S & S Isoliertechnik GmbHLiquidiert

96129 Strullendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 4855
Eingetragen
7.5.2003
Branche
Einbau von IsolierungenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
Gegenstand
Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierungen.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Stark
seit 11.4.2019
Liquidator
Udo Geßlein
seit 20.2.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schwabach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

S & S Isoliertechnik GmbH

Strullendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 336,50 595,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 335,50 594,50
B. Umlaufvermögen 110.214,35 65.420,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.574,75 55.524,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.639,60 9.896,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.550,85 66.016,32

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 90.559,98 33.542,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 65.559,98 8.542,73
davon Gewinnvortrag 8.542,73 15.364,87
B. Rückstellungen 17.810,56 4.241,85
C. Verbindlichkeiten 2.180,31 28.231,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.180,31 28.231,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.550,85 66.016,32

Anhang


A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Aktivseite

1.  Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4.  Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5.  Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuern berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 26,68%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3.  Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C.  Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich im Berichtsjahr auf 552,02 Euro und im Vorjahr auf 443,00 Euro.

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

3.  Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 73.218,90 Euro und im Vorjahr in Höhe von 47.519,49 Euro.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 90.559,98 Euro und im Vorjahr in Höhe von 33.542,73 Euro .

2.  Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen  Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 2.000,00 Euro ( Vj. 2.000,00 Euro ) sowie Steuerrückstellungen in Höhe von 15.810,56 Euro ( Vj.2.241,85 Euro ).

3.  Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 2.180,31 Euro und im Vorjahr in Höhe von 28.231,74 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen im Berichtsjahrals auch im Vorjahr nicht.

Die V erbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Bürgschaften der Gesellschafter besichert.

4.  Das Ergebnis ist nicht durch Ertragsteuern belastet.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Mitglied der Geschäftsführung in 2011 ist:

Herr Stefan Stark

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch  im Vorjahr nicht.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Strullendorf, den 07.11.2012

( Stefan Stark)
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2012 festgestellt.

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