BEG Entsorgungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Aschenbroich seit 2.3.2026 | Prokura |
Mike Giera seit 7.11.2025 | Geschäftsführer |
Christoph Nath seit 7.11.2025 | Geschäftsführer |
Samy Christian Gasmi seit 18.7.2024 | Prokura |
Benjamin Missaoui seit 3.2.2020 | Prokura |
Markus Mrozyk seit 3.2.2020 | Prokura |
Thomas Acker seit 31.5.2013 | Prokura |
Klaus Günther-Blombach seit 26.6.2009 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Remscheid | 60.00% |
| 20.00% | |
| 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EWR GmbHRemscheidJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die EWR GmbH (EWR) ist das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Remscheid GmbH (SR) mit den strategischen Geschäftsfeldern Erneuerbare Energien, Vertrieb von Strom, Gas, Wärme, Wasser, nachhaltige Kundenlösungen und Netzbetrieb. Das Netzgebiet der Gesellschaft erstreckt sich auf das Konzessionsgebiet der Stadt Remscheid. Die Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien werden in Remscheid und über Finanzbeteiligungen auch bundesweit durchgeführt. Der nach der Gemeindeordnung NRW geforderten Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung sind wir nachgekommen. Den im Gesellschaftszweck der EWR formulierten Zielen einer sicheren, preiswürdigen und umweltschonenden Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Geschäftsfeldern haben wir voll entsprochen. Gemäß § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehen wir im Lagebericht auf die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung ein. Bei der EWR umfassen diese Tätigkeiten den Betrieb der Elektrizitäts- und Gasverteilernetze. Die EWR unterliegt hierbei der Regulierung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE). Die Geschäftsanteile der Gesellschaft werden unverändert zu den Vorjahren von der Stadtwerke Remscheid GmbH (60 %), der Thüga AG (20 %) und von der Westenergie AG (20 %) gehalten. Aufgrund des zwischen der SR und EWR bestehenden Ergebnisabführungsvertrages sind die Westenergie AG und die Thüga AG außenstehende Gesellschafterinnen. II. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft 1. Wirtschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war auch im Jahr 2023 geprägt von den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den allgemeinen Kostensteigerungen, die die Bevölkerung im Konsumentenverhalten beeinflusst hat. Der Verbraucherpreisindex lag in Deutschland teilweise zu Beginn des Jahres bei + 8,9%, vor allem verursacht durch enorm gestiegene Energiepreise. Im Laufe des Jahres bildete sich ein Wert um 6 %, welcher auch den Jahresdurchschnitt darstellte. Gegen Ende des Jahres sank die Teuerungsrate auf unter 4 %. Dies hatte neben dem Konsumentenverhalten auch Auswirkungen auf die Industrie und dementsprechend auch auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Berichtsjahr nach Wirtschaftsbereichen aufgeteilt allerdings unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Berücksichtigung des Baugewerbes) sank um 2,0 % im Vergleich zum Jahr 2022. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes ausmacht, lag im Berichtsjahr ebenfalls im Minus ((-0,4 %). Einzig positiv zu nennen ist die Automobilindustrie und der Automotive-Zulieferzweig. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen - wie der Chemie- und Metallindustrie - erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark negativ auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. 2. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft Die gesamten Erlöse der Gesellschaft - reduziert um Stromsteuer sowie Erdgassteuer - erreichten ein um ca. 21 % höheres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr. Absolut erreichte die Gesellschaft Erlöse in Höhe von 189,1 Mio. EUR (VJ.: 156,2 Mio. EUR). Dies liegt vor allem an den erhöhten Energiepreisen, die aufgrund der hohen Beschaffungskosten an die Kunden weitergereicht werden mussten. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch einen langsamen Preisrückgang an den Energiemärkten, einer Entspannung der Liefersituation und durch viele politische Eingriffe, durch welche die Bundesregierung die finanzielle Belastung von Bürgern und Unternehmen dämpfen wollte. Festzuhalten ist vor allem, dass die Gesellschaft im Jahr 2023 die Reduzierung bzw. Selektion der Individualkunden in beiden Sparten weiter vorantreiben konnte. Im Strombereich lagen die Lieferungen in eigene Netzgebiete im Bereich der Privat- und Geschäftskunden leicht über dem Niveau des Vorjahres, wertmäßig allerdings 15,3 Mio. EUR über dem Jahr 2022. Dies ist ein Beispiel für die fehlende Vergleichbarkeit aufgrund der im Jahr vorliegenden Preisstruktur. Der Industriekundenbereich verlor 8,2 % an Umsatz, allerdings durch die Gesellschaft gewollt und in Kauf genommen, da im Industriekundenbereich das Risiko an potenziellem Forderungsverlust am höchsten ist. Im Saldo erhöhten sich die Stromumsätze insgesamt um ca. 12,6 Mio. EUR oder 14,3 %. Der Bereich der Gasversorgung (Netz und Vertrieb) ist nach wie vor zum Gassparen bereit und die Preise sowohl auf Bezugsseite als auch für den Verbraucher waren zu Jahresbeginn hoch. Trotzdem lag das Niveau im Jahresdurchschnitt preislich weit über den Vorjahren. Die Erlöse stiegen im direkten Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr 2022 um 22,8 Mio. EUR oder 52,3 %. Dieses unterteilt sich in ein Plus von 66,3 % gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Privat- und Geschäftskunden. Im Bereich der Industriekunden stiegen die Erlöse um 4,0 Mio. EUR oder 43,7 %. Die Erlöse der Wasserversorgung lagen mit 16,4 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Die Wärmeversorgung entwickelte sich über alle Kundensegmente hinweg mit circa 4,0 Mio. EUR bzw. einem Plus von 10,2 % zum vorherigen Geschäftsjahr positiv. In der Stromsparte setzte der Energievertrieb im Stromnetz der EWR sowie in fremde Netzgebiete insgesamt 236,9 Mio. kWh ab und lag damit 90,2 Mio. kWh unter dem Vorjahr. Diese niedrigen Absatzmengen liegen hauptsächlich im Bereich der Industriekunden (- 66,5 Mio. kWh) sowie bei Kunden im fremden Netz (- 24,3 Mio. kWh). Der Vertriebsabsatz der Netzwirtschaft der EWR fiel mit 482,7 Mio. kWh unter das Vorjahresniveau (- 4,4 % zu 2022). Im Bereich der Gasversorgung erreichte der Energievertrieb ein Ergebnis von 601,0 Mio. kWh und damit 89,2 Mio. kWh geringer im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022. Die negative Absatzentwicklung zeigt sich im Bereich der Individualkunden, da hier ähnlich zur Sparte Strom der Fokus der Gesellschaft auf einer Senkung des Risikos liegt. Im Bereich der Individualkunden reduzierte sich der Absatz um 100,9 Mio. kWh bzw. - 45 %. Diese Kunden wurden vorwiegend durch Dritte weiter beliefert, was der Anstieg der Netznutzung von Dritten (+ 81,3 Mio. kWh) zeigt. Insgesamt reduzierte sich der Gasabsatz der Gesellschaft um 20,9 Mio. kWh (- 2,2 %) im Vergleich zum Vorjahr. Im Rahmen der Wasserversorgung ist der Trinkwasserabsatz mit circa 5,8 Mio. m 3 um 0,7 % zum vorherigen Jahr 2022 gestiegen und hat das Niveau bestätigt. Einschließlich Rohwasser und Eigenverbrauch wurden im Berichtsjahr insgesamt circa 6,0 Mio. m 3 (- 16,2 % zum Vorjahr) abgesetzt. Hierbei sind allerdings auch die Rohwassermengen an Wiederkäufer eingerechnet, welche sich ergebnisneutral verhalten. Der Absatz in der Wärmeversorgung blieb mit etwa 34,1 Mio. kWh um 1,7 % unter dem Vorjahreswert. Dies liegt unter anderem auch an den Sparmaßnahmen, die sich bei Wärme-Großprojekten gefestigt haben. Die nachfolgende Tabelle fasst noch einmal den Absatz- und Umsatzbereich der Energie- und Wasserversorgung (einschließlich Netzwirtschaft) im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen:
*1) einschl. Durchleitung Strom und Gas sowie
Eigenverbrauch,
Die betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft betragen im Berichtsjahr insgesamt 181,8 Mio. EUR. Diese bestehen überwiegend aus den Materialkosten (einschließlich den Werttreibern Energie- und Wasserbezug) sowie den Personalaufwendungen. Zudem sind Abschreibungen, die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Zinsaufwendungen als auch sonstige Steuern berücksichtigt. Größte Einzelposten beim Materialaufwand (einschließlich bezogener Leistungen), der mit insgesamt 134,9 Mio. EUR um 31,0 Mio. EUR oder 29,8 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert liegt, sind die Energie- und Wasserbezugskosten sowie die Transportnetzkosten Strom und Gas für in eigene und fremde Netzgebiete gelieferte Energiemengen. Aufgrund der drastisch angestiegenen Energiebeschaffungskosten und der inflationären Kostensteigerung bei Dienstleistungen und sonstigen Materialien wurde ein bislang völlig neues Niveau erreicht und ist mit den Daten der Vorjahre nur bedingt vergleichbar, da in ähnlichem Maße die Erträge angestiegen sind. Der Personalaufwand hat sich im Vorjahresvergleich auf 22,7 Mio. EUR (VJ.: 21,9 Mio. EUR) in Folge des Tarifabschlusses erhöht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beschäftigte die EWR 283 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich geringfügig Beschäftigte). Durch Einstellung, Fluktuation und Ruhestand erhöhte sich die Zahl zum Stichtag des Vorjahres um 7 Personen. Im Vorjahr wurden 276 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die auf kostenrelevante Vollzeitkräfte umgerechnete betriebswirtschaftliche Kennzahl stieg auf 256 Personen zum Bilanzstichtag an. Zum Jahresende befanden sich 12 Personen in einem Ausbildungsverhältnis. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen verliefen planmäßig und fließen unverändert mit circa 6,3 Mio. EUR (VJ.: 6,0 Mio. EUR) in die Ergebnisrechnung der EWR ein. Sie orientieren sich an den Nutzungsdauern der aktivierten Wirtschaftsgüter und den Neuinvestitionen der Gesellschaft. Von den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfällt der größte Anteil auf die an die Stadt Remscheid zu entrichtende Konzessionsabgabe (KA). Die KA - abgeleitet von den in der Netzwirtschaft durchgeleiteten Absatzmengen für Strom und Gas sowie den Wassererlösen - wurde preis- und steuerrechtlich vollständig erwirtschaftet und liegt mit knapp 6,9 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahreswertes. Das Ergebnis nach Steuern der EWR schließt über alle Segmente mit einem Gewinn in Höhe von 13,7 Mio. EUR (VJ.: 13,8 Mio. EUR) ab. Nach Abzug der Ausgleichszahlungen an die außenstehenden Gesellschafterinnen Thüga AG und Westenergie AG sowie den sonstigen Steuern des Unternehmens verbleibt ein Überschuss in Höhe von 9,9 Mio. EUR gegenüber 9,7 Mio. EUR zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Dieser Jahresgewinn wird auf der Basis des ab 2011 gültigen Ergebnisabführungsvertrages (in geänderter Fassung vom 12. November 2013) an die Muttergesellschaft Stadtwerke Remscheid GmbH abgeführt. 3. Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft Das Finanzmanagement der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist unter Berücksichtigung der Skonto-Regelungen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liquiditätslage ist zu jedem Zeitpunkt des Geschäftsjahres gesichert gewesen. Zum Bilanzstichtag verfügte die EWR überflüssige Mittel in Höhe von knapp 1,6 Mio. EUR (VJ.: 8,3 Mio. EUR). Die langfristigen Darlehen von Kreditinstituten wurden planmäßig getilgt und belaufen sich auf ein Volumen von 4,9 Mio. EUR (VJ.: 6,3 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beanspruchen 6,0 % der Bilanzsumme (VJ.: 4,5 %). Im Geschäftsjahr wurde zur Finanzierung des Forderungsaufbaus ein kurzfristiger Kreditrahmen in Höhe von 5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen (ohne Finanzinvestitionen) in Höhe von 11,2 Mio. EUR getätigt. Diese Mittel wurden in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Sowohl gegenüber unserer Planung als auch gegenüber der revidierten Wirtschaftsplanung blieb das Investitionsvolumen unter anderem aufgrund von Lieferengpässen über alle Sparten zurück. Der Bereich der Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige ungleichmäßig. Auf den Bereich der Stromversorgung entfielen im Geschäftsjahr 2023 circa 28 %, rund 12 % auf die Gasversorgung, ca. 37 % flossen in die Wasserversorgung und 5 % wurden im Geschäftsfeld "Wärmeversorgung/Contracting" investiert. Auf die gemeinsamen und zentralen Bereiche entfielen circa 18 % der gesamten Investitionssumme. Zur vollständigen Finanzierung der Investitionen konnte auf die vorhandene Liquidität zurückgegriffen werden. Der Jahres-Cashflow beläuft sich auf 26,3 Mio. EUR gegenüber 16,7 Mio. EUR im Jahr zuvor; dies entspricht einer Zunahme von 57,7 %. Zum Bilanzstichtag nimmt das langfristig gebundene Vermögen der Gesellschaft 79,4 % (VJ.: 87,3 %) der Bilanzsumme ein. Hinsichtlich der Vermögens- und Finanzlage ist festzustellen, dass die Bilanzsumme mit etwa 164,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresstichtag (VJ.: 142,1 Mio. EUR) insbesondere aufgrund eines höheren Forderungsbestandes zugenommen hat. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 83,8 Mio. EUR und somit 50,9 % (VJ.: 59,1 %) der Bilanzsumme. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung setzen wir (getrennt nach Energie- und Wasservertrieb sowie Netzwirtschaft) spartenbezogen ein monatliches Berichtswesen ein, das im Ergebnis in gleicher Tiefe und Breite in differenzierte Erfolgsrechnungen mündet. Analysiert werden beispielsweise sowohl im Plan-/Ist- als auch Ist/Ist-Vergleich die Absatz- und Umsatzentwicklungen (gegliedert nach Kundengruppen, Beschaffungs- und Netzkosten), Margenentwicklungen in den Kundensegmenten, sonstige Betriebskosten, Investitionen sowie verschiedene Parameter rund um die Personalentwicklung. Diese Instrumentarien verschaffen der Gesellschaft und ihren Führungskräften sowie Mitarbeitern die Möglichkeit, frühzeitig Abweichungen zu erkennen, um rechtzeitig Maßnahmen ableiten und einleiten zu können. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigen wir unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit die Belange unserer Kunden, der Umwelt - somit auch unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung und Energieeffizienz - sowie unserer Arbeitnehmer. Die EWR hat das Thema Umweltschutz schon vor vielen Jahren zum festen Bestandteil der Unternehmenspolitik gemacht. Das Unternehmen verfügt über ein für alle Sparten gültiges und zertifiziertes Umweltmanagementsystem, das den Anforderungen des internationalen Standards DIN EN ISO 14.001:2004 genügt. Im Rahmen des alljährlichen Umweltaudits - so auch im Jahr 2023 - wurde die erteilte Zertifizierung uneingeschränkt bestätigt und ein neues Zertifikat ausgehändigt. III. Prognosebericht Nach Maßgabe der zum Jahresende 2023 unter dem Gebot kaufmännischer Vorsicht aufgestellten, mittelfristigen Wirtschaftsplanung 2024 bis 2027, erwartet die Gesellschaft für das Jahr 2024 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 12,4 Mio. EUR. Für den Prognosezeitraum 2024 bis 2027 rechnen wir mit einem durchschnittlichen Jahresergebnis nach Steuern und vor Gewinnabführung in Höhe von 12,3 Mio. EUR. Diese Zahlen unterstellen bereits Ergebnisoptimierungsmaßnahmen in allen Bereichen sowie ein nachdrückliches Kostenbewusstsein. Aufgrund des immer härter werdenden Wettbewerbs um Kunden im Industrie- aber auch privaten Bereich wird das geplante Ergebnis das aktuelle Niveau bestätigen können, allerdings unter schwierigeren Voraussetzungen als noch in vergangenen Jahren. Aufgrund des aktuellen Niedrigzinsniveaus wird sich die Kapitalverzinsung in den kommenden Regulierungsperioden anpassen, so dass auch in diesem Bereich früher vereinnahmte Ergebnisse in der Höhe nicht mehr erzielt werden können. Ebenfalls sind sinkende Energiepreise am Beschaffungsmarkt mit der Konsequenz von Kampagnengeschäft unserer Mitbewerber sowie verstärktem Kundenwechsel bereits berücksichtigt, allerdings schwer vorhersehbar. Aufgrund einer risikoaversen Beschaffungsstrategie bilden die durchschnittlichen Beschaffungspreise einen Rucksack in der Preisgestaltung für das kommende Jahr. Unvorhergesehene Entwicklungen können maßgeblich das Ergebnis verändern. Nach Abzug der Ausgleichszahlungen an die außenstehenden Gesellschafterinnen Thüga AG und Westenergie AG, der hierauf abzuführenden Ertragssteuern sowie der sonstigen Steuern des Unternehmens, erwartet die Gesellschaft für 2024 ein an die Stadtwerke Remscheid abzuführendes Jahresergebnis in Höhe von gerundet 8,8 Mio. EUR gegenüber etwa 9,9 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr. Für Investitionen rechnet die Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von ca. 24,4 Mio. EUR. Hierbei wurden wieder 2,8 Mio. EUR für die Stärkung bestehender Finanzbeteiligungen im regenerativen Bereich vorgesehen. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist zu jeder Zeit gesichert. Die Investitionen werden ergänzend zur Eigenfinanzierung teilweise durch Fremdmittel finanziert. Für das Jahr 2024 wird durch den Internationalen Währungsfonds ein schwacher Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um ca. 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Dies entspricht einer Herabsetzung der Erwartung um 0,7 %-Punkte (im Winter 2023 wurde ein Plus von 0,9 % erwartet). Eine Erholung der Industriekonjunktur wird dem Vernehmen nach erst später einsetzen. Für das Jahr 2025 ist mit einem Wachstum von 1,5 % zu rechnen. Die verabschiedete und genehmigte Wirtschaftsplanung beinhaltet Zahlen, Annahmen und Voraussetzungen, welche zum Zeitpunkt November/Dezember 2023 gültig waren. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Bezug auf Preissteigerungen werden die Zahlen des aktuellen Jahres fortlaufend untersucht und Szenarioanalysen durchgeführt. IV. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikobericht Das zentrale Risikofrüherkennungssystem ist integraler Bestandteil unserer Managementsysteme und wird von der EWR aus konzernweit eingesetzt. Die mittels Softwareunterstützung erfassten Risiken werden halbjährlich durch die Risikoverantwortlichen aktualisiert und vom Risikokoordinator erfasst und verwaltet. Dem Aufsichtsrat wird im gleichen Rhythmus ein Sachstandsbericht des Risikomanagements gegeben. Das Risikofrüherkennungssystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Zum Jahreswechsel 2023/2024 sind im Konzern Stadtwerke Remscheid 24 Risiken identifiziert und bewertet. Die identifizierten Risiken aus der Energiekrise sind weiterhin Bestanteil des Risikomonitorings. Alle Risiken werden sowohl sachlich als auch kaufmännisch bewertet und eingeschätzt. Anhand der Bewertung wird unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorsicht eventueller Rückstellungsbedarf errechnet und bilanziert. 2. Chancenbericht Das im Westenergie- und Thüga-Netzwerk liegende Chancenpotential wird von der EWR in den Bereichen Beschaffung, Vertrieb, Netz, technische Revision und IT-Sicherheitsaudits gezielt breit genutzt. Insbesondere im Bereich der Ausschreibungen und Einkaufssynergien konnte das Potential im Rahmen von Marktberichten und Preisquerschnittsanalysen ausgeschöpft und effektiv in Kosteneinsparungen umgesetzt werden. In der Gesellschaft steht das Humankapital in Form von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fokus. Aufgrund dessen wurde vor einigen Jahren eine interne Schulungsakademie eingeführt. Diese wird im kommenden Jahr weiter ausgebaut, um auch die Digitalisierung innerhalb der Gesellschaft noch weiter voranzutreiben und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich auch in diesem Bereich fortzubilden. Das mobile Arbeiten ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur geworden. Die Digitalisierung wird in den kommenden Jahren das Arbeitsumfeld verändern, so dass die EWR dieses weiterhin vorantreiben wird. Zur weiteren Positionierung der EWR als nachhaltigem, regionalen Infrastrukturdienstleister beeinflusst auch die Elektromobilität unser Handeln: Wir beschäftigen uns als Marktführer in Remscheid weiterhin mit dem strategischen Auf- und Ausbau eines für die Öffentlichkeit zugänglichen Ladesäulennetzes in Remscheid sowie dem Angebot von Produkten rund um das Thema Ladestationen für Privat- und Gewerbekunden. Die Themen Energiewende und kommunale Wärmeplanung werden uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen und wir als Gesellschaft werden unseren Teil dazu beitragen, diese Themenfelder nach vorne zu bringen und uns am Markt frühzeitig zu positionieren. V. Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Liquiditätssteuerung für die Gesellschaft ist zentraler Bestandteil der konzernweit eingesetzten Finanz- und Liquiditätsplanung der Stadtwerke Remscheid. Im Geschäftsjahr wurde zur Finanzierung des Forderungsaufbaus ein kurzfristiger Kreditrahmen in Höhe von 5 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Remscheid, 25.03.2024 EWR GmbH Prof. Dr. Thomas Hoffmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023
1. ALLGEMEINES Der Jahresabschluss der EWR GmbH wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt.
2. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Bewertungskontinuität Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Vorjahr. Sachanlagen und immaterielles Vermögen Bruttowerte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (zzgl. zulässiger Gemeinkostenzuschläge) Abschreibung Linear Finanzanlagen Bruttowerte
Abschreibung Außerplanmäßig bei dauerhafter Wertminderung Vorräte Bruttowerte
Abschreibung Außerplanmäßig bei mangelnder Gängigkeit Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bruttowerte Nominalwerte Abschreibung Berücksichtigung des Einzel- / Pauschalausfallrisikos über den Ansatz von Wertberichtigungen Pensionsrückstellungen Bruttowert Ermittlung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G Abzinsung Zinssatz: Durchschnitt der letzten 10 Jahre bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren (Berechnung durch Deutsche Bundesbank) Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bruttowert Ansatz des Erfüllungsbetrages (inkl. Inflation) Abzinsung
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Anlagenentwicklung ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie zum Stichtag nicht abgerechnete Leistungen Forderungen Forderungen aus Energie- und Wasserverkäufen aus rollierender Abrechnung inkl. dem abgegrenzten Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag.
Sonstige Vermögensgegenstände Im Wesentlichen noch nicht anrechenbare Vorsteuerbeträge und Umsatzsteuerguthaben auf noch nicht an Kunden ausgezahlte Guthaben aus Verbrauchsabrechnung, Forderungen aus Vorauszahlungen von Strom- und Energiesteuer ggü. dem Hauptzollamt, Lieferantenüberzahlungen und geleistete Anzahlungen auf Strombezug aus Photovoltaikanlagen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Hauptsächlich zukünftige Wartungs- und Supportkosten Eigenkapital
Empfangene Ertragszuschüsse Passivierung der erhaltenen Baukostenzuschüsse undAuflösung entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Anlagenklasse Rückstellungen - Pensionen Gegenstand Direktzusage gegenüber der Geschäftsführung. Von der Erleichterungsvorschrift nach Art. 67 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Berechnung Methode Versicherungsmathematik (Projected Unit Credit Method) Zinssätze
Richttafeln Heubeck-Richttafeln 2018 G Unterschied nach § 253 Abs. 6 HGB Bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes der letzten 7 Jahre (1,75 %) beträgt der Unterschiedsbetrag 46 T€. - Mittelbare Pensionsverpflichtungen Gegenstand Mittelbare Verpflichtungen aus der Unterdeckung der Zusatzversorgungskasse (Altersversorgung der Mitarbeiter/innen):
Berechnung Methode Versicherungsmathematik (Projected Unit Credit Method) Zinssätze
Richttafel Heubeck-Richttafeln 2018 G Unterschied nach § 253 Abs. 6 HGB Bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes der letzten 7 Jahre (1,75 %) beträgt der Unterschiedsbetrag 630 T€. - Sonstige Im Wesentlichen:
Die Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Überstundenvergütungen wurden auf Basis von 220 Arbeitstagen gerechnet. Die Rückstellungen für Jubiläum und Altersteilzeit wurden nach der Projected Unit Credit Method berechnet (Zinssatz 1,75 %; Gehaltsdynamik 2,50 %; Heubeck-Richttafeln 2018 G). Verbindlichkeiten
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GUV Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Im Wesentlichen Auflösung von Rückstellungen, Erstattung von Kosten der Marktraumumstellung durch Open Grid Europe GmbH (OGE), Erstattung Beiträge Wupperverband und Versicherungs-/Schadenabrechnungen. Davon periodenfremd: 2.128 T€ Materialaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen Überwiegend Konzessionsabgabe, Fremdleistungen, Mieten, Gebühren/Beiträge sowie Werbeaufwand und Rechts- und Beratungskosten. Davon periodenfremd: 502 T€ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Ergebnisabführung Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Remscheid GmbH vom 9.11.2010 in der Fassung vom 12.11.2013. 5. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Marktwert des Festzinszahlerswap zur Sicherung des variablen Euribor-Darlehns zum 31.12.2023 in Höhe von -178 T€. Belegschaft In 2023 waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft Stadtwerke Remscheid GmbH einbezogen. Die Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss erfolgen im Bundesanzeiger. Prüferhonorar Die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Anhang des Konzernabschlusses. Latente Steuern § 274 HGB Nicht bilanzierter aktiver latenter Steuerüberhangaus Unterschieden in den Wertansätzen von Anlagevermögen und Rückstellungen
Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich in besonderer Weise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewirkt haben. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG
Organe • Geschäftsführer
• Aufsichtsrat
Remscheid, 25.03.2024 EWR GmbH Prof. Dr. Thomas Hoffmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
Bilanz nach Aktivitäten zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
*) Darstellung erfolgte mit Jahresergebnis vor
Gewinnabführung
Gewinn- und Verlustrechnung nach Aktivitäten für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Entwicklung des Anlagevermögens der Stromverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens der Gasverteilung
Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG für das Geschäftsjahr 20231. ALLGEMEINES Die EWR GmbH übt folgende Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG aus:
Die EWR GmbH ist Eigentümerin der Strom- und Gasnetze in Remscheid. Die Ergebnisse der Tätigkeitsbereiche werden im Wesentlichen aus den Netzentgelten von eigenen und fremden Vertrieben, der Konzessionsabgabe sowie durch Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Ausbau der Netze bestimmt. Zustätzlich unterliegt die EWR GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Remscheid dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und ist nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG verpflichtet, die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen. Bei der Darstellung von ct.-Beträgen können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die sich jedoch nicht auf die Grundaussagen auswirken. 2. GRUNDSÄTZLICHE ANGABEN Kostenzuordnung Für die einzelnen Bereiche werden getrennte Kostenstellen und teilweise auch Konten geführt. Soweit wirtschaftlich sinnvoll werden die Posten verursachungsgerecht direkt den Tätigkeiten zugeordnet Die übrigen Posten werden anhand von Verteilungsschlüsseln zugerechnet, deren Kriterien der Inanspruchnahme durch die Tätigkeiten weitestgehend Rechnung tragen. Verteilungsschlüssel Die Verteilungsschlüssel werden jährlich zum Bilanzstichtag unter Beachtung des Stetigkeitsgebots nach § 6b Abs. 5 EnWG hergeleitet. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden für die Erst- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen entsprechen denen, die auch im Jahresabschluss angewendet werden. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Grundsätzliches Alle Buchungen werden soweit möglich direkt zugeordnet und nur diejenigen Buchungen geschlüsselt, deren Aufteilung entweder nicht direkt erfolgen konnte oder einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hätte. Sachanlagevermögen Erfassung aller Anlagen auf Kostensteller. Zuordnungen bzw. Schlüsselungen mittels Kostenstellenschlüssel (wie im BAB). Finanzanlagevermögen Fast ausschließlich Zurechnung zu den sonstigen Aktivitäten. Vorräte Im Wesentlichen Zuordnung zu den Tätigkeiten aufgrund separater Materialnummernkreise. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; gegen verbundene Unternehmen; Sonstige Vermögensgegenstände Soweit möglich, direkte Zuordnung aus Einzelposten- Listen. Übrige Positionen werden über einen allgemeinen Betriebsschlüssel oder einen GuV-Schlüssel (Umsatzanteil; Personalkosten etc.) verteilt. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeiten Differenz aus sämtlichen Passiva und allen übrigen Aktiva-Posten. Liquide Mittel Zuordnung nach dem Cash-Flow-Verhältnis. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Verteilung anhand der zugehörigen Aufwandsarter. Eigenkapital Verteilung nach dem Verhältnis der Restbuchwerte im Anlagevermögen. Ertragszuschüsse Zurechnung über separate Konten. Rückstellungen Personalrückstellungen werden über die anteiligen Personalkosten der GuV auf die Sparten verteilt. Die Zuordnung der übrigen Rückstellungen erfolgt aufgrund der zugehörigen Kostenstelle aus dem Aufwandskonto. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Grundsätzlich Verteilung nach dem Verhältnis der Restbuchwerte im Anlagevermögen, soweit nicht einzelnen Tätigkeiten direkt zuzuordnen. Übrige Verbindlichkeiten Soweit möglich direkte Zuordnung aus Einzelposten- Listen. Übrige Positionen werden über einen allgemeinen Betriebsschlüssel oder einen GuV-Schlüssel (Umsatzanteil; Personalkosten etc.) verteilt. 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GUV Grundsätzliches Buchung der direkt zurechenbaren Erfolgspositionen auf Kostenstellen der einzelnen Aktivitäten. Aufteilung der nicht direkt zuzuordnenden Posten:
5. SONSTIGE HINWEISE Anlagenspiegel Der Anlagenspiegel nach den Tätigkeiten gem. EnWG ist als Anlage beigefügt. Forderungen > 1 Jahr Wesentliche Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen nicht. Rückstellungsspiegel Ein Rückstellungspiegel, der die Hauptpositionen der Bilanz sowie als davon-Vermerk die Entwicklung der Regulierungskonten und, soweit vorhanden, notwendige Rückstellungen für Mehr- und Mindermengenabrechnungen abbildet, ist als Anlage enthalten. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen nicht. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten sind von untergeordneter Bedeutung.
Remscheid, 25.03.2024 EWR GmbH Prof. Dr. Thomas Hoffmann, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EWR GmbH, Remscheid Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EWR GmbH, Remscheid, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EWR GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Moderner Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 1. April 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Fuchs, Wirtschaftsprüfer Semelka, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder EWR GmbHDer Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz- und Gesellschaftsvertrag zustehenden Überwachungsfunktionen ausgeübt und die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 in vier Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichterstattung seitens der Geschäftsführung über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge informieren lassen. Die dem Aufsichtsrat vorgetragenen Geschäftsvorgänge, zu denen eine Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist, sowie sonstige Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung sind überprüft und mit der Geschäftsführung eingehend beraten worden. Gegenstand der Beratungen von besonderer Bedeutung waren in erster Linie die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Themen waren außerdem Projekte in den Geschäftsfeldern "Netze", "Vertrieb", "Erneuerbare Energien" und "Nachhaltige Kundenlösungen", wie z. B. das Vorgehen bei der kommunalen Wärmeplanung, Mieterstromlösungen zur Vermarktung von Grünstrom, Aktivitäten zur Unterstützung der Elektromobilität und Ladetechnik, der Bau des Wasserwerks Eschbachtal sowie die derzeitige und perspektivische Versorgungssicherheit bei Strom und Gas, der Jahresbericht der Innenrevision sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensentwicklung. Auch außerhalb der Sitzungen haben Mitglieder des Aufsichtsrates mit der Geschäftsführung in Einzelgesprächen Fragen der geschäftspolitischen Ausrichtung sowie einzelne Vorgänge besprochen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein erster Stellvertreter wurden darüber hinaus über wesentliche Entwicklungen und anstehende Entscheidungen laufend unterrichtet. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vom Abschlussprüfer ebenfalls geprüft; es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer hat ebenfalls ergeben, dass die Geschäftsführung über ein geeignetes System zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen verfügt. Die Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über diese Vorlagen teilgenommen, über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen und Beratungen hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht und billigt ihn. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2023 der EWR GmbH festzustellen. Ein Ergebnisverwendungsvorschlag entfällt wegen des mit den Stadtwerken Remscheid GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Wir, als Aufsichtsrat, danken der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete und engagierte Arbeit, von der viele Menschen in unserer Stadt profitiert haben.
Remscheid, 18. Juni 2024 Sven Wolf, Vorsitzender des Aufsichtsrates der EWR GmbH Auszug aus der Niederschrift über die 23. ordentliche Gesellschafterversammlung der EWR GmbH am 24.07.2024[...] Zu TOP 1: Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 in der geprüften Fassung sowie Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates "Die Gesellschafterversammlung stellt gemäß § 13 (1) 2 des Gesellschaftsvertrages der EWR GmbH nach Entgegennahme der Berichte von Geschäftsführung und Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüften Fassung einstimmig fest." [...] |
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