MSI Olaf Waldschock GmbH

Werderstraße 6, 12524 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 54067
Eingetragen
27.9.2004
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von MetallkonstruktionenReparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen
Gegenstand
Herstellung und Reparatur von Metall- und Maschinenkonstruktionen sowie deren Vertrieb.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Waldschock
seit 5.11.2007
Geschäftsführer
Olaf Waldschock
seit 27.9.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MSI Olaf Waldschock GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 35.187,00 41.680,00
I. Sachanlagen 35.187,00 41.680,00
B. Umlaufvermögen 615.831,17 555.891,85
I. Vorräte 260.944,61 52.078,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.874,39 59.267,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 303.012,17 444.545,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.263,82
Summe Aktiva 651.018,17 601.835,67

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 196.599,69 281.934,55
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 148.369,96 194.869,94
III. Jahresüberschuss 22.665,14 61.500,02
B. Sonderposten für Investitionszulagen und für Zuschüsse Dritter 2.632,92 3.291,14
C. Rückstellungen 153.771,89 171.774,09
D. Verbindlichkeiten 294.605,99 141.428,21
E. Rechnungsabgrenzungsposten 3.407,68 3.407,68
Summe Passiva 651.018,17 601.835,67

Anhang

MSI Olaf Waldschock GmbH

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Firma: MSI O. Waldschock GmbH
Sitz: Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, B 54 067


Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde gem. §§ 242ff. und §§264 ff. des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft kann gem. § 267Abs.1 HGB zum Bilanzstichtag die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Eine Verrechnung erfolgt nur nach der Vorschrift des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und ist separat im Anhang dargestellt.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungs-abgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden entsprechend der aufgrund steuerlicher Vorschriften festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear oder geometrisch degressiv vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Diese wurden unter Beachtung steuerlicher Vorschriften nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Rückstellungen für Pensionen verrechnet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips retrograd bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden unter Berücksichtigung von Preissteigerungen für sämtliche der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung gemäß der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes unter Berücksichtigung der Zinssätze der Deutschen Bundesbank kam grundsätzlich nicht in Betracht, da die Laufzeit der sonstigen Rückstellungen weniger als ein Jahr beträgt.

Die Rückstellungen für Pensionen werden unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Pensionsrückstellungen sind mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2 HGB angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt. Die Umstellung des gezeichneten Kapitals in EURO ist noch nicht erfolgt. Zum Abschlussstichtag betrug das gezeichnete Kapital laut Gesellschaftsvertrag DM 50.000,00.

Die Sonderposten mit Rücklageanteil wurden gem. §6EStG i.V.m. §247Abs.3HGB für Investitionszuschüsse gebildet und planmäßig aufgelöst. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht, am 31.12.2009 bestehende Sonderposten mit Rücklageanteil beizubehalten, Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgte nach den Vorschriften des §253 Abs. 1 bis 6 HGB. Als versicherungsmathematischen Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Der Rechnungszins beruht auf den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen. Die zugrunde gelegten Sterbetafeln stammen aus den "Richttafeln von 2018 G" (RICHTTAFELN von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln). Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu berücksichtigen.

Die Rückstellungen für Pensionen sind zum Abschlussstichtag mit € 90.451 / VJ €99.629 ausgewiesen. Dieser Betrag ergibt sich durch Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB des Erfüllungsbetrags der Pensionsverpflichtung von € 259.685 / VJ €275.607 mit dem beizulegenden Wert der Rückdeckungsversicherung von €169.234 / VJ € 175.978. Der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung wurde mit dem vom Versicherer nach H6a(23)EStR2008 ermittelten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital angesetzt.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 47.966,26 / Vj. € 56.228,24 enthalten.

Der Betrag der gesamten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 69.696,01 / VJ € 90.966,98.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung des Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von € 658,22 / VJ € 658,22.

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen € 29.086 pro Jahr aus einem Pachtvertrag.

6. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 5.

Die Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB bei Rückstellungen für Altersversorungsverpflichtungen beträgt im Geschäftsjahr € 1.179.

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr

Herr Olaf Waldschock,

Herr Peter Waldschock.

 

Berlin, den 01.04.2025

MSI Olaf Waldschock GmbH

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