Printhouse Textildrucktechnik GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 2121
Eingetragen
27.2.1992
Branche
Großhandel mit TextilienVeredlung von Textilien und BekleidungEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
das Bedrucken und Veredeln von Textilien sowie der Handel mit Textilien

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Meier
seit 26.5.2003
Geschäftsführer
Rainer Stechele
seit 26.5.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.67%
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Burgau
34.000 DM
66.67%
Scheinhausen
17.000 DM
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Printhouse Textildrucktechnik GmbH i. I.

Burgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   0,00   3.195,50
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte 0,00     2.219,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 617,49     18.276,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 80.409,15 81.026,64   48.592,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   1.570,75
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   915.796,87   866.962,50
Summe Aktiva   996.823,51   940.816,87

Passiva

       
Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   26.075,89   26.075,89
II. Verlustvortrag   893.038,39-   893.083,47-
III. Jahresfehlbetrag   48.834,37-   45,08
nicht gedeckter Fehlbetrag   915.796,87   866.962,50
buchmäßiges Eigenkapital   0,00   0,00
B. Rückstellungen   305.170,17   305.170,17
C. Verbindlichkeiten   691.653,34   635.646,70
Summe Passiva   996.823,51   940.816,87

ANHANG zum 31. Dezember 2007

Printhouse Textildrucktechnik GmbH i.I., Burgau

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Abschluss der Printhouse Textildrucktechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm - Insolvenzgericht - vom 22.12.2006 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde RA Michael Pluta, bestellt.

Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt.

Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

Angaben und Begründungen der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Als Vorjahresergebnis wird das Ergebnis des vorangegangenen Rumpfwirtschaftsjahres vom 22.12.2006 bis 31.12.2006 ausgewiesen.

C. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERLICHER MASSNAHMEN

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Printhouse Textildrucktechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden.

Aufgrund der im Jahr 2006 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Dem Lagerbestands- und Verwertungsrisiko wurde durch Wertabschläge angemessen Rechnung getragen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten in steuerlich erforderlichem Umfang auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden hierbei nicht angesetzt.

Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Name der Geschäftsführer

Zum Insolvenzverwalter war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Michael Pluta, Rechtsanwalt, Ulm, bestellt.

Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt:

- Herr Reiner Stechele, Burgau

- Herr Joachim Meier, Burgau

Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung

Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung.

Haftungsverhältnisse aufgrund von Verbindlichkeiten aus

- der Begebung und Übertragung von Wechseln,

- Bürgschaften gegenüber Dritten

- Wechsel- und Scheckbürgschaften

- Gewährleistungsverträge und

- der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

- Avalverbindlichkeiten

bestehen nicht.

 

Ulm 15. Oktober 2008

gez. Michael Pluta, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer, Insolvenzverwalter

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