Day Lein
Associates GmbH
Wehrheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.093,00 |
13.803,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.093,00 |
13.803,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
438.798,21 |
398.435,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.335,41 |
204.096,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
299.462,80 |
194.339,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.251,50 |
18.845,51 |
| Aktiva |
456.142,71 |
431.084,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
371.602,60 |
337.375,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
346.002,60 |
311.775,30 |
| davon
Gewinnvortrag |
311.775,30 |
296.750,70 |
| B.
Rückstellungen |
52.712,05 |
63.665,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.828,06 |
30.043,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.828,06 |
30.043,73 |
| Passiva |
456.142,71 |
431.084,03 |
Anhang zum
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
der
Day Lein Associates GmbH
Wehrheim
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Day Lein Associates GmbH mit Sitz in Bad Homburg
vor der Höhe ist im Handelsregister B des Amtsgerichts
Bad Homburg unter der Nummer HRB 11969 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Anwendung der Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
(HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für
den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Sie hat größenabhängige Erleichterungen
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in
Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung
gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang besteht, erfolgen die
Angaben teilweise im Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft hat von der Vorschrift des § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung
eines Lageberichts verzichtet.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die Sachanlagen sind zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet.
Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Negative Wertänderungen, die bis
zur
Bilanzaufstellung bekannt werden, wurden durch
entsprechende Abschreibungen berücksichtigt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzung sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen gem. § 253 HGB bilanziert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zu
verzeichnen.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Unter Bezug auf die Vorschrift des § 288 Abs. 1
Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eines Anlagengitters
verzichtet.
Es bestehen keine
Forderungen deren Laufzeit größer als ein
Jahr ist.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
4.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Aus langfristigen Verträgen (insbesondere Miet-
und Leasingverträge) ergeben sich folgende
Verpflichtungen:
| Fällig in weniger als
einem Jahr: |
EUR 38.166,24 |
| Fällig in zwei bis
fünf Jahren: |
EUR 14.089,15 |
| Fällig in über
fünf Jahren: |
EUR 0,00 |
Im Geschäftsjahr wurden 7 Mitarbeiter
beschäftigt. Alle Mitarbeiter waren Angestellte.
4.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:
Herr Sebastian Friedewald, Ing., Usingen
Wehrheim, den 31.
Oktober 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Sebastian Friedewald
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2024
festgestellt. |