Power Place Bad Homburg GmbHLiquidiert

61350 Bad Homburg vor der Höhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 11429
Eingetragen
14.10.2009
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
Gegenstand
die Dienstleistung im Bereich Fitness, Beauty und Wellness.

Historie

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Management

NameRolle
Nina Renell
seit 25.9.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

61350 Bad Homburg v. d. Höhe, Hölderlinweg 24 a
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Power Place Bad Homburg GmbH

Bad Homburg v.d.Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 24.023,00 31.420,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 23.972,00 31.369,00
III. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 500,27 538,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 351,80 135,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 148,47 402,21
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.440,67 19.795,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.963,94 51.753,42

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 44.795,33 50.907,42
III. Jahresüberschuss 354,66 6.112,09
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -19.440,67 -19.795,33
B. Rückstellungen 1.700,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 42.263,94 50.053,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.963,94 51.753,42

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Power Place Bad Homburg GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz

- Sonstige Angaben

II. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

III.Erläuterungenzur Bilanz

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf - EUR 7.397,00 bei Sachanlagen

Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 3 bis 12 Jahre.

Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.

Finanzanlagen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht erworben.

Umlaufvermögen

Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Am Bilanzstichtag waren keine Wertpapiere zu bilanzieren.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.

Sonderposten mit Rücklageanteil

Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine Investitionszulage gebildet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

IV. Sonstige Angaben

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 17.826,76.

Die Darlehen sind mit 1,5% p.a. über dem Zinssatz der EZB verzinslich. Durch die Darlehensgeber wurde bezüglich der Zinsen ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein ausgesprochen, so dass die Gesellschaft keine Zinszahlungen leistet.

Gemäß der Darlehensverträge werden die Darlehensgeber ihre Rückzahlungsansprüche erst dann und in dem Maße geltend machen, wie die Darlehensrückzahlungsansprüche aus einem künftigen Jahresüberschuss der Gesellschaft oder aus einem der sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden Vermögen oder aus einem Liquidationsüberschuss getilgt werden können.

Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Die Gesellschafterin beabsichtigen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 354,66 mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 44.795,33 zu verrechnen und auf das neue Rechnungsjahr vorzutragen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Frau Nina Renell

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Bad Homburg v. d. Höhe, den 27. Jul. 2016

Nina Renell

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