SIRIUS -
Computervertriebs GmbH
Kandel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2007 bis zum 31.01.2008
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1.121,00
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0,00
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II. Sachanlagen
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8.819,00
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10.940,00
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III. Finanzanlagen
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1,00
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1,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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336.113,71
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445.778,79
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.706.586,13
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1.873.943,16
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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69.599,13
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231.592,68
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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5.666,00
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Summe Aktiva
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2.122.239,97
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2.567.921,63
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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500.000,00
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500.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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236.180,21
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160.384,53
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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-271.666,51
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75.795,68
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B. Rückstellungen
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53.073,53
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101.239,50
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C. Verbindlichkeiten
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1.604.652,74
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1.730.501,92
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Summe Passiva
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2.122.239,97
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2.567.921,63
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ANHANG
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma SIRIUS -
Computervertriebs GmbH für das Geschäftsjahr vom
1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2008 wurde nach den
§§ 242 ff., 264 ff. HGB (n.F.) aufgestellt.
Die in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung des Jahresabschlusses zum
31. Januar 2008 gezeigten Vorjahresvergleichszahlen
entsprechen den im festgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Januar
2007 wiedergegebenen Zahlen. Soweit aus Gründen der
Vergleichbarkeit Umgliederungen vorgenommen wurden, ist
dies an entsprechender Stelle erläutert.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenkriterien des § 267 Absatz 1 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften. Damit unterliegt die
Gesellschaft gemäß
§ 267 Absatz 4 HGB nicht der
Prüfungspflicht gemäß § 316 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung und Bezeichnung der Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 266
Abs. 2 und 3 und § 275 Abs. 2 HGB.
Die Vermögensgegenstände und die Schulden
wurden entsprechend den allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. HGB
angesetzt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften nach der
linearen Methode vorgenommen.
Zugänge bis zum 31.12.2007 von beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu € 410 im Einzelfall wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Ab dem 01.01.2008 werden geringwertige
Anlagegüter deren Einzelanschaffungspreis €
150,00 nicht übersteigt im Zugangsjahr voll
abgeschrieben; geringwertige Anlagegüter deren
Einzelanschaffungspreis den Betrag von € 150,00
übersteigt aber den Betrag von € 1.000,00 nicht
übersteigt, werden in einem Sammelposten erfasst, der
mit jährlich 20% der Anschaffungskosten abgeschrieben
wird.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im
Berichtsjahr nicht vorgenommen.
Der unter der Position Vorratsvermögen
ausgewiesene Warenbestand ist zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für
schwer gängige oder unverkäufliche Waren wurden
angemessene Wertberichtigungen gebildet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung erkennbarer Risiken bewertet.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind notwendige Einzelwertberichtigungen und die für
das allgemeine Ausfallrisiko gebildete
Pauschalwertberichtigung abgesetzt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Berufsgenossenschaftsbeiträge, für
Einfuhrzölle und für Abschlusskosten gebildet;
sie wurden in Höhe ihrer voraussichtlichen
Inanspruchnahme nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung angesetzt.
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
entfallen € 3.141 auf Steuerverbindlichkeiten.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
3. sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 und § 251 HGB bestanden am
31. Januar 2008 nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Auf die Angabe der
Geschäftsführergehälter wird gem. § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Geschäftsführung
Herr Steffen Eisenstein wurde am 14.08.2007 als bis
dahin alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen.
Herr Torsten Düker wurde am 14.08.2007 zum
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt. Dem Geschäftsführer, Herrn
Torsten Düker, ist Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.
4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt den
Gesellschaftern vor den zum 31. Januar 2008 ausgewiesenen
Bilanzverlust von € 35.486,30 auf neue Rechnung in das
Geschäftsjahr 2008/09 vorzutragen.
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