SRM Europe
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.076,80 |
76.598,28 |
| I.
Vorräte |
14.609,00 |
1.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.691,31 |
51.314,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.776,49 |
23.483,94 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.667,02 |
5.185,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.745,82 |
81.785,61 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.185,33 |
22.335,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.481,69 |
7.849,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.667,02 |
5.185,33 |
| B.
Rückstellungen |
4.733,71 |
8.159,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.012,11 |
73.626,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.745,82 |
81.785,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2014
Fassung für Offenlegungszwecke
A.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches,
insbesondere gemäß §§ 265, 266 und 275
HGB gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf.
Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276
und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der
Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der
Gliederungsstetigkeit wird beachtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen sind dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich
linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegen Wert vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten
410,00 € nicht übersteigen, werden im
Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. In Vorjahren wurden für
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren
Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00
€ überstiegen, ein Sammelposten analog § 6
Abs. 2a EStG a.F. gebildet, der gleichmäßig auf
5 Jahre verteilt aufgelöst wird.
Die
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten, gegebenenfalls mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die
Anschaffungskosten beinhalten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten
sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten
enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der
allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit ihrem
Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit
notwendig durch individuelle Wertabschläge
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko
wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige
Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit
dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet.
Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf
den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Die
Rückstellungen sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie
künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und
außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit
Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.
B.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach §
268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu
einem Jahr 13,7 T€(Vj. 51,3 T€).
Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen
Gesellschafter (Vj. 0,00 T€).
3.
Gezeichnetes Kapital
Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene
Stammkapital von 25.000,00 € ist voll einbezahlt.
4.
Rückstellungen
Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen
nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf §
288 Abs. 1 HGB verzichtet.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 36.877,45 T€ (Vj. 51.913,93 T€).
Die Darstellung zeigt die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und
- soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
besicherte
|
Art der
|
|
betrag
|
in Jahren
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
|
bis 1
|
1-5
|
über 5
|
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Vermerk
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
18
|
18
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
gegenüber
|
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|
|
|
|
|
Gesellschafter
|
37
|
37
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
Sonstige
|
16
|
16
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
|
71
|
71
|
0
|
0
|
0
|
|
C.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2014
keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB
verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführungsorgan
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Stephen Reed Maris, München, Kaufmann
2.
Lagebericht
Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
3.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Auf die Offenlegung des Vorschlags und des
Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter
Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
München, 29. Juni 2015
gez.
Stephen Reed Maris
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2015 festgestellt.
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