Gerd
Reimann GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.567,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.567,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.509,89 |
| I.
Vorräte |
40.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.071,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.638,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
146,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
132.223,79 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-202.974,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
220.486,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.052,35 |
| B.
Rückstellungen |
86.131,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
249.066,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
132.223,79 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma Gerd Reimann GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
I. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Fremdwährungsumrechnung
keine
II. Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber
von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in
den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- € 1.500,49
bei Sachanlagen
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige
Materialgemeinkosten
- notwendige
Fertigungsgemeinkosten
- Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 249.066,80 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt
strukturiert: keine
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden die folgenden, in der
Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB: keine
III.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Gerd Reimann
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber folgenden Gesellschaftern oder
Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Krediten:
keine
Die unter dieser Position in den Vorjahren
ausgewiesenen Posten wurden durch die
Amtsbetriebsprüfung des zuständigen Finanzamtes
im Rahmen der Betriebsprüfung ausgebucht
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt |
€ |
-
-
8.502,35 |
Einschließlich des zu
berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe
von |
€ |
-220.486,82 |
ergibt sich ein Betrag von. |
|
|
der zu verwenden ist. |
€ |
-228.539,17 |
Ein Betrag in Höhe von |
|
|
wird in die freie Rücklage
eingestellt. |
€ |
000.000,00 |
Auf neue Rechnung wird vorgetragen: |
€ |
-228.539,17 |
1.2
Beschlüsse
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst:
- Feststellung
Jahresabschluss 31.12.2010 am 14.02.2012
1.3
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die
Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf
(Beträge in €):
|
2012 |
2011 |
2010 |
Anzahl der Arbeitnehmer |
7 |
6 |
6 |
Umsatzerlöse |
469.604,73 |
568.725,23 |
409.777,73 |
Bilanzsumme |
132.223,79 |
132.198,95 |
211.431,39 |
Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Abs.
1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um
einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag
gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Gez. Gerd Reimann
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