FES Wohnen und Leben GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Remmert seit 6.8.2012 | Geschäftsführer |
Benjamin Scheffler seit 3.9.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Frankfurt am Main | 51.00% |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FES Abfallmanagement- und Service GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum 31. Dezember 2014Lagebericht für das Geschäftsjahr 20141. Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1 Unternehmensgegenstand Die Gesellschaft ist eine 100 %-Tochter der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Sie ist auf zwei Geschäftsfeldern tätig: der Durchführung von Logistikleistungen im Bereich der Entsorgung und dem Betrieb von Entsorgungsanlagen. Die Gesellschaft wird innerhalb der FES-Gruppe für Logistikleistungen eingesetzt, die nicht dem Kommunalgeschäft mit der Stadt Frankfurt am Main zuzurechnen sind. Zum Auftragsumfang zählen die Sammlung von Verkaufsverpackungen, Logistikleistungen im Rahmen von kommunalen Entsorgungsaufträgen im Frankfurter Umland und die Großbehälterabfuhr. Die Gesellschaft ist teilweise als Nachunternehmer von Unternehmen der FES-Gruppe und teilweise auf eigene Rechnung tätig. 1.2 Branchenentwicklung, Lage und Entwicklung der Gesellschaft Das Geschäftsjahr 2014 verlief für die Entsorgungsbranche sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung als auch auf die Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen enttäuschend. Das Preisniveau für Entsorgungsleistungen stand unter anhaltend hohem Wettbewerbsdruck. Neue Entsorgungsaufträge, vor allem solche, die im Zuge von Ausschreibungen vergeben werden, konnten nach wie vor nicht zu vollkostendeckenden Konditionen gewonnen werden. Die weiterhin hohe Verfügbarkeit von Entsorgungskapazitäten für nicht vorbehandelte Abfälle aus Haushalten und Gewerbe hat die Preise für Abfallverbrennung so weit sinken lassen, dass eine Sortierung von Abfallgemischen mit nachfolgender stofflicher Verwertung einzelner Abfallfraktionen nicht wirtschaftlich ist. Auf diese Weise gehen der Volkswirtschaft weiterhin wichtige Sekundärrohstoffe verloren. Zahlreiche Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit dem neuen Kreislaufwirtschaftgesetz wurden nicht ausgeräumt. Dies betrifft vor allem die Rahmenbedingungen für die Einführung der Wertstofftonne und die gewerbliche Sammlung von Abfällen. Auch die anstehenden Novellierungen verschiedener Gesetze und Verordnungen wurden nicht abgeschlossen. Dies betrifft z. B. das Elektro- und Elektronikgesetz, die Gewerbeabfallverordnung und die Ersatzbaustoffverordnung. Im Laufe des Geschäftsjahrs erfolgte eine Neuausschreibung der Leistungsverträge der Dualen Systeme für die Einsammlung von Leichtverpackungen (LVP) in Frankfurt am Main und Altglas in Maintal, auf denen ein erheblicher Teil der Beschäftigung der Gesellschaft beruht. Während der Auftrag für die Altglassammlung in Maintal an einen Wettbewerber verloren wurde, konnte sich die Gesellschaft den Leistungsvertrag für die LVP-Sammlung in Frankfurt am Main für weitere drei Jahre sichern. Zunehmend an Bedeutung gewinnen die von der Gesellschaft im Frankfurter Osthafen bewirtschafteten Entsorgungsanlagen und sonstigen Flächen als Vorschaltanlage und Brennstoffpuffer für das Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main (MHKW). Die Gesellschaft konnte sowohl zum Jahresswechsel 2013/2014 als auch zum Jahreswechsel 2014/2015 mit bedarfsgerechten Anlieferungen von hochkalorischen und von Störstoffen entfrachteten Gewerbeabfällen zu einem kontinuierlichen Betrieb des MHKW beitragen. Die Gesellschaft hat 2014 im Auftrag von FES insgesamt ca. 42.800 t Abfälle (Vj. 54.200 t) umgeschlagen und einen Teil davon aufbereitet. Die Altholzaufbereitungsanlage war mit ca. 19.300 t Altholz (Vj. 19.400 t), das überwiegend im Rahmen der Sperrmüllsammlung in Frankfurt am Main erfasst wurde, gut ausgelastet. Die Gesellschaft ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Das letzte Überwachungsaudit durch den Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. - EdDE - fand im Juli 2014 statt und endete ohne Beanstandungen. Das aktuelle Zertifikat ist bis Dezember 2015 gültig. Insgesamt hat sich die Gesellschaft im Berichtsjahr aus unserer Sicht günstiger als geplant entwickelt. Die wirtschaftlichen Aussichten beurteilen wir als stabil. 1.3 Mitarbeiter Die Gesellschaft verfügte zum Jahresende über insgesamt 171 Mitarbeiter (Vj. 157 Mitarbeiter), davon 16 Angestellte (Vj. 16 Angestellte) und 155 Arbeiter (Vj. 141 Arbeiter). Die Aufgaben der Berufsausbildung werden von FES zentral wahrgenommen. Die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für alle Beschäftigten der Gesellschaft regelt ein zwischen der Gesellschaft und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossener Haus-Manteltarifvertrag (MTV). Dieser MTV bietet den Beschäftigten soziale Sicherheit und verlässliche Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig sichert er die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft und gewährleistet Planungssicherheit. Das von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 gestartete Ausbildungsprogramm mit dem Ziel, zunächst fünf junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung innerhalb von zwölf Monaten zur Erlangung des Führerescheins der Klassen C/C1 zu qualifizieren, hat sich mit einer Erfolgsquote von 80 % bewährt. Daher wurde diese Maßnahme, die der Gewinnung von Berufskraftfahrern für die FES-Gruppe dient, mit einer erhöhten Anzahl von Qualifikanten fortgesetzt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Ergebnis , Eigenkapital Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 615 (Vj. TEUR 583) erzielt. Das erzielte Ergebnis liegt über dem für 2014 geplanten Jahresüberschuss von TEUR 205. Eine wesentliche Ursache hierfür ist eine Neubewertung von Preisrisiken. Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag TEUR 5.865 (Vj. TEUR 5.250). Darin enthalten ist eine Gewinnrücklage aus dem erstmalig per 31.12.2010 erfolgten Ausweis von aktiven latenten Steuern. Die Eigenkapitalquote beträgt 85,1 % (Vj. 80,0 %). 2.2 Umsatz erlöse Die Umsätze stiegen im Geschäftsjahr 2014 geringfügig auf TEUR 12.708 (Vj. TEUR 12.122). Die Umsatzerlöse entfallen überwiegend auf den Geschäftsbereich Entsorgungslogistik. 2.3 Investitionen, Anlagevermögen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 17 (Vj. TEUR 21) in die Betriebs-und Geschäftsausstattung investiert. Das Anlagevermögen hat sich insbesondere aufgrund des Abgangs einer Grundstücksbefestigung um TEUR 334 auf TEUR 88 verringert. (Vj. TEUR 422). 2.4 Cashflow , Fremdkapital Der Cashflow (= Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) ist geringfügig auf TEUR 811 (Vj. TEUR 841) zurückgegangen. Damit konnte die Gesellschaft neben der laufenden Geschäftstätigkeit auch alle Investitionen vollständig mit eigenen Mitteln finanzieren. Die Gesellschaft nahm zum Bilanzstichtag keine Bankkredite in Anspruch. Das Zinsergebnis der Gesellschaft beträgt ./. TEUR 1 (Vj. ./. TEUR 1). Die Gesellschaft ist in das Cashpooling-System der FES-Gruppe eingebunden. Sie konnte im Berichtsjahr jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. 3. Chancen- und RisikoberichtDie Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem von FES eingebunden. Die FES-Gruppe nutzt ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur systematischen Erfassung von Risiken und Chancen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Risikoinventuren durchgeführt. Die Ergebnisse werden zu Risikoberichten zusammengefasst. Eine wichtige Rolle bei der Früherkennung von Risiken und Chancen nimmt das monatliche Berichtswesen der FES-Gruppe ein, in das die Gesellschaft eingebunden ist. Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Fortführung der Gesellschaft haben könnten, sind nicht bekannt. Die Gesellschaft setzt im Rahmen der Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit keinerlei Finanzinstrumente, z. B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Marktschwankungen, ein. Sie unterliegt damit nur üblichen Finanzierungsrisiken: Umsatzrisiken: Die Gesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse fast ausschließlich mit Unternehmen der FES-Gruppe, kommunalen Auftraggebern und Betreibern von Dualen Systemen. Die kommunalen Entsorgungsverträge und die Leistungsverträge mit den Systembetreibern sind zeitlich befristet und werden in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben. Die zukünftige Entwicklung eines großen Teils des Auftragungsumfangs der Gesellschaft hängt daher von ihrer Fähigkeit ab, wettbewerbsfähige Angebote legen zu können. Ausfallrisiken: Die Werthaltigkeit der Forderungen gegen Unternehmen der FES-Gruppe und kommunale Auftraggeber ist grundsätzlich gegeben. Dagegen erscheint die Solidität der Dualen Systeme nicht langfristig gesichert, da in der Vergangenheit stetig steigende Mengen von Verkaufsverpackungen vorbei an der haushaltsnahen Einsammlung entsorgt wurden und damit nicht mehr zu deren Finanzierung beitrugen. Sollte hier die im Laufe des Geschäftsjahrs in Kraft getretene 7. Novelle der Verpackungsverordnung nicht zu der angestrebten Verbesserung führen, kann es zur Insolvenz von einzelnen Systemanbietern kommen. Das Ausfallrisiko aus sonstigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch die Bildung von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen ausreichend abgedeckt. Preisänderungsrisiken: Die Marktanteile der einzelnen Anbieter von Dualen Systemen ändern sich ständig. Dies hat Einfluss auf die Leistungsentgelte auch bei laufenden Entsorgungsverträgen, da diese zum Teil Meistbegünstigungsklauseln enthalten. Durch die Einbindung in das Cashpooling-System von FES unterliegt die Gesellschaft der Entwicklung der Marktzinssätze. Zahlungsstromrisiken: Höhe und Zeitpunkte der wesentlichen Mittelzu- und -abflüsse sind gut planbar.Die mit Unternehmen der FES-Gruppe, kommunalen Auftraggebern und Anbietern von Dualen Systemen abgeschlossenen Verträge führen zu monatlich wiederkehrenden Zahlungsströmen innerhalb überschaubarer Schwankungsbreiten, die eine verlässliche Steuerung der Liquiditätsrisiken ermöglichen. Von Schwankungen der sonstigen Zahlungsströme gehen keine besonderen Risiken aus. Liquiditätsrisiken: Liquiditätsrisiken liegen insbesondere auf Grund der Einbindung der Gesellschaft in das konzernweite Cashpooling-System von FES nicht vor. Die Finanzlage der FES-Gruppe ist geordnet. Regulatorische Risiken: Das zum 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt die Einführung einer Wertstofftonne bis zum 1. Januar 2015 vor. Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Wertstofftonne sollen in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung geregelt werden. Bis heute ist der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen. Somit bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Einführung der Wertstofftonne auf das existierende System zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen haben wird. Der Koalitionsvertrag, der im Nachgang zur Bundestagswahl 2013 von den Regierungsparteien abgeschlossen wurde, beinhaltet die Absicht, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) zu novellieren. Eine Veränderung der Gesetzgebung kann kostentreibenden Charakter für FAS haben, da die Gesellschaft regelmäßig Leiharbeitnehmer zum Ausgleich von krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheiten einsetzt. Sonstige wirtschaftliche oder rechtliche Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind zurzeit nicht erkennbar. 4. Prognosebericht Die Gesellschaft plant für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von TEUR 407 und Umsätze von TEUR 13.943. Für Investitionen sind 2015 Mittel von TEUR 40 für Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen. 5. Nachtragsbericht Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft eingetreten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Verlauf des Geschäftsjahrs 2015 schlechter entwickeln wird als geplant.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2015 Die Geschäftsführung Dirk Remmert Benjamin Scheffler BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. GRUNDLAGENDie Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODENDas Gliederungsschema entspricht § 266 HGB und § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Bei vor dem 1.1.2010 angeschafften Sachanlagen wurden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wurde ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die mit Anschaffungskosten von mehr als € 410 nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Eine degressive Abschreibung erfolgt nur, wenn die Methode dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschritten, wurden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden seit 2010 direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich zu Nennwerten. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung (1 %) des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zu Nennwerten. Latente Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für die sich im Vorjahr insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde das Aktivierungswahlrecht ausgeübt, der Ausweis erfolgte unter aktive latente Steuern. Passiva Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ( Stammkapital ) war zum Bilanzstichtag voll erbracht. Bei der Bildung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung eventueller zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen zu dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, passiviert. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Alle Verbindlichkeiten wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Sie sind neben den üblichen Eigentumsvorbehalten frei von Rechten Dritter. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Das Anlagengitter gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist dem Anhang beigefügt. Das unter den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken ausgewiesene Grundstück "Ferdinand-Porsche-Straße 27" wurde aufgrund des vorgesehenen Auszugs außerplanmäßig um TEUR 52,8 abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen mit TEUR 3.580 (Vorjahr TEUR 4.063) aus Cash-Pool-Guthaben und betreffen im Übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Vorjahr ebenfalls ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 118 (Vorjahr TEUR 49). Latente Steuern Der in der Bilanz gem. § 274 Abs. 2 S. 2 HGB gesondert ausgewiesene aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
Im Berichtsjahr lösten sich die temporären Differenzen durch die Auflösung einer nicht in Anspruch genommenen Rückstellung für Instandhaltung auf. Die Bewertung der temporären Differenzen im Vorjahr erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für KSt, SolZ und GewSt von 31,93%. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25. Aufgrund der im Rahmen der BilMoG-Erstbewertung erfolgten Ermittlung von latenten Steuern wurde zum 1.1.2010 eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 47 vorgenommen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Vertragsrisiken aus Entsorgungsverträgen (TEUR 233, Vorjahr TEUR 280), für den Personalbereich (TEUR 226, Vorjahr TEUR 213), Rückstellungen für Instandhaltung (TEUR 0, Vorjahr TEUR 105) ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 58, Vorjahr TEUR 42) und Jahresabschlusskosten (TEUR 7, Vorjahr TEUR 9). Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betreffen mit TEUR 39 (Vorjahr TEUR 44) Umsatzsteuer und im übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Weitere Angaben zur Bilanz Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 615 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Die sonstigen Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen Leistungen für Betreiber von dualen Systemen und Submissionsleistungen für FES GmbH. Sonstige betriebliche Erträge Hierin sind folgende periodenfremde Erträge enthalten:
Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr TEUR 43). Der niedrigere Aufwand begründet sich vor allem durch die Marktpreissituation bei Sekundärrohstoffen in Form niedrigerer Vergütungen an Kunden. Zusätzlich fielen Aufwendungen für Subunternehmerleistungen im Rahmen des Containerdienstgeschäftes, sowie Aufwendungen für Sortierung und Entsorgung von Abfällen in Höhe von TEUR 351 (Vorjahr TEUR 394) an. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Mieten für Gebäude, technische Anlagen und Behälter TEUR 928 (Vorjahr TEUR 986), Fremdpersonal TEUR 519 (Vorjahr TEUR 470), Kfz-Kosten TEUR 2.714 (Vorjahr TEUR 2.975), Instandhaltungskosten TEUR 19 (Vorjahr TEUR 25), Arbeitskleidung und Ersatzteile TEUR 55 (Vorjahr TEUR 52), Geschäftsbesorgungskosten TEUR 248 (Vorjahr TEUR 239), Verwaltungskosten TEUR 14 (Vorjahr 11) sowie sonstige allgemeine Kosten TEUR 141 (Vorjahr TEUR 123). Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen / Erträge Es sind Zinserträge im Rahmen des Cash-Poolings mit der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 2 angefallen (Vorjahr TEUR 0). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in vollem Umfang das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen Im Jahr 2014 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr keine wesentlichen Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen getätigt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main, einbezogen. Der Konzernabschluss der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH ist beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen und im Bundesanzeiger bekanntmachen zu lassen. Die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH wird als Mutterunternehmen der Gesellschaft und als Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des § 112 HGO der Hessischen Gemeindeordnung in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Gesellschafter REMONDIS bezieht die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH nicht als Tochterunternehmen in deren Konzernabschluss ein. Die Gesellschaft bildet mit der FES eine umsatzsteuerliche Organschaft. Organträger ist die Muttergesellschaft. VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENGeschäftsführung Im Berichtsjahr waren Benjamin Scheffler, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und Dirk Remmert, Diplom-Betriebswirt, Geschäftsführer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH als Geschäftsführer bestellt. Im Geschäftsjahr wurden weder Kredite oder Vorschüsse an die Geschäftsführer gewährt, noch Haftungsverhältnisse eingegangen. Die Geschäftsführung erfolgt im Rahmen der kaufmännischen Geschäftsbesorgung durch die FES. Bezüge der Geschäftsführer fielen in der Gesellschaft nicht an.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2015 Die Geschäftsführung Dirk Remmert Benjamin Scheffler Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der FES Abfallmanagement- und Service GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2015 PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Dirk Fischer, Wirtschaftsprüfer ppa. Claudia Burck, Wirtschaftsprüferin Schriftliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlungder FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbHDie Stadt Frankfurt am Main und die REMONDIS GmbH & Co. KG, Sitz München, sind alleinige Gesellschafter der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Die schriftliche Beschlussfassung ist gemäß § 11 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages zulässig. 1. Beschlussgegenstand: Die Gesellschafter sind mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden und weisen die Geschäftsführer an, das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung zur Gewissheit aller Beteiligten festzustellen und in Verbindung mit der Zustellung einer Kopie der schriftlichen Abstimmung allen Gesellschaftern mitzuteilen.
2. Beschlussgegenstand: Gemäß § 9 Abs. 1 ( f ) des Gesellschaftsvertrages bedürfen Beschlussfassungen der Geschäftsführung der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH in Form von Gesellschafterbeschlüssen der Tochtergesellschaften und der Beteiligungen zu Feststellungen der Jahresabschlüsse und Verwendung der Ergebnisse sowie zu Entlastungen der Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafter der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Der von der Geschäftsführung der FES Abfallmanagement- und Service GmbH aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist vom beauftragten Jahresabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und unter dem 27.02.2015 mit einem uneingeschränkten Testat bestätigt worden.
Frankfurt am Main Stadt
Frankfurt am Main
München REMONDIS GmbH & Co. KG Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde am 08.06.2015 festgestellt. |
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