Gretemann
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.586,00 |
11.513,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.581,00 |
11.508,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
180.429,63 |
163.520,94 |
| I.
Vorräte |
28.606,67 |
24.976,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.228,76 |
61.987,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.594,20 |
76.556,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.738,00 |
1.772,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
190.753,63 |
176.806,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
157.417,77 |
141.246,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
91.246,55 |
87.684,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.171,22 |
3.562,28 |
| B.
Rückstellungen |
21.750,89 |
19.440,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.584,97 |
16.119,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
190.753,63 |
176.806,50 |
Anhang
zum 31. Dezember 2011
Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Saarbrücken
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gretemann
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2011 ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
worden. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Bestimmungen der §§ 266 und 275
Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben, die wahlweise in
der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, wurden aus Gründen
der Übersichtlichkeit grundsätzlich in den Anhang
aufgenommen.
Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 und 288 HGB sind
grundsätzlich in Anspruch genommen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände und Schulden sind nach
den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB bewertet.
Die Wertansätze der
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
basieren auf Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Abnutzbare Anlagengegenstände werden entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Zugänge im Geschäftsjahr werden zeitanteilig
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände werden
entsprechend der steuerlichen Regelung im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben. Der in Vorjahren gebildete
jahresbezogene Sammelposten wird im Jahr der Bildung und
den Folgejahren mit jeweils 1/5 abgeschrieben..
Die unfertigen Leistungen wurden mit den steuerlich
zu aktivierenden Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Erkennbaren Risiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Liquide Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die
Ausgaben des Geschäftsjahres abgegrenzt, die erst
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag zu
Aufwendungen führen.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital
laut Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag.
Allen ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren
Risiken wurde durch Bildung von Rückstellungen
Rechnung getragen. Sie sind einzeln oder nach Maßgabe
entsprechender Bemessungsgrößen und mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Unverzinsliche längerfristige Rückstellungen sind
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unverändert zum Vorjahr beibehalten, soweit nicht
gesondert darauf hingewiesen wird und nicht gesetzliche
Änderungen des Handelsgesetzbuches entgegenstanden.
3. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände lagen unter einem Jahr. Sie
entfallen mit 4,50 € (120,00 €) auf
Gesellschafter.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für ausstehenden Urlaub, für Erstellung und
Veröffentlichung des Jahresabschlusses und für
Archivierungskosten.
Keine der Verbindlichkeiten hatte eine Restlaufzeit
über einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten entfallen
6.486,37 € (1.829,12 €) auf Gesellschafter.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit
4.855,09 € (6.630,67 €) auf Steuern.
4. Ergänzende Angaben
Die Geschäftsführung oblag im
Wirtschaftsjahr Herrn Dr. Broder Gretemann.
Die Angabe der Geschäftsführungsbezüge
ist entsprechend § 286 Abs. 4 HGB unterblieben.
Saarbrücken, den 19.
Dezember 2012
Gretemann
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr.
Broder Gretemann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt.
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