Sinz Haustechnik Verwaltungsgesellschaft mbH
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sinz Haustechnik GmbH & Co.KGHeimenkirchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
zum
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Sinz Haustechnik GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen für Zugänge des Geschäftsjahres wurden beim beweglichen Anlagevermögen für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter nach der linearen Methode vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. 3. Angaben zu Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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