Braun
GmbH
Römerberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
32.556,00 |
35.040,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.338,00 |
2.191,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.218,00 |
32.849,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
246.696,13 |
265.481,31 |
| I.
Vorräte |
109.568,00 |
199.422,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.345,64 |
64.744,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.782,49 |
1.314,40 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.300,88 |
2.270,34 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
78.561,52 |
65.491,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
363.114,53 |
381.065,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
91.055,66 |
119.811,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
288,15 |
-28.755,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
78.561,52 |
65.491,07 |
| B.
Rückstellungen |
33.331,40 |
11.143,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
329.783,13 |
369.921,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
236.434,21 |
272.660,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
363.114,53 |
381.065,02 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem.
§ 246 I 4 HGB i.V.m. §
253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 II EStG wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben,
der Abgang wird für das Zugangsjahr unterstellt. Bei
Vermögensgegenstände gemäß § 6
IIa EStG wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 5
Jahren unterstellt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der vor dem 01.01.2010 entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird
unverändert über eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0 (Vorjahr: T€ 0).
Die
Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von €
217.501 Beträge mit einer Restlaufzeit unter einem
Jahr und mit € 98.416 Beträge mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre (§ 268 V 1 HGB, §
285 Nr.1 HGB). Von den Verbindlichkeiten sind € 0
durch Pfandrechte gesichert.:
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 94.786 (Vorjahr:
T€ 109).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 VII HGB):
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Markus Braun
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 325 I Satz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Römerberg, den 30.06.2011
gez. Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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