und Risiken im Bereich der Regulatorik sowie die Offenlegung von Chancen kann das Unternehmensergebnis beeinflusst werden.
Da die beschriebenen Maßnahmen in unserer Geschäftsstrategie auf der obersten Managementebene verankert sind, halten wir eine separate Nachhaltigkeitsstrategie aktuell für entbehrlich und wenden daher als regionaler Finanzdienstleister keine Nachhaltigkeitsstandards für eine integrierte Nachhaltigkeitsstrategie an. Die in der Geschäftsstrategie genannten Maßnahmen stützen sich auf die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.
Nach einer Standortbestimmung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten wurden Schwerpunktthemen erarbeitet und ein Ambitionsniveau zur weiteren Ableitung unserer Handlungsfelder festgelegt. Die Ergebnisse des sogenannten Nachhaltigkeitskompasses zeigen, dass wir bereits über Einzelmaßnahmen hinausgehen und auf dem Weg sind, eine Grundsystematik zu verankern. Abgestimmt auf unser Ambitionsniveau haben wir ein Zielbild abgeleitet und neue Maßnahmen definiert.
Die seit 2022 bestehende Projektstruktur hilft uns dabei unsere strategischen Maßnahmen operativ umzusetzen.
Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte.
2. Wesentlichkeit
Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
Als Sparkasse ergeben sich unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte aus der Erfüllung unseres gesellschaftlichen Auftrags (vgl. Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen). Die Nachhaltigkeitsaspekte (Chancen/Risiken) sind bei unseren wesentlichen Risikoarten bereits implizit in der Risikoermittlung enthalten, da diese Aspekte u.a. schon bei Geschäftsabschluss bzw. bei der laufenden Überwachung (z.B. im Depot A sowie im Kundenkreditgeschäft) berücksichtigt werden. Ergänzend hierzu haben wir im Jahr 2023 eine operative Nachhaltigkeitsrisikoinventur (Outside-In-Perspektive) durchgeführt. Aufgrund der Bedeutung des Themas "Nachhaltigkeit" und der aufsichtlichen Erwartungshaltung werden wir auf Basis der zentralen Entwicklungen der Sparkassenorganisation unsere Risikosysteme stetig erweitern, um die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne von Risikotreibern bzw. Risikofaktoren transparenter zu machen und eventuelle Steuerungsimpulse setzen zu können.
Nach der Standortbestimmung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten haben wir im Jahr 2023 anschließend eine Positionierung anhand eines Ambitionsniveaus festgelegt. Zur zielgerichteten Weiterentwicklung unserer Ausrichtung werden wir in 2024 eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Ursprünglich war diese bereits für das Jahr 2023 vorgesehen. Aufgrund der Anforderungen gemäß der CSRD wurde diese jedoch auf das Jahr 2024 verschoben.
Durch die Überführung der Nachhaltigkeitsthemen in jeweilige Teilprojekte erhalten wir eine höhere Transparenz und haben die Möglichkeit, ganzheitlich die wesentlichen Handlungsfelder der Nachhaltigkeit anzugehen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken klarer herauszustellen.
Mit unserem Geschäftsmodell konzentrieren wir uns in der Region auf unsere gewerbliche Kundschaft sowie auf das breite Privatkundengeschäft. Mehr als 2.000 Mitarbeitende (Sparkasse und Tochterunternehmen) sind Teil unserer Sparkassen-Familie. Unsere Kundschaft erreicht uns an 91 Standorten (65 Geschäftsstellen, 16 SB-Standorte, davon 2 nur mit SB-Terminal, 10 externe Geldautomaten) oder in den Fachbereichen und Tochtergesellschaften.
Nähe zu Kundinnen und Kunden und Präsenz in der Fläche
Im Wettbewerb differenzieren wir uns durch Nähe zu unseren Kundschaft, indem wir gezielt unsere umfassenden Beratungs- und Serviceleistungen in der Region anbieten. Wir überzeugen mit einer hohen Dienstleistungsorientierung, einem vielseitigen Multikanalangebot und passenden Produkten zu marktgerechten Preisen auf der Grundlage eines konsequenten Kostenmanagements. Durch punktuelle, zielgerichtete Preissignale und Angebote in der digitalen Welt werden wir von unseren Kundinnen und Kunden als attraktive und moderne Anbieterin wahrgenommen. Mit unseren Kundinnen und Kunden möchten wir langfristig zusammenarbeiten.
Wir legen großen Wert darauf, auch zukünftig in der Region präsent zu sein. In allen Geschäftsbereichen wollen wir unsere Marktführerschaft sichern.
Mittelstandsförderung und gesellschaftliches Engagement
Außerdem sind wir erklärte Förderin und Partnerin des Mittelstands und des Handwerks.
Unsere starke Eigenkapitalbasis ist Garant für die regionale Kreditversorgung. Wir begleiten unsere Firmenkundinnen und Firmenkunden bei Existenzgründungen, Expansionen, im Auslandsgeschäft und bei der Unternehmensnachfolge.
Mit Spenden und Sponsoringmaßnahmen unterstützten wir eine Vielzahl von sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen, Vereinen oder Veranstaltungen. Den Anteil unserer Spenden und Sponsoringmaßnahmen mit Bezug zur sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit erheben wir gesondert.
Als führendes Kreditinstitut nehmen wir unsere Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft in der Städteregion besonders in schweren Zeiten wie beispielsweise nach der "Coronakrise" oder auch während kriegerischer Konflikte wahr. Die Sparkasse Aachen stellt eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sicher. Dazu gehören insbesondere die Bargeldversorgung, der Zahlungsverkehr und die Unterstützung der Unternehmen mit Krediten. Für die Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine hat die Sparkasse Aachen auch im Jahr 2023 ein kostenloses Girokonto für ein Jahr befristet zur Verfügung gestellt, um den Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert einen Zugang zum Zahlungsverkehr zu ermöglichen.
Arbeitgeberattraktivität
Als mehrfach ausgezeichnete attraktive Arbeitgeberin bieten wir unseren Mitarbeitenden Arbeitsplätze mit einem umfangreichen Angebot an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist unter anderem, hierdurch eine enge Bindung zu schaffen und langfristig eine hohe Zufriedenheit zu erzeugen.
Neutralisierung unseres "ökologischen Fußabdrucks"
Die Sparkasse Aachen wird dem Umwelt- und Klimaschutz durch eine ressourcenschonende Energie- und Materialwirtschaft gerecht. Durch die bewusste Betrachtung unserer jährlichen CO 2 -Emissionen verfolgen wir das Ziel, eine stetige Reduzierung zu erreichen und damit unseren "ökologischen Fußabdruck" langfristig zu verkleinern.
Regelmäßig beleuchten wir unser Umfeld und die strategischen Herausforderungen, die auf unser Haus einwirken. Die Digitalisierung und der demographische Wandel sind Herausforderungen, die sowohl Risiken als auch Chancen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung für die Sparkasse Aachen bergen.
Diesen Herausforderungen stellt sich die Sparkasse Aachen mit der Anpassung der Vertriebs- und Ansprachewege, mit einer effizienten Gestaltung betrieblicher Prozesse, mit einer stetigen Modernisierung der IT-Infrastruktur sowie mit einer gezielten Fortbildung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3. Ziele
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Wie bereits beschrieben erfolgt die Definition unserer Nachhaltigkeitsziele über unsere Geschäftsstrategie. Unter anderem haben wir die nachfolgenden Schwerpunkte gebildet.
Die nachhaltige Entwicklung und den Strukturwandel der Region fördern
Durch unser aktives Engagement leisten wir einen Beitrag für den aktuellen Strukturwandel, die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region. Neben der kreditwirtschaftlichen Versorgung und der dadurch vorgenommenen Unterstützung der nachhaltigen Transformation fördern wir gemeinnützige, soziale und kulturelle Vorhaben. Somit unterstützen wir langfristig die Attraktivität der Region.
Bei Neubauten wenden wir hohe Nachhaltigkeitsstandards an. Im Bestand verfolgen wir eine laufende Erhöhung des Anteils der Objekte, die nach den jeweils gültigen Normen zur Energieeinsparverordnung umgebaut oder saniert werden. Unsere verbleibenden Emissionen kompensieren wir durch die Unterstützung geeigneter Klimaschutzprojekte. Durch die sukzessive Umsetzung von Maßnahmen aus einem regelmäßig durchgeführten Energie-Audit werden wir unseren eigenen "ökologischen Fußabdruck" in den nächsten Jahren reduzieren und so der Verpflichtung aus unserer Geschäftsstrategie heraus nachkommen. Seit 2021 haben wir hierzu ein Ziel vereinbart.
Unsere Marktführerschaft sichern und ausbauen
Wir bieten eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in der Stadt und StädteRegion Aachen mit Finanzdienstleistungen. Unsere Marktführerschaft wollen wir in allen Geschäftsbereichen sichern und ausbauen. Hierzu streben wir wieder einen Marktanteil von 58 % im Bereich unserer Privatkundinnen und Privatkunden an und werden unseren Marktanteil von 72 % im Geschäft mit unseren Firmenkundinnen und Firmenkunden sichern.
Die gelebte Nähe zu unserer Kundschaft ist wesentlicher Differenzierungsfaktor unseres Geschäftsmodells. Deshalb pflegen wir unser flächendeckendes Geschäftsstellennetz, unsere regionale Verwurzelung und die langfristige persönliche Beziehung. Neben den vielzähligen Standorten in der Region bieten wir unseren Kundinnen und Kunden auch in der digitalen Welt vielfältige Kontaktmöglichkeiten an, sei es im Rahmen unserer Internetfiliale unseres Angebotes im Internet oder auf Social-Media-Kanälen. Unsere analoge und gleichzeitig digitale Erreichbarkeit wirkt sich nachhaltig auf die Zufriedenheit und Bindung aus. Die Zufriedenheit unserer Kundschaft wird in regelmäßigen Abständen von einem externen Marktforschungsinstitut erhoben. So messen wir beispielsweise alle 5 Jahre die Zufriedenheit unserer Kundschaft in den Geschäftsstellen anhand von Schulnoten. Weitere Gruppen befragen wir alle 3 Jahre.
Als attraktive, fortschrittliche Arbeitgeberin positionieren
Um langfristig als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden, schaffen und kommunizieren wir moderne Rahmenbedingungen zur Gewinnung neuer Mitarbeitender sowie zur Steigerung der Zufriedenheit in unserer Sparkasse. Auch der Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit unserer Mitarbeitenden hat für uns große Priorität. Durch das Angebot umfangreicher Weiterbildungsmaßnahmen öffnen wir unseren Mitarbeitenden Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten sowie langfristige Perspektiven. Hierbei berücksichtigen wir konsequent die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Außerdem fördern wir die Preis- und Produktkompetenz und gewährleisten hierdurch eine langfristige Zufriedenheit unserer Kundschaft.
Zweimal im Jahr nutzen wir den Unternehmensklima-Monitor als Instrument zur Messung der Zufriedenheit und Stimmungslage unserer Mitarbeitenden. Zielsetzung ist es hierbei, nicht ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, sondern eine möglichst realistische Abbildung des Unternehmensklimas zu erhalten und daraus Gesprächsimpulse zu generieren. Neben dem Unternehmensklima-Monitor messen wir die Weiterempfehlungsquote für die Sparkasse Aachen als Arbeitgeberin durch unsere Beschäftigten.
Die Erreichung unserer strategischen Ziele kontrollieren wir mithilfe der Balanced Scorecard. Einzelne Maßnahmen zur Zielerreichung sowie dazugehörige Messgrößen werden in regelmäßigen Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Die Ergebnisse werden sowohl im Gesamthaus als auch gegenüber unserem Aufsichtsgremium kommuniziert. Die Verantwortung für die Zielerreichung liegt in den jeweiligen Fachbereichen unseres Hauses.
Die zuvor beschriebenen Ziele stehen in Einklang mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.
Hierbei werden insbesondere die nachfolgenden Ziele adressiert:
| ― |
Keine Armut (durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen oder beispielsweise der Finanzierung von Verbraucherzentralen) |
| ― |
Hochwertige Bildung (durch die Förderung von Schulprojekten und der Vergabe von Stipendien) |
| ― |
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (durch die Förderung regionaler Projekte und unsere Funktion als einer der größten regionalen Ausbildungsbetriebe sowie Arbeitgeber) |
| ― |
Maßnahmen zum Klimaschutz (siehe Ausführungen in den Kriterien 11 ff.) |
Eine Priorisierung unserer Nachhaltigkeitsziele haben wir nicht festgelegt. Da unsere Kundinnen und Kunden jedoch grundsätzlich im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit stehen, sehen wir hier einen Schwerpunkt.
Alle oben genannten Ziele zahlen auf den Nachhaltigkeitskompass von N-Motion ein. Wir streben bis 2025 das Ambitionsniveau "durchgängige Systematik" (Wert knapp unter 3,0) an.
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Als Finanzdienstleisterin erbringen wir den Großteil der Wertschöpfung selbst. Bei unseren Einlagen- und Kreditgeschäften, der Produktentwicklung sowie der Beratung und dem Verkauf als unsere Kerngeschäfte decken wir die Wertschöpfungskette vollständig ab. Hier bieten wir als Finanzdienstleister eine umfassende Beratung zu verschiedenen Anlage- und Kreditprodukten an. Unsere Anlagestrategien in der Vermögensverwaltung haben wir in einer Nachhaltigkeitspolicy festgehalten und veröffentlicht. Für die Kreditvergabe werden wir im Jahr 2024 Negativkriterien für das Kreditgeschäft formulieren.
Da es sich bei Finanzdienstleistungen um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, besteht die Wertschöpfungskette im Wesentlichen aus Marketing (Produktidee, -gestaltung und -preis) sowie dem anschließenden Vertrieb (stationär und digital). Am Ende der Wertschöpfungskette steht das Controlling, das Ertrag und Kosten auf den Prüfstand stellt.
Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden mit Kreditvergaben bei der Realisierung nachhaltiger Projekte, die beispielsweise dem Ausbau neuer Energien oder Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz dienen. Dazu zählen wir auch die umfassende Beratung unserer Kundschaft hinsichtlich des Einsatzes von Fördermitteln verschiedener Förderbanken.
Unsere Beratung und die hierdurch angebotenen Produkte haben im Vergleich zu produzierenden Unternehmen kaum direkte negative ökologische Auswirkungen. Unser Geschäftsmodell ist auf die Bedürfnisse aller Menschen in der Region ausgerichtet. Ein kontinuierliches Engagement für wirtschaftliche, ressourcenschonende und soziale Entwicklungen in der StädteRegion Aachen ist daher selbstverständlich. Wir nutzen verfügbare Informationen über die Beachtung von Umwelt- und Sozialaspekten (z. B. Beobachtung der Medien, Informationen von Fachabteilungen mit Kontakt zu den Lieferantinnen und Lieferanten) zur Früherkennung und Minimierung von ökologischen und sozialen Risiken (Missachtung der Menschenrechte, Nichteinhaltung der Arbeitsnormen, Umweltschutz uvm.) im Rahmen unseres Lieferantenmanagements. Soziale und/oder ökologische Probleme in unseren Lieferketten sind uns nicht bekannt. Derzeit beschäftigen wir uns mit den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Unser bisher gelebtes Selbstverständnis bei der Auswahl unserer Lieferantinnen und Lieferanten werden wir im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes umfangreicher dokumentieren. Hiefür haben wir Maßnahmen wie ein Beschwerdeverfahren installiert und unsere Grundsatzerklärung veröffentlicht. Im Zuge dessen werden wir im Jahr 2024 in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen entsprechende Prozesse verankern und Risikoanalysen durchführen.
Unsere generelle Haltung führt dazu, dass wir Kreditvergaben für Investitionen in Unternehmen, die beispielsweise Menschenrechte missachten oder an der Produktion oder dem Handel von Waffen beteiligt sind, grundsätzlich ablehnen.
Zur Erbringung ihrer Dienstleistung ist die Sparkasse Aachen neben qualifizierten Mitarbeitenden auch auf natürliche Ressourcen zur Aufrechterhaltung des Bankbetriebs angewiesen. So werden beispielweise entsprechende IT-Dienstleistungen oder auch Büromaterialien, hier insbesondere das Papier für die Druckausgabe, benötigt.
Das stetige Bemühen um die Optimierung der Verfahrensweisen in den betrieblichen Abläufen und der eingesetzten Technologien, die Verwendung umweltverträglicher Produkte sowie die Beachtung der nationalen gesetzlichen Normen und internationalen Standards zum Umweltschutz gehören zu den Schwerpunkten unseres täglichen Handelns. Die Digitalisierung ermöglicht uns hier einen wesentlichen Nachhaltigkeitsbeitrag zu leisten, sei es durch die Reduzierung des Papierverbrauchs oder unserer Betriebsfläche. Zukünftige "New Work" Konzepte für moderne und agile Arbeitsflächen können einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten.
Als Finanzdienstleisterin verfügen wir über keine zuliefernden Betriebe. Im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe pflegen wir jedoch eine intensive Zusammenarbeit, bei der Nachhaltigkeitsthematiken ebenfalls kommuniziert werden.
Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT
5. Verantwortung
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Unser Vorstand versteht das Thema "Nachhaltigkeit" als Querschnittsaufgabe und entscheidet über notwendige Maßnahmen und Aufgaben. Die Koordination obliegt dem zentralen Nachhaltigkeitsmanagement. Die Entscheidungen zum Gesamthausprojekt "Nachhaltigkeit" werden durch den Lenkungsausschuss getroffen.
6. Regeln und Prozesse
Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
In der Geschäftsstrategie werden unsere übergeordneten Ziele beschrieben. Hieraus geht beispielsweise hervor, dass wir eine betriebswirtschaftliche, gemeinwohlorientierte und nachhaltige Geschäftspolitik verfolgen. Die Konkretisierung und Umsetzung erfolgt im Rahmen der Balanced Scorecard als etabliertes Management- und Steuerungssystem unseres Hauses. Auf Basis dessen erfolgt die operative Umsetzung in Form von Maßnahmen und Messgrößen, die den jeweiligen Zielen zugeordnet sind. Dreimal jährlich wird an den Vorstand berichtet, welche dieser Maßnahmen erfolgreich absolviert wurden und welche zukünftig geplant sind. Ziele und Maßnahmen, die mit nachhaltigen Kriterien korrespondieren, werden mit der Balanced Scorecard vollumfänglich erfasst. Unsere Projektstruktur hilft uns dabei, die strategischen Maßnahmen mit Bezug zur Nachhaltigkeit operativ umzusetzen.
Neben der Operationalisierung durch die Balanced Scorecard erfolgt die Festlegung von Standards durch unser Unternehmensleitbild sowie den Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Wir verfügen über Leitlinien für ein ressourcenschonendes Verhalten unserer Mitarbeitenden am eigenen Arbeitsplatz. Die Einhaltung wird durch eine zu dokumentierende Unterweisung von unseren Führungskräften sichergestellt.
7. Kontrolle
Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Die durch die Balanced Scorecard erfassten Ziele und Maßnahmen orientieren sich an standardisierten Leistungskennzahlen, die einmal jährlich vom Vorstand beschlossen, und anschließend regelmäßig auf derselben Grundlage erhoben werden. Die Entwicklungen der Kennzahlen werden mit unserem Verwaltungsrat erörtert. Durch den langfristigen, strategischen Charakter der Kennzahlen und die transparente Offenlegung im Gesamthaus wird ein fortlaufender Prozess sichergestellt.
Wesentliche Leistungsindikatoren zu Nachhaltigkeitsaspekten sind beispielsweise:
1. Höhe der Spenden- und Sponsoringmaßnahmen
2. Anzahl der begleiteten Existenzgründungen
3. Messung der Zufriedenheit unserer Kundschaft
4. Höhe des Papierverbrauchs
5. Anzahl interner Bewerbungen
6. Anzahl der Seminartage - und Weiterbildungstage
7. Empfehlungsquote für die Arbeitgeberin Sparkasse Aachen
8. Anzahl der Bewerbungen auf Ausbildungsplätze
9. Höhe unserer CO 2 -Emissionen
10. Marktanteile im Privat- und Firmenkundengeschäft
11. Nachhaltigkeitskompasswert
12. Transformationsfinanzierungen für energetische Sanierungen
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Als Standard einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung wenden wir den Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen an. Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkassen für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse und eine nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu sorgen (Unternehmensinteresse).
Die Sparkasse Aachen hat zudem ein Unternehmensleitbild formuliert, welches das Haus charakterisiert und wesentliche Aspekte der Unternehmenspolitik aufzeigt. Hierbei greifen wir insbesondere Aspekte zur Sicherstellung unserer hohen Orientierung an unseren Anspruchsgruppen auf.
Aus unserem Unternehmensleitbild haben wir 10 Werte abgeleitet, die unser Haus definieren:
1. Wir stehen für Qualität.
2. Wir sind pragmatisch.
3. Wir leben eine Anerkennungskultur.
4. Wir kommunizieren offen und transparent.
5. Wir handeln selbstständig und eigenverantwortlich.
6. Die externen und internen Kundinnen und Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Tuns.
7. Wir nehmen Veränderungen positiv an.
8. Wir arbeiten im Team und bilden Netzwerke.
9. Wir setzen uns Ziele.
10. Wir leben Führung als Verantwortung.
8. Anreizsysteme
Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Als Arbeitgeberin sind wir tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Angestelltenverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD), insbesondere der TVöD-S (durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Sparkassen), Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung auf dieser tariflichen Basis. Die Beschäftigten können grundsätzlich neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang eine variable Vergütung aus einem leistungsorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Geschäftsstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeitenden heruntergebrochen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen zusammen. In der Mehrheit handelt es sich um Teamziele. Die Zielerfüllung wird von der direkten Führungskraft festgestellt. Die Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Ziele (z.B. Zufriedenheit der Kundschaft). Zusätzlich erhalten weitere Mitarbeitende eine Bonifikation/ Unternehmerprämie. Alle variablen Vergütungen erfolgen transaktionsunabhängig und sind in der Höhe im Vergleich zum fixen Gehalt unerheblich.
Wir erstellen jährlich einen Offenlegungsbericht gem. CRR (Capital Requirements Regulation), in dem Aussagen zum Vergütungssystem, zum Verhältnis von festen und variablen Gehaltsbestandteilen und zur Vorstandsvergütung veröffentlicht werden. Die Berechnung der Gehälter des Vorstandes orientiert sich insbesondere an der Erreichung der definierten Ziele innerhalb der Balanced Scorecard, die auch Nachhaltigkeitsbezüge aufweisen (siehe Kriterium 7). Dem Verwaltungsrat werden die Ergebnisse der Balanced Scorecard zur Verfügung gestellt. Diese Vorlagen enthalten alle Daten der Finanzperspektive, der Kunden-, Gesellschafts-, Prozess- und Mitarbeiterperspektive auf der Basis eines mehrjährigen Betrachtungszeitraumes.
Die konkrete Höhe der Zulage für die einzelnen Vorstandsmitglieder und die stellvertretenden Vorstandsmitglieder wird jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat beschlossen. Dabei wird im Wesentlichen eine mehrjährige Betrachtung der Messgrößen der Balanced Scorecard zugrunde gelegt.
Die Sparkasse Aachen hält die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV), die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Bundesanzeiger auf Grundlage des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) veröffentlicht. Wir zahlen keine Anstellungsprämien und bieten keine Zahlungen als Einstellungsanreiz für Führungskräfte oder das höchste Kontrollorgan. Im Rahmen des Programms "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" können Mitarbeitende festgelegte Prämien erhalten, wenn aufgrund deren Empfehlung neue Beschäftigte eingestellt werden können.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Eine Auswertung zu diesem Leistungsindikator wird aus Vertraulichkeitsgründen nicht erhoben.
Die Sparkasse Aachen beschäftigt nur Mitarbeitende im Inland. Die überwiegende Anzahl der Mitarbeitenden wird auf Basis des TVöD vergütet.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Wir leiten folgende Anspruchsgruppen ab:
| ― |
Kundinnen und Kunden |
| ― |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
| ― |
Mitglieder des Verwaltungsrates |
Diese wesentlichen Anspruchsgruppen ergeben sich aus unserer Geschäftsstrategie und unserem öffentlichen Auftrag gemäß des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen. Dies ersetzt einen separaten Prozess zur Identifikation relevanter Anspruchsgruppen.
Zu unseren Kundinnen und Kunden stehen wir in regelmäßigem Kontakt und pflegen einen ständigen Austausch. Sie erreichen uns neben unserem Geschäftsstellennetz auf verschiedenen Kanälen, z.B. über Telefon, E-Mail, Sparkassen-App, soziale Netzwerke oder unsere Internetfiliale.
Durch regelmäßige Finanzkonzeptgespräche stellen wir die Ziele und Wünsche unserer Kundschaft in den Mittelpunkt. Auch bei der Geldanlage erhalten unsere Kundinnen und Kunden von uns eine maßgeschneiderte Anlageempfehlung auf Basis der individuellen Anlegermentalität. Dabei nutzen wir einen Portfolioansatz als standardisiertes Hilfsmittel.
Wir führen regelmäßig mit unserer Kundschaft Zufriedenheitsbefragungen mittels externer Anbieter durch und erfahren, wie wir im Verhältnis zu den Vorjahren und zum Wettbewerb bewertet werden. Außerdem sprechen wir Nachhaltigkeitsthemen regelmäßig in Veranstaltungen mit unserer gewerblichen Kundschaft an. Darüber hinaus begleiten wir unsere gewerbliche Kundschaft bei der Transformation, indem wir Zugang zu unseren Netzwerkpartnern ermöglichen.
Seit vielen Jahren unterhalten wir ein Impulsmanagement für unsere Kundinnen und Kunden. Jeden Impuls unserer Kundschaft nehmen wir ernst und klären ihn fallabschließend. Wir sind der Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. beigetreten. Unsere Kundinnen und Kunden haben somit eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen kostenfreien Streitbeilegung.
Mit unseren Mitarbeitenden sind wir auf vielerlei Weise im Dialog. Neben vielseitigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen führen wir regelmäßige Informationsveranstaltungen (Informationsrunden unserer Mitarbeitenden, Gesprächsrunden mit dem Vorstand etc.), Teamsitzungen und werteorientierte Feedback-Gespräche durch. Die Strukturen unserer Feedback-Gespräche wurden 2023 überarbeitet und zeigen Chancen zur Potenzialentwicklung auf, stellen Weiterbildungsbedarf fest und bilden einen persönlichen Erfolgsplan für die Zukunft. Außerdem nutzen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent und binden auch moderne Formate wie einen Livestream zur Durchführung digitaler Informationsveranstaltungen ein. Seit 2023 können sich unsere Mitarbeitenden über unsere Mitarbeitenden-App, auch bei längeren Abwesenheiten zu aktuellen Themen auf dem Laufenden halten. Gleichzeitig bietet die App die Möglichkeit, sich abteilungsübergreifend zu vernetzen und auszutauschen.
Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und 14 weiteren Mitgliedern. Insgesamt zehn Mitglieder vertreten den Träger (Sparkassenzweckverband StädteRegion Aachen - Stadt Aachen). Weitere fünf Mitglieder gehören zu den Mitarbeitenden unserer Sparkasse. Die Aufgabe des Verwaltungsrates ist es unter anderem, die Richtlinien der Geschäftspolitik zu bestimmen und die Geschäftsführung zu überwachen. Der Austausch mit dem Verwaltungsrat erfolgt quartalsweise und zusätzlich anlassbezogen.
Aufgrund unseres, im Sparkassengesetz festgelegten, öffentlichen Auftrags zählen wir im weiteren Sinne zu unseren Anspruchsgruppen:
| ― |
Träger der Sparkasse Aachen: Sparkassenzweckverband StädteRegion Aachen - Stadt Aachen |
| ― |
Begünstigte unserer Sponsoring-, Spenden- und Stiftungsleistungen: z.B. Vereine, soziale Einrichtungen, kulturelle Institutionen und Bildungseinrichtungen (vor allem Schulen und Hochschulen in der Region) |
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Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberaterstellen |
Durch die jährliche Veröffentlichung unseres "Berichts an die Gesellschaft" und in den Sitzungen des Sparkassenzweckverbandes informieren wir unsere Träger über unser unternehmerisches und gemeinnütziges Handeln.
Darüber hinaus sind wir auf Facebook, Instagram und LinkedIn vertreten. Über diese Social Media-Kanäle erfolgt ebenfalls eine Kommunikation zum Thema Nachhaltigkeit.
Weitere Anspruchsgruppen, die sich aus unserer regionalen Verwurzelung ableiten:
| ― |
Bürgerinnen und Bürger in der Region |
| ― |
Institutionen, die eine fortwährende Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes betreiben, zum Beispiel Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Technologiezentren in der gesamten Region |
| ― |
Regionale Presse und Medien |
Mit den sonstigen genannten Anspruchsgruppen und regionalen Institutionen stehen wir durch Veranstaltungen in unseren Geschäftsstellen, durch langjährige Kooperationen, durch eigene zielgruppenspezifische Veranstaltungen (z.B. für Schulleiter/innen, Steuerberater/innen, Unternehmer/innen etc.) und durch die kontinuierliche Unterstützung von neuen Projekten (z.B. der Schülerförderung "Aachener Modell") im ständigen Kontakt. Die regionale Presse informieren wir aktiv über Pressemitteilungen und pflegen den Austausch durch halbjährliche Pressegespräche.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert hat;
ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Die Sparkasse Aachen ebenso wie die Mehrzahl unserer Mitarbeitenden sind in der Region verwurzelt. Wir führen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden sowie Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern in der Region. Hierdurch können wir uns noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Anspruchsgruppen einstellen. Die nachfolgenden Anliegen unserer Anspruchsgruppen, nämlich die Wertschöpfung für die Region, die Präsenz in der Fläche, die gelebte Kundennähe und das gemeinnützige Engagement nutzen wir als positive Gesprächsanlässe für einen kontinuierlichen Austausch. Wir berichten über die eigenen Maßnahmen und Projekte der Sparkasse Aachen in Form einer Zeitung für unsere aktiven sowie im Ruhestand befindlichen Mitarbeitenden. Mit unserer 2023 neu eingeführten Mitarbeitenden App halten wir alle Beschäftigten, auch bei längerfristig Abwesenden, unterjährig auf dem Laufenden, da wir einen Schwerpunkt auf die Optimierung unserer Kommunikation legten. Durch diese Kommunikationsmittel fördern wir den offenen unternehmensinternen Austausch mit den aktiven sowie sich im Ruhestand befindenden Mitarbeitenden.
Die Durchführung weiterer Stakeholderbafragungen zu relevanten Themen haben wir im Rahmen der durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse für 2024 geplant.
10. Innovations- und Produktmanagement
Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Unsere Produkte richten sich nach den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden. Wir fördern mit bedarfsgerechten Produkten und Beratungsangeboten die regionale Wirtschaft, die Standortentwicklung und Infrastruktur. Damit tragen wir zum wirtschaftlichen Wohlstand der Region bei.
Unsere Angebote helfen den Menschen in der Region, sich in Finanzfragen kontinuierlich weiterzubilden und für das Alter vorzusorgen. In der StädteRegion unterstützen wir Schulen mit Unterrichtsmaterialien zu allen Themen rund um die finanzielle Bildung und Berufsorientierung. Die Finanzkompetenz der Schülerinnen und Schüler stärken wir durch Vorträge zu Finanzthemen und bieten berufsvorbereitend Einstellungstest- und Assessment Center-Trainings an.
Zur nachhaltigen Förderung des Spargedankens bieten wir unseren Kundinnen und Kunden verschiedene Anlageprodukte mit einem besonderen ökologischen und sozialen Nutzen an. Mit ihren nachhaltigen Fonds verfügt die DekaBank, als Wertpapierhaus der Sparkassen, zudem über ein breites Produktspektrum für unsere Kundinnen und Kunden, die ihr Geld in sozial und ökologisch besonders verantwortlich handelnde Unternehmen und Institutionen investieren möchten. Sie erhalten damit eine finanzielle und ideelle Rendite. Ergänzend zu unserem Produktportfolio bieten wir unseren Kundinnen und Kunden auch Sekundärgold an, welches aus einem Recyling-Kreislauf gewonnen wird.
Wir tragen zum Klimaschutz, zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Lösung demografischer Herausforderungen und sozialer Aufgaben bei. Wir engagieren uns für das Gelingen der Energiewende in der Städteregion Aachen. Dabei wollen wir private Kundinnen und Kunden, Sparende, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einbeziehen. Die Zusammenarbeit mit "altbau plus", "effeff.ac" und den ortsansässigen Energieversorgern unterstützt uns hierbei. Nachhaltige Kreditprodukte bieten wir zur Steigerung der Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz und für den Ausbau erneuerbarer Energien an. Somit ermöglichen unsere staatlich geförderten Finanzierungen aus den Förderprogrammen der KfW und anderer Förderinstitute in Bund und Ländern langfristig niedrigere Energiekosten. Ebenso fördern wir die Elektromobilität mit zinsgünstigen Darlehen für den Kauf von E-Bikes, Elektrofahrzeugen und den Aufbau von Ladestationen. Wir bieten unseren privaten und gewerblichen Kundinnen und Kunden ein hauseigenes zinsgünstiges Sonderkreditprogramm an.
An den aktuell 18 eigenen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge wurden in 2023 in über 2.000 Ladevorgängen rund 37.000 kWh geladen, mit denen rund 118.000 km elektrisch zurückgelegt werden konnten. Aufgrund der allgemein intensiveren Nutzung hat sich die CO 2 -Einsparung mit rund 29 Tonnen gegenüber 2022 mehr als verdoppelt.
Weiterhin haben wir auf unseren Flächen Platz bereit gestellt, auf dem die Kommune im Rahmen eines Elektromobilitätsprogrammes öffentliche Ladesäulen aufgestellt hat.
Unsere Firmenkundinnen und -kunden begleiten wir von der Existenzgründung über Expansion und Auslandsgeschäft bis zur Unternehmensnachfolge. Mit entsprechenden Förderprogrammen unterstützen wir diese Vorhaben. Neben der Energieeinsparung ist auch die Energiegewinnung ein wichtiges branchenübergreifendes Thema. Zunehmend werden Strom, Wärme und Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen. Auch die Wertschöpfung durch Photovoltaik und Windkraft ist nicht nur im landwirtschaftlichen Umfeld stark gewachsen.
Die Thematisierung der Nachhaltigkeit und Berücksichtigung der ESG-Kriterien hat festen Einzug in unseren Gesprächen mit den gewerblichen Kundinnen und Kunden gehalten.
Mit unterschiedlichen Girokontomodellen finden wir das für individuelle Bedürfnisse passende und bedarfsgerechte Kontomodell. Wir bieten allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen und richten diese nach dem Nutzen unserer Kundschaft aus. Neuerungen führen wir unmittelbar ein. Unsere Preise bilden wir fair und nachvollziehbar. Für ukrainische Kriegsflüchtende bieten wir ein kostenloses Girokonto an.
Wir haben seit vielen Jahren ein Ideenmanagement und ein Impulsmanagement für unsere Kundschaft integriert. Innovationsanstöße von unseren Kundinnen und Kunden und von unseren Mitarbeitenden werden alle auf Umsetzbarkeit geprüft. Ergänzt durch Impulse aus Workshops und Befragungen mit unseren Kundinnen und Kunden fördern wir die Innovationskultur unseres Hauses und steigern permanent den Nutzen für unsere Kundschaft. Durch das direkte Feedback reagieren wir schnell und erreichen positive Prozessänderungen. Einsparungen und Steigerungen des Nutzens für unsere Kundschaft gehören zu unseren Unternehmenszielen.
Die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden sind uns sehr wichtig. Unsere Beschwerdemanagement-Grundsätze halten wir ein und bieten unkomplizierte ggfs. auch kulante Lösungen im Interesse unserer Kundschaft. Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich ist, stellen wir uns gerne einer neutralen Streitbeilegung.
Eine Auswirkungsanalyse unserer Produkte und Dienstleistungen findet aufgrund einer sehr heterogenen Datenbasis nicht statt. Durch den laufenden Austausch mit unseren Stakeholdern in der Region erhalten wir jedoch einen qualitativen Eindruck von der Wirkung unserer Geschäftstätigkeit.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Im Jahr 2023 haben wir unsere Anforderungen an die Nachhaltigkeit unserer Eigenanlagen konsequent weiterentwickelt und in unserer Risikostrategie implementiert. Als regional verwurzeltes Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag gehört verantwortungsvolles Investieren innerhalb unserer Eigenanlagen zum Selbstverständnis. Die Sparkasse Aachen bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Ein Teil der sozialen, ökologischen und unternehmerischen Verantwortung bei den Eigenanlagen der Sparkasse Aachen ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Kriterien - Environment, Social, Governance).
Zur systematischen Bewertung bzw. Nachhaltigkeitseinordnung werden unsere Eigenanlagen grundsätzlich den drei folgenden Kategorien zugeordnet:
1. Wertpapiere des Kapitalmarkts (Aktien und Renten)
2. Real-Assets (indirekte Immobilienanlagen)
3. Schuldscheindarlehen
Für die Wertpapiere des Kapitalmarkts (Kategorie 1) hat die Sparkasse Aachen einen Nachhaltigkeitsfilter implementiert, der Investments auf Basis von Negativkriterien in nicht nachhaltige Anlagen ausschließt. Als Grundlage und somit Mindeststandard der von der Sparkasse Aachen angewandten Nachhaltigkeitskriterien dient dabei das sogenannte "Verbändekonzept". Dieses wurde gemeinsam durch die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) sowie dem Deutschen Derivate Verband (DDV) als einheitlicher Branchenstandard zur Nachhaltigkeit entwickelt. Zusätzlich zu den Kriterien des Verbändekonzepts müssen die Emittenten eine Mindest-ESG-Ratingnote erfüllen. Auf Basis des MSCI ESG Ratings erzielten die zugeordneten Wertpapiere der Kategorie 1 ein durchschnittliches ESG-Rating von AA (Kategorie: Führend).
Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr wiederholt Neu- und Ersatzinvestitionen in Renten mit explizit nachhaltiger Mittelverwendung (Green-, Social-, und Sustainable Bonds) bevorzugt getätigt.
Unter Real-Assets (Kategorie 2) subsummiert die Sparkasse Aachen indirekte Investitionen in Immobilien in Form von Spezial- und Publikumsfonds, die bei der Sparkasse Aachen zur weiteren Diversifikation der Eigenanlagen dienen. Investitionen in Immobilienfonds werden nicht über den Nachhaltigkeitsfilter für Wertpapiere des Kapitalmarkts abgedeckt. Unser Anspruch ist es allerdings, dass auch unsere Immobilieninvestitionen einen nachhaltigen Beitrag leisten. Die Sparkasse Aachen investiert über einen Immobilien-Masterfonds indirekt mittels sog. Zielfonds in Immobilien. Dabei müssen neue Investitionen in Zielfonds im Rahmen der "Sustainable Finance Disclosure Regulation" (SFDR) mindestens den Artikel-8 Status erfüllen. Auf Basis der "Sustainable Finance Disclosure Regulation" sind bereits über 70 % der Zielfonds mindestens der SFDR Artikel 8 Kategorie (Artikel 8: Hellgrüne Finanzprodukte mit Berücksichtigung von ökologischen und/oder sozialen Aspekten) zugeordnet.
Der Schuldschein (Kategorie 3) ist eine nützliche Finanzierungsoption für Emittenten ohne eigenen Zugang zum Kapitalmarkt. Die Nachhaltigkeitsfilter für Wertpapiere des Kapitalmarkts können hier nicht angewendet werden. Zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Schuldscheindarlehen wird die Systematik des für die S-Finanzgruppe zentral entwickelten S-ESG-Branchenscores genutzt. Hierbei bedarf es für Neuinvestitionen einer Mindest-ESG-Note. Auf Basis der S-ESG-Bewertung erzielen die im Bestand befindlichen Schuldscheindarlehen eine durchschnittliche ESG-Note von B (Kategorie: geringe Nachhaltigkeitsrisiken).
Die prozessuale Implementierung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitskriterien sind fundamentaler Bestandteil unseres Investitionsprozesses, deren Einhaltung in regelmäßigen Abständen überprüft und den Gremien der Sparkasse Aachen berichtet wird.
KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte
Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN
11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Als Kreditinstitut haben wir im Vergleich zu produzierenden Unternehmen deutlich geringere unmittelbare Umweltauswirkungen. Aus diesen Gründen halten wir kein Konzept vor. Unser Geschäftsmodell ist durch seinen regionalen Bezug auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen angelegt, da weite Wege vermieden und die deutschen Umweltstandards eingehalten werden. Dennoch führt unser Geschäftsbetrieb zur Emission von Treibhausgasen.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit werden die nachfolgenden Ressourcen im Wesentlichen genutzt:
Wasser = Messung in m 3
Papier = Messung in Tonnen
Strom = Messung in kWh
Gas = Messung in kWh
Heizöl = Messung in Litern
Fernwärme = Messung in kWh
Auf den Umfang der Inanspruchnahme der einzelnen Ressourcen sowie auf deren Berechnungsmethodiken wird innerhalb der Leistungsindikatoren 11 -13 näher eingegangen.
Uns ist bewusst, dass auch unsere Kredit- und Anlageentscheidungen ökologische Auswirkungen haben können. Wir unterstützen energetische Sanierungen von Wohneigentum durch den Einsatz von verschiedenen Förderbanken. Die Messung erfolgt über eine strategische Kennzahl in unserer Balance Scorecard. Wir vergeben Kredite überwiegend an Privat- sowie Firmenkundinnen und -kunden aus der Region, wodurch beispielsweise bei Baumaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Wir sehen derzeit weder in der eigenen Geschäftstätigkeit noch in den Geschäftsbeziehungen Risiken, die schwerwiegende ökologische Auswirkungen haben könnten.
12. Ressourcenmanagement
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
Unsere qualitativen Ziele zur Verbesserung der Ressourceneffizienz leiten sich aus unserem übergeordneten Ziel, nämlich der Verringerung unseres "ökologischen Fußabdrucks", ab. Die jährliche Erfassung aller relevanten Verbrauchswerte (Papier, Strom, Fernwärme, Heizöl, Gas, Wasser) ermöglicht einen Vergleich und legt Handlungsfelder offen.
Unser Ziel, die Verbrauchswerte zu reduzieren, konnten wir bereits über die letzten Jahre in einigen Bereichen (Strom, Papier, Wasser) realisieren. Wir konnten unsere Emissionen weiter reduzieren. Wir möchten 2024 unsere CO 2 -Emissionen um weitere 100 Tonnen reduzieren. Die Zielsetzung ist eine Vorgabe der Geschäftsleitung, die im Rahmen unserer Balanced Score Card festgelegt wird. Im Jahr 2023 wurde die Entscheidung zur Einführung eines Energiemanagementsystems getroffen. Dieses hilft uns nach der Einführung unter anderem bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und der Festlegung von Maßnahmen. Weitere Einzelheiten zu unseren Verbrauchswerten sind in den nachfolgenden Leistungsindikatoren dargestellt.
Aktuell sehen wir keine wesentlichen Risiken im Bereich unseres Ressourcenmanagements, da es sich bei diesen Ressourcen nicht um schwer ersetzbare oder begrenzte Rohstoffe handelt. Außerdem können wir aufgrund der laufenden Erfassung der maßgeblichen Verbrauchswerte, mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig identifizieren und mit geeigneten Steuerungsmaßnahmen entgegenwirken. Bei einem Stromausfall greifen Notfallkonzepte (inkl. unterbrechungsfreier Notstromversorgung). Eine dezidierte Risikoanalyse haben wir nicht durchgeführt, weil dies für uns als Kreditinstitut - und damit als nicht-produzierendes Unternehmen - von untergeordneter Bedeutung ist.
Unsere bestehende Leitlinie zur Reduzierung der Emissionen des hauseigenen Fuhrparks wird regelmäßig von uns überprüft und bei Bedarf auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst. Im Jahr 2023 wurde unser Fuhrpark von elf auf fünfzehn Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ausgebaut.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Papier ist auch heute noch eine unserer wesentlichen Verbrauchsquellen.
Nachfolgend ist die wesentliche Verbrauchsposition ("Kopierpapier") genannt:
2021: 8,7 Mio. Blatt oder 43,5 Tonnen
2022: 7,5 Mio. Blatt oder 37,6 Tonnen
2023: 5,2 Mio. Blatt oder 26,2 Tonnen
(Umrechnungsfaktor: 100.000 Blatt = 500 kg)
Hierbei wird aus ökologischen Gesichtspunkten schon seit mehr als 10 Jahren ausschließlich FSC zertifiziertes Papier eingesetzt.
Durch die konsequente Nutzung digitaler Prozesse gelingt uns eine weiterhin spürbare Reduzierung des Papierverbrauchs. Gleichzeitig stellen wir fest, dass eine Senkung des Verbrauchs durch die z.B. zunehmenden Regulierungen und Dokumentationspflichten deutlich schwerer wird. Ein elektronischer Versand von Dokumenten setzt voraus, dass unsere Kundschaft dieser Zustellungsform eingewilligt bzw. diese aktiviert haben. Wir arbeiten daran, hierdurch unseren Papierverbrauch so niedrig wie möglich zu halten.
Neben der wesentlichen Verbrauchsposition "Kopierpapier" erheben wir zusätzlich folgende Papierarten: Briefbögen, Briefumschläge, Toiletten-, Handtuch- und Kontoauszugsdruckerpapier. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir unseren gesamten CO 2 -Verbrauch von Papier von 58 Tonnen CO 2 2022 auf 46 Tonnen CO 2 reduzieren.
| Briefbögen: | 1.210 kg |
| Briefumschläge: | 386 kg |
| Kontoauszugsdrucker: | 21.912 kg |
| Toilettenpapier: | 3.032 kg |
| Handtuchpapier: | 6.404 kg |
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
Die Gesamtsumme der gefahrenen Kilometer lag im Jahr 2023 bei 949.965 km. Hierin sind die Fahrten mit unseren Dienstfahrzeugen, die abgerechneten Dienstfahrten (einschl. der Fahrten zu Seminaren) mit den privaten PKW unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erstmalig auch unsere Kurierfahrten enthalten. Dienstliche Flüge haben wir nicht in die Berechnung einbezogen, da ein Ausgleich bereits bei der Fluggesellschaft selbst erfolgt. Genauso haben wir Fahrten mit der Bahn nicht berücksichtigt, da im Fernverkehr laut Angaben der Deutschen Bahn 100 % Ökostrom verwendet wird.
Die gefahrenen Kilometer beziehen wir selbstverständlich in die Berechnung des CO 2 -Verbrauches unseres Hauses ein. Mit unseren Elektrofahrzeugen wurde eine Strecke von 129.309 km zurückgelegt.
Der Stromverbauch innerhalb der Sparkasse Aachen lag im Jahr 2023 bei 4.660.250 kWh.
Die angegebenen Werte beinhalten den Stromverbrauch unserer Geschäftsstellen inklusive beider Zentralen und unserer Selbstbedienungsstandorte. Der Standort unserer Bargeldlogistik wird ebenfalls erfasst. Zudem erfassen wir den Stromverbrauch von unserem externen, wesentlichen IT-Dienstleister der Finanz Informatik. Die Abschätzung der Verbräuche und Emissionen basieren auf den Angaben der Finanz Informatik. Die Allokation basiert auf der Bilanzsumme als Vergleichsgröße.
Den Emissionsverbrauch unserer Mitarbeitenden im mobilen Arbeiten ermitteln wir nicht, da der genaue Zeitanteil pro Mitarbeitenden nicht erhoben wird.
Heizung:
| ― |
Fernwärme: Verbrauch in 2023 bei 2.808.336 kWh |
| ― |
Heizöl: Kauf in 2023 von 72.713 Litern (Umrechnung in kWh: 72.713 x 10 kWh = 727.130 kWh) |
| ― |
Erdgas: Verbrauch in 2023 bei 3.360.385 kWh |
Die aufgelisteten Verbrauchswerte stammen direkt von unseren Zulieferern und beinhalten weder Hochrechnungen noch Umrechnungen. Lediglich beim Heizöl wurde ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 10 kWh angewandt.
Aufgrund der im Jahr 2022 zu erwartenden Ölpreissteigerungen haben wir mehr Öl auf Vorrat eingekauft. Die erhöhten Verbräuche Fernwärme und Erdgas resultieren aus dem Wegfall der bundesweiten vorgeschriebenen Energiesparmaßnahmen. Die bundesweiten Maßnahmen resultierten im Zuge der entstandenen Energiekrise aus dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Die Sparkasse Aachen verfolgt seit Jahren das Ziel, durch konsequentes Energiemanagement die jährlichen Energieverbräuche zu senken.
Aufgrund der derzeit laufenden Ausweitung unserer CO 2-Bilanzierung können wir keinen aussagefähigen Vorjahresvergleich durchführen.
Nach der Einführung eines Energiemanagementsystems, welches spätestens im ersten Halbjahr 2025 abgeschlossen sein soll, können wir die geforderten Informationen offenlegen.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
Die Wasserversorgung erfolgt über unseren regionalen Dienstleister die STAWAG (Stadtwerke Aachen AG).
Das Gesamtvolumen der Wasserentnahme unserer eigengenutzten Objekte konnte gegenüber dem Vorjahr auf 28.686 Kubikmeter leicht reduziert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
Die Sparkasse Aachen beteiligt sich regelmäßig an der Erhebung über die Erzeugung von Abfällen der Information und Technik NRW (IT.NRW). Die Entsorgung der aufgeführten Abfälle erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Dienstleister unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Im Berichtsjahr 2023 fielen zur Müllentsorgung folgende Abfälle an:
Altpapier 103.887 kg
| Sperrgut | 20.200 kg |
| EDV-Schrott | 10.602 kg |
| Gesamt: | 134.689 kg |
Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen wir einen höheren Sperrgutanteil. Dieser resultiert aus einer Vielzahl von Umbaumaßnahmen.
13. Klimarelevante Emissionen
Das Unternehmen legt die Treibhausgas (THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
Grundsätzlich erheben wir zur Messung unserer Emissionen die Verbrauchswerte des Gesamthauses, sodass keine Bereiche der Sparkasse Aachen von der Erhebung ausgeschlossen werden.
Für die Berechnung unserer CO 2 -Emissionen verwenden wir seit 2020 zur Emissionsmessung die sogenannten VfU-Kennzahlen (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit) zur Umweltbilanzierung. Diese sind Marktstandard im deutschsprachigen Raum und ermöglichen eine unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit. Die Berechnungen der einzelnen Emissionsfaktoren werden innerhalb der Leistungsindikatoren genauer beschrieben. Die zugrunde gelegten Umrechnungsfaktoren stammen ebenfalls vom Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit.
Mit dieser internen Berechnungsmethodik, bei der eine Erhebung der Verbrauchszahlen erfolgt, wird eine Entwicklung der THG-Emissionen dargestellt.
Die Entscheidung über die Einführung eines Energiemanagementssystems wurde im Jahr 2023 beschlossen. Das Energiemanagement hilft uns unter anderem Einsparungspotenziale zu identifizieren.
Wir prüfen bei jedem Austausch/jeder Neuanschaffung unserer Fahrzeuge, ob der Einsatz eines Elektrofahrzeugs möglich ist.
Bei Neubauvorhaben, Umbauten und dem Austausch von Haustechnik, wie beispielsweise alten Heizungsanlagen, prüfen wir, welche Energieträger für die kommende Ausstattung die sinnvollste Lösung darstellen. Dabei lassen wir Nachhaltigkeitskriterien selbstverständlich mit einfließen und prüfen die Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien. Neubauten statten wir mit Solarthermie aus. In weiteren Objekten haben wir Blockheizkraftwerke installiert. Bei Neubauten wenden wir hohe Nachhaltigkeitsstandards an. Im Bestand verfolgen wir eine laufende Erhöhung des Anteils der Objekte, die nach den jeweils gültigen Vorschriften zur Energieeinsparverordnung umgebaut oder saniert werden.
Unsere stärksten Emissionsquellen sind der Strom- und Gasverbrauch. Die stetige Reduzierung stellt zugleich die größte Herausforderung für unser Haus dar. Seit 2021 sind wir vollständig auf die Nutzung von Ökostrom umgestiegen.
Wir möchten 2024 unsere CO 2 -Emissionen um weitere 100 Tonnen reduzieren.
Unseren verbleibenden CO 2 -Ausstoß kompensieren wir in Zusammenarbeit mit der DekaBank in zertifzierte Projekte anerkannter Klimaschutzordganisationen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle.
c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
913 Tonnen CO 2 (Heizöl, Erdgas, Dienstfahrten)
Interne THG-Emissionen:
Heizöl: 727.130 kWh x 0,284 kg/kWh = 207 Tonnen CO 2
Erdgas: 3.360.385 kWh x 0, 19825 kg/kWh = 666 Tonnen CO 2
Dienstfahrten eigener Fuhrpark (ohne Elektrofahrzeuge): 199.336 km x 0,2000 kg/km = 40 Tonnen CO 2
Die Sparkasse Aachen stößt keine biogenen CO 2 -Emissionen aus.
Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2-Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
657 Tonnen CO 2 (Fernwärme, Strom)
THG-Emissionen aus Kraftwerken:
Fernwärme: 2.808.336 kWh x 0,2240 kg/kWh = 629 Tonnen CO 2
Ökostrom Lieferantenmix: 4.455.800 kWh x 0,00619 kg/kWh = 28 Tonnen CO 2
Als Konsolidierungsansatz wurde der Operational Control Approach gewählt.
Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle.
c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
601 Tonnen CO 2
Energiebereitstellung:
Heizöl: 727.130 kWh x 0,04238 kg/kWh = 31 Tonnen CO 2
Erdgas: 3.360.385 kWh x 0,0588 kg/kWh = 198 Tonnen CO 2
Einkauf von Waren und Dienstleistungen:
Papier: 59,0 Tonnen x 0,773 kg/t = 46 Tonnen CO 2
Trinkwasser: 28.686 Liter x 0,337 kg/m 3 = 10 Tonnen CO 2
Externe Dienstleistungen: 204.450 kWh x 0,007 kg/kWh = 1 Tonnen CO 2
Dienstfahrten:
Eigener Fuhrpark (ohne Elektrofahrzeuge): 1 99.336 km x 0,133 kg/km = 26 Tonnen CO 2 Sonstige Fahrzeuge: 621.320 km x 0,3287 kg/km = 204 Tonnen CO 2
Abfallaufkommen:
Verbrennung: 103,9 Tonnen x 0,519 kg/t = 54 Tonnen CO 2
Deponie: 31 Tonnen x 0,617 kg/t = 19 Tonnen CO 2
Trinkwasser: 28.686 Liter x 0,2805 kg/m 3 = 8 Tonnen CO 2
Umwandlungs- und Verteilungsverluste:
Strom: 4.455.800 kWh x 0,00081 kg/kWh = 4 Tonnen CO 2
Die Sparkasse Aachen stößt keine biogenen CO 2 -Emissionen aus.
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Die direkten und indirekten THG-Emissionen des Jahres 2023 belaufen sich auf 2.170 Tonnen CO 2 . Hierbei legen wir den Market Based Ansatz zugrunde.
Unsere THG-Emissionen des Jahres 2023 sind im Vergleich zum Vorjahr leicht um 28 Tonnen gesunken.
EU-Taxonomie
1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).
[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]
Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen.
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Aachen verpflichtet die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfasst die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Aachen.
Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden. Durch die Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Aachen umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich der Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Nacherfassungen bei Bestandspositionen, unternommen.
Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.
[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]
Qualitative Angaben 1
Meldebogen 0
Die Green Asset Ratio (GAR) der Sparkasse Aachen auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,18 %. Die Green Asset Ratio der Sparkasse Aachen auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,19 %. Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 40,73 %. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie unterliegen.
Meldebogen 1
Private Haushalte
1. durch Wohnimmobilien besicherte Kredite:
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Aachen ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 5.531 Mio. Euro begeben. Dies entspricht ca. 39 % der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,39 %. Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte.
2. Gebäudesanierungskredite:
Die Sparkasse Aachen weist zum Geschäftsjahresende 2023 taxonomiefähige Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 259 Mio. Euro aus. 2 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
3. Kfz-Kredite:
Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Alle seit 2024 neu vergebenen Kfz-Kredite an private Haushalte werden bezüglich Taxonomiekonformität bewertet. Zum Geschäftsjahresende 2023 sind daher keine der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten taxonomiekonform.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Sparkasse Aachen hat zum Geschäftsjahresende 2023 93 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds, können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Derzeit sind 11,21 % taxonomiefähig bzw. 3,05 % der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform.
Finanzunternehmen
Die Sparkasse Aachen weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 829 Mio. Euro auf. Davon sind 23,59 % taxonomiefähig und 0 % taxonomiekonform. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen lagen nicht vor. Für die Taxonomiebewertung dieser zweckgebundenen Finanzierungen wurde ein kommerzielles Tool (TAXO-TOOL der VÖB Service GmbH) eingesetzt.
1. Kreditinstitute
Die Sparkasse Aachen hat zum Geschäftsjahresende 2023 829 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (171 Mio. Euro), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (658 Mio. Euro) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht vor.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Sparkasse Aachen ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Großteil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Aachen die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen im Geschäftsgebiet. Es konnten keine taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden.
Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
Die Sparkasse Aachen hat zum Geschäftsjahresende Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 6.002 Mio. Euro, die nur im Nenner für die Green Asset Ratio einbezogen werden. Hierunter fallen Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch nicht möglich.
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Sparkasse Aachen, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 656 Mio. Euro. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht.
Meldebogen 2
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern. Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei C27 mit 15 Mio. Euro, C29 mit 10 Mio. Euro sowie C20 mit 7 Mio. Euro. Die einzige taxonomiekonforme Risikoposition für das Umweltziel 1 weißt der NACE-Code C29 mit 1 Mio. Euro auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht, sodass die Gesamtkennzahl für 2023 nur das Umweltziel 1 (Klimaschutz) betrifft. Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Umsatz zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen) auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.
Qualitative Angaben 2
Die Risikopositionen der Sparkasse Aachen mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" (delegierte Verordnung EU 2021/2139). Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Die Art und Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR nehmen.
Für das Vorjahr veröffentlichte die Sparkasse Aachen aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese ist jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Qualitative Angaben 3
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. Viele Aspekte des modernen Nachhaltigkeitsverständnisses sind für uns gegeben und spiegeln sich in unserer gesamten Geschäftstätigkeit sowie in unserem Selbstverständnis wider. Die EU-Taxonomie betrifft unsere wesentlichen Geschäftsfelder. Dazu zählen das Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie werden bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien beachtet. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
Qualitative Angaben 4
Die Sparkasse Aachen hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.
Qualitative Angaben 5
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.
Beschränkungen
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich für die Umweltziele 1-6 diese taxonomiefähigen Vermögenswerte:
| Umweltziele | Umweltziel 1 | Umweltziel 2 |
| Bruttobuchwert der Vermögenswerte | 648.017.714,90 EUR | 674.259.354,90 EUR |
| Umweltziele | Umweltziel 3 | Umweltziel 4 | Umweltziel 5 | Umweltziel 6 |
| Bruttobuchwert der Vermögenswerte | 324.027.239,10 EUR | 998.859.895,50 EUR | 924.681.840,04 EUR | 952.293.564,36 EUR |
Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Vermögenswerte, die einer der bisherigen Wirtschaftstätigkeiten aus der Delegierten Verordnung 2021/2139 zugeordnet sind, werden in den entsprechenden Positionen innerhalb der Meldebögen ausgewiesen. Der Ausweis taxonomiefähiger Vermögenswerte, die einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 zugeordnet werden, ist in den Meldebögen aufgrund der noch ausstehenden technischen Unterstützung sowie Komplexität einer manuellen Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Eine technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann vollständig innerhalb der Meldebögen technisch ausgegeben werden.
Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN basierten taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.
3.) Anhänge
Laden Sie hier ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen zu den nach der EU-Taxonomie-Verordnung zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI) hoch.
[Im PDF-Format; z.B. Veröffentlichung von Meldebögen nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2187.]
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI .pdf (39.61 KB)1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx).pdf (36.77 KB)1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz).pdf (36.62 KB)2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx).pdf (25.89 KB)2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz).pdf (24.54 KB)3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx).pdf (52.36 KB)3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz).pdf (52.08 KB)4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx).pdf (46.08 KB)4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz).pdf (46.04 KB)5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx).pdf (24.49 KB)5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz).pdf (25 KB)5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx).pdf (24.65 KB)5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz).pdf (24.59 KB)Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas.pdf (20.61 KB)Qualitative Angaben vom Kreditinstitut zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren.pdf (23.54 KB)
Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT
Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN
14. Arbeitnehmerrechte
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir an die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes sowie an deutsches Arbeitsrecht und andere nationale Standards gebunden. Auf allen Ebenen berücksichtigen wir selbstverständlich alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Arbeitnehmerrechte.
Unser Ziel ist es, die Motivation, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden nachhaltig sicherzustellen. Zweimal im Jahr nutzen wir den Unternehmensklima-Monitor als Instrument zur Messung der Zufriedenheit und Stimmungslage unserer Mitarbeitenden. Zielsetzung ist es hierbei nicht ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, sondern eine möglichst realistische Abbildung des Unternehmensklimas zu erhalten. Außerdem erfassen wir in der Balanced Scorecard verschiedene Messgrößen zur weiteren Beurteilung der Zielerreichung. Hierzu greifen wir in unserer Balanced Scorecard weitere Messgrößen wie z.B. die Anzahl der internen Bewerbungen oder die Anzahl der Kündigungen in Relation zur Gesamtzahl der Beschäftigten auf. Eine ausführliche Darlegung der Ziele ist aus strategischen Gründen nicht möglich. Die in der Balanced Scoracrd definierten (strategischen) Ziele werden mit einer jährlichen Messgröße versehen, welche spätestens zum Jahresende mit dem tatsächlichen Ist-Wert verglichen wird. Die Ergebnisse werden neben dem Verwaltungsrat auch unseren Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Bei der Balanced Scorcard handelt es sich um eine mehrjährige Betrachtung. Die aktuelle Balanced Scorecard ist bis 2027 ausgerichtet. Den seit 2021 ermittelten Net Promoter Score haben wir in 2023 weiterentwickelt und Ende des Jahres erstmalig die neue "Weiterempfehlungsquote" bei unseren Mitarbeitenden ermittelt. Durch die Weiterempfehlungsquote erhalten wir einen detaillierteren Eindruck über die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden und können dadurch gezieltere Maßnahmen entwickeln.
Ein Feedback zum Führungsverhalten erfolgt im Rahmen einer Führungsstilanalyse im Dreijahresrhythmus. Im Jahr 2023 konnten die Gesamthauswerte im Vergleich zur letzten Befragung nochmals gesteigert werden. Dies stellt eine bedeutungsvolle und schöne Rückmeldung für unsere Führungskräfte dar.
Über die betriebliche Mitbestimmung, verankert im Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG-NW), hinaus wird der Unternehmenskultur besondere Bedeutung zugemessen. In verschiedenen Prozessen wurden allgemein gültige und wesentliche Aspekte der Unternehmenspolitik erarbeitet, um eine werte- und teamorientierte Führungskultur zu gewährleisten.
Die Sparkasse Aachen hat ein Unternehmensleitbild formuliert, welches eine langfristige Orientierungshilfe für das eigene Identitätsverständnis liefert. Dieses Leitbild, das unter Einbindung von Mitarbeitenden der Sparkasse Aachen entwickelt wurde, ist für uns Vision und Verpflichtung zugleich.
Die "Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit" sind Maßstab für die Auswahl der Führungskräfte und die Beurteilung der Führungsqualifikation. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert Führungskräfte, die auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeitenden vertrauen. Im Jahr 2023 haben wir ein digitales und neu konzeptioniertes Beurteilungssystem eingeführt, um mehr Transparenz über die persönlichen Stärken unserer Mitarbeitenden im beruflichen Umfeld, die individuellen Potenziale sowie über die jeweiligen Veränderungswünsche zu erhalten. Darüber hinaus haben wir unsere (Weiter-)Bildungsarchitektur stärker an den gegenwärtigen Bedürfnissen unserer Mitarbeitenden in Hinblick auf das Durchführungsformat und die Freistellung pro Bildungsweg ausgerichtet.
Unsere Personalabteilung ist verantwortlich für die Themen rund um Arbeitnehmerrechte, Chancengleichheit und Qualifizierung. Es werden sowohl aus der eigenen Geschäftstätigkeit heraus als auch aus unseren Geschäftsbeziehungen und Produkten keine Risiken gesehen, da umfassende Regelwerke und Ordnungen im Hause vorhanden sind. Die Identifikation möglicher Risiken erfolgt im Rahmen unseres Impulsmanagements für unsere Kundschaft sowie innerhalb des Personalberichts an den Vorstand.
Unsere Mitarbeitenden können sich in vielfältiger Weise in die Gestaltung von Prozessen und Abläufen einbringen: Neben der Einbindung in regelmäßige Projekte können sich beispielsweise junge Nachwuchskräfte in unserem Quality Circle oder im Projekt Eigenverantwortung mit neuen und innovativen Ideen beschäftigen und eine Umsetzbarkeit für das Gesamthaus erarbeiten. Im Jahr 2023 wurde erneut die sogenannte Azubi-Geschäftsstelle durchgeführt. Wir geben dabei talentierten Auszubildenden die Möglichkeit, eine Geschäftsstelle alleine zu organisieren. In 2024 werden wir zusätzlich einen neuen Ideen-Blog im Haus implementieren, um den Mitarbeitenden eine weitere Möglichkeit zur Gestaltung und Optimierung von Abläufen zu ermöglichen.
Seit 2023 bieten wir mit unserem Format "Ladylike" den Mitarbeiterinnen in unserem Hause die Möglichkeit, sich untereinander stärker und gezielter zu vernetzen. Frauen aus unterschiedlichen Fachbereichen, in verschiedenen Altersstrukturen und mit individueller beruflicher Vita wurden hierzu eingeladen, um u.a. über die Themen "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" sowie "Frauen in Karriere" gemeinsam zu diskutieren und neue Ideen zu entwickeln. Ergänzend zu "Ladylike" nutzen wir die unterschiedlichen Angebote von #sieistsparkasse des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, um unsere Mitarbeiterinnen in ihren verschiedenen Lebensphasen und Karrierestufen gezielt zu fördern.
Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Aachen umfasst das Gebiet ihrer kommunalen Träger und hat keine Niederlassungen im Ausland. Unsere Kredit- und Einlagengeschäfte tätigen wir in der Region.
15. Chancengerechtigkeit
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet einen Diskriminierungsschutz für alle Mitarbeitenden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden umfassend erfüllt. Die Verbindlichkeit dieser Prinzipien wird in jährlichen Unterrichtungen den Mitarbeitenden vor Augen geführt.
Bei uns arbeiten Menschen aus 15 Nationen. Wir beschäftigen Menschen mit und ohne Behinderung und unterschiedlicher religiöser Zugehörigkeit. Alle Altersgruppen sind in der Belegschaft vertreten. Für uns ist die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden sowie aller Kundinnen und Kunden eine Selbstverständlichkeit. Dies haben wir auch durch den Beitritt zur Charta der Vielfalt im Jahr 2009 dokumentiert.
Alle Mitarbeitenden haben das Recht, sich bei gefühlten Benachteiligungen an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu wenden. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen. Selbstverständlich erhalten Frauen und Männer in der Sparkasse Aachen für die gleiche Tätigkeit die gleiche Vergütung. Hierbei achten wir auf die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG).
Ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Nahezu 59 % unserer Beschäftigten sind Frauen. Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in unserer Sparkasse streben wir kontinuierlich an. Hierzu werden verstärkt Fördermaßnahmen entwickelt.
Die durch das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG-NW) eingeforderte Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gehen wir mit einem im Gleichstellungsplan detailliert dargelegten Maßnahmenplan an. Bei der Erstellung unseres neuen Gleichstellungsplans für die Jahre 2024 bis 2027 haben wir die Ergebnisse des auslaufenden Gleichstellungsplans überprüft und zur Förderung weiblicher Karrieren konkrete Ziele und Maßnahmen definiert.
Ein Großteil der im auslaufenden Gleichstellungsplan definierten Handlungsweisen wird bereits heute konsequent umgesetzt. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Ergänzung des Schulungsangebotes, sollen bis zum Ablauf des aktuellen Gleichstellungsplans realisiert werden. Wir sehen uns demnach insgesamt gut aufgestellt, die vorgegebenen Ziele bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Gleichstellungsplanes zu erreichen. Außerdem soll die Quote der Frauen in Karriere-, Führungs- und höherwertigen Fachfunktionen, der Anteil der Mitarbeitenden in Führung in Teilzeit für die Dauer des Gleichstellungsplanes gesteigert werden. Diese Ziele zahlen u.a. auf die Themen Chencengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
Auch während der Elternzeit werden Mütter und Väter umfassend mit Informationen zu aktuellen Themen, Stellenausschreibungen und speziellen Seminarangeboten betreut.
Traditionell unterstützen wir besonders unsere Mitarbeiterinnen in der Familienphase durch individuelle Arbeitszeitmodelle. Dies zeigt sich in der hohen Teilzeit-Quote von ca. 44%. Zunehmend stellen wir fest, dass auch vermehrt Väter Elternzeiten in Anspruch nehmen, mit denen wir selbstverständlich ebenso individuelle Arbeitszeiten vereinbaren.
Wir haben 2019 ein flexibles Arbeitszeitmodell eingeführt. Viele positive Rückmeldungen bestätigen, dass das Ziel der Schaffung von mehr Flexibilität am Arbeitsplatz sowie der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht wurde. Unseren Mitarbeitenden haben wir die Möglichkeit eingeräumt, mobil zu arbeiten. Auf der Basis dieser Erfahrungen eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Der mögliche Nutzungsumfang wurde für unsere Mitarbeitenden 2023 erweitert. Ein weiterer Schritt unsere Mitarbeitenden bei der Vereinbarung von Familie & Beruf bestmöglich zu unterstützen ist die Möglichkeit Führung in Teilzeit und im Jobsharing zu übernehmen. In diesem Bereich befinden wir uns aktuell in einer Testphase.
Die Kooperation mit dem Familienservice der Caritas Aachen unterstützt die Mitarbeitenden in den Schwerpunktthemen Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Wir bieten unseren Mitarbeitenden seit Jahren ein umfangreiches Gesundheitsmanagement mit Angeboten beispielsweise im Bereich Sport und Stressmanagement. Dazu gehören ebenfalls die Möglichkeiten Seminare zu besuchen sowie psychologische Unterstützung über einen externen Anbieter wahrnehmen zu können.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem intensiv durchgeführten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit von gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitenden wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Seminar- und Beratungsangebote, die wir zur Unterstützung anbieten, werden intensiv genutzt. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Sensibilisierung der Führungskräfte bei der Beachtung von Gesundheitsaspekten. Die Vielfalt der Angebote ist ein wichtiger Beitrag zur Bindung der Mitarbeitenden.
16. Qualifizierung
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Der demografische Wandel ist seit Jahren ein Kernpunkt der Unternehmens- und Personalpolitik unserer Sparkasse. Die Personalpolitik verfolgt das Ziel, Mitarbeitende in ausreichender Anzahl rechtzeitig und umfassend zu qualifizieren, um den Veränderungen in der Alterspyramide und den daraus resultierenden Risiken für unser Haus frühzeitig zu begegnen. Das Risiko möglicher Engpässe bei der Planung des Personalbestandes und bei Stellenbesetzungen reduzieren wir durch eine Neueinstellung von Auszubildenden (50 im Jahr 2023). Genauso bieten wir situativ "Quereinsteigerprogramme" an. Der Vorstand erhält in regelmäßigen Abständen einen Personalbericht der Fachabteilung, der auch kurzfristige Handlungsempfehlungen beinhaltet.
Die Sparkasse Aachen bietet in Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Darüber hinaus werden vielseitige externe Seminare angeboten. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitenden langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses. Der Erfolg dieser Personalpolitik spiegelt sich in einem hohen Ausbildungsstand wider. Über 96 % (Vorjahr 95 %) unserer Mitarbeitenden verfügen über den Abschluss Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau oder weitergehende akademische Qualifikationen.
In der Balanced Scorecard (siehe Kriterium 14) unseres Hauses haben wir unter anderem Messgrößen zur Weiterbildung unserer Mitarbeitenden hinterlegt, die entsprechende Zielwerte für die Jahre 2023 bis 2027 beinhalten. Hier streben wir an, ein hohes Niveau der Seminar- und Weiterbildungstage auch künftig sicherzustellen. Durch die in der Regel übliche Übernahme der Seminarkosten sowie einer bezahlten Freistellung fördern wir die Fortbildungsmaßnahmen aktiv.
Wir unterstützen den permanenten Ausbau des Wissens unserer Mitarbeitenden rund um die digitalen Angebote, beispielsweise durch regelmäßige Schulungen durch Digital-Multiplikatorinnen und Digital-Multiplikatoren zu den neuesten Entwicklungen. Zusätzlich fördern und fordern wir den sicheren Umgang mit den für den Arbeitsplatz relevanten technischen Anwendungen.
Unser Gesundheitsmanagement bietet allen Mitarbeitenden umfangreiche Angebote im Bereich Sport und Stressmanagement/psychische Gesundheit an. So wirken wir dem Risikofaktor einer erhöhten Krankenquote gezielt entgegen. Regelmäßig werden Vorträge beispielsweise zu den Themen Patientenverfügungen oder die "Pflege von Angehörigen" in Kooperation mit dem Familienservice der Caritas angeboten. Die Vorträge stoßen auf ein breites Interesse. Der jährliche hausinterne Sportabzeichenwettbewerb weist erfreulicherweise eine hohe Beteiligungsquote auf. Seit 2022 bieten wir für unsere Mitarbeitenden eine "bewegte Pause" online an. Angeleitet von Fitnessexpertinnen und -experten werden hilfreiche Bewegungsabläufe gezeigt, die im Alltag gegen Verspannungen im Schulterbereich helfen und die eigene Beweglichkeit verbessert.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeits- und Arbeitsplatzsicherheit wird in vollem Umfang sichergestellt. So werden alle Arbeitsunfälle regelmäßig an die zuständige Berufsgenossenschaft (Unfallkasse NRW) gemeldet.
Für 2023 sind es insgesamt 59 Unfallmeldungen. Diese unterteilen sich in 26 Wege- und 33 Arbeitsunfälle. Das Thema "psychische Belastung" nach Gewalt/Übergriffen von Kundinnen und Kunden auf Mitarbeitende hat im Vergleich zum Vorjahr zugenommen, was sich in der Anzahl der Arbeitsunfälle widerspiegelt (20 Arbeitsunfälle zu diesem Thema). Hier haben wir einen Prozess im Hause installiert, der den Mitarbeitenden Hilfestellung zur Unfallanzeige, Kontokündigung und zum Hausverbot sowie zur psychologischen Betreuung bietet. Generell wird das Thema "Arbeitsunfälle" in den vierteljährlichen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses besprochen. Sollten sich feststellbare Schwerpunkte ergeben, werden kurzfristige Maßnahmen erfolgen.
Bei den restlichen Verletzungen handelt es sich häufig um Blessuren resultierend aus Stolper- und Sturzereignissen, deren Auswirkungen ungefährlich sind. Zudem gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Gesundheits- und Sicherheitsthemen behandelt die Sparkasse Aachen vollumfänglich nach gesetzlichen Vorgaben. Es bestehen keine förmlichen Vereinbarungen mit externen Arbeitnehmervertretungen. Außerdem kontrollieren wir keine Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind.
Die Leitenden der jeweiligen Organisationseinheiten der Sparkasse Aachen haben jährliche Unterweisungen zum Brandschutz durchzuführen. Grundlage für die Unterweisungen sind die den Organisationseinheiten zur Verfügung gestellten Dokumente. Die jeweils aktuelle Version ist im Intranet der Sparkasse Aachen hinterlegt und somit für alle Mitarbeitenden auch über die Unterweisungen hinaus jederzeit abrufbar. Die Leitenden haben sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden der Organisationseinheit an dieser Unterweisung teilnehmen bzw. auf anderem Wege über die Inhalte informiert werden. Die Unterweisungen werden anschließend dokumentiert und archiviert.
Zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes haben wir entsprechende Ausschüsse eingerichtet. Der Arbeitssicherheitsausschuss behandelt in seinen vierteljährlichen Sitzungen aktuelle Entwicklungen und identifiziert Handlungsfelder rund um das Thema der Arbeitssicherheit. Die Zuständigkeiten für die verschiedenen Themen sind klar geregelt. Die Beteiligung des Personalrates stellt eine zusätzliche Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange sicher.
Unser betriebliches Gesundheitsmanagement bietet attraktive Angebote für unsere Beschäftigten, zum Beispiel in den Bereichen Ernährung, Sport und Stressmanagement.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Wir qualifizieren unsere Mitarbeitenden bedarfsgerecht für die Tätigkeit, die sie innerhalb der Sparkasse wahrnehmen. Die Weiterbildung erfolgt durch verschiedene interne oder externe Lehrgänge, Fachseminare, Webinare, Workshops oder akademische Studiengänge. Unsere Mitarbeitenden haben im Jahr 2023 im Durchschnitt 3,02 Tage (entspricht 23,56 Stunden) für ihre persönliche und berufliche Weiterbildung in Anspruch genommen. Eine Auswertung nach Stunden sowie nach Geschlecht wird nicht erhoben.
Folgende Lehrgangsabschlüsse erfolgten im Jahr 2023:
| Sparkassenkauffrau/-mann: | 10 Mitarbeitende |
| Sparkassenfachwirt/-in: | 33 Mitarbeitende |
| Sparkassenbetriebswirt/-in: | 8 Mitarbeitende |
| Abschluss Bachelor of Science: | 6 Mitarbeitende |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Verwaltungsratsmitglieder zum Stichtag 31.12.2023: 9 Männer und 6 Frauen
| ― |
0 unter 30 Jahren |
| ― |
9 zwischen 30 und 50 Jahren |
| ― |
6 über 50 Jahren |
Anzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31.12.2023:
| ― |
1.657 Männer und Frauen (682 Männer / 975 Frauen) |
Zum Stichtag betrug das durchschnittliche Alter der Mitarbeitenden 44,73 Jahre.
(Hinweis: Aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen ergibt sich eine Abweichung zum Lagebericht, da dort die aktiven Mitarbeitenden (z.B. ohne Mitarbeitende der Freizeitphase Altersteilzeit) genannt sind.)
17 Mitarbeitende der 2. Führungsebene: 16 Männer und eine Frau
| ― |
5 zwischen 30 und 50 Jahren |
| ― |
12 über 50 Jahre |
5 Vorstandsmitglieder: 5 Männer
| ― |
5 über 50 Jahre |
729 Mitarbeitende in Teilzeitbeschäftigung (Stichtag 31.12.2023):
| ― |
77 Männer und 652 Frauen |
Am 31.12.2023 beschäftigten wir 63 schwerbehinderte Menschen.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| 778 | Vollzeitkräfte |
| 690 | Teilzeit- und Ultimokräfte |
| 1.468 | |
| 103 | Auszubildende |
| 1.571 | insgesamt |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Während des Berichtszeitraums lagen keine Diskriminierungsfälle vor.
Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN
17. Menschenrechte
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Unsere Zulieferbetriebe sind grundsätzlich regionale mittelständische Unternehmen, die größtenteils auch Kundinnen und Kunden unseres Hauses sind. Die Beachtung der grundlegenden Menschenrechte ist hierbei in vollem Umfang gegeben.
Zum 01.01.2024 greift für uns das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hierfür haben wir Maßnahmen wie ein Beschwerdeverfahren installiert und unsere Grundsatzerklärung veröffentlicht. Im Zuge dessen werden wir im Jahr 2024 in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen entsprechende Prozesse verankern und Risikoanalysen durchführen.
Durch unsere Mitgliedschaft in der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e. V. tragen wir unser soziales Engagement in die Welt. Wir unterstützen die Sparkassenstiftung mit unseren finanziellen Beiträgen bei ihren Projekten zur Armutsbekämpfung in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes zum 01.01.2015 wird zudem ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes gelegt. Hierbei haben wir bei einem Teil unserer Dienstleister die Regelung, dass tarifvertraglich ein Mindestlohn in der jeweiligen Branche vereinbart ist (z.B. Reinigungs-, Bewachungs- oder (Wert-) Transportgewerbe). Daneben haben wir in die Dienstleistungsverträge ohne tarifvertraglichen Mindestlohn die Vereinbarung übernommen, dass der Auftraggeber oder die Auftragnehmerin (= Zulieferer/Zulieferin) schriftlich versichert, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn gem. § 1 MiLoG zahlt sowie die übrigen Verpflichtungen nach dem MiLoG einhält (z.B. Werkverträge).
Das Risiko der Nichteinhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes sowie weitere Risiken, die aus der Missachtung von Menschenrechten entstehen können, überprüfen wir durch eine laufende Überwachung der Vertragsverhältnisse mit unseren Dienstleisterinnen und Dienstleitern.
Eine systematische Risikoanalyse in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden haben wir nicht vorgenommen und sehen dafür derzeit auch keine Veranlassung, da die Anwendung des TVÖD-S die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern über die Gesetzeslage hinaus stärkt. Ein Managementkonzept für den Schutz dieser Rechte liegt aus dem gleichen Grund nicht vor. Dementsprechend können im Zusammenhang mit den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Ziele mit Zeitbezug erfasst werden, die intern geprüft werden.
Da unser Kerngeschäft aus der Beratung unser Kundinnen und Kunden sowie der Vermittlung und dem Verkauf von Bankprodukten besteht, sind wir von den klassischen Risiken entlang der Lieferkette nicht direkt betroffen.
Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".
Dieser Indikator wird nicht gemessen, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Aachen keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte besteht. Wir vergeben Aufträge vornehmlich an ortsansässige, kleinere und mittlere Unternehmen, die dem nationalen Recht unterliegen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Als wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen sind wir lediglich in der StädteRegion Aachen vertreten.
Die geforderte Kennzahl wird folglich nicht erhoben, da die Einhaltung der Menschenrechte für die Sparkasse Aachen bei allen ihren Handlungen selbstverständlich ist.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Es wird erwartet, dass die grundsätzlich regionalen mittelständischen Vertragspartner die Menschenrechte anerkennen und einhalten.
Das Risikomanagement gemäß LkSG befindet sich derzeit im Ausbau. Die Ermittlung der Kennziffer erfolgt im Laufe des Jahres und wird im nächsten Berichtsjahr veröffentlicht.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Dieser Indikator wird nicht gemessen, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Aachen keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte besteht.
Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN
18. Gemeinwesen
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Kern des öffentlichen Auftrags ist es, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Als Arbeitgeberin, Steuerzahlerin und Auftraggeberin für regionale Unternehmen sind wir ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Geschäftsgebiet. Mit vielfältigen gesellschaftlichen Initiativen engagieren wir uns finanziell, inhaltlich und personell für die erfolgreiche Entwicklung in der StädteRegion Aachen.
Dabei ist sich die Sparkasse ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Der Vorstand setzt sich als Ziel die dauerhafte Unterstützung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung im Geschäftsgebiet. Die Erfüllung der in der Geschäftsstrategie niedergeschriebenen Ziele wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Die Sparkasse ermöglicht allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Bankdienstleistungen. Sie fördert die allgemeine Vermögensbildung und leistet beachtliche Steuer- und Gehaltszahlungen, die in ihrem Geschäftsgebiet bleiben.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Spenden (inkl. Spenden aus den Erträgen des Prämienlos-Sparens) in Höhe von 4,11 Mio. € sowie Sponsoringmaßnahmen über 856.000 €. Unsere drei Stiftungen (Jugend- und Kulturstiftung, Kulturstiftung und Bürgerstiftung für die Region Aachen) verfügen über ein Stiftungskapital von insgesamt 41 Mio. € und haben ca. 354.000 € ausgeschüttet. Gemeinwohlorientierung ist somit Teil der geschäftspolitischen Ausrichtung unserer Sparkasse. Die Wertschöpfung für unsere Region (Spenden, Sponsoring, Gewerbesteuerzahlungen, Stiftungsausschüttungen, Ausschüttungen an Stadt- und StädteRegion Aachen, Aufträge an regionale Unternehmen, Löhne und Gehälter) betrug im Berichtsjahr 181,832 Mio €. Das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeitenden wird ausdrücklich begrüßt und zukünftig noch mehr mit dem Angebot des Corporate Social Volunteerings aktiv unterstützt.
Die Notwendigkeit einer Risikoanalyse zum gesellschaftlichen Engagement der Sparkasse Aachen wird aufgrund ihres öffentlichen Auftrages nicht gesehen.
In unserer Balanced Scorecard haben wir bis 2027 ein internes Volumensziel für unsere Spenden- und Sponsoringmaßnahmen festgelegt, welches regelmäßig auf die jeweilige Zielerreichung hin kontrolliert wird.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts ".
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
| Bilanzsumme: | 14.623 Mio. € |
| Personalaufwand: | 115 Mio. € |
| andere Verwaltungsaufwendungen: | 89 Mio. € |
| Steuern: | 62 Mio. € |
Die Höhe der im Geschäftsjahr erfolgten Spenden und des Sponsoring sind aus den Formulierungen zum Gemeinwesen in Kriterium 18 (oben) ersichtlich.
Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE
19. Politische Einflussnahme
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Wir sind Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV). In der Satzung des RSGV ist unter anderem geregelt, dass dieser die Mitgliedssparkassen bei der Vertretung von gemeinsamen Interessen unterstützt. Weiterhin ist geregelt, dass der RSGV Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) ist. Gemäß Satzung des DSGV nimmt dieser die Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder und der angeschlossenen Sparkassen durch Beratung, Erfahrungsaustausch und Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Anordnungen wahr. Insbesondere obliegt dem DSGV die Gesamtvertretung der gemeinsamen Interessen bei Behörden und in der Öffentlichkeit. Die Grundlagen des Sparkassenwesens werden durch den Gesetzgeber in Form des Sparkassengesetzes geregelt. Die Sparkasse Aachen unterliegt neben den landesrechtlichen Bestimmungen zusätzlich den Regeln des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), das in die Bundeskompetenz fällt.
Wir beziehen grundsätzlich keine politische Position. Dies spiegelt sich darüber hinaus in der Tatsache wider, dass wir an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen keinerlei Spenden oder Zuwendungen zahlen. Hierdurch entstehen für uns folglich keine Risiken.
Weitere Aspekte finden Sie in den Ausführungen zu Kriterium 20.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Es erfolgen keine politischen Spenden.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Wir legen Wert darauf, dass sich die Sparkasse sowie alle Beschäftigten rechtskonform verhalten. Wir tolerieren keine Form von Korruption oder Bestechung, da wir Gegengefälligkeiten ausschließen und ein unabhängiges Handeln gewährleisten. Verstöße werden als Missachtung der Dienstanweisung je nach Schwere mit möglichen personalrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung geahndet. In unserer Sparkasse existieren Verhaltensleitlinien zur Korruptionsprävention sowie klare Vorgaben zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen. Diese sehen eine unverzügliche Mitteilung bei Korruptionsversuchen sowie Verdachtsfällen vor. Neben Dokumentationspflichten bestehen klare Vorgaben für den Umgang mit Verdachtsfällen. Diese Leitlinien und Dienstanweisungen sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Im Rahmen von jährlichen Schulungserfordernissen zu Compliance-Themen werden auch diese Regelungen immer wieder angesprochen.
Zum Ansprechpartner für Korruptionsprävention wurde unser Compliance-Beauftragter ernannt. Seine Aufgabe ist es sicherzustellen, dass wir im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln. Hierzu überwacht dieser die diesbezüglichen hausinternen Vorgaben und führt auch eigene Kontroll- und Überwachungshandlungen durch. Eine weitere Aufgabe des Compliance-Beauftragten liegt in der Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Hierzu wird dem Vorstand mindestens jährlich, bei Bedarf auch anlassbezogen, ein schriftlicher Bericht vorgelegt. Zur dauerhaften Vermeidung von Compliance-Verstößen sind alle Beschäftigten dazu angehalten, erkannte Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente zu melden. Hierzu wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet, bei dem sich die Beschäftigten unter Wahrung der Vertraulichkeit an den Compliance-Beauftragten wenden können. Es erfolgen Ansprachen in den jährlichen "Compliance-Schulungen" sowie Informationen über das interne Kommunikationssystem.
Ziel der Compliance-Funktion ist die dauerhafte Reduzierung des identifizierten und bewerteten Risikos, welches sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben kann. Einzelheiten sind in einer verbindlichen Dienstanweisung geregelt.
Aus unserer Geschäftstätigkeit ergeben sich grundsätzlich folgende Risiken:
| ― |
Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme (§ 331 StGB) |
| ― |
Bestechung bzw. Bestechlichkeit (§ 332 StGB) |
| ― |
Kollusives Verhalten |
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Annahme von Geschenken |
Über die eingangs beschriebenen Regelungen, Leitlinien und Anweisungen hinaus, führt die Compliance-Funktion zur Bekämpfung der Risiken regelmäßige, konkrete Überwachungshandlungen durch. Diese stützen sich im Wesentlichen auf die Auswertung systemseitiger Scoringläufe, Anzeigedatenbanken, ein internes Hinweisgebersystem sowie Fallakten der internen Revision.
Laut des Berichts für das Geschäftsjahr 2023 der unabhängigen Compliance-Funktion sind die genannten Grundsätze, Mittel und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben angemessen und wirksam.
Risiken sind im Geschäftsjahr 2023 nicht eingetreten, es gab keine bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Mögliche Korruptionsrisiken werden mindestens jährlich im Rahmen einer ganzheitlichen Risikoanalyse ermittelt. Die Risikoanalyse wird durch eine zentrale Stelle für das Gesamthaus durchgeführt. Die Risikoeinschätzungen werden dem Vorstand sowie der internen Revision zur Kenntnis weitergegeben.
Die Prüfung von Korruptionsrisiken ist regelmäßig Bestandteil der Vor-Ort-Prüfungen durch Compliance. In 2023 wurden insgesamt 10 Geschäftsstellen hinsichtlich möglicher Korruptionsrisiken kontrolliert (18 % aller Geschäftsstellen). Weder die Befragung der Stellenleitenden noch die Kontrollen durch Compliance ergaben Auffälligkeiten im Hinblick auf Korruption bzw. Bestechung. Die Vor-Ort-Prüfungen, welche risikoorientiert durchgeführt werden, finden jährlich und zusätzlich bei Bedarf statt. Darüber hinaus nutzt der Compliance-Beauftragte diverse Zusammenkünfte und Besprechungsrunden zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Auffälligkeiten gab es im Berichtsjahr nicht.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es liegen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Gesetze und Vorschriften werden eingehalten. Es wurden keine erheblichen Bußgelder sowie nicht-monetäre Sanktionen gegen die Sparkasse Aachen verhängt.
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