CV Consulting GmbHLiquidiert

Rastatter Straße 29, 75179 Pforzheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 505807
Vorher
factoris Gesellschaft für Debitorenmanagement mbH
Eingetragen
6.5.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Unternehmensberatung in allen wirtschaftlichen Bereichen. Die Gesellschaft kann auch als Vermittlungsagent tätig werden. Die Hilfestellung und Gläubigervertretung beim Forderungseinzug gegenüber Schuldnern als zugelassenes lnkassounternehmen, sowie Dienstleistungen im Rahmen des Handels- und Privatauskunftswesens.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Creditoren-Verein Pforzheim Internationaler branchenbezogener Gläubigerschutzbund
100.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Creditoren-Verein Pforzheim
Germany
100.000 €
42.00%
Factoris Gesellschaft für Debitorenmanagement mbH
Germany
25.000 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CV Consulting GmbH

vormals: factoris Gesellschaft für Debitorenmanagement mbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010

Für den beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 der CV Consulting GmbH (vormals: factoris Gesellschaft für Debitorenmanagement mbH), Pforzheim, haben wir folgenden Versagungsvermerk erteilt:

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CV Consulting GmbH (vormals: factoris Gesellschaft für Debitorenmanagement mbH), Pforzheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 zu prüfen. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage waren, zu einem ggfs. eingeschränkten Prüfungsurteil mit positiver Gesamtaussage zu kommen:

1.

Der Bestand der Debitoren und Kreditoren aus dem Factoringgeschäft wird in einer neben der eigentlichen Finanzbuchhaltung geführten Excel-Liste als Nebenbuchhaltung geführt. Diese wurde in der Vergangenheit von Mitarbeitern der Gesellschaft geführt, deren Daten an die die Finanzbuchhaltung führende Steuerberatungsgesellschaft ZSP Zimmermann Salewski & Kollegen weitergegeben wurden. Während unserer Prüfung stand das hierfür verantwortliche Personal wegen Personalabbaus nicht mehr zur Verfügung. Den uns danach benannten Personen waren Inhalt und Zusammensetzung sowie Grundlagen dieser Nebenbuchhaltung nicht vertraut und nicht plausibel. Die Nachvollziehbarkeit von Ansatz und Bewertung in der Buchführung und somit auch im Jahresabschluss war für uns hierdurch nicht gegeben.

Die Einhaltung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB i. V. m. RechKredV sowie des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit kann nicht abschließend beurteilt werden (§252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen des dargestellten Prüfungshemmnisses nicht möglich.

2.

Die Beurteilung der Lage einschließlich der dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht erscheint plausibel und folgerichtig abgeleitet. Zu weiteren Risiken werden jedoch keine Angaben gemacht und dies zusammengefasst mit der nicht eindeutigen Ausrichtung des geplanten Geschäftsfeldes ermöglicht keine Beurteilung des Fortbestandes und der zukünftigen Entwicklung.

Im Nachtragsbericht des Lageberichtes haben sich Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, diese werden jedoch nicht näher genannt und erläutert.

3.

Von der Geschäftsführung sind uns die für die Prüfung verlangten Aufklärungen und Nachweise, auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung und den Fortbestand der Gesellschaft, nur unzureichend erbracht worden. Die Geschäftsführung hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres wurden laut Vollständigkeitserklärung bereits im Jahresabschluss soweit erforderlich berücksichtigt. Die Geschäftsführung hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.

Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit sind Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Hanau, den 20. Mai 2013

Revisio GmbH
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