"MacInType
Satz GmbH"
Stockelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
2.734,74 |
2.761,43 |
| I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
2.734,74 |
2.761,43 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.734,74 |
2.761,43 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
2.734,74 |
2.761,43 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
2.734,74 |
2.734,74 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Verlustvortrag |
22.829,85 |
22.829,85 |
| B.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
26,69 |
| davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
0,00 |
26,69 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
2.734,74 |
2.761,43 |
Anhang
gemäß §§ 284 - 288 HGB
MacIntype Satz GmbH
A. ERLäUTERUNGEN DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31.
DEZEMBER 2010
I. Inhalt und Gliederung
1. Bilanz
Die Gliederung der Bilanz am 31. Dezember 2010 erfolgt
nach dem in § 266 HGB in der Fassung vom 19.12.1985
vorgeschriebenen Gliederungsschema.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Jahr 2010 erfolgt nach dem in § 275 Abs. 2 HGB
vorgeschriebenen Gliederungsschema nach dem
Gesamtkostenverfahren.
II. Bilanzierungsmethoden
Im vorliegenden Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen wurden ausschließlich im
Rahmen des § 249 HGB gebildet.
III. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche
und rechtliche Gegebenheiten stehen dem nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es wurde
vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig von den entsprechenden
Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss berücksichtigt
worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen wurden zum Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Verpflichtung bzw. des zu
erwartenden Kostenanfalls angesetzt. Die Verbindlichkeiten
sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
B. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Umlaufvermögen
Restlaufzeit von Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von € 2.761,43. Hierbei
handelt es sich um Forderungen gegen Gesellschafter.
2. Verbindlichkeiten
Restlaufzeit von Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) und
werden im Folgejahr ausgeglichen.
3. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Zum 31.12.2010 bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
C. ERGäNZENDE ANGABEN
1. Organe:
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist
Frau Marianne Sauter
2. Der Geschäftsbetrieb ruht.
Lübeck, 15.02.2012
Marianne
Sauter, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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