J. M. Trade Management Solution GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Zylau seit 4.11.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jens Zylau GmbHElmshornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG) aufgestellt. Die Vorschriften werden in ihrer Gesamtheit angewandt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a Nr. 1-4, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, gleichmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, gleichmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB wurden nicht vorgenommen. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Posten des Umlaufvermögens sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
Einzelangaben Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer aus einem unverzinslichen Verrechnungskonto für Verauslagungen in Höhe von EUR 2.138,37. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren betrugen am Bilanzstichtag EUR 13.779,02. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Am Abschussstichtag bestanden in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungs- und Auftragserfüllungsbürgschaften im Sinne des § 251 HGB in Höhe von EUR 236.427,26. Gemäß Saldenbestätigung zum Bilanzstichtag bestand dazu eine Kautionsversicherung gegenüber der R+V Allgemeine Versicherung AG in derselben Höhe. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass zur Feststellung der Überschuldung i. S. d. § 19 Abs. 2 S. 1 InsO eine Überschuldungsbilanz erforderlich ist. Die vorliegende Bilanz berücksichtigt nur die Wertansätze nach HGB und nach Steuerrecht. Sollte selbst nach Aufstellung einer Überschuldungsbilanz eine Überschuldung festgestellt werden, ist diese als Insolvenzantragsgrund insoweit unbeachtlich, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht (vgl. § 19 Abs. 2 InsO). Die Geschäftsführung hält die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen für überwiegend wahrscheinlich. Geschäftsführer
gez. Jens Zylau Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012 |
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