Curva
Consult GmbH
(vormals:
Otto und Lesch GmbH)
Hafenlohr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.994,00 |
30.433,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
242,00 |
605,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.752,00 |
29.828,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.079,97 |
46.297,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17,39 |
42.423,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.062,58 |
3.873,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.981,26 |
599,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.956,49 |
30.305,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.011,72 |
107.636,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
55.305,77 |
64.076,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.650,72 |
-8.771,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.956,49 |
30.305,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
8.462,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.511,72 |
99.174,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
74.511,72 |
99.174,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.011,72 |
107.636,29 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Curva Consult GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht
werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Zum 1. Januar 2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Von dem Wahlrecht des
Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Umstellungseffekte haben sich dadurch keine ergeben.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gesellschaft ist nominell überschuldet. Der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt
€ 39.956,49. Zur Beseitigung der Überschuldung
wurde auf das Verrechnungskonto mit der Dr. Otto/C. Lesch
Besitzgesellschaft in Höhe von € 43.163,87 einen
Rangrücktritt in Höhe von € 40.000,00
erklärt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
In Bezug auf den Lagebericht wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht und auf die Erstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögengegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenstände des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre
abgezinst.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie auch im Vorjahr
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben mit Ausnahme der
Verbindlichkeiten gegenüber der Otto und Lesch
Grundstücksgemeinschaft in Höhe von €
43.163,87 (i. V. € 45.411,56) eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 43.163,87.
Weitere Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Dr. Axel Otto, Zahnarzt, Frankfurt
- Constantin Lesch, Zahnarzt, Köln
(Geschäftsführer bis zum 29.08.2011)
Angben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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