HMB
Entgratungstechnik GmbH
Großwallstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
474.490,00 |
544.023,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.284,00 |
13.545,00 |
| II.
Sachanlagen |
468.206,00 |
530.478,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
756.659,12 |
510.115,58 |
| I.
Vorräte |
472.600,00 |
368.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
283.542,93 |
53.605,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
516,19 |
88.210,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.875,26 |
3.731,36 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
546.399,99 |
482.724,07 |
| Aktiva |
1.785.424,37 |
1.540.594,01 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.100,01 |
26.100,01 |
| II.
Verlustvortrag |
508.824,08 |
214.606,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
63.675,92 |
294.218,03 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
546.399,99 |
482.724,07 |
| B.
Rückstellungen |
547.967,00 |
504.433,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.237.457,37 |
1.036.161,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
376.204,90 |
195.541,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
861.252,47 |
840.619,32 |
| Passiva |
1.785.424,37 |
1.540.594,01 |
C. Anhang
(§ 284 HGB) zum 31.12.2021
C.
C.I
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die
Größenklassen des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft.
C.II
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. der
Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Der Jahresabschluss 2021 wurde auf der Grundlage der
Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
C.II.1
Bilanzierungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB,
modifiziert durch die Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB), wurden
beachtet.
C.II.2
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256 HGB, unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im Wesentlichen
ist hierzu auszuführen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
aktiviert, soweit Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 HGB erforderlich
waren, wurden diese vorgenommen.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Fremdwährungspositionen.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe der Beträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich waren.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter Annahme der
Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB gegeben sind. Die
Gesellschafter-Geschäftsführers bürgen
für die passivierten Bankdarlehen und gegenüber
ihren Anspruch lt. Verrechnungskonten wurde
Rangrücktritt erklärt,
C.III
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
C.III.1
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2021
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Summe
|
1.237,4
|
324,4
|
913,0
|
C.III.2
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
nachstehende Person geführt:
Gerd Martin Klaus Berninger
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
C.III.3
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen gg.
Gesellschafter -,--
€
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern 302.356,68
€
C.IV
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Der im Wirtschaftsjahr 2021 erwirtschaftete
Jahresfehlbetrag in Höhe von 63.675,92 € soll auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
C.V
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2021 erfolgte am 14.09.2022.
sonstige Berichtsbestandteile
Berninger Klaus - Gerd Martin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2022
festgestellt.
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