Innovativ
Holzbau GmbH
Luckau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16,00 |
16,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.469,32 |
14.538,47 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
49.254,16 |
48.860,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.739,48 |
63.415,15 |
Passiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.739,48 |
60.915,15 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
9.617,84 |
9.247,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
58.739,48 |
60.915,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.739,48 |
63.415,15 |
sonstige Berichtsbestandteile
Die Bilanz des Unternehmens wurde nach den
Bestimmungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 274 a HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Angaben erfolgen in der Bilanz.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§284 Abs. 2
Nr. 1 HGB)
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei fand das
Höchstwertprinzip Beachtung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
wurden anhand von Saldenlisten nachgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind mit dem Betrag
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden beibehalten (§284 Abs. 2 Nr.
3 HGB)
Von der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
wurde kein Gebrauch gemacht. Bilanzierungsverbote wurden
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungen
des § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Geschäftsführer (§285 Nr. 10 HGB)
Im abgelaufenen Kalenderjahr oblag die
Geschäftsführung Herrn Christian Barnetz. Er ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Luckau, 18.05.2021
gez. Christian Barnetz
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2021 festgestellt.
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