dental plus
laborgesellschaft mbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
450,00 |
1.065,00 |
| I.
Sachanlagen |
450,00 |
1.065,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.014,38 |
264.987,75 |
| I.
Vorräte |
1.159,10 |
1.398,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.596,01 |
220.609,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.259,27 |
42.979,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.255,80 |
3.017,71 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
34.568,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.288,18 |
269.070,46 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.990,66 |
125.938,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.138,24 |
28.019,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.052,42 |
72.118,89 |
| B.
Rückstellungen |
10.805,85 |
114.818,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.491,67 |
28.314,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.491,67 |
28.314,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.288,18 |
269.070,46 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der
Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert
aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde
wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle
gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben.
Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche
Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode
angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für
welches die lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt,
übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden
linear abgeschrieben. Anlagegüter bis zu einem Wert
von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
€ 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einem
Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre
abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der Projeted
Unit Credit Methodeunter Verwendung der "Richttafeln
2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde
pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer
restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,13 %
gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung
vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete
Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und erwartete
Rentensteigerungen mit 2 % berücksichtigt. Die
Fluktuation wurde mit einer Rate von 0 %
berücksichtigt.
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der
Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249
Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende
Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von
15 Jahren gleichmäßig erteilt.
Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen,
deren Höhe sich ausschließlich nach dem
beizulegenden Zeitwert eines
Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt,
sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten
Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der
Garantieleistung) übersteigt. Eine
Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu
bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen
sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der
Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten
deckungsgleich sind.
Der beizulegende Zeitwert eines
Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem
sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen
Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog.
Überschussbeteiligung).
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die
Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung
des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Vorräte
Die Vorräte betreffen Waren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
30.06.2011
|
|
30.12.2012
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
69
|
|
83
|
davon Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
0
|
|
0
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
20
|
|
138
|
davon Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
0
|
|
0
|
|
89
|
|
221
|
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten EUR 266,25
Forderungen gegen Gesellschafter und betreffen
Gesellschafterverrechnungskonten.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind
(Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt
es sich um eine Rückdeckungsversicherung.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB:
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
239.176
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
|
146.407
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
146.407
|
Verrechnete Aufwendungen
|
13.849
|
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 50 enthalten; im Übrigen verweisen wir auf
den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Durch die Ausübung des Beibehaltungswahlrechts
nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB besteht eine
Überdeckung in Höhe von TEUR 34.568.
Der noch in künftigen Perioden anzusammelnde
Fehlbetrag gemäß Art. 28 EGHGB beträgt EUR
127.330.
Übrige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für ausstehende Lieferantenrechnungen und
Jahresabschlusskosten gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.064,9 und
betreffen die Gesellschafterverrechnungskonten.
Sonstige betriebliche Erträge
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt
es sich im Wesentlichen um Erträge aus der
Herabsetzung der Einzelwertberichtigung.
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen betreffen mit
TEUR 9 den Verteilungsbetrag nach Art. 67 Abs. 7
EGHGB.
Sonstige Angaben
Organe:
Geschäftsführung
Johannes Grefing Zahntechniker
Christopher Giebel Zahntechniker
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von EUR 53.190,66 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Offenbach, 30.06.2012
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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