Artcore
Textil-Handels und Vertriebs GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.828,00 |
76.516,00 |
| I.
Sachanlagen |
57.828,00 |
76.516,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.179,89 |
270.588,79 |
| I.
Vorräte |
1.655,00 |
920,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.858,34 |
133.705,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.666,55 |
135.963,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.902,26 |
5.739,26 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
66.706,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
321.910,15 |
419.550,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.591,72 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
92.706,73 |
121.775,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
82.298,45 |
29.068,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
66.706,73 |
| B.
Rückstellungen |
23.000,00 |
28.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
283.318,43 |
391.550,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
321.910,15 |
419.550,78 |
Anhang
Erläuterungen zur Bilanz
Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis
250 HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
sind, soweit gegeben, "unter der Bilanz" ausgewiesen.
Die Bewertungsvorschriften der §§ 253 bis
256 HGB und die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des
§ 252 HGB wurden beachtet.
Erläuterungen zur Bilanz -Aktiva-
Anlagevermögen
Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu
Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne
Umsatzsteuer, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und
abzüglich in Anspruch genommener Lieferantenskonti),
bei Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Außerplanmäßige Abschreibungen wegen
voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden nicht
vorgenommen. Ausserdem sind die steuerrechtlich
zulässigen Abschreibungen in Anspruch genommen worden.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen und degressiven Methode mit
steuerrechtlich zulässigen Sätzen.
Von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6
Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht (GWG bis 150,00 Euro).
Für geringwertige Wirtschaftsgüter bei denen der
einzelne Wert den Betrag in Höhe von 150,00 Euro, aber
nicht 1.000,00 Euro übersteigt, wurde ein Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Dieser
Sammelposten wird zu einem fünftel gewinnmindernd ab
dem jeweiligen Jahr der Bildung und den vier
darauffolgenden Wirtschaftsjahren aufgelöst.
Sonderabschreibungen, nach z. B. § 7 g EStG, wurden
nicht vorgenommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Erkennbare Einzelrisiken wurden, falls vorhanden,
berücksichtigt.
Erläuterungen zur Bilanz -Passiva-
Rückstellungen
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen
wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten nach vernünftiger,
kaufmännischer Beurteilung angemessen Rechnung
getragen. Alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen und bis
zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt und mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind in Höhe von 122.160,00 Euro vorhanden.
Ergänzende Pflichtangaben § 285 HGB
Beziehungen zu Unternehmensorganen
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2010 Herr Haluk Genc. Auf die Angabe der
Gesamtvergütung der Geschäftsführung wird
gemäß §§ 286 Abs. 4 und 288 HGB
verzichtet.
Forderungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestand am
Bilanzstichtag keine Forderungen.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 42 Abs. 3
GmbHG)
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestanden am
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von
100.000,00 Euro.
Stuttgart, den 25. August 2011
(Geschäftsführer: gez. Haluk
Genc)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.09.2011 festgestellt.
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