DER REINIGUNSPROFI - DRP - LTD.Liquidiert

85053 Ingolstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 4090
Eingetragen
23.5.2006
Branche
Großhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnAllgemeine GebäudereinigungGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Gebäudereinigung, Groß- und Einzelhandel mit Reinigungsmaterial, Groß- und Einzelhandel mit Reinigungsgeräten (elektrische und manuelle Geräte) sowie Hausmeisterdienste und Kurierdienste

Historie

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Management

NameRolle
Lioudmilla Vartanjan
seit 23.5.2006
Direktor
Volker Dandl
seit 23.5.2006
Direktor
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

Der Reinigungsprofi DRP Ltd.

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 11.446,00
B. Sachanlagen 959,00 1.663,00
C. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.759,86 49.444,33
D. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.635,45 5.099,33
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 500,00
F. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.654,68 12.178,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.008,99 80.330,78

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. gezeichnetes Kapital 68,50 68,50
B. Verlustvortrag 12.246,62 41.363,77
C. Jahresüberschuss 1.523,44 29.117,15
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.654,68 12.178,12
E. Rückstellungen 2.500,00 6.600,00
F. Verbindlichkeiten 50.508,99 73.730,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.008,99 80.330,78

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Im Rahmen der Offenlegung wurden die größenabhängige Erleichterungen bzgl. der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungs-abgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Zugänge bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden bis 31.12.2007 und ab 01.01.2010 gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Zugänge bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2009 sofort abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Dandl Volker GF einzel
Dandl-Fichtlscherer Petra GF zusammen
Vartanjan Lioudmilla GF zusammen
Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 05.09.2013 wird der Jahresabschluss zum 31.12.2012 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2012

Ingolstadt, 05.09.2013

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