Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 105411
Eingetragen
23.5.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Handel mit Hard- und Software, die Entwicklung von Betriebsdatenerfassungsund Qualitätssicherungssystemen Betrieb, sonstige Hard- und Softwarendienstleistungen aller Art und alle Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck zu dienen geeignet sind.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jörg Bogateck
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jörg Bogateck
22767 Hamburg, Ehrenbergstraße 47
24.750 €
99.00%
R*** B*******
250 €
1.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CIMmy GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 10.678,74
B. Umlaufvermögen 23.331,68 30.706,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.617,85 4.981,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.713,83 25.724,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.331,68 41.385,30

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 16.265,27 33.162,53
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -10.678,74 0,00
2. eingefordertes Kapital 14.321,26 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.162,53 -3.775,99
III. Jahresfehlbetrag 6.218,52 -11.938,52
B. Rückstellungen 4.828,27 4.943,27
C. Verbindlichkeiten 2.238,14 3.279,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.238,14 3.279,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.331,68 41.385,30

Anhang


Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in neue Rechnung übernommen.  Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung) ergeben sich nicht (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Vergleichbarkeit der in der Bilanz und/oder Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Positionen zu den Vorjahreswerten ist gegeben (§ 265 Abs. 2 S. 2 u. 3 HGB).

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethoden kam sowohl die lineare Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG als auch die degressive nach § 7 Abs. 2 EStG zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,- werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in Anspruch.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs.3 S. 4 HGB wurden, soweit möglich, vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 18 HGB).

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu den Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalszinsen sind nicht berücksichtigt (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit notwendig gebildet.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung ist nicht notwendig. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).



Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV

Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.




Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um
Herrn Jörg  Bogateck, Geschäftsführer.

Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11, bzw 11a  HGB) bestehen nicht.

Die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB).

Ausleihungen oder Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben bestanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB):

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung würden neben den genannten Forderungen ggü. Rolf Bogateck (€ 5.056,87) nicht geleistet. Zudem wurden für Mitglieder der Geschäftsführung keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB).

Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB).

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB).

Ausschüttungssperren im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28 HGB).
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.056,87 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.812,88 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2011 festgestellt.

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