GEPROF EDV-Consulting GmbHLiquidiert

63654 Büdingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 5558
Eingetragen
13.8.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, der Handel mit Geräten und Zubehör der Computer- und Telekommunikationsindustrie und das Erbringen von Dienstleistungen im EDV-Bereich

Historie

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Management

NameRolle
Werner Kraus
seit 1.3.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEPROF EDV-Consulting GmbH

Büdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

31.12.09
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

14479,78

18388,79

I. Sachanlagen

14479,78

18388,79

B. Umlaufvermögen

70296,08

60247,50

I. Vorräte

1851,21

1563,66

II. Forderungen

9339,29

48562,48

III. Flüssige Mittel

59105,58

10121,36

Summe Aktiva

84775,86

78636,29



PASSIVA

31.12.09
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

62299,20

62468,89

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Gewinnvortrag

31982,89

31458,18

III. Jahresüberschuss

5316,31

6010,71

B. Rückstellungen

0,00

987,70

C. Verbindlichkeiten

22216,20

15179,70

D. Rechnungsabgrenzungsposten

260,46

0,00

Summe Passiva

84775,86

78636,29

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2009

Der Jahresabschluss der GEPROF EDV-Consulting GmbH ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden angewendet:

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten bewertet und um Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen sind für alle Anlagen mit den steuerlich zulässigen Sätzen berechnet.

Vorräte

Die Waren sind zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert ausgewiesen.

Zweifelhafte Forderungen werden im Rahmen einer Einzelwertberichtigung abgewertet.

Flüssige Mittel

Der Ansatz erfolgt zu Nominalwerten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet.

 

W. Kraus

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