DataLion GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Scheibenpflug seit 3.4.2025 | Prokura |
Stefan Dr. Piech seit 29.11.2006 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Your Family Entertainment AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Geschäfts- / Jahresfinanzbericht 2022Kennzahlen in T€ (HGB)
1. Vorwort des VorstandsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, unser Ziel ist es, eine sichere und positive Umgebung zu schaffen, in der sich Kinder und Jugendliche entfalten können und ihre Kreativität anzuregen. Leider ist nicht allen Kindern dieser Welt eine solch sichere und positive Umgebung gegeben, was uns auch menschlich nach wie vor herausfordert. Der nach wie vor anhaltende Angriffs-Krieg in der Ukraine erinnert uns täglich daran, dass Frieden und Sicherheit die höchsten Ziele sein müssen, insbesondere für Kinder. Die Auswirkungen des Krieges sind für sie besonders verheerend, viele leiden unter psychischen Traumata, die durch die Erfahrungen von Gewalt und Verlust hervorgerufen wurden. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und helfen, so auch durch unsere Kooperation mit den SOS Kinderdörfern. Wir bitten auch Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, dem internationalen Appell zu folgen und zu helfen, wo es Ihnen möglich ist. Gerne möchten wir mit Ihnen die Highlights des letzten Jahres näher betrachten: Die von uns exklusiv vertriebene Serie "The Tribe" startete im März in Südafrika in Kooperation mit der staatlichen South Africa Broadcasting Corporation. Die Serie befasst sich mit den typischen Problemen des Heranwachsens, wie der Suche nach dem eigenen Platz in der Welt. Ein hochwertige Serie, die gerade durch die derzeitigen Herausforderungen so aktuell wie eh und je ist. Eine weitere sehr erfreuliche Zusammenarbeit startete Anfang April mit dem österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF und umfasst die exklusiven Free-TV-Rechte der Erstausstrahlung der deutschen Version der neuen Kinderserie "SuperHero Kindergarten". Die Serie wurde von Stan Lee, dem Schöpfer der "Marvel Comics", gemeinsam mit Arnold Schwarzenegger entwickelt. Die YFE ist exklusiver Distributor von "SuperHero Kindergarten", die von der neuen YFE-Großaktionärin, der US-Unterhaltungsfirma Genius Brands International, produziert wurde. Bereits wenig später konnten wir den Start von Kartoon Genius!, dem neuen zweistündigen Programmblock mit hochwertigen Inhalten, auf den Fix&Foxi Channels bekannt gegeben. Die Qualität und Reichweite der familienfreundlichen Inhalte auf den Fix&Foxi Channels wurde damit weiter ausgebaut, auch in den Regionen Naher Osten und Afrika sowie in den USA und Lateinamerika. Kartoon Genius! ist der neue Markenblock aus hochwertigen, exklusiven und erstmals ausgestrahlten Zeichentrickinhalten auf Fix&Foxi Channel. Die Inhalte zeichnen sich durch ihren hohen Unterhaltungscharakter aus und sind gleichzeitig sicher und bereichernd. Das neue globale Programm von Kartoon Genius! umfasst exklusive Inhalte wie 'Stan Lee's Superhero Kindergarten' mit Arnold Schwarzenegger (Gesundheit, Bewegung und Ernährung), 'Rainbow Rangers' (Umweltschutz), 'Llama Llama' (soziale und familiäre Werte), 'Thomas Edison's Secret Lab' (Wissenschaft für Kinder) und 'Warren Buffett's Secret Millionaires Club' (Finanzwissen für Kinder). Ebenfalls im April konnten wir eine neue Partnerschaft mit MagentaTV, dem TV-Service der Deutschen Telekom, bekannt geben. Der beliebte Familiensender RiC TV steht seither allen Kunden von MagentaTV in Deutschland zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit MagentaTV ermöglicht es der Your Family Entertainment AG, ihren Werbepartnern eine um 4 Millionen Kunden erweiterte Reichweite des Senders bieten zu können. Die unterhaltsamen und lehrreichen Inhalte von RiC TV stellen eine perfekte Ergänzung des bestehenden Portfolios von MagentaTV für Kinder und Familien dar. Ein weiterer Meilenstein war die neue Verfügbarkeit von RiC TV nun auch in HD-Qualität. Weiters konnten wir Ende April unsere neue Kooperation mit Moreplex TV, der Direct-To-Home TV-Plattform von Moreplex Television Limited, bekannt geben. Durch sie wird unser Pay TV-Kanal Fix&Foxi Channel in englischer Sprache allen Kunden der Pay-TV-Plattform Moreplex TV in Subsahara-Afrika zur Verfügung stehen. Damit wurde die internationale Expansion von Fix&Foxi Channel in Afrika vorangetrieben. Nur wenige Tage später konnten wir die Bezugsquote der im März beschlossenen Barkapitalerhöhung mit erfreulichen 60 % bekannt geben. Der Bruttoemissionserlös aus dem Bezugsangebot betrug rd. EUR 3,6 Mio. und wird unter anderem für den Ausbau des internationalen Channel-Geschäfts, für die Neuauflage bekannter Figuren aus dem YFE-Universum und für die weitere Erschließung des Wachstumsmarkts "Streaming/Video-on-Demand" verwendet. Traditionell feierten wir am 1. Juni gemeinsam mit SOS Kinderdörfer weltweit den internationalen Kindertag, um gemeinsam an die Bedürfnisse von Kindern weltweit zu erinnern. Unter anderem begleiteten die Zuschauerinnen die Zwillinge Adama und Awa aus Gambia bei ihrem Training in der Frauenfußball-Nationalmannschaft. SOS-Kind Alya stellte einen Tag ihres Lebens im Kinderdorf Kirgistan am Issykul-See vor, Marcela Cortez und ihre Kinder zeigten ihre Töpferarbeiten in einem Bergdorf in Mexiko und die SOS-Kinder Jamila und Marah aus Qudsaya zeigten ihren Alltag in Syrien und nahmen die Zuschauerinnen zu einem Skatepark mit. Die einmaligen Geschichten der Menschen zeigen den positiven Zusammenhalt und das wundervolle Miteinander in den SOS-Kinderdörfern auf der ganzen Welt. Ebenfalls Anfang Juni konnten wir den Beginn unserer Zusammenarbeit mit 3D Sparrow, einem internationalen Animationsstudio mit Sitz in Großbritannien und Produzent der beliebten Vorschul-Comedyshow "Booba", verkünden. Dieser Schritt bekräftigt einmal mehr unser Engagement für die Ausstrahlung hochwertiger, lehrreicher und unterhaltsamer Inhalte auf Fix&Foxi TV. Ein weiterer Höhepunkt des letzten Jahres war die Ankündigung unserer Partnerschaft mit dem weltbekannten Koch, Unternehmer und Philanthrop Wolfgang Puck am US-amerikanischen Unabhängigkeitstag. Gemeinsam mit unserem Hauptaktionär schaffen wir eine neue Animationsserie, "Wolfgang Puck's Secret Chef Academy", für den weltweiten Markt. Diese Serie wird Kindern wichtige Werte wie Gesundheit, Ernährung und Teamwork vermitteln und zeigen, wie das Teilen einer gemeinsamen Mahlzeit Menschen unterschiedlicher Herkunft verbinden kann. Während der internationalen TV Messe NATPE in Budapest stellten wir ausgewählten internationalen TV-Entscheidern in Wolfgang Pucks lokalen Spago-Restaurant das Konzept vor. Kurz darauf verlängerten wir unsere Content-Partnerschaft mit KAZstudio mit der neuen 5. Staffel der beliebten "Treflik Family" auf Fix&Foxi TV. Diese Ausstrahlung war zugleich die deutsche Pay TV-Premiere, was uns besonders freut und unseren Anspruch als führender Anbieter von hochwertiger Kinder- und Jugendunterhaltung unterstreicht. Die viel gepriesene Serie von Kazstudio S.A. schildert die musikalischen Abenteuer von dem neugierigen Treflik und seiner großen vernünftigen Schwester Treflinka. Unterstützt werden sie vom "Kleinen Onkel", der mit seinen magischen Kräften den Kindern beibringt, die Welt um sie herum zu verstehen und ihnen hilft, die Probleme ihres spannenden Alltags zu lösen. Zum Weltkindertag am 20. September zeigten wir auf RiC TV wiederum Kurzreportagen, in denen Kinder aus SOS-Kinderdörfern weltweit auf ihre Rechte und Bedürfnisse aufmerksam machten. Kinder aus unterschiedlichsten Ländern gaben Einblick in ihre unterschiedlichen Kulturen sowie spannenden Traditionen und ihren abwechslungsreichen Alltag. Die Kurzreportagen werden so zu einer Reise um die Welt, in der die verschiedensten Geschichten erzählt werden. Einige Tage darauf erweiterten wir unsere Content-Partnerschaft mit der neuseeländischen Produktionsfirma Cloud 9 Screen Entertainment Group um die Pay-TV Rechte zu allen fünf Staffeln der weltweit beliebten Live-Action-Serie "The Tribe - Eine Welt ohne Erwachsene". Die vielfach ausgezeichnete Science-Fiction Drama-Serie spielt in einer von einer Pandemie gezeichneten Welt, auf der nur Teenager auf dem Planeten Erde zurückbleiben. Mit bisher fast 300 produzierten Folgen verspricht die Serie langanhaltende und fesselnde Abenteuer für alle Zuschauerinnen. Zum Weihnachtsfest haben wir gemeinsam mit SOS-Kinderdörfer weltweit dieses Jahr ein besonders Programm entworfen: da Weihnachten auf der ganzen Welt unterschiedlich gefeiert wird, zeigte Fix&Foxi TV am 26. Dezember 2022 in inspirierenden Reportagen und in einem längeren Weihnachtsspecial, wie die unterschiedlichen SOS-Kinderdorf-Familien die Adventszeit in ganz verschiedenen Formen zelebrieren. Während die Kinder aus Keila in Estland uns an ihren Schneeabenteuern teilhaben ließen, nahmen die Sprösslinge aus dem SOS-Kinderdorf in Seekirchen die Zuschauerinnen mit zu ihren traditionellen Weihnachtsvorbereitungen, wie Plätzchen backen. Im SOS-Kinderdorf Nairobi führte Kinia die farbenfrohen Weihnachtsbräuche vor, unter anderem bunte Haarverlängerungen und Luftballons. Danach lernten wir die kleine Dima aus dem SOS-Kinderdorf in Bethlehem kennen, die uns von ihren Weihnachten als Fest des Friedens erzählte, das Moslems und Christen gemeinsam begehen. Auch ein Beitrag aus Vietnam zeigte die gemeinsame Feier von Buddhisten, Christen, Hindus und Moslems. Wir blicken mit Stolz auf eine großartige und langjährige Partnerschaft mit SOS-Kinderdörfer weltweit, denn sie hatte von Anfang an das oberste Ziel, gemeinsam ein Zeichen für alle Kinder dieser Welt zu setzen. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Sie sehen, dass wir auch letztes Jahr mit voller Kraft an dem weiteren Aus- und Aufbau unseres Unternehmens gearbeitet haben. Die vertiefte Kooperation mit Genius Brands zeigte schon nach kurzer Zeit wechselseitige Erfolge und wir freuen uns auf die weiteren spannenden Projekte. Wir möchten uns sehr herzlich sowohl bei Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen, als auch bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates für die laufende und immer tatkräftige Unterstützung bedanken. Unser Dank gilt allerdings auch ganz besonders unserem Team, das, so wie in den letzten Jahren auch, durch seinen außerordentlichen Einsatz zur laufenden Entwicklung beigetragen und den weiteren Auf- und Ausbau des Unternehmens ermöglicht hat. Wir freuen uns auf die weitere Entwicklung der Your Family Entertainment AG, die wir mit motivierten und ambitionierten Mitarbeitern noch erfolgreicher machen und das große vorhandene Potenzial der Gesellschaft heben möchten.
München, im April 2023 Your Family Entertainment AG Der Vorstand Dr. Stefan Piëch (CEO Bernd Wendeln (COO 2. Über die Your Family Entertainment AGDer Name Your Family Entertainment AG (YFE) steht für Innovation und Tradition. Seit mehr als 35 Jahren produziert und lizenziert die YFE qualitativ hochwertige und edukative Fernsehserien für Kinder, Jugendliche und Familien. Hinter der YFE steht ein dynamisches Team von hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam eine Mission teilen: Mit Begeisterung und Leidenschaft ein verantwortungsvolles und hochwertiges Kinder-TV-Programm zu kreieren und damit Kinder, Jugendliche und Familien und Kunden in der ganzen Welt zu begeistern. Im internationalen Lizenzhandel verfügt die YFE über eine der umfangreichsten europäischen, unabhängigen Bibliotheken für Kinder- und Familienunterhaltung. Die YFE kann auf einen Bestand von rund 3.500 Halbstunden-Programmen zurückgreifen. Dabei handelt es sich um eine große Anzahl von Serien, die alle liebevoll und mit hohem Aufwand produziert wurden. Die Bibliothek wird kontinuierlich gepflegt und durch weitere Programme/Formate ergänzt. So kann die YFE ein international ein attraktives und abwechslungsreiches Angebot anbieten. Im Dezember 2021 konnte die YFE das US-Unternehmen Genius Brands International aus den USA (NASDAQ: GNUS) als wesentlichen Aktionär der Gesellschaft gewinnen. Das US-Unternehmen und die YFE haben im Jahr 2022 eine weitreichende strategische Zusammenarbeit vereinbart, um "Content with a Purpose" einem weltweiten Publikum zugänglich zu machen. Die enge Kooperation mit Genius Brands International öffnet YFE die Tore nach Hollywood. Die YFE betreibt erfolgreich den preisgekrönten Pay-TV Sender "Fix&Foxi", der bereits mit dem renommierten HOT BIRD TM TV Award sowie dem Eutelsat TV Award ausgezeichnet wurde. Durch die Integration der Marke "Fix&Foxi", die seit über 60 Jahren über eine weltweit große Fangemeinde, nicht nur in Deutschland, verfügt, wird die Beliebtheit der beiden Füchse mit der Qualität hochwertiger Fernsehinhalte für Familien vereint. Die beiden sympathischen Füchse präsentieren mit ihrem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus qualitativ anspruchsvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatliche Highlights. Der Sender besetzt eine eigenständige und klare Position im deutschsprachigen Kids-Pay-TV-Markt. Weiterhin wird unter dem Namen "Fix&Foxi" seit 2017 ein über Amazon Prime Video buchbarer Channel im Bereich Kinderunterhaltung angeboten. Im Januar 2020 konnte YFE die Aufnahme von "Fix&Foxi" TV in das Pay-TV-Portfolio von Vodafone Deutschland und die Erweiterung der bestehenden Kooperation im Video-on-Demand-Bereich verkünden. Dank seines erfolgreichen Konzepts ist der Sender bereits in über 40 Ländern und in 5 unterschiedlichen Sprachen, weltweit vertreten. Seit dem Jahr 2012 ist die YFE auch im Free-TV mit dem Familiensender "RiC" empfangbar. "RiC" konnte sich als privater Kinder- und Familiensender im deutschsprachigen Raum durch seine hochwertigen und beliebten europäischen Programme gut etablieren. Durch das umfangreiche Know-how und die sorgsam getroffene Auswahl an Inhalten positioniert sich "RiC" als drittes privates Kinder- und Familienprogramm im deutschsprachigen Raum. Sowohl die kindgerechte Senderpräsentation als auch die entschleunigten Inhalte machen "RiC" zu einem Gegenpol im vorherrschend US- und asiatisch geprägten Angebot. "RiC" wird über Satellit, viele Kabelnetze und via Internet im deutschsprachigen Raum ausgestrahlt. Seit April 2022 ist "RiC" auch über die Plattform Magenta.tv der Deutschen Telekom deutschlandweit zu sehen. Daneben wird RiC seit 2022 in HD-Qualität gesendet. Der Sender kann damit jetzt von etwa 36 Millionen Haushalten in der DACH-Region empfangen werden. 3. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wie Sie bestimmt wissen, hat die Your Family Entertainment seit Ende 2021 mit der Genius Brands International, Inc., mit Sitz in Beverly Hills, Kalifornien, USA, eine neue Großaktionärin. Das erste Jahr der Zusammenarbeit hat sich in jeder Hinsicht positiv entwickelt. Es gibt vielfältige Kontakte, gemeinsame Strategietreffen, wechselseitige Lizenzvergaben, Vertriebskooperationen und Projektideen. Insbesondere hat sich aber die finanzielle Ausstattung der Your Family Entertainment seit dem Einstieg der Genius Brands stark verbessert. Die Gesellschaft konnte im Zuge des Einstiegs das Wandeldarlehen 2020/2022 durch Wandelung ablösen, daneben hat die Genius Brands in Erfüllung ihrer im Zuge des Übernahmeangebots eingegangenen Verpflichtungen der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von EUR 1,3 Mio. ausgereicht. Schließlich konnte die Your Family Entertainment zwei erfolgreiche Kapitalerhöhung platzieren, durch die die Kapitalbasis weiter verbessert wurde. Damit ist die Your Family Entertainment aus Sicht des Aufsichtsrates gut aufgestellt, um die vor ihr liegenden Herausforderungen anzugehen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah, insbesondere in den turnusgemäßen Aufsichtsratssitzungen. Darüber hinaus bestand zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ständiger Kontakt auch außerhalb der Sitzungen. Es fanden Video-Telefonkonferenzen sowie E-Mail-Austausch statt. Der Aufsichtsrat erhält zudem ab dem Unterschreiten gewisser Schwellenwerte tägliche Liquiditätsberichte. So war der Aufsichtsrat stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft informiert. Im Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt 9 Präsenz- bzw. virtuelle Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Da mit Herrn Jaffa nunmehr ein in den USA ansässiges Aufsichtsratsmitglied an den Sitzungen teilnimmt, finden diese regelmäßig sowohl in Präsenz als auch als Videoschalte statt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben während ihrer Amtszeit im Geschäftsjahr 2022 an mindestens der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Anlässlich dieser Sitzungen wurden jeweils alle wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik, insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft, Strategie und Planung, wichtige Geschäftsereignisse, rechtliche Entwicklungen und zustimmungsbedürftige Geschäfte auf Basis von sehr umfassenden Berichten des Vorstands im Detail analytisch und empirisch überprüft, beraten und mit dem Vorstand erörtert. Daneben hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen von Telefonkonferenzen abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 von seinem Recht, die Bücher und Schriften sowie die Vermögensgegenstände der Gesellschaft einzusehen, Gebrauch gemacht. Der Vorstand stand jederzeit für Nachfragen und Erläuterungen zur Verfügung. Wesentliche EreignisseDie aus Sicht des Aufsichtsrates hervorzuhebende Entwicklung des Geschäftsjahres 2022 ist die erwähnte deutliche Verbesserung der Finanzausstattung der Gesellschaft, die sich im Zuge des Einstiegs der Genius Brands ergeben hat. Dies eröffnet der Gesellschaft die unternehmerische Unabhängigkeit, das Geschäft im Hinblick auf neue Entwicklungen voranzutreiben und Investitionen zu tätigen, die bisher aus Liquiditätsgründen unterbleiben mussten. Im Hinblick auf die absehbare weitere Digitalisierung des gesamten Entertainment-Bereichs ist das eine gute Nachricht im Hinblick auf das Stichwort Sicherung der Zukunft. Im Einzelnen: Wie bereits im letztjährigen Bericht des Aufsichtsrates dargestellt, hat die Gesellschaft ihr Wandlungsrecht in Bezug auf die von der Gesellschaft ausgegebene Wandelschuldverschreibung 2020/2022 ausgeübt und hierdurch ihre Verschuldung um rund EUR 4,4 Mio. zurückgeführt. Weiter hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 zwei Kapitalerhöhungen zu EUR 3,--/neue Aktie durchgeführt. Dadurch sind der Gesellschaft insgesamt rund EUR 6,7 Mio. zugeflossen. Schließlich hat die Genius Brands der Your Family Entertainment ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1,3 Mio. ausgereicht, was ebenfalls die Liquiditätssituation verbessert hat. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026, der Zinssatz beträgt 5 % p. a. Auch operativ hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 einiges in die Wege geleitet. Eine umfassende Kooperationsvereinbarung mit der Genius Brands beinhaltet sowohl die wechselseitige Lizenzierung von Rechten, die Einräumung von exklusiven Vertriebsmandaten sowie den gemeinsamen Vertrieb. Hierzu wurde ein unternehmensübergreifendes Sales Team gebildet. Hierfür wurde die Sales-Struktur der Gesellschaft verändert und mit der von Genius Brands verbunden. Gerade von gemeinsamen Vertriebsaktivitäten verspricht sich der Aufsichtsrat eine erhöhte Visibilität der Gesellschaft und damit einen positiven Einfluss auf den Umsatz. Darüber hinaus sollen unter dem Brand Kartoon Channel! gemeinsame Inhalte der Your Family Entertainment sowie der Genius Brand präsentiert werden. Schließlich soll durch eine gemeinsame Ressourcennutzung, etwa im Bereich IT und Marketing entsprechende Synergien hervorgerufen werden. Dies alles sind aus Sicht des Aufsichtsrates durchweg positive Ansätze. Doch bleibt noch viel zu tun, um die Potenziale, die in der Kooperation liegen, effektiv zu heben. Weiter plant die Gesellschaft, die Fix&Foxi Charaktere verstärkt in den Vordergrund ihrer Strategie zu rücken. Der Fix&Foxi Brand hat nach wie vor einen großen Widerhall, gerade im deutschsprachigen Raum. Die Gesellschaft hat durch ihre Inhaberschaft an den Rechten die einzigartige Möglichkeit, diese ikonischen Figuren wieder mit neuem Leben zu füllen. Dafür wurde etwa bereits der auf Amazon laufende Fix&Foxi Kanal mit neuen Grafiken versehen und wird die Internationalisierung der Fix&Foxi Kanäle bzw. des Fix&Foxi Brands weiter vorangetrieben. Weitere Projekte sind in Planung. Ein wichtiger operativer Gesichtspunkt ist die Verbesserung und Vertiefung der digitalen Kapazitäten der Gesellschaft. Der Markt legt immer größeren Wert auf Schnelligkeit in der Exekution. Dies ist ohne einen weiteren Digitalisierungsschritt nicht umsetzbar. Diese nächste Digitalisierungsstufe mit vertretbarem Kostenaufwand zu erreichen, wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter operativ stark beanspruchen. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratDie Umsetzung der Vereinbarung mit Genius Brands sowie die geschilderten Maßnahmen zur Stärkung der Finanzausstattung der Gesellschaft haben einen erheblichen Teil der Aufmerksamkeit des Aufsichtsrates, insbesondere im ersten Halbjahr beansprucht. Darüber hinaus haben sich aufgrund der Erweiterung auf vier Aufsichtsratsmitglieder auch Umstellungen im Aufsichtsrat selbst ergeben. So wurde es aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig, einen Prüfungsausschuss zu bilden, der im Aufsichtsrat für Fragen der Abschlussprüfung und Rechnungslegung zuständig ist. Zudem finden die Aufsichtsratssitzungen nunmehr auf Englisch statt. Der Umsatz für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf T€ 4.198 und lag damit um T€ 1.084 höher als im Geschäftsjahr 2021. Dieser deutliche Umsatzsprung ist eine erfreuliche Entwicklung. Die Gesellschaft konnte das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss von T€ 835 abschließen, was wiederum eine deutliche Ergebnisverbesserung zum Vorjahr darstellt. Auch das operative Ergebnis (EBITDA) von T€ 167 war positiv, wiederum eine erfreuliche Entwicklung. Ausschüsse des AufsichtsratsWie eingangs erwähnt hat der Aufsichtsrat aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Prüfungsausschuss gebildet, dem als Vorsitzender Herr Dr. Andreas Aufschnaiter (Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung) und als weitere Mitglieder Herr Johannes Thun-Hohenstein (Sachverstand auf dem Gebiet der Bilanzierung), sowie ich selbst, Dr. Graf v. Wallwitz, angehören. Bericht über die Ergebnisse der Prüfung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Im Auftrag des Aufsichtsrats hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 geprüft. Aufgrund der Prüfung erteilte der Abschlussprüfer jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss und Lagebericht für die Gesellschaft sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor und wurden von ihm geprüft. Die genannten Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 25. April 2023, in Anwesenheit des Abschlussprüfers, umfassend behandelt. Sämtliche Fragen des Aufsichtsrates wurden umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss und gegen den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG. Der Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG ist damit festgestellt. Der Vorstand hat seinen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt und zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer hat über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Überprüfung des Berichts des Vorstands und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat gaben keinen Anlass zu Beanstandungen; der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Der Abschlussprüfer hat außerdem entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDas Thema Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen beschäftigt. Die von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Erklärung gemäß § 161 AktG ist in der "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB" dieses Geschäftsberichts abgedruckt und ist zusätzlich auf der Unternehmenshomepage (www.yfe.tv) unter der Rubrik Investor Relations abrufbar. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2022 und wünscht Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und alles Gute
München, im April 2023 Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats 4. Die Aktie4.1 Überblick
4.2 Kursentwicklung (XETRA) der Aktie im Jahr 2022 in €
(Quelle: https://www.ariva.de) 4.3 Aktionärsstruktur per 31.12.2022 (direkt gehaltene Anteile)44,78 % | Genius Brands International, Inc., USA 26,10 % | F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH, Österreich 17,25 % | Christoph Kahl, Deutschland 4,90 % | Holler Stiftung, Deutschland 6,97 % | Streubesitz 5. Jahresabschluss und Lagebericht5.1 BilanzAKTIVA
5.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
5.3 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022Kapitalflussrechnung für die Zeitvom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
5.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung (EK-Spiegel)Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022
5.5 Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG (YFE), (Amtsgericht München, HRB 164922), für das Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, da die Kapitalgesellschaft kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264 d HGB ist. Die Your Family Entertainment AG hat ihren Sitz in München, Türkenstraße 87, Deutschland. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Redaktion und Produktion von Filmen, Bild-/Tonträgern und Merchandisingartikeln, Ankauf und Verkauf von Rechten, Beteiligung an Sendegesellschaften sowie der Betrieb von Radio- und Fernsehsendern, Handel mit Filmen, Bild-/Tonträgern, Merchandisingartikeln und Rechten im In- und Ausland sowie das Event-Marketing. Die Gesellschaft ist außerdem im Sinne einer Agentur Full-Service-Anbieter für die Vermarktung von eigenen und fremden Merchandisingrechten im In- und Ausland. Im Übrigen ist ebenfalls der Betrieb eines Musikverlages und alle damit zusammenhängenden oder den Gesellschaftszweck förderlichen Geschäfte, einschließlich Produktion von Musik, insbesondere Filmmusiken, durch die Gesellschaft selbst oder durch Dritte, Gegenstand des Unternehmens. Die Geschäftsaktivitäten sind in die Segmente "Productions" und "License Sales" eingeteilt. Der Fokus der Gesellschaft lag in den vergangenen Jahren auf dem Bereich "License Sales". Der Vorstand sieht in seiner mittelfristigen Strategieplanung jedoch vor, im Geschäftsfeld "Productions" wieder aktiv zu werden, z. B. durch die Neuauflage bestehender Marken/Charaktere. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach folgenden Grundsätzen: 1. BilanzDas entgeltlich erworbene Filmvermögen und die sonstigen Rechte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßigen (verwertungsbedingten) Abschreibungen erfolgen in Relation zu der insgesamt noch geplanten Verwertung der einzelnen Filmrechte. Im Rahmen der Überprüfung des Verfahrens zur Ermittlung des beizulegenden Wertes der einzelnen Filmrechte sowie aufgrund der stärkeren Konzentration auf das TV-Sendergeschäft, wurde ab dem Geschäftsjahr 2016 entschieden, das Verfahren zur Ermittlung des beizulegenden Wertes der einzelnen Filmrechte zu verändern. Seitdem haben sich die Geschäftsbereiche und die Planungen der Gesellschaft weiterentwickelt. Daneben fließen noch eine Vielzahl von anderen Parametern, u. a. Peer-Group-Daten, in die Bewertung ein, welche die Höhe der Bewertung ebenfalls beeinflussen können. Somit sind auch zukünftig Schwankungen durch Zu- und Abschreibungen im bilanziellen Ansatz des Filmvermögens und entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht auszuschließen. Gemäß dem im Geschäftsjahr 2022 angewandten Verfahren werden die einzelnen Filmrechte auf Basis der Methode der unmittelbaren Cashflow-Prognose bewertet. Ausgangspunkt sind hierbei jeweils die finanziellen Überschüsse, die für jedes Filmrecht entsprechend isoliert werden. Dabei werden auf Basis der verschiedenen Bereiche Lizenzerlöse, Fernseherlöse (getrennt nach Pay-TV und Free-TV), Verwertungserlöse, Merchandisingerlöse und sonstige Erlöse für jedes einzelne Filmrecht die spezifischen Cashflows ermittelt. Bei dem zugrunde zu legenden Planungszeitraum der Cashflows wird die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder verbleibende Restnutzungsdauer getrennt für jedes einzelne Filmrecht berücksichtigt. Die auf diese Weise ermittelten zukünftig erzielbaren Cashflows werden mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz diskontiert, um den entsprechenden Barwert zum Bewertungsstichtag zu ermitteln. Die Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes bzw. der gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten des Unternehmens (Weighted Average Cost of Capital - WACC) basiert insbesondere auf den entsprechenden Parameterausprägungen einer aus Kapitalmarktdaten erhobenen Gruppe von börsennotierten Vergleichsunternehmen (Peer Group), mit deren Hilfe Eigenkapitalkosten, Fremdkapitalkosten und Kapitalstruktur ermittelt werden. Dabei setzen sich die vermögenswertspezifischen Eigenkapitalkosten in Anlehnung an das Capital Asset Pricing Model (CAPM) aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie zusammen. Auf Basis des Verfahrens zur Wertermittlung je Filmrecht werden die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte ermittelt, die den jeweiligen Buchwerten je Filmrecht im Rahmen des Niederstwerttests (sog. Impairment Test) gegenübergestellt werden. Sofern für den beizulegenden Zeitwert ein geringerer Wert im Vergleich zum Buchwert des einzelnen Filmrechts am Bewertungsstichtag ermittelt wird, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Im Geschäftsjahr 2022 waren auf Basis des angewendeten Bewertungsverfahrens und aufgrund dieser Gegenüberstellung insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 811 (Vj. T€ 709) zu erfassen. In entsprechender Weise wird bei einem beizulegenden Zeitwert, der zum Bewertungsstichtag über dem Buchwert liegt, aber unter den fortgeführten Anschaffungskosten des jeweiligen Filmrechts eine Zuschreibung vorgenommen, wenn eine Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert hat. Dies bedeutet, dass eine Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswertes jedoch nur soweit erfasst wird, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (fortgeführte Anschaffungskosten). Filmrechte, die verwertungsbedingt einmal vollständig abgeschrieben sind, werden nicht mehr im Filmvermögen berücksichtigt. Zuschreibungen auf das Filmvermögen betreffen nur solche Filmrechte, die zuvor durch außerordentliche Abschreibungen abgewertet wurden. Im Geschäftsjahr 2022 waren auf Basis des angewendeten Bewertungsverfahrens und aufgrund der entsprechenden Ermittlung Zuschreibungen in Höhe von T€ 2.979 (Vj. T€ 1.703) zu erfassen, diese sind in der Position "sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die entgeltlich erworbene EDV-Software sowie die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf EDV-Software erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode pro rata temporis. Das bewegliche Anlagevermögen wird ebenfalls linear pro rata temporis abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum entspricht den branchenüblichen Nutzungszeiten der Anlagegüter. Er beträgt bei der EDV-Software drei Jahre sowie bei der übrigen Betriebs- und Geschäftsausstattung zwei bis zehn Jahre. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko besteht außerdem eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %. Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Auszahlungen bzw. Einzahlungen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem 31. Dezember 2022 darstellen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbedarf gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zum Stichtag gemäß Planformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer bis dahin abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Der Rückstellungsbetrag wird unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen ein Rechnungszinssatz von 1,78 % p. a. (10-Jahres-Durchschnitt für Altersversorgungsverpflichtungen) und 1,44 % (7-Jahres-Durchschnitt zur Angabe des Unterschiedsbetrages gemäß 253 Abs. 6 HGB) vor, sowie ein Rententrend von 0,00 % den Annahmen zugrunde. Die Berechnung der Rückstellung für die Witwen-/Witwerleistungsanwartschaft erfolgte nach der sog. kollektiven Methode, bei der die Verheiratungswahrscheinlichkeiten der verwendeten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt wurden. Überdies wurden auch nicht zugesagte, aber Kraft Richterrechts bestehende Witwerleistungsanwartschaften nach der kollektiven Methode eingerechnet. Als Finanzierungsendalter wurden für Altersteilzeitbeschäftigte das Alter zum vereinbarten Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und für den übrigen Personenkreis die nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 frühestmöglichen Rentenbeginnalter angesetzt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, der sich aus dem Vergleich des 10-Jahres-Durchschnitt zum 7-Jahresdurchschnitt ergibt, ist mit T€ 10 anzusetzen und gesetzlich mit einer Ausschüttungssperre belegt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, werden entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit einem Zinssatz abgezinst, der der Laufzeit angemessen ist. Die Verbindlichkeiten und die Wandelanleihe sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsbeträge sind zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird das Realisations- und Anschaffungskostenprinzip beachtet. Aktive latente Steuerdifferenzen resultieren zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus den steuerlichen Verlustvorträgen, Pensionsrückstellungen, sonstigen Rückstellungen und Fremdwährungsgewinnen. Das Wahlrecht zur Aktivierung von latenten Steuern wird nicht in Anspruch genommen. 2. Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Umsatzrealisierung erfolgt in Abhängigkeit von dem jeweiligen Lizenzvertrag, insbesondere nach folgenden Punkten:
Ob die Rechte erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Lizenznehmer genutzt werden, ist für den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht relevant. Bei Umsätzen, die in Abhängigkeit von Abonnenten oder Verkäufen stehen, werden die garantierten Erlöse bei Vertragsabschluss bzw. Beginn der jeweiligen Lizenzperiode realisiert. Bei ausschließlich verkaufsabhängigen Erlösen erfolgt die Realisierung der Erlöse bei Vorliegen der Verkäufe beim Lizenznehmer, nach erfolgter Rückmeldung an YFE. Umsätze im Geschäftsbereich "Productions" werden nach Fertigstellung und Abnahme realisiert. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeBei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen per 31. Dezember 2022, wie auch bereits zum 31. Dezember 2021, keine Posten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. 3. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Your Family Entertainment AG ist zum Bilanzstichtag in 15.313.196 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 eingeteilt. Zum 31. Dezember 2022 beträgt das Grundkapital damit € 15.313.196,00. Die Aktien lauten auf den Namen und sind voll einbezahlt. Zum 31. Dezember 2022 besitzt die F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Wien, Österreich, 26,10 % des Grundkapitals, während ihr indirekt 44,78 % der Stimmrechte der Genius Brands International, Inc., USA zuzurechnen sind. Die Genius Brands International, Inc., USA besitzt direkt 44,78 % des Grundkapitals und ihr werden indirekt 26,10 % der Stimmrechte der F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH in Wien, Österreich zugerechnet. Christoph Kahl, Deutschland hält per 31. Dezember 2022 17,25 % und die Holler Stiftung, Deutschland 4,90 % am Grundkapital der YFE. KapitalrücklageDurch die Andienung von Aktien an die Genius Brands International, Inc. im Rahmen des Pflichtangebotes nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes wurden der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 T€ 67 zugeführt, da der Bezug der eigenen Aktien in den Vorjahren über die Kapitalrücklage abgebildet wurde bzw. dieser entnommen wurde. Diese Vorgehensweise wurde nach Andienung sämtlicher im Besitz befindlichen eigenen Aktien an Genius Brands International, Inc. geändert. Somit wird das Disagio beim Erwerb eigener Aktien seit diesem Zeitpunkt bilanziell unter der Gewinnrücklage ausgewiesen und bei einem evtl. späteren Verkauf der eigenen Anteile dieser wieder zugeführt. GewinnrücklageZur Verrechnung des über dem Nennbetrag liegenden Kaufpreises für 4.425 eigene Aktien wurden der Gewinnrücklage im Jahr 2022 € 6.431,88 entnommen. Aufhebung des "Genehmigten Kapitals 2021" und Schaffung eines neuen "Genehmigten Kapitals 2022"Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Juni 2026 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 5.228.865,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.228.865 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Genehmigtes Kapital 2021) zu erhöhen. Davon hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats teilweise Gebrauch gemacht. Um in Bezug das genehmigte Kapital der Gesellschaft zukünftig wieder eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten hat die Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 nachfolgenden Beschluss gefasst, der unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals geschaffen hat: 1. Das von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 beschlossene Genehmigte Kapital 2021 in § 4 Abs. (3) der Satzung wird mit Wirkung auf die Eintragung des neu gefassten Genehmigten Kapitals 2022 aufgehoben, soweit im Zeitpunkt der Eintragung dieser Aufhebung von dem Genehmigten Kapital 2021 noch kein Gebrauch gemacht wurde. 2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 7.117.321,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 7.117.321 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. 3. Die bisherige § 4 Abs. (3) der Satzung wird aufgehoben und wird wie folgt neu gefasst: "(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 7.117.321,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 7.117.321 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.'' Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung eines "Bedingten Kapitals 2022" und die entsprechende SatzungsänderungDie ordentliche Hauptversammlung hat am 28. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.462.256,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen, a) sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; b) um den Inhabern von Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte zustünden; c) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Schuldverschreibungen das Recht, ihre Schuldverschreibungen, nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen, in Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags der Schuldverschreibung durch den Nennbetrag für eine Aktie der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit oder während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen. Die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen können auch vorsehen, dass im Falle der Wandlungsausübung die Gesellschaft dem Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Ferner können die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen festlegen, dass im Falle der Wandlungsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Der jeweils festzusetzende Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (Bezugspreis) muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/ Wandlungspreis entweder (a) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im den XETRA-Handel einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den zehn Börsentagen unmittelbar vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen oder (b) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im den XETRA-Handel einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Sofern während der Laufzeit einer Schuldverschreibung Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungsrechte eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, werden die Wandlungsrechte -unbeschadet des geringsten Ausgabebetrags gemäß § 9 Abs. 1 AktG - wertwahrend angepasst, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung nicht überschreiten. Statt einer Anpassung des Wandlungspreises kann nach näherer Bestimmung der Wandelschuldverschreibungsbedingungen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld durch die Gesellschaft bei Ausübung des Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung der Wandlungspflicht vorgesehen werden. Die Wandelschuldverschreibungsbedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse eine Anpassung der Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen. Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum, festzusetzen. 2. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu 4.462.256 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 bis zum 27. Juni 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. 3. In § 4 der Satzung wird der folgende neue Absatz (6) ergänzt: "(6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu 4.462.256 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 bis zum 27. Juni 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen." Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener AktienDie Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 hat über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals wie folgt beschlossen: 1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 28. Juni 2026. 2. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten. b) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. 3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse a) Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten; b) an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) zur Erfüllung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu verwenden; d) einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. a), b) und c) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten. 4. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen. Im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebotes von Genius Brands International, Inc., USA wurden 67.130 Stück Aktien per 14. Februar 2022 angedient/veräußert, was zu einem Mittelzufluss in Höhe von € 134.260,00 bei der Your Family Entertainment AG führte. Auf Basis der vorstehenden Ermächtigung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.425 Stück eigene Aktien (0,029 % des Grundkapitals) mit einem Nennwert von insgesamt € 4.425,00 zu einem Gesamtpreis von € 10.856,88 zzgl. € 502,22 Nebenkosten börslich erworben. 4. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 528 (Vj. T€ 549) betreffen im Wesentlichen Kosten des Personalbereichs T€ 152 (Vj. T€ 126), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen T€ 155 (Vj. T€ 110), Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten T€ 123 (Vj. T€ 75) und die Rückstellung der Vergütung des Aufsichtsrates (einschließlich zu ersetzender Auslagen) T€ 51 (Vj. T€ 46). 5. WandelanleihenWandelanleihe 2020/2022Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. November 2019 die Begebung einer Wandelanleihe (2020 / 2022) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.375.460, eingeteilt in bis zu Stück 2.573.800 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1,70 beschlossen. Die Laufzeit der Wandelanleihe hat am 1. Februar 2020 begonnen und endet mit Ablauf des 31. März 2022. Am 2. Februar 2022 hat die YFE mitgeteilt, dass sie plant, von ihrem vorzeitigen Wandlungsrecht gemäß § 4 Abs. 6 der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2020/2022 (ISIN DE000A2YPF18) in Bezug auf sämtliche ausstehenden 2.573.800 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,70 Gebrauch zu machen und hierzu kurzfristig alle notwendigen Maßnahmen einleitet. Die neuen Aktien wurden mit Datum 9. März 2022 geschaffen und ausgeliefert. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verringert sich um T€ 4.375, das Eigenkapital erhöhte sich entsprechend. Wandelanleihe 2022/2027Auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 wurde die Begebung einer Wandelanleihe (2022/2027) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 7.239.730,00, eingeteilt in bis zu 1.447.946 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 5,00 am 5. April 2022 seitens des Vorstands beschlossen und am gleichen Tag durch den Aufsichtsrat bestätigt. Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 3,5 % p.a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder gemäß § 4 Abs. 6 der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Anleiheschuldnerin gewandelt worden ist. Eine Verzinsung für den Zeitraum zwischen der Zahlung des Ausgabebetrages und dem Beginn der Laufzeit der Wandelanleihe am 2. Mai 2022 findet nicht statt. Die Zinsen sind jährlich jeweils nachträglich am 2. Mai zahlbar, erstmals am 2. Mai 2023. Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 2. Mai 2022 und endet mit Ablauf des 1. Mai 2027. Die Teilschuldverschreibungen werden zum Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrags und damit zu EUR 5,00 je Teilschuldverschreibung ausgegeben. Im Rahmen dieser Wandelanleihe (2022/2027) wurden bisher Teilhaberschuldverschreibungen in Höhe von € 10.575,00 ausgegeben. 6. Verbindlichkeiten
Für die Absicherung der eingeräumten Linie und daraus evtl. resultierender Bankverbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.600 gegenüber der UniCredit Bank Austria AG, Wien, Österreich wurden seitens der YFE Sicherheiten in Form von Rechten und Ansprüchen aus Filmlizenzverträgen gewährt. Zudem sind durch die Einräumung der Linie der Bank Austria mögliche Verbindlichkeiten durch Wechselwidmungserklärungen, Blankowechsel und der Stellung von Sicherheiten seitens der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH unterlegt. 7. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden der Höhe nach jeweils bis zum Ende des Vertrages oder bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt in diese Betrachtung einbezogen. Verträge unter T€ 1 p. a. werden dabei nicht berücksichtigt, da diese für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft nicht von Bedeutung sind. Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.052. Diese gliedern sich im Wesentlichen in Miet- und Leasingverpflichtungen (T€ 88) und in Beratungs- und Dienstleistungsverpflichtungen (T€ 963). Innerhalb eines Zeitraumes von 2 bis 5 Jahren werden insgesamt T€ 56, davon für Miet- und Leasingverpflichtungen T€ 30 und für Beratungs- und Dienstleistungsverpflichtungen T€ 26 fällig. Für den Zeitraum größer als 5 Jahre bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse in Höhe von T€ 4.198 wurden im Jahr 2022 vollständig im Bereich "License Sales" erzielt (Vj. T€ 3.114), davon wurden T€ 1.437 (Vj. T€ 1.426) im Inland und T€ 2.761 (Vj. T€ 1.688) im Ausland realisiert. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere Erträge aus Zuschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von T€ 2.979 (Vj. T€ 1.703) und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 6) erfasst. Außerdem werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 26 (Vj. T€ 4) ausgewiesen. 3. MaterialaufwandDer Ausweis betrifft umsatzbezogene Aufwendungen für Lizenzen, Provisionen, Material und bezogene Leistungen. Dies sind im Wesentlichen die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit T€ 930 (Vj. T€ 903) und Aufwendungen für Lizenzen, Provisionen und Material T€ 178 (Vj. T€ 183). 4. Personalaufwand / Angaben zum PersonalIm Jahresdurchschnitt wurden einschließlich einer Auszubildenden (bis Juli 2022) und Praktikanten, jedoch ohne Vorstand, 11 Mitarbeiterinnen (Vj. 13) beschäftigt; davon 0,75 (Vj. 2) geringfügig. 5. AbschreibungenDie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen belaufen sich auf T€ 1.896 (Vj. T€ 1.423). Aufgrund des durchgeführten Niederstwerttests (sog. Impairment Tests) waren außerplanmäßige Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von T€ 811 (Vj. T€ 709) vorzunehmen. Zusätzlich wurden verwertungsbedingte Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von T€ 1.017 (Vj. T€ 683) und lineare Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von T€ 56 (Vj. T€ 7) verbucht. 6. Sonstige betriebliche AufwendungenUnter diesem Sammelposten werden vornehmlich Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten (insbesondere Investor Relations-, Rechts-, Gerichts-, Prüfungs- und Beratungskosten), Miet- und Leasingkosten sowie Presse-, Werbe- und Messekosten erfasst. Besonders erwähnenswert sind die externen Aufwendungen in Höhe von rund T€ 377, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Kapitalmaßnahmen entstanden sind. Obwohl diese Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden müssen, sind sie nicht mit dem operativen Geschäft der Gesellschaft verbunden. Des Weiteren wurden Aufwendungen für Verluste aus der Erhöhung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 54 (Vj. T€ 14) und aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 2) ausgewiesen. 7. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen betragen T€ 6 (Vj. T€ 8). 8. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDiese Position in Höhe von T€ 9 (Vj. T€ 11) betrifft im Wesentlichen ausländische Quellensteuer. V. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen bzw. UnternehmenGeschäfte, die zu nicht marktüblichen Bedingungen vorgenommen wurden, lagen nicht vor. VI. Angaben zu den Organen der Gesellschaft1. AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats der Your Family Entertainment AG sind:
Die Gesamtbezüge (ohne Spesen) des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2022 T€ 49. Die Berechnung der Bezüge von Herrn Michael Jaffa erfolgte anteilsmäßig ab dem Zeitpunkt seines Eintritts in den Aufsichtsrat mit Eintragung in das Handelsregister am 1. August 2022. Gemäß § 16 der Satzung entfallen davon auf den Vorsitzenden T€ 20, auf den Stellvertreter T€ 15 und auf die übrigen Mitglieder T€ 10. Zum 31. Dezember 2022 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats 100 Stückaktien. Weitere Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind:
2. VorstandVorstand der Your Family Entertainment AG sind:
Weitere Mandate des Vorstands Dr. Stefan Piëch in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind als reguläres Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Kuratorium bei
Im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands:
1) Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen
Lage im Geschäftsjahr 2021 wurde das Jahresgrundgehalt
des Vorstands Dr. Stefan Piëch für den Zeitraum
1/2021 bis 11/2021 vorübergehend herabgesetzt.
Die Nebenleistungen beinhalten Versicherungen bzw. Zuschüsse zu Versicherungen in Höhe von T€ 19 und Sachbezüge in Höhe von T€ 7. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wurden vom Vorstand, Dr. Stefan Piëch, 38.629 Stückaktien gehalten. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Aktionärin F&M Film & Medien Beteiligungs GmbH ("F&M") Bernd Wendeln mit Vereinbarung vom 8. Mai 2020 eine Option auf den Erwerb von 350.000 Aktien der Your Family Entertainment AG von der F&M zum Kaufpreis von EUR 1,00 je Aktie gewährt. Die Option kann durch Bernd Wendeln in dem Zeitraum 1. Juni 2021 bis 30. April 2024 ausgeübt werden. Anschließend verfällt die Kaufoption ersatzlos. Der Zeitwert der Option zum Zeitpunkt der Gewährung betrug EUR 86.029,25. Im Geschäftsjahr 2022 ist keine, auch keine teilweise, Ausübung der Option erfolgt. Die Gesamtbezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands betrugen T€ 25. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf T€ 300. 3. Prüfungs- und BeratungsgebührenDas für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt (ohne Versicherungsprämie) T€ 75. 4. ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. VII. NachtragsberichtAuswirkung UkrainekriseÜberdies wird die allgemeine wirtschaftliche Lage durch den Krieg in der Ukraine verschärft. Die YFE hat derzeit weder aktive Geschäftsbeziehungen in die Ukraine, noch nach Russland, noch wurden hierfür Umsätze in Planungsrechnungen aufgenommen, aber auch hier sind die Folgen für die Wirtschaft noch offen und können ebenfalls nicht prognostiziert werden. Angesichts dessen stellt diese Situation ein Risiko für die Gesellschaft dar, mit möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Diese können zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts jedoch nicht quantifiziert werden. VIII. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexDie Your Family Entertainment AG, München, hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären im November 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.yfe.tv) unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht und diese im April 2023 zuletzt aktualisiert.
München, den 18. April 2023 Your Family Entertainment AG Dr. Stefan Piëch, CEO Bernd Wendeln, COO IX. Entwicklung des Anlagevermögens 2022Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
1) davon außerplanmäßige
Abschreibungen in Höhe von T €€ 811 (Vj.
T€ 709)
5.6 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022A. AllgemeinesDer Name Your Family Entertainment AG (YFE) steht für Innovation und Tradition. Seit mehr als 35 Jahren produziert und lizenziert die YFE qualitativ hochwertige und edukative Fernsehserien für Kinder, Jugendliche und Familien. Hinter der YFE steht ein dynamisches Team von hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam eine Mission teilen: Mit Begeisterung und Leidenschaft ein verantwortungsvolles und hochwertiges Kinder-TV-Programm zu kreieren und damit Kinder, Jugendliche und Familien und Kunden in der ganzen Welt zu begeistern. Im internationalen Lizenzhandel verfügt die YFE über eine der umfangreichsten europäischen, unabhängigen Bibliotheken für Kinder- und Familienunterhaltung. Die YFE kann auf einen Bestand von rund 3.500 Halbstunden-Programmen zurückgreifen. Dabei handelt es sich um eine große Anzahl von Serien, die alle liebevoll und mit hohem Aufwand produziert wurden. Die Bibliothek wird kontinuierlich gepflegt und durch weitere Programme/Formate ergänzt. So kann die YFE ein international ein attraktives und abwechslungsreiches Angebot anbieten. Im Dezember 2021 konnte die YFE das US-Unternehmen Genius Brands International aus den USA (NASDAQ: GNUS) als wesentlichen Aktionär der Gruppe gewinnen. Das US-Unternehmen und die YFE haben im Jahr 2022 eine weitreichende strategische Zusammenarbeit vereinbart, um "Content with a Purpose" einem weltweiten Publikum zugänglich zu machen. Die enge Kooperation mit Genius Brands International öffnet YFE die Tore nach Hollywood. Die YFE betreibt erfolgreich den preisgekrönten Pay-TV Sender "Fix&Foxi", der bereits mit dem renommierten HOT BIRD TM TV Award sowie dem Eutelsat TV Award ausgezeichnet wurde. Durch die Integration der Marke "Fix&Foxi", die seit über 60 Jahren über eine weltweit große Fangemeinde, nicht nur in Deutschland, verfügt, wird die Beliebtheit der beiden Füchse mit der Qualität hochwertiger Fernsehinhalte für Familien vereint. Die beiden sympathischen Füchse präsentieren mit ihrem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus qualitativ anspruchsvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatliche Highlights. Der Sender besetzt eine eigenständige und klare Position im deutschsprachigen Kids-Pay-TV-Markt. Weiterhin wird unter dem Namen "Fix&Foxi" seit 2017 ein über Amazon Prime Video buchbarer Channel im Bereich Kinderunterhaltung angeboten. Im Januar 2020 konnte YFE die Aufnahme von "Fix&Foxi" TV in das Pay-TV-Portfolio von Vodafone Deutschland und die Erweiterung der bestehenden Kooperation im Video-on-Demand-Bereich verkünden. Dank seines erfolgreichen Konzepts ist der Sender bereits in über 40 Ländern und in 5 unterschiedlichen Sprachen, weltweit vertreten. Seit dem Jahr 2012 ist die YFE auch im Free-TV mit dem Familiensender "RiC" empfangbar. "RiC" konnte sich als privater Kinder- und Familiensender im deutschsprachigen Raum durch seine hochwertigen und beliebten europäischen Programme gut etablieren. Durch das umfangreiche Know-how und die sorgsam getroffene Auswahl an Inhalten positioniert sich "RiC" als drittes privates Kinder- und Familienprogramm im deutschsprachigen Raum. Sowohl die kindgerechte Senderpräsentation als auch die entschleunigten Inhalte machen "RiC" zu einem Gegenpol im vorherrschend US- und asiatisch geprägten Angebot. "RiC" wird über Satellit, viele Kabelnetze und via Internet im deutschsprachigen Raum ausgestrahlt. Seit April 2022 ist "RiC" auch über die Plattform Magenta.tv der Deutschen Telekom deutschlandweit zu sehen. Daneben wird RiC seit 2022 in HD-Qualität gesendet. Der Sender kann damit jetzt von etwa 36 Millionen Haushalten in der DACH-Region empfangen werden. B. Wirtschaftsbericht1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDer Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat mit der Überschrift "Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten" sein Jahresgutachten 2022/2023 veröffentlicht und die wichtigsten Botschaften in seiner Pressemitteilung vom 9. November 2022 publiziert:
Die Energiekrise und die hohe Inflation belasten die Haushalte und die Unternehmen in Deutschland massiv. Daher sind Maßnahmen gegen die Energieknappheit und möglichst zielgenaue Entlastungen angezeigt. Die Finanzierung dafür muss sichergestellt werden, ohne die öffentlichen Finanzen übermäßig zu strapazieren. Geopolitische Veränderungen erfordern, dass Deutschland seine Abhängigkeiten in den Lieferketten reduziert. Der strukturelle und der demographische Wandel machen eine zielgerichtete berufliche Weiterbildung sowie eine gesteuerte Erwerbsmigration unverzichtbar. Wie man die "Energiekrise solidarisch bewältigen" und diese "neue Realität gestalten" kann, diskutiert der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2022/23, das er heute der Bundesregierung überreicht hat. Die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2022 wurde vor allem durch den noch steigenden Dienstleistungskonsum gestützt. Seit Mitte des Jahres führen die massiv angestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise aber zu immer stärkeren Kaufkraftverlusten und dämpfen den privaten Konsum. Gleichzeitig belastet die Energiekrise die Produktion, insbesondere in den energieintensiven Industriezweigen. Die globale Abkühlung schwächt die Exportnachfrage. Aufgrund des massiv verschlechterten Ausblicks senkt der Sachverständigenrat die Prognose für das Jahr 2022 und erwartet, dass das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nur noch um 1,7 % steigt - für das Jahr 2023 erwartet er einen Rückgang des BIP von 0,2 %. Im Jahr 2023 dürften Exporte und Investitionen der Unternehmen aber allmählich wiederzunehmen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Lieferengpässe langsam nachlassen und der hohe Auftragsbestand der Industrie abgearbeitet wird. Die Verbraucherpreisinflation in Deutschland erreichte im Oktober 2022 mit 10,4 % den höchsten Wert seit Anfang der 1950er-Jahre. Seit Jahresbeginn sind die Energiepreise weiter gestiegen. Die nun höheren Produktionskosten werden zunehmend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, was auch die Kerninflation antreibt. Der Sachverständigenrat rechnet daher mit einer Inflationsrate von 8,0 % für das Jahr 2022 sowie von 7,4 % für das Jahr 2023. Hohe Inflationsraten dämpfen das Wirtschaftswachstum und können sich negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. Sie können auch die Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen der Unternehmen nachteilig beeinflussen. "Die EZB muss daher weiterhin entschlossen handeln", erklärt Ulrike Malmendier, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft. "Die Kunst dabei ist, die Zinsen mit Augenmaß zu erhöhen, um die Inflation zu bekämpfen, ohne dass die Konjunktur übermäßig einbricht." Konjunktureller Ausblick hat sich deutlich eingetrübt - Inflation dürfte hoch bleibenBIP in Deutschland und im Euro-Raum
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ― |
Im Jahr 2020 verzeichnete Over-the-Top (OTT) Video einen sprunghaften Anstieg, und im Jahr 2021 wurde ein weiteres Wachstum von 22,8 % erwartet, was einem Umsatz von 79,1 Mrd. US-Dollar entspricht. Das Wachstum der OTT-Einnahmen wird jedoch voraussichtlich abflachen. Bis 2026 wird eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 7,6 % erwartet, wodurch der Umsatz auf 114,1 Milliarden US-Dollar steigen wird. |
| ― |
Die Konkurrenz durch OTT-Streaming wird das traditionelle Fernsehen unter Druck setzen, was zu einem weltweiten Umsatzrückgang mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von -0,8 % führen wird. Der Umsatz wird voraussichtlich von 231 Mrd. US-Dollar im Jahr 2021 auf 222,1 Mrd. US-Dollar im Jahr 2026 schrumpfen. |
| ― |
Die Kinos erholen sich langsam von den COVID-Schließungen und werden voraussichtlich erst im Jahr 2023 ihren Gesamtumsatz von 45,2 Mrd. US-Dollar erreichen. |
| ― |
Der Umsatz mit Videospielen ist zwischen 2019 und 2021 um 32 % gestiegen und wird voraussichtlich bis 2026 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 8,4 % weiter zunehmen und eine 321-Milliarden-USD-Industrie schaffen. |
Note: 2021 is the latest available data. 2022-2026 values are forecasts.
Source: PwC's Global Entertainment & Media Outlook 2022-2026, Omdia
(Quelle: PwC - "Perspectives from the Global Entertainment & Media Outlook 2022-2026")
Für das Jahr 2022 erwartet PwC in seinem "German Entertainment & Media Outlook 2022-2026", dass die Umsätze der Entertainment- und Medienindustrie um 7,3 % auf 68,2 Milliarden Euro steigen werden. Der Prognose nach wachsen die Gesamtumsätze zwischen 2021 und 2026 durchschnittlich mit 3,4 % pro Jahr, was in Gesamtumsätze in Höhe von 75,0 Milliarden Euro im Jahr 2026 resultiert.
Quellen: PwC, Omdia.
Im Jahr 2021 betrug der Umsatz des deutschen Fernsehmarktes 6,6 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 8,9 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Anzahl der Fernsehhaushalte stieg leicht um 1,0 % auf insgesamt 39 Millionen. Dabei stieg auch die Anzahl der Mehrfachausstattungen von TV-Haushalten im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet, dass immer mehr Haushalte mehr als ein TV-Gerät besitzen.
Laut dem Digitalisierungsbericht Video 2021 bleibt der Fernseher nach wie vor das wichtigste Gerät für die Bewegtbildnutzung in Deutschland. 56,9 % der Befragten ab 14 Jahren gaben an, den Fernseher als ihr bevorzugtes Gerät zu nutzen. Allerdings gab es im Vergleich zum Vorjahr 2020 einen leichten Rückgang um 1,1 %. Es ist anzumerken, dass die Bewegtbildnutzung auch auf anderen Geräten wie z.B. Laptops, Tablets oder Smartphones stattfindet, was möglicherweise zu diesem Rückgang beigetragen haben könnte.
Der Satellitenempfang war im Jahr 2021 die beliebteste Empfangsart für Fernsehen in Deutschland. Sein Marktanteil wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 % auf 47,8 %. Das entspricht etwa 19 Millionen Fernsehhaushalten, die diese Empfangsart nutzen. Die anderen Empfangsarten wie IPTV und Terrestrik entwickelten sich ebenfalls positiv, jedoch auf niedrigerem Niveau. Der Kabelanschluss war die einzige Empfangsart, die im Jahr 2021 an Fernsehhaushalten verlor. Die Anzahl der Kabelhaushalte sank um 0,2 % auf 15 Millionen Haushalte und setzte damit den rückläufigen Trend der letzten Jahre fort.
Die sinkende Nutzungsintensität des klassischen Fernsehens und das wachsende Angebot von Videoinhalten auf kostenlosen Plattformen sowie auf Plattformen von verschiedenen Streaminganbietern führen weiterhin zu einem wachsenden Wettbewerbsdruck auf Fernsehsender. Insbesondere jüngere Haushalte verzichten zunehmend auf traditionelle Fernsehanschlüsse und nutzen stattdessen OTT-Angebote.
Um diesem Wettbewerbsdruck zu begegnen, haben die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender sowie Pay-TV-Anbieter zwei Strategien entwickelt: Zum einen setzen sie verstärkt auf Content, beispielsweise durch Kooperationen und Partnerschaften mit Streamingdiensten, Telekommunikationsanbietern oder Filmstudios. Dadurch können sie ihr Angebot erweitern und auch auf den neuen Plattformen präsent sein. Zum anderen bauen sie ihre eigenen Mediatheken oder Streamingplattformen aus, um den Nutzern ein breiteres Angebot zu bieten und auch auf diese Weise den Wettbewerbsdruck zu mindern.
Die Prognosen für den deutschen Fernsehmarkt deuten darauf hin, dass die Trends aus dem Jahr 2021 sich in den kommenden Jahren fortsetzen werden. So wird erwartet, dass der Markt bis zum Jahr 2026 durchschnittlich um 0,1 % pro Jahr wachsen wird und dann einen Umsatz von 6,6 Milliarden Euro erwirtschaftet, was einem Umsatzzuwachs von 23 Millionen Euro entspricht. Auch die Anzahl der Fernsehhaushalte wird voraussichtlich weiterhin leicht zunehmen und bis 2026 durchschnittlich um 0,3 % pro Jahr steigen, was einem Gesamtzuwachs von 499.000 TV-Haushalten entspricht. Bei den Empfangsarten wird der Kabelanschluss weiterhin an Popularität verlieren und einen durchschnittlichen jährlichen Rückgang von 0,5 % erfahren. Der Satellitenempfang hingegen wird voraussichtlich seine Stellung als am weitesten verbreitete Empfangsart in Deutschland behalten.
Der Gesamtumsatz des deutschen Internetvideo-Markts wuchs im Jahr 2021 um 26,1 % auf 2,4 Milliarden Euro. Den Großteil des Umsatzes (79,8 %) erwirtschafteten dabei Abonnementdienste (S-VoD), die gegenüber Transactional-Video-on-Demand (T-VoD) noch an Umsatz gewannen (+3,6 % im Vorjahresvergleich). Auch im Entwicklungsvergleich hebt sich S-VoD stark von T-VoD ab: 2021 verzeichnete das Subsegment einen Zuwachs von 32,1 % gegenüber dem Jahr 2020 (1,9 Milliarden Euro). Damit kehren die Wachstumsraten zum Vorkrisenniveau aus 2018 zurück. Die Einnahmen aus T-VoD stiegen um 6,9 % auf 482 Millionen Euro. YouTube blieb unter den befragten Nutzer:innen mit 60,8 % (+3,6 % gegenüber dem Vorjahr) auch im Jahr 2021 das beliebteste Videoportal. Die Streamingdienste der privaten Sender und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender konnten jedoch ebenfalls Nutzungsvolumen gewinnen. Amazon Prime Video konnte seine Nutzer:innenbasis mit 9,1 % am erfolgreichsten ausbauen.
Die beeindruckenden Wachstumszahlen im OTT-Markt belegen die starke Nachfrage nach orts- und zeitunabhängigem sowie individualisiertem Video-Konsum über das Internet. Die Anbieter reagieren darauf und treiben somit eine dynamische Entwicklung des Segments voran. In 2021 traten neue Wettbewerber wie Paramount Global mit Paramount+, Warner Bros. Discovery mit Discovery+ und NBC Universal mit Peacock in den globalen Markt ein. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks und der Notwendigkeit, exklusive Nutzungsrechte zu sichern, setzen die Anbieter vermehrt auf Eigenproduktionen und suchen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch werbefinanzierte Inhalte. Weitere wichtige Trends sind der Konsum von VoD-Angeboten auf unterschiedlichen Endgeräten sowie Nachhaltigkeitsthemen.
Obwohl die Wachstumszahlen abflachen, wird der deutsche OTT-Markt im Prognosezeitraum seine Position als zweitgrößter Markt für Streamingangebote in Europa hinter dem Vereinigten Königreich behalten. Der Gesamtumsatz wird zwischen 2021 und 2026 durchschnittlich um 6,7 % pro Jahr wachsen und bis zum Jahr 2026 3,3 Milliarden Euro erreichen. Insbesondere die Einnahmen aus S-VoD werden im gleichen Zeitraum überdurchschnittlich stark steigen, und zwar um 8,2 % pro Jahr auf 2,8 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu wird sich das T-VoD-Segment über den gesamten Verlauf leicht rückläufig entwickeln (CAGR: -0,4 %), da die Einnahmen aus Premium-VoD-Angeboten (P-VoD) im Jahr 2022 wegfallen. Die Umsätze aus T-VoD werden im Jahr 2026 voraussichtlich 472 Millionen Euro betragen.
Der deutsche TV-Werbemarkt konnte im Jahr 2021 von den Nachholeffekten der Pandemie profitieren und verzeichnete ein Wachstum von 12,5 % auf insgesamt 4,7 Milliarden Euro. Allerdings bleibt der Markt noch immer unter dem Vorpandemie-Niveau von 2019. Broadcast-TV und Online-TV erzielten innerhalb des Markts positive Werbeerlöse. Die Online-TV-Werbeeinnahmen stiegen um 9,6 % auf 252 Millionen Euro, während der größte Umsatzanteil von 4,4 Milliarden Euro mit Werbeerlösen aus dem linearen Fernsehen und Pay-TV-Bereich erwirtschaftet wurde. Der Rückgang der Werbeausgaben im Jahr 2020 traf vor allem die privaten Fernsehsender, wie RTL und ProSiebenSat.1, hart. Die TV-Branche steht weiterhin vor Herausforderungen, aber es ergeben sich auch neue Chancen, wie die beschleunigte Digitalisierung der Branche, eine wachsende Vielfalt an Entertainment-Angeboten und ein verändertes Konsumverhalten. Die Fernsehsender reagieren auf diese Entwicklungen mit innovativen Werbekonzepten und dem Ausbau von digitalen TV-Werbeformaten, wie Addressable TV (ATV), welches automatisierte und kontextbezogene Werbung auf internetverbundenen TV-Geräten ermöglicht. Der deutsche TV-Werbemarkt wird in den nächsten Jahren wechselhaft bleiben und nach weiteren Aufholeffekten im Jahr 2022 wird der Gesamtumsatz bei 4,7 Milliarden Euro noch 29 Millionen über dem Vorkrisenniveau von 2019 liegen. Allerdings werden die Umsätze bis zum Jahr 2026 stagnieren und die Werbeeinnahmen aus TV-Broadcast werden zwischen 2021 und 2026 um durchschnittlich 0,2 % sinken, während die Online-TV-Werbeeinnahmen zwischen 2021 und 2026 um 2,3 % pro Jahr wachsen werden und 2026 einen Umsatz von 283 Millionen Euro erwirtschaften werden.
(Quelle: PwC "German Entertainment and Media Outlook 2022 - 2026")
Am 2. Dezember 2021 hat die Genius Brands International, Inc., Beverly Hills, Kalifornien, USA ("Genius Brands") die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft darüber informiert, dass sie mit der Aktionärin F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich ("F&M") eine Vereinbarung zum Erwerb einer rd. 29%-igen Beteiligung an der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft durch Genius Brands zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 2,00 je auf den Namen lautender Aktie abgeschlossen hat. Zugleich wurde mit der F&M eine Vereinbarung über die weitere gemeinsame Stimmrechtsausübung der von beiden Parteien gehaltenen Aktien an der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft abgeschlossen.
Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft ist Genius Brands zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG gerichtet auf den Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft verpflichtet. Genius Brands hat die Gesellschaft heute darüber hinaus informiert, dass sie beabsichtige, den Aktionären der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft ein solches Pflichtangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,00 je auf den Namen lautender Aktie der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft zu unterbreiten. Dies entspräche einer Prämie von rund 65 % auf den aktuellen Aktienkurs (XETRA-Schlusskurs am 01.12.2021) und einer Prämie von rund 62 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des Angebots. Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot werde nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet veröffentlicht werden.
Darüber hinaus kündigte Genius Brands an, bis zu EUR 7 Mio. in die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft zu investieren, um den Ausbau der globalen digitalen und linearen Senderpräsenz sowie eigener Formate der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft zu unterstützen. Daneben schlägt Genius Brands die Umfirmierung der Gesellschaft in Genius Family Entertainment Aktiengesellschaft vor.
Genius Brands International, Inc. (Nasdaq: GNUS) ist ein weltweit führendes Medienunternehmen, das Unterhaltungsprodukte für Kinder und Verbraucherprodukte für den Medien- und Einzelhandelsvertrieb entwickelt, produziert, vermarktet und lizenziert. Vorstand und Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft planen den Abschluss einer strategischen Partnerschaft mit Genius Brands. Diese soll sich nach Einschätzung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft insbesondere auf die Bündelung der gegenseitigen Vertriebsaktivitäten, Filmbibliotheken, Sender-Aktivitäten und Streaming-Plattformen für Kinder erstrecken. Weitere Synergien einer solch strategischen Partnerschaft könnten sich darüber hinaus aus dem globalen Rechtemanagement der Lizenzen von Familienprogrammen ergeben.
Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand begrüßen den Einstieg von Genius Brands als neuen strategischen Aktionär der Gesellschaft und freuen sich auf die weitere Entwicklung mit diesem finanzstarken Partner.
Im Rahmen des öffentlichen Pflichtangebotes seitens Genius Brands International, Inc. hat die YFE 67.130 Stück eigene Aktien angedient und dafür € 134.260 an liquiden Mitteln erhalten. Dabei wurde ein Gewinn von € 44.656,01 erzielt. Die Abbildung dieser Transaktion erfolgt in der Bilanz über die Positionen "Nennbetrag eigener Anteile" (im ausgegebenen Kapital) und in der Kapitalrücklage. Diese Transaktion wurde vollständig über die Bilanz abgebildet und hatte keinen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. November 2019 die Begebung einer Wandelanleihe (2020 / 2022) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.375.460, eingeteilt in bis zu Stück 2.573.800 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1,70 beschlossen.
Die Laufzeit der Wandelanleihe hat am 1. Februar 2020 begonnen und endet mit Ablauf des 31. März 2022.
Am 2. Februar 2022 hat YFE mitgeteilt, dass sie plant, von ihrem vorzeitigen Wandlungsrecht gemäß § 4 Abs. 6 der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2020/2022 (ISIN DE000A2YPF18) in Bezug auf sämtliche ausstehenden 2.573.800 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,70 Gebrauch zu machen und hierzu kurzfristig alle notwendigen Maßnahmen einleitet.
Die neuen Aktien wurden mit Datum 9. März 2022 geschaffen und ausgeliefert. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verringert sich um T€ 4.375, das Eigenkapital erhöhte sich entsprechend.
Diese Kapitalmaßnahme wurde am 12. Mai 2022 in das Handelsregister eingetragen.
Auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 wurde die Begebung einer Wandelanleihe (2022/2027) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 7.239.730,00, eingeteilt in bis zu 1.447.946 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 5,00 am 5. April 2022 seitens des Vorstands beschlossen und am gleichen Tag durch den Aufsichtsrat bestätigt.
Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 3,5 % p.a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder gemäß § 4 Abs. 6 der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Anleiheschuldnerin gewandelt worden ist. Eine Verzinsung für den Zeitraum zwischen der Zahlung des Ausgabebetrages und dem Beginn der Laufzeit der Wandelanleihe am 2. Mai 2022 findet nicht statt. Die Zinsen sind jährlich jeweils nachträglich am 2. Mai zahlbar, erstmals am 2. Mai 2023.
Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 2. Mai 2022 und endet mit Ablauf des 1. Mai 2027.
Die Teilschuldverschreibungen werden zum Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrags und damit zu EUR 5,00 je Teilschuldverschreibung ausgegeben.
Im Rahmen dieser Wandelanleihe (2022/2027) wurden bisher Teilhaberschuldverschreibungen in Höhe von € 10.575,00 ausgegeben.
Der Vorstand der YFE hat am 23. März 2022, auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2021, den nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.031.530,00 wird unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 um bis zu EUR 2.004.850,00 auf bis zu EUR 15.036.380,00 durch Ausgabe von bis zu 2.004.850 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlagen ("Neue Aktien") erhöht.
2. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
3. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, zugelassen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von der Small & Mid Cap Investmentbank AG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 3,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 13 : 2 zum Bezug anzubieten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten zu liefern. Um das glatte Bezugsverhältnis rechnerisch darstellen zu können, hat der Vorstand sichergestellt, dass das Bezugsrecht aus 5 Aktien nicht wahrgenommen wird. Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern mindestens zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG ist verpflichtet, den jeweiligen Mehrerlös nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten an die Gesellschaft abzuführen. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.
4. Die Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der gesamten Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Mai 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.
5. Zum Tage der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister sind 25 % des Ausgabebetrags je Neuer Aktie zins- und provisionsfrei durch Gutschrift auf das bei der für die Small & Mid Cap Investmentbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, IBAN: DE69 6103 0000 0000 051046, endgültig zur freien Verfügung des Vorstands zu bezahlen.
6. Die gesamten Kosten dieser Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.
Die Kapitalerhöhung wurde im Umfang von EUR 1.203.112,00 durch Ausgabe von 1.203.112 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird damit von EUR 13.031.530,00 um EUR 1.203.112,00 auf EUR 14.234.642,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.203.112 neuen Aktien erhöht.
Diese Kapitalmaßnahme wurde am 12. Mai 2022 in das Handelsregister eingetragen.
Am 19. Juli 2022 wurde zwischen Genius und YFE ein "Shareholder Loan Agreement" (Gesellschafterdarlehen) abgeschlossen. Genius stellt YFE hieraus bis zum 30. Juni 2026 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1,3 Mio. € zur Verfügung. Der Zinssatz beträgt 5 % p. a., die Stellung von Sicherheiten wurde nicht vereinbart.
Im Juni 2022 konnte eine langfristig angelegte Kooperationsvereinbarung mit Genius Brands International, Inc. unterzeichnet werden, die einerseits ein gegenseitiges Vertriebsmandat zur Vermarktung von Programmen an Dritte und andererseits eine beidseitige Lizenzierung von Rechten zur Ausspielung auf eigenen Kanälen enthält. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein in der weiteren Entwicklung der YFE dar und erhöht die Programmattraktivität auf beiden Seiten.
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2022 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 7.117.321,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 7.117.321 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand ist unter anderem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre u. a. auszuschließen, wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
Vorstehende Ermächtigung wurde am 1. August 2022 im Wege der Satzungsänderung als § 4 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Dies vorangestellt, fasste der Vorstand am 12. August 2022 vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats den folgenden Beschluss:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 14.234.642,00 um EUR 41.858,00 auf EUR 14.276.500,00 durch Ausgabe von 41.858 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2022 gegen Sacheinlagen ("Neue Aktien") erhöht.
2. Der Ausgabebetrag je Neuer Aktie beträgt EUR 3,00.
3. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
4. 30.000 der Neuen Aktien werden Herrn Christoph A. Kahl, Pferdmengesstraße 3, 50986 Köln, zur Zeichnung und Übernahme angeboten. Herr Christoph A. Kahl bringt hierfür seinen Verzinsungsanspruch in Höhe von EUR 90.000,00 gegenüber der Gesellschaft gemäß Options-Vereinbarung vom 26. März 2021 für die Einräumung einer Option zur Zeichnung einer neuen Wandelanleihe in die Gesellschaft ein, nachdem die Gesellschaft bis zum 31. März 2022 keine neue Wandelanleihe begeben hat. 11.858 der Neuen Aktien werden der Holler-Stiftung, Promenadeplatz 9, 80333 München, zur Zeichnung und Übernahme angeboten. Die Holler-Stiftung bringt hierfür ihren Verzinsungsanspruch in Höhe von EUR 35.574,00 gegenüber der Gesellschaft gemäß Options-Vereinbarung vom 25. März 2021 für die Einräumung einer Option zur Zeichnung einer neuen Wandelanleihe in die Gesellschaft ein, nachdem die Gesellschaft bis zum 31. März 2022 keine neue Wandelanleihe begeben hat.
5. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Oktober 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.
6. Die gesamten Kosten der Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.
Diese Kapitalmaßnahme wurde am 4. Oktober 2022 in das Handelsregister eingetragen.
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft ("Gesellschaft" oder "YFE") vom 28. Juni 2022 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 7.117.321,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 7.117.321 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter anderem auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
Die Änderung in § 4 Abs. (3) der Satzung über das Genehmigte Kapital 2022 ist am 1. August 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden. Das Genehmigte Kapital 2022 besteht nach teilweiser Ausnutzung noch in Höhe von bis zu EUR 7.075.463,00.
Auf der Grundlage der vorbezeichneten Ermächtigung hat der Vorstand am 4. November folgendes beschlossen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 14.276.500,00 wird unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 um bis zu EUR 7.075.463,00 auf bis zu EUR 21.351.963,00 durch Ausgabe von bis zu 7.075.463 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlagen ("Neue Aktien") erhöht.
2. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
3. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, zugelassen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von der Small & Mid Cap Investmentbank AG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 3,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 2 : 1 zum Bezug anzubieten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten zu liefern. Um das glatte Bezugsverhältnis rechnerisch darstellen zu können, hat der Vorstand sichergestellt, dass das Bezugsrecht aus 125.574 Aktien nicht wahrgenommen wird. Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern mindestens zum Bezugspreis jeder Neuer Aktie zum Erwerb angeboten werden. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG ist verpflichtet, den jeweiligen Mehrerlös nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten an die Gesellschaft abzuführen. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.
4. Die Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der gesamten Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Januar 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.
5. Zum Tage der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister sind 25 % des Ausgabebetrags je Neuer Aktie zins- und provisionsfrei durch Gutschrift auf das bei der für die Small & Mid Cap Investmentbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, IBAN: DE69 6103 0000 0000 051046, endgültig zur freien Verfügung des Vorstands zu bezahlen.
6. Die gesamten Kosten dieser Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.
Die Kapitalerhöhung wurde im Umfang von EUR 1.036.696,00 durch Ausgabe von 1.036.696 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich damit von EUR 14.276.500,00 um EUR 1.036.696,00 auf EUR 15.313.196,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.036.696 neuen Aktien erhöht.
Diese Kapitalmaßnahme wurde am 13. Dezember 2022 in das Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand steuert die Gesellschaft unter anderem auf Grundlage einer monatlichen Berichterstattung. Die für die Steuerung des Unternehmens eingesetzten Kennzahlen betreffen insbesondere den Umsatz, das EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) sowie den Liquiditätsstatus.
Zu- und Abschreibungen können einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Gesellschaft nehmen und lassen somit keinen Rückschluss auf das operative Geschäft der Gesellschaft zu. Um diesen Effekt zu neutralisieren hat sich der Vorstand entschieden sich bei der Steuerung des Unternehmens u. a. auf die Kennzahl EBITDA zu fokussieren. Für die Beurteilung der Vermögenslage ist der Liquiditätsstatus und die daraus abgeleitete Planung ebenfalls unersetzlich, um Investitionsentscheidungen zu treffen.
Auch das letzte Jahr war weiterhin, wenn auch sehr abgeschwächt, vom SARS-CoV-2-Virus und den damit einhergehenden Maßnahmen und den globalen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine geprägt.
Trotzdem konnten umfangreiche neue Geschäfte abgeschlossen werden. Die von YFE exklusiv vertriebene Serie "The Tribe" startete im März in Südafrika in Kooperation mit der staatlichen South Africa Broadcasting Corporation. Eine weitere sehr erfreuliche Zusammenarbeit startete Anfang April 2022 mit dem österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF und umfasst die exklusiven Free-TV-Rechte der Erstausstrahlung der deutschen Version der neuen Kinderserie "SuperHero Kindergarten".
Bereits wenig später konnte YFE den Start von Kartoon Genius!, dem neuen zweistündigen Programmblock mit hochwertigen Inhalten, auf den Fix&Foxi Channels bekannt geben. Die Qualität und Reichweite auf den Fix&Foxi Channels wurde damit weiter ausgebaut, auch in den Regionen Naher Osten und Afrika sowie in den USA und Lateinamerika.
Ebenfalls im April konnte YFE eine neue Partnerschaft mit MagentaTV, dem TV-Service der Deutschen Telekom, verkünden. Die Zusammenarbeit mit MagentaTV ermöglicht es der Your Family Entertainment AG, ihren Werbepartnern eine um 4 Millionen Kunden erweiterte Reichweite des Senders bieten zu können.
Ein weiterer Meilenstein war die neue Verfügbarkeit von RiC TV nun auch in HD-Qualität.
Des Weiteren konnte YFE Ende April eine neue Kooperation mit Moreplex TV, der Direct-To-Home TV-Plattform von Moreplex Television Limited, bekanntgeben. Durch diese wird der Pay TV-Kanal Fix&Foxi Channel in englischer Sprache allen Kunden der Pay-TV-Plattform Moreplex TV in Subsahara-Afrika zur Verfügung stehen. Damit wurde die internationale Expansion von Fix&Foxi Channel in Afrika vorangetrieben.
Im Juni 2022 konnte eine langfristig angelegte Kooperationsvereinbarung mit Genius Brands International, Inc. unterzeichnet werden, die einerseits ein gegenseitiges Vertriebsmandat zur Vermarktung von Programmen an Dritte und andererseits eine beidseitige Lizenzierung von Rechten zur Ausspielung auf eigenen Kanälen enthält. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein in der weiteren Entwicklung der YFE dar und erhöht die Programmattraktivität auf beiden Seiten.
Ein weiterer Höhepunkt war die Ankündigung der Partnerschaft mit dem weltbekannten Koch, Unternehmer und Philanthrop Wolfgang Puck am US-amerikanischen Unabhängigkeitstag. Gemeinsam mit unserem Hauptaktionär schaffen wir eine neue Animationsserie, "Wolfgang Puck's Secret Chef Academy", für den weltweiten Markt.
Die zuletzt im Halbjahresfinanzbericht 2022 abgegebene Prognose seitens des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 den Umsatz deutlich gegenüber 2021 zu steigern, mit entsprechender Verbesserung des EBITDA, wird mit dem vorliegenden Jahresabschluss bestätigt.
Die Umsatzerlöse im Lizenzgeschäft, inklusive der TV-Sender, lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 mit T€ 4.198 rund 35 % über dem Vorjahresniveau von T€ 3.114.
Dabei entfallen 100 % der Umsatzerlöse auf den Bereich "License Sales". Umsatzerlöse im Bereich "Productions" wurden nicht erzielt.
Grundsätzlich können durch Projektgeschäfte und/oder sogenannte "Paket-Deals" Schwankungen in der Umsatzentwicklung auftreten. Des Weiteren kommt es aufgrund der Regeln der Rechnungslegung zu Verschiebungen von Umsätzen, da Umsätze erst mit Beginn der Lizenzlaufzeit realisiert werden. Durch diesen Effekt kann es zu Umsatzverschiebungen in späteren Perioden kommen.
Der Umsatz der Gesellschaft teilte sich wie folgt nach Regionen auf:
| Region | 2022 | 2021 | ||
| in T€ | in % | in T€ | in % | |
| Inland | 1.437 | 34 | 1.426 | 46 |
| Ausland | 2.761 | 66 | 1.688 | 54 |
| Gesamt | 4.198 | 100 | 3.114 | 100 |
Die Umsätze über dem Vorjahresniveau führten zu einem positiven EBITDA in Höhe von T€ 167 (Vj. T€ 54), welches wie folgt ermittelt wird:
|
2022
€ |
2021
T€ |
|
| Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) | 835.161,07 | -79 |
| + Steuern vom Einkommen und Ertrag | 8.520,76 | 11 |
| + Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 406.728,83 | 402 |
| + Abschreibungen Anlagevermögen | 1.895.651,53 | 1.423 |
| ./. Zuschreibungen Anlagevermögen | 2.979.163,55 | 1.703 |
| EBITDA | 166.898,64 | 54 |
Der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag betrug T€ 3.171 (Vj. T€ -308).
Die Umsatzerlöse lagen rund 35 % über dem Vorjahr, bei einem positiven EBITDA. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 835 erwirtschaftet (Vj. Jahresfehlbetrag T€ 79).
Neben den Ereignissen im Geschäftsverlauf war für die Gesellschaft wesentlich was auf der Passiv-Seite der Bilanz umgesetzt werden konnte. Im Geschäftsjahr 2022 wurden mehrere Kapitalmaßnahmen durchgeführt, die im Ergebnis dazu führen, dass per 31. Dezember 2022 keine Bankverbindlichkeiten mehr bestanden und der Finanzmittelfonds von T€ - 308 auf T€ 3.171 angestiegen ist. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 46 % auf 85 %. Das EBITDA erhöhte sich ebenfalls von T€ 54 auf T€ 167. Würde man dieses noch um die Kosten im Kontext der Kapitalmaßnahmen 2022 in Höhe von rund T€ 377 bereinigen, dann hätte sich ein bereinigtes EBITDA (adjusted EBITDA) von T€ 544 ergeben.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass T€ 126 als Aufwand in das Finanzergebnis gebucht werden mussten, die dann im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht wurden, aber das Jahresergebnis belastet haben.
Der Vorstand ist mit der Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Jahr 2022 grundsätzlich zufrieden.
Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzgeschäft, inklusive der TV-Sender, lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 mit T€ 4.198 rund 35 % über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg bezieht sich vollständig auf den Bereich "License Sales".
Der Jahresüberschuss 2022 beträgt T€ 835 (Vj. Jahresfehlbetrag von T€ 79).
Das EBITDA beträgt T€ 167 (Vj. T€ 54).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Berichtsjahr insgesamt T€ 3.044 (Vj. T€ 1.776). Im Wesentlichen sind darin die Zuschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von T€ 2.979 (Vj. T€ 1.703) enthalten.
Die Abschreibungen sind im Jahresvergleich von T€ 1.423 auf T€ 1.896 gestiegen. Neben den linearen Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von T€ 56 (Vj. T€ 7) und den verwertungsbedingten Abschreibungen in Höhe von T€ 1.017 (Vj. T€ 683) enthalten diese außerplanmäßigen Abschreibungen auf Filmrechte in Höhe von T€ 811 (Vj. T€ 709), die aufgrund des zum Abschlussstichtag durchgeführten Impairment Tests (Niederstwerttest) vorgenommen wurden. Filmrechte, die verwertungsbedingt einmal vollständig abgeschrieben sind, werden nicht mehr im Filmvermögen berücksichtigt. Zuschreibungen auf das Filmvermögen betreffen nur solche Filmrechte, die zuvor durch außerordentliche Abschreibungen abgewertet wurden. Auch zukünftig sind Schwankungen durch Zu- und Abschreibungen im bilanziellen Ansatz des Filmvermögens und somit auch in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht auszuschließen.
Die Materialaufwendungen betreffen Lizenzen, Provisionen und Material. Sie stehen im direkten Zusammenhang mit den realisierten Umsatzerlösen. Es handelt sich in erster Linie um umsatzabhängige Lizenzgebühren, die an die Lizenzgeber der Gesellschaft zu entrichten sind. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen im Bereich TV-Sender.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen vornehmlich Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten (insbesondere Investor Relations-, Rechts-, Gerichts-, Prüfungs- und Beratungskosten), Miet- und Leasingkosten sowie Presse-, Werbe- und Messekosten erfasst.
Besonders erwähnenswert sind die externen Aufwendungen in Höhe von rund T€ 377, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Kapitalmaßnahmen entstanden sind. Obwohl diese Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden müssen, sind sie nicht mit dem operativen Geschäft der Gesellschaft verbunden.
Des Weiteren wurden Aufwendungen für Verluste aus der Erhöhung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 54 (Vj. T€ 14) und aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 2) ausgewiesen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um T€ 6.372 auf T€ 24.012 (Vj. T€ 17.640).
Das Filmvermögen erhöhte sich um T€ 2.248 auf T€ 19.189 (Vj. T€ 16.941). Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den bereits genannten Zuschreibungen auf das Filmvermögen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände erhöhten sich um T€ 1.027 auf T€ 1.585 (Vj. T€ 558).
Das Eigenkapital veränderte sich von T€ 8.140 um T€ 12.179 auf T€ 20.319. Somit beträgt die Eigenkapitalquote per 31. Dezember 2022 rund 85 % (Vj. 46 %).
Zum 31. Dezember 2022 weist die Gesellschaft ein gezeichnetes Kapital in Höhe von T€ 15.313 (Vj. T€ 10.458), ein ausgegebenes Kapital von T€ 15.309 (Vj. T€ 10.391), eine Kapitalrücklage von T€ 9.271 (Vj. T€ 2.839) und einen Bilanzverlust in Höhe von T€ 4.254 (Vj. Bilanzverlust T€ 5.089) aus.
Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich auf T€ 528 (Vj. T€ 549).
Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug T€ 782 (Vj. T€ 87), der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich auf T€ 171 (Vj. T€ 23), der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit lag bei T€ 4.432 (Vj. Mittelabfluss T€ 387).
Der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag betrug T€ 3.171 (Vj. T€ -308).
Bei der UniCredit Bank Austria AG, Wien, Österreich, besteht eine Kreditlinie in Höhe von T€ 3.600, die auf unbestimmte Zeit eingeräumt ist. Hiervon wurden per 31. Dezember 2022 T€ 0 in Anspruch genommen, das Bankguthaben bei der UniCredit Bank Austria AG betrug T€ 2.043. Mit Vertrag vom 11. Juli 2012 wurde der Gesellschaft seitens der UniCredit Bank Austria AG, Wien, ein separater Rahmen für Bürgschaften/Garantien in Höhe von T€ 140 zur Verfügung gestellt.
Daneben besteht bei der Deutsche Bank AG, München, Deutschland, eine Kreditlinie in Höhe von T€ 750, die bis auf Weiteres auf unbestimmte Zeit eingeräumt ist und mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden kann. Hiervon wurden per 31. Dezember 2022 T€ 0 in Anspruch genommen, das Bankguthaben bei der Deutsche Bank AG betrug T€ 1.127.
Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 3.763) bei liquiden Mitteln (einschließlich verfügbaren Kreditlinien) von T€ 7.521 (Vj. T€ 591) aus. Ferner verfügt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über einen handelbaren Bestand an eigenen Aktien in Höhe von T€ 10 (4.425 Stück bewertet mit einem Kurs per 31. Dezember 2022 von € 2,22 je Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse).
Die Gesellschaft war jederzeit ausreichend liquide.
Durch den Einsatz einer kontinuierlichen Finanzplanung erfolgt die Überwachung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft.
Um den mittelfristigen Liquiditätsbedarf effektiv zu steuern und sicherzustellen, wird auf Basis des Budgets eine jährliche Liquiditätsprognose erstellt, sowie entsprechende unterjährliche Anpassungen. Weitere Ziele des Finanzmanagements sind die Optimierung von Zinsaufwendungen und -erträgen sowie die Sicherstellung der benötigten Devisen. Hierzu ist die Gesellschaft im Besitz eines US-Dollar-Kontos, um ihre internationalen finanziellen Anforderungen zu erfüllen.
Im Berichtszeitraum erfolgten Investitionen in Höhe von T€ 1.171 (Vj. T€ 27), die im Wesentlichen auf neuen Lizenzen beruhen und in Höhe von T€ 1.000 nicht zahlungswirksam waren.
| in T€ | 2022 | 2021 |
| Umsatz | 4.198 | 3.114 |
| EBITDA 1 | 167 | 54 |
| EBIT 2 | 1.250 | 334 |
| Jahresüberschuss / Vj. -fehlbetrag | 835 | -79 |
| Bilanzsumme | 24.012 | 17.640 |
| Filmvermögen | 19.190 | 16.941 |
| Eigenkapital | 20.319 | 8.140 |
1 EBITDA = Jahresfehlbetrag/-überschuss +
Steuern vom Einkommen und Ertrag + Zinsen und ähnliche
Aufwendungen./. Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge + Abschreibungen ./. Zuschreibungen
2 EBIT = EBITDA + Zuschreibungen ./.
Abschreibungen
Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich auf T€ 1.310 und lagen damit über dem Wert des Vorjahres in Höhe von T€ 1.082.
Im Jahresdurchschnitt waren im Berichtsjahr, einschließlich Auszubildender und Praktikanten, jedoch ohne Vorstand, 11 Mitarbeiter/-innen (Vorjahr: 13) tätig; hiervon waren 0,75 (Vorjahr: 2) geringfügig beschäftigt. Am Bilanzstichtag waren insgesamt 13 Personen (Vorjahr: 14) bei der Gesellschaft angestellt, einschließlich zweier Vorstandsmitglieder.
Kontinuierlich erfolgt die Erfassung, Bewertung und Identifikation von allgemeinen sowie betrieblichen Risiken, wobei entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt werden. Wir betrachten das Risikomanagement als zentrale Verantwortung des Vorstands, der Führungsebene und sämtlicher Mitarbeiter.
Das Risikomanagement der Your Family Entertainment AG gliedert sich in vier wesentliche Schritte:
1. Risikoidentifikation
2. Risikobewertung
3. Risikosteuerung
4. Risikoüberwachung
Für jeden dieser Schritte wurden angemessene, der Unternehmensgröße entsprechende Instrumente entwickelt, welche abhängig vom jeweiligen Inhalt Zeithorizonte von weniger als einem Jahr bis hin zu mehreren Jahren umfassen.
Ein zentrales Instrument des Risikomanagements der Gesellschaft sind die regelmäßigen Austauschgespräche zwischen dem Vorstand und der zweiten Führungsebene. Diese dienen der frühzeitigen Identifikation, Bewertung und Gegensteuerung von Risiken sowie der Überwachung der ergriffenen Maßnahmen. Zudem informiert die zweite Führungsebene den Vorstand auch außerhalb dieser regelmäßigen Gespräche über unerwartet aufkommende Risiken.
Besondere Sachverhalte werden zeitnah zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.
Für die fortlaufende Risikoüberwachung setzen wir auf die drei Instrumente: Liquiditätsmanagement, Vertriebscontrolling und Bilanzcontrolling. Durch die Gewährleistung einer regelmäßigen und systematischen Kontrolle dieser Bereiche werden sämtliche wesentlichen operativen und strukturellen Risiken der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft überwacht. Die Gesamtverantwortung für die Überwachung dieser Risiken obliegt dem Vorstand der Gesellschaft.
Das Liquiditätsmanagement verfolgt das Ziel, die kontinuierliche Überprüfung und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten. Hierzu stützt sich das Liquiditätsmanagement auf drei Berichtsformate: die jährliche Liquiditätsplanung im Rahmen der Budgeterstellung, die rollierende Liquiditätsvorschau und den täglichen Liquiditätsstatus.
Das Ziel des Vertriebscontrollings besteht darin, das Umsatzpotenzial der Gesellschaft durch Planung und Steuerung der Vertriebsaktivitäten zu erkennen, zu quantifizieren und zu erschließen. Dies gewährleistet, dass mittelfristig realisierbare Umsatzpotenziale identifiziert, Ausgaben und Investitionen durch realisierbare Einnahmen gedeckt sind und eine realistische Cashflow-Planung erstellt wird. Zudem werden auf Grundlage der Umsatzplanung die Vertriebsaktivitäten der Gesellschaft geplant und mit einem rechtebezogenen Ansatz überprüft.
Das Bilanzcontrolling zielt auf die Überwachung der Bilanzpositionen ab, um frühzeitig notwendige Korrekturen zu erkennen, insbesondere im Falle einer Eigenkapitalunterdeckung. Das Bilanzcontrolling basiert auf drei Säulen: dem geprüften Jahresabschluss, dem Halbjahresfinanzbericht und dem fortlaufenden Bilanzcontrolling.
Ergänzend dazu wird ein Monatsbericht erstellt, der auch eine Deckungsbeitragsrechnung enthält. Zudem wird die jeweilige Markt- und Unternehmensentwicklung in einer internen rollierenden Planung aktualisiert. Diese Planung dient somit als wesentliches Frühwarnsystem sowie als Grundlage für Abweichungsanalysen und Planungskontrolle.
Das Risikomanagementsystem hat grundsätzlich das Ziel, Risiken zu vermeiden. Da jedoch ein Teil der Risiken außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegt, kann selbst ein funktionierendes Risikomanagement nicht garantieren, dass sämtliche Risiken eliminiert sind. Insofern können sich Entwicklungen ergeben, die von der Planung des Vorstands abweichen.
Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB sind wir nach § 289 Abs. 4 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess darzulegen.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert.
Wir verstehen unter einem internen Kontrollsystem die von Vorstand und Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen), zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei der Your Family Entertainment AG folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Aufgrund der Größe der Gesellschaft sind die Finanz- und Vertriebsleitung direkt in den Prozess der Jahresabschlusserstellung eingebunden.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
| ― |
Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess; |
| ― |
laufendes Bilanzcontrolling zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse; |
| ― |
präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und Genehmigungsprozessen in relevanten Bereichen; |
| ― |
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen; |
| ― |
Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. |
Auf der Grundlage einer qualitativen und quantitativen Bewertung hat die Gesellschaft die nachfolgend genannten Risiken in mehrere Kategorien eingeteilt und innerhalb jeder Kategorie die beiden wesentlichsten Risiken zuerst aufgeführt, wobei die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und das erwartete Ausmaß ihrer negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Anteile berücksichtigt wurden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine solche Einschätzung der Gesellschaft auf Annahmen beruht, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellen können. Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren nach den ersten beiden Risikofaktoren in jeder Kategorie aufgeführt sind, soll jedoch weder die relative Wahrscheinlichkeit noch die potenzielle Auswirkung ihres Eintretens widerspiegeln. Die Reihenfolge der Kategorien stellt keine Bewertung der Wesentlichkeit der Risikofaktoren innerhalb dieser Kategorie im Vergleich zu Risikofaktoren in einer anderen Kategorie dar.
Nachfolgende Risiken finden ebenfalls Berücksichtigung in den Überlegungen und im Risikomanagementsystem der Gesellschaft. Ziel ist es, diese Risiken zu vermeiden oder mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken.
Zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit nimmt YFE auch Darlehen in Anspruch. So hat YFE aktuell einen Darlehensvertrag mit der UniCredit Bank Austria AG, Wien, Österreich, über einen Darlehensrahmen von bis zu EUR 3,6 Mio. abgeschlossen, der zum Stichtag 31. Dezember 2022 nicht in Anspruch genommen wurde. Die YFE hat im Rahmen dieses Darlehensvertrages Rechte und Ansprüche aus Filmlizenzverträgen an die UniCredit Bank Austria AG als Sicherheiten übereignet.
Des Weiteren hat die YFE einen Darlehensvertrag mit der Deutsche Bank AG, München, Deutschland, über einen Darlehensrahmen von bis zu EUR 0,75 Mio. geschlossen, der zum Stichtag 31. Dezember 2022 nicht in Anspruch genommen wurde.
Daneben hat die Hauptaktionärin Genius Brands International, Inc. der YFE ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1,3 Mio. gewährt.
Die Fähigkeit der Gesellschaft, bei Bedarf externe Finanzierung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen auch in der Zukunft zu erhalten, hängt zum Teil von den vorherrschenden Kapitalmarktbedingungen ab, insbesondere vom Zinsniveau, von den Bedingungen, die an das Geschäft und die Betriebsergebnisse gestellt werden, sowie von der Möglichkeit, bei Bedarf über (weitere) werthaltige Sicherheiten zu verfügen. Sollten erforderliche Finanzmittel nicht zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt nicht zur Verfügung stehen, etwa weil auch von Seiten der Geldgeber weitere, geforderte Sicherheiten nicht gestellt werden können, und zugleich eigene Mittel der Gesellschaft in dem notwendigen Maße nicht zur Verfügung stehen, würde dies die Fähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigen, künftige Investitionen zu tätigen und damit auch auf die Herausforderungen des Markts bzw. Wettbewerbs zu reagieren. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
YFE verfügt über eine Vielzahl von Nutzungs- und Verwertungsrechten (Filmvermögen). Abhängig von der Verwertung der Filmrechte werden diese Rechte regelmäßig einer Bewertung unterzogen, woraus sich ein Abschreibungsbedarf ergeben kann. Konkret werden entsprechend den anteilig realisierten Umsätzen im Geschäftsjahr in Relation zu der insgesamt noch geplanten Verwertung der Filmrechte einschließlich der im Geschäftsjahr realisierten Umsätze die periodisch anteiligen, verwertungsbedingten Abschreibungen vorgenommen. Ferner wird an jedem Bilanzstichtag ein Niederstwerttest (so genannter Impairment Test) vorgenommen. Solche Abschreibungen wirken sich unmittelbar ergebniswirksam aus. Es besteht daher das Risiko, dass sich vorzunehmende Abschreibungen erheblich negativ auf die Vermögens- und Ertragslage der YFE auswirken.
Die gegenwärtigen und zukünftigen Aktivitäten der Gesellschaft außerhalb des Gebiets der Europäischen Währungsunion werden teilweise von der YFE selbst oder auch von ihren Vertriebspartnern in anderen Währungen als in Euro abgewickelt. Die hierfür geltenden Wechselkurse sind Schwankungen ausgesetzt, die nicht absehbar sind und aufgrund derer die Gesellschaft möglicherweise keine stabilen Erträge erwirtschaften kann.
Es besteht das Risiko, dass Verluste durch solche Währungskursschwankungen nicht immer durch geeignete Kurssicherungsgeschäfte ausgeschlossen werden können. Ungünstige Wechselkursschwankungen oder Kosten für Geschäfte zur Wechselkurssicherung könnten sich somit nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Es wird versucht, Forderungsausfällen mit vertraglichen Vereinbarungen über Vorauskasse und / oder durch Absicherung über Vertragserfüllungsbürgschaften von europäischen Großbanken entgegenzuwirken. Forderungen werden im Rahmen der Ermittlung der Einzelwertberichtigung einer regelmäßigen Prüfung unterzogen. Es besteht das Risiko, dass Forderungsausfälle nicht immer durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen bzw. abgesichert werden können und sich somit nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Der aus derzeit rund 150 Titeln bestehende Filmrechtekatalog der YFE setzt sich zu ca. zwei Dritteln aus Lizenzen von Dritten zusammen, während lediglich ca. ein Drittel der Titel eigen-bzw. koproduziert ist. Im Gegensatz zu den meisten eigen- oder koproduzierten Titeln verfügt die Gesellschaft über Lizenzen von Dritten nicht für unbegrenzte Zeit, sondern in der Regel über einen Zeitraum zwischen 5 und 20 Jahren. Sollte die Gesellschaft daran interessiert sein, nach Ablauf der jeweiligen Lizenzzeit diese Lizenz für einen anschließenden Zeitraum erneut zu lizenzieren, ist sie davon abhängig, dass ausgelaufene Lizenzen von Seiten des Rechteinhabers "relizenziert", d. h. wieder verlängert werden, da die YFE diese Titel sonst nicht mehr verwerten könnte. Darüber hinaus ist die Gesellschaft davon abhängig, dass ihr im Falle einer gewünschten Verlängerung die hierzu notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Sollte eine "Relizenzierung" vielfach nicht mehr oder aus Sicht der YFE nicht zu vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sein oder ihr die finanziellen Mittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, würde der Gesellschaft ein wesentlicher Teil des Filmrechtekatalogs und damit der Geschäftsgrundlage fehlen.
Neben der Möglichkeit zur Verlängerung bereits bestehender Lizenzen ist die YFE auch davon abhängig, stets neue Lizenzen für neue Programme zu erwerben und diese zu vermarkten, um sowohl ausgelaufene und nicht verlängerte Lizenzen zu ersetzen als auch um den Filmrechtekatalog zu erweitern. Sollte es hiernach der Gesellschaft nicht gelingen, ausgelaufene Lizenzen zu ersetzen oder neue Lizenzen zu erwerben, könnte es den Umfang des zur Verfügung stehenden Filmerechtekatalogs und damit der Geschäftsgrundlage negativ beeinträchtigen. Die Realisierung eines dieser Risiken könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YFE erheblich negativ beeinträchtigen.
Eine zentrale Komponente für den angestrebten künftigen Erfolg der YFE bilden das Know-how, die langjährigen Kontakte und die Branchenerfahrung der beiden Vorstandsmitglieder sowie weiterer wichtiger Mitarbeiter. Sollten Vorstandsmitglieder und/oder wichtige Mitarbeiter in Schlüsselposition nicht mehr zur Verfügung stehen, insbesondere da auch wichtige Funktionen in der Gesellschaft aufgrund der Größe der Gesellschaft derzeit teilweise nur mit einem Mitarbeiter besetzt sind, muss YFE für einen qualifizierten und erfahrenen Ersatz sorgen. Es besteht daher das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit erheblich negativ beeinträchtigt wäre, wenn Vorstandsmitglieder und/oder wichtige Mitarbeiter in Schlüsselposition nicht mehr zur Verfügung stehen und zugleich es der Gesellschaft nicht gelingen sollte, innerhalb eines angemessenen Zeitraums qualifizierte Kräfte zur Weiterführung dieser Aufgabe in der bisherigen Form zu finden. Eine solche negative Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YFE erheblich negativ beeinträchtigen.
Zum Datum des Prospekts erwirtschaftet YFE mit den wichtigsten Großkunden ca. ein Drittel der Umsätze. Es besteht daher eine Abhängigkeit von diesen Großkunden. Ein Wegfall der Vertragsbeziehungen zu einem oder mehreren Großkunden (z.B. durch Kündigung, ausbleibende Vertragsverlängerung oder Insolvenz) hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der YFE. Gelingt es YFE in einem solchen Fall nicht, den Umsatzausfall durch die kurzfristige Akquisition neuer Kunden vergleichbarer Größenordnung zu kompensieren, so könnte sich dies nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsposition der YFE auswirken.
Die Produktion von Programmen - sowohl in Form der Eigen- als auch der Koproduktion - ist in der Regel sehr kostenintensiv. Es könnte zu Verzögerungen und/oder ungeplanten Kostensteigerungen bei der Produktion solcher Programme kommen. Zudem kann ein geändertes Verbraucherverhalten gerade im Falle einer zeitlichen Verzögerung der Produktion den Absatz des Produktes zu einem dann späteren Zeitpunkt erheblich erschweren.
Es besteht daher das Risiko, dass Verzögerungen und/oder ungeplante Kostensteigerungen bei der Produktion von Programmen sich negativ auf die Umsatz- und Ergebnisbeiträge auswirken und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YFE erheblich negativ beeinträchtigen.
Der Filmrechtekatalog der YFE beinhaltet im Wesentlichen Animations- und Live Action-Programme für Kinder und Familien. Die Gesellschaft steht mit ihren Produkten und Leistungen in Konkurrenz mit anderen Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise sportlichen Aktivitäten der Kinder, um die Zeit, die Kinder mit Fernsehen verbringen. Änderungen des Freizeitverhaltens von Kindern zugunsten anderer Freizeitaktivitäten als Fernsehen können zu einem Rückgang der Nachfrage nach den Programmen und Leistungen der YFE führen. Darüber hinaus muss die YFE die Qualitätsanforderungen und die sich ständig wandelnden Ansprüche ihrer Endkunden befriedigen. So werden sich Programme nur dann am Markt behaupten, wenn diese die Erwartungen der Zuschauer reflektieren bzw. befriedigen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die kontinuierliche Beobachtung des Marktes. So müssen Markttrends sowie sich ändernde Konsumentenwünsche frühzeitig erkannt und erfolgreich umgesetzt werden. Dies könnte auf Seiten der YFE nicht gelingen, etwa weil sie aufgrund der geringen Personalbesetzung nicht ausreichend Marktforschung betreiben kann. Dadurch könnten die Programme der YFE für den Kunden nicht mehr attraktiv und damit auch schwer am Markt absetzbar sein. Eine Änderung des Konsumentenverhaltens der Endverbraucher kann zu einer Änderung der Einkaufspolitik von Rechteverwertern, insbesondere aufgrund einer den Konsumentenwünschen angepassten Änderung der Programmgestaltung von Sendern, führen. Der für YFE relevante Film- und Fernsehmarkt ist nach wie vor durch den Einfluss eines Konsolidierungs- und Konzentrationsprozesses, sowohl bei den Produzenten als auch bei den Abnehmern, gekennzeichnet. Diese Entwicklungen können Auswirkungen auf die Nachfrage nach Programmen haben. Insbesondere die Zielgruppe TV-Sender bzw. TV-Sendergruppen nehmen sehr viel stärker als in der Vergangenheit eine Deckungsbeitragsrechnung hinsichtlich der von ihnen ausgestrahlten Programme vor. In Kombination mit der in der Branche zunehmenden Mehrfachauswertung einzelner Produktionen und der Einführung von eigenen Plattformen zur Verwertung von Eigenproduktionen führt zu einer effizienteren Nutzung der eigenen Programmressourcen und damit zu reduzierten Neuinvestitionen. Außerdem beeinflussen äußere Faktoren, wie das jeweils aktuelle Konsum- und Freizeitverhalten, sowie grundsätzliche Veränderungen des Werbemarktes die Programmgestaltung und Einkaufspolitik der Sender. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehenden Risiken könnte zu einem Rückgang der Nachfrage durch Rechteverwerter nach den Programmen und Leistungen der YFE führen und sich damit erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die YFE geht davon aus, dass weltweite Cyberangriffe zukünftig weiter zunehmen werden. Der Vorstand geht aufgrund der implementierten Verfahren aktuell von einem unwahrscheinlichen Eintritt von IT-Risiken aus. Aufwendungen für die Wiederherstellung von Files und die Verzögerungen bei Auslieferungen an Kunden könnten sich kurzfristig auf die Lage der Gesellschaft auswirken, wenn ein solcher Angriff erfolgreich wäre. Es wurden Vorkehrungen getroffen, diesen Aufwand zu minimieren.
Als Stärken der Your Family Entertainment AG sind neben der qualitativ hochwertigen und breiten Programmbibliothek mit rund 3.500 Halbstunden-Programmen die langjährige Erfahrung in der Produktion von Fernsehprogrammen und das weitgehende Kooperationsnetzwerk mit einkaufenden Sendeanstalten zu sehen.
Erhebliches Potential für die Entwicklung der Gesellschaft birgt der anhaltende Ausbau des Pay-TV-Senders "Fix&Foxi", durch die Gewinnung von weiteren Plattformen und somit letztendlich von Abonnenten, und des Free-TV-Senders "RiC", durch die Möglichkeiten der Werbezeitenvermarktung.
Des Weiteren liegen die Chancen der Gesellschaft in der noch besseren Auswertung des Rechtestocks über neue Distributionswege, unterstützt durch die Entwicklung von Verwertungs- und Produktkonzepten. Der dabei inhaltlich verfolgte werteorientierte Ansatz grenzt die Gesellschaft eindeutig von Wettbewerbern ab.
Die fortschreitende Digitalisierung und die damit veränderten Möglichkeiten und/oder Gewohnheiten des Medienkonsums entwickeln sich weiterhin zu positiven Rahmenbedingungen.
Der Vorstand sieht durch das Engagement von Genius Brands International, Inc. eine Chance, Zugang zu deren reichhaltigen und expandierenden Content-Portfolio, sowie dem ansonsten nur schwer erreichbaren US-amerikanischen Markt zu erhalten. Ferner sollen gemeinsame Entwicklungen betrieben und nicht zuletzt das Programmangebot der Your Family Entertainment ausgeweitet und deren Kapitalkraft gestärkt werden.
Die vorgenannten Chancen bilden eine ausgewogene Grundlage für die weitere Entwicklung der Gesellschaft.
Das Gesamtbild der Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft setzt sich aus den dargestellten Einzelrisiken und -chancen aller Risiko- und Chancenkategorien zusammen.
Neben den beschriebenen Risikokategorien gibt es unvorhersehbare Ereignisse, die Geschäftsprozesse stören können.
Die Chancen haben sich im Vergleich zum Vorjahr durch den Einstieg von Genius Brands International, Inc. wesentlich verbessert, während die Risiken unverändert eingeschätzt werden.
Risiken, die allein oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung erkennbar.
Um Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und der aktuell bestehenden Risiko- und Chancensituation erfolgreich zu begegnen, wird das etablierte Risiko- und Chancenmanagementsystem kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt.
Aufgrund des Einstiegs der Genius Brands International, Inc. liegt der Fokus der Gesellschaft im Jahr 2023 auf der Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen mit dem strategischen Großaktionär Genius Brands International, Inc. Hier strebt die YFE an, die Chancen der strategischen Partnerschaft zu nutzen und in den Bereichen License Sales und im Sender-Geschäft gemeinsam mehr zu erreichen. YFE beabsichtigt, mit der Aufnahme von Inhalten der Genius Brands International, Inc. eine höhere Programm-Attraktivität, insbesondere seiner nationalen Sender, zu erreichen, sowie über die gemeinsame Vermarktung von Lizenzen weitere Märkte und Kunden zu erschließen.
In einem sich stetig wandelnden Medien- und Contentmarkt sieht der Vorstand eine weiter grundsätzlich hohe Nachfrage im internationalen Streaming-Segment, von der die YFE über Lizenzverkäufe und langfristig über die Neuauflage von bekannten Figuren profitieren möchte. Die Größe der YFE-Bibliothek im Bereich der Kinder- und Familienprogramme ist dabei ein Vorteil für die Belieferung von Streaming-Bestandskunden und attraktiv für neue Wettbewerber, die eine Grundausstattung von Angeboten sicherstellen müssen.
Zwar wird die Umsatz- und Ergebnisentwicklung auch in Zukunft aufgrund der Abhängigkeit von Projekten bzw. sogenannten "Paket-Deals" Schwankungen unterliegen. Die YFE strebt an, mit dem neuen Kooperationspartner, eine Stärkung der Umsatzkontinuität und des Umsatzwachstums der eigenen Sender zu erreichen.
Der Vorstand rechnet für das laufende Geschäftsjahr 2023 mit einem leicht über dem Vorjahr liegenden Umsatz mit entsprechender Steigerung des EBITDA. Da die wirtschaftliche Lage aufgrund des weiter andauernden Ukraine-Kriegs, Unsicherheiten im Bankensektor sowie einer weiter bestehenden Inflation unsicher bleibt, kann die zukünftige Situation deutlich von der Prognose des Vorstands abweichen.
Die verschiedenen Kapitalmaßnahmen des Jahres 2022 führten zu einer Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von T€ 10.458 auf T€ 15.313, das Eigenkapital erhöhte sich von T€ 8.140 auf T€ 20.319 bei einer gleichzeitigen Rückführung aller Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus der Wandelanleihe (2020/2022). Diese erfreuliche Entwicklung wird der Vorstand zum Anlass nehmen, aus dem bestehenden Liquiditätsbestand vorsichtig strategisch sinnvolle Investitionen in den Bereichen IT sowie Content-Entwicklung vorzunehmen.
Zudem wird der Vorstand strategisch sinnvolle Zukäufe (Mergers & Acquisitions/M&A) unter Ausnutzung von Aktienkapital sowie Cash grundsätzlich in Erwägung ziehen.
(kein inhaltlicher Prüfungsgegenstand im Rahmen der Jahresabschlussprüfung)
Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Angaben zum Diversitätskonzept. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.
Vorstand und Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG):
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) hat die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, jedoch mit folgenden Ausnahmen:
Die Berichterstattung im Lagebericht der Your Family Entertainment AG enthält ausführliche Angaben zum Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Empfehlung A.5 des DCGK 2022 wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ggf. nicht vollständig entsprochen. Es besteht Unsicherheit, ob die abgegebene Stellungnahme die Anforderungen von A.5 des DCGK vollumfänglich erfüllt, nach der zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Stellung genommen werden soll. Aus diesem Grunde wird vorsorglich eine Abweichung von A.5 des DCGK erklärt.
Die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird auf 50 % festgelegt. Da der Vorstand derzeit mit zwei männlichen Mitgliedern besetzt ist und eine Erweiterung des Vorstands aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, wird seitens des Aufsichtsrats keine Frist zur Erreichung der vorgenannten Zielgröße festgelegt.
Die beiden Vorstandsmitglieder verfügen über unterschiedliche Nationalitäten und über unterschiedliche berufliche Ausbildungen und Werdegänge. Aspekten der vom Kodex geforderten Diversität ist hiernach Rechnung getragen.
Aufsichtsrat und Vorstand haben die Thematik der Nachfolgeplanung erkannt und u. a. aus diesem Grund den Vorstand im Juni 2020 erweitert. Die Nachfolgeplanung wurde erörtert, aber nicht schriftlich fixiert und ist somit nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben.
Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft entspricht derzeit dieser Empfehlung nicht. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt. Das Lebensalter allein ist nicht entscheidend für die Leistungsfähigkeit, Eignung und Unabhängigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sollte sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen orientieren. Im Übrigen ist derzeit kein Vorstandsmitglied in der Nähe einer üblichen Altersgrenze.
Der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment AG benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung. Ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium wird nicht erarbeitet mit der Folge, dass eine Qualifikationsmatrix nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt wird. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen mit dem Ziel, den Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dieses Vorgehen hat sich nach Überzeugung des Aufsichtsrats bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß C.1 nicht gefolgt werden.
Die Your Family Entertainment AG entspricht derzeit dieser Empfehlung nicht. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt. Das Lebensalter allein ist nicht entscheidend für die Leistungsfähigkeit, Eignung und Unabhängigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds. Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sollte sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen orientieren. Im Übrigen ist derzeit kein Mitglied des Aufsichtsrates in der Nähe einer üblichen Altersgrenze.
| ― |
in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, |
| ― |
aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (z. B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), |
| ― |
ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder |
| ― |
dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehört." |
Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft folgt den Empfehlungen C.6, C.7, C.8 und C.10 aus folgenden Gründen nicht:
Unter der Empfehlung C.6 Abs. 2 steht, dass ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen ist, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Die Empfehlung C.7 Abs. 2 beinhaltet eine nicht abschließende Liste mit Indikationen, bei deren Vorliegen die Abhängigkeit grundsätzlich als gegeben angesehen wird.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates, mit Ausnahme des Aufsichtsratsmitglieds Michael Jaffa, gehören dem Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bereits seit mehr als 12 Jahren an, so dass nach dem Kodex grundsätzlich von der Abhängigkeit auszugehen wäre.
Diese Indikatoren-Lösung und die darauf basierende Einschätzung zu den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats bringen aus Sicht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft rechtliche Unsicherheiten mit sich für darauf bezogene Entsprechenserklärungen.
Zum einen werden hier unbestimmte und gesetzlich bzw. in der Rechtspraxis nicht näher definierte Begrifflichkeiten die "Unabhängigkeit vom Vorstand" verwendet. Daneben soll laut DCGK 2022 zu berücksichtigen sein, ob die Person dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Diesbezüglich erscheint bereits zweifelhaft, ob eine lange Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat tatsächlich schon ein Indikator für fehlende Unabhängigkeit ist. Es mag sein, dass man durch langjährige Mitgliedschaft bis zu einer gewissen Grade betriebsblind werden könnte, aber eine Anfangsvermutung der Kumpanei und damit der fehlenden Unabhängigkeit vom Vorstand lässt sich damit allein nicht begründen. Auch bei Aufsichtsratsmandaten, die über mehr als 12 Jahre wahrgenommen werden, kann aus Sicht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft regelmäßig in Anspruch genommen werden, dem Vorstand unbefangen gegenübertreten zu können. Selbstverständlich entspricht es guter Übung in den Unternehmen, dass ein Aufsichtsratsmitglied ein Mindestmaß an persönlicher und fachlicher Distanz zu den Vorstandsmitgliedern wahrt, um in einer kritischen Situation oder kontrovers diskutierten Entscheidungen unbefangen agieren zu können. Aber das lässt sich in seinen Nuancierungen nicht verlässlich durch Rechtsnormen oder Kodex-Empfehlungen adressieren, sondern muss aus Sicht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft der guten Praxis eines jeden Unternehmens überlassen bleiben. Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft sieht vor diesem Hintergrund die Regelungen des DCGK 2022 zur Unabhängigkeit als verfehlt an und wird die Unabhängigkeit seiner Aufsichtsratsmitglieder weiterhin anhand der bereits bisher zu Grunde zulegenden Kriterien einschätzen.
Aufgrund der vorgenannten Aspekte stufen wir die bereits seit mehr als 12 Jahren andauernde Amtszeit der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder als nicht erheblich ein.
Der Aufsichtsrat hat seine Geschäftsordnung bislang nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Es ist aber für die Zukunft geplant die Geschäftsordnung auf der Webseite der Gesellschaft zu veröffentlichen.
Den vorstehenden Empfehlungen D.2 und D.4 wird nicht entsprochen, da im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats (vier Mitglieder) die Bildung von weiteren Ausschüssen neben dem Prüfungsausschuss für nicht erforderlich gehalten wird.
Der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben erfüllt. Abweichend von der Empfehlung berichtet der Aufsichtsrat jedoch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen (z. B. Halbjahresfinanzbericht) nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Der anfallende Arbeitsaufwand für eine fristgerechte Veröffentlichung würde unvertretbar hohe Kosten erfordern. Auch sind die gesetzlichen Vorgaben aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats für eine zeitnahe Information der Aktionäre und des Kapitalmarkts ausreichend.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Meinung, dass die Veröffentlichung des Jahresfinanz- und Halbjahresfinanzberichtes verbunden mit sonstigen Veröffentlichungen der Gesellschaft, wie Pressemitteilungen, Corporate News und sonstigen Pflichtveröffentlichungen, angemessene Instrumentarien darstellen, um über die Geschäftsentwicklung, wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation zu informieren und folgt aus diesem Grund der Empfehlung F.3 nicht.
Die variable Vergütung des Vorstands bemisst sich an dem konkret erreichten Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat hält dies im gegenwärtigen Zeitpunkt für die richtige Form der Intensivierung des Vorstands
Das vom Aufsichtsrat in 2022 aufgestellte und von der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 gebilligte neue Vergütungssystem für den Vorstand sieht keine aktienbasierten, variablen Vergütungsbestandteile vor. Aufgrund des geringen Free Float der Aktien der Gesellschaft wurde dies als nicht erforderlich erachtet.
Aufgrund der dem Vorstandsmitglied Bernd Wendeln mit Vereinbarung vom 8. Mai 2020 eingeräumten Option zum Erwerb von 350.000 Aktien der Your Family Entertainment AG von der F&M verfügt dieser über ein Recht, das einer aktienbasierten, variablen Vergütungskompetente nahe kommt und das im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung Herrn Wendeln gewährt wurde. Im Falle der Ausübung dieser Option kann Herr Wendeln über die so erhaltenen Aktien auch sogleich verfügen.
Die Your Family Entertainment AG weicht von dieser Empfehlung ab, da das Vergütungssystem derzeit ausschließlich an finanziellen Leistungskriterien festgemacht ist. Eine Auszahlung erfolgt nur bei entsprechender Erreichung der vereinbarten Parameter für einen bereits abgelaufenen Zeitraum. Auch die Optionsvereinbarung zwischen dem Vorstandsmitglied Bernd Wendeln und der F&M vom 8. Mai 2020 über das Recht, Aktien der Your Family Entertainment AG von der F&M im Zeitraum bis zum 30. April 2024 zu erwerben, sieht keine Möglichkeit zum Einbehalt oder zur Rückforderung vor.
Eine ordentliche Kündigung des Vorstandsdienstvertrages ist für beide Parteien grundsätzlich ausgeschlossen; jede Partei hat jedoch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grund (§ 626 BGB). Des Weiteren kann vorgesehen werden, dass in bestimmten Fällen einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsamts, insbesondere bei Widerruf der Bestellung, Amtsniederlegung oder Umwandlung der Gesellschaft, der Vorstandsdienstvertrag mit einer entsprechend § 622 Abs. 1 und Abs. 2 BGB zu bestimmenden Auslauffrist automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In den Vorstandsdienstverträgen kann darüber hinaus vorgesehen werden, dass diese - vorbehaltlich eines früheren Ablaufs der regulären Vertragslaufzeit -mit Vollendung des für den Eintritt in die gesetzliche Rente erforderlichen Lebensjahres sowie im Falle einer dauernden Berufsunfähigkeit des Vorstandsmitglieds mit Ende des Quartals, in dem die dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist, enden.
Im Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit infolge einer ununterbrochenen krankheitsbedingten Abwesenheit des Vorstandsmitglieds kann vereinbart werden, dass die fixe Vergütung für die Dauer von bis zu sechs Monaten, längstens jedoch für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrages, weitergezahlt und die variable Vergütung nur auf Basis einer Pro-rata-Berechnung gezahlt wird. Für den Fall, dass der Dienstvertrag durch Tod des Vorstandsmitglieds endet, kann vorgesehen werden, dass das feste Jahresgehalt für den Sterbemonat und bis zu zwei weiteren Monaten, längstens jedoch für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrages, weitergezahlt wird.
Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung gibt es keinen vertraglich definierten Abfindungs-Cap, da bei Eintritt dieses Falles die Auszahlung evtl. Bezüge unmittelbar eingestellt werden würde.
München, im April 2023
Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Stefan Piëch, Vorstand/CEO
Bernd Wendeln, Vorstand/COO
Diese Erklärung stellt eine Aktualisierung der im November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten dar und gibt die Entsprechenserklärung vollständig wieder. Die Erklärung und die Aktualisierung sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.yfe.tv) unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Dort sind auch frühere Erklärungen nach § 161 AktG einsehbar. Ebenfalls werden dort nicht mehr aktuelle Erklärungen - mindestens für jeweils fünf Jahre - zugänglich bleiben.
Auf der Webseite der Gesellschaft (www.yfe.tv) finden Sie unter der Rubrik "Investor Relations" das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, welches von der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 genehmigt wurde. Ebenfalls verfügbar ist der Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 gemäß § 113 Abs. 3 AktG zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates. Unter derselben Internetadresse können Sie zudem den Vergütungsbericht sowie die Stellungnahme des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG einsehen.
Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der Your Family Entertainment AG stellen sich wie folgt dar:
Die Aktionäre unserer Gesellschaft nehmen ihre Rechte durch ihre Teilnahme an der Hauptversammlung wahr. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Fristen, wobei die Tagesordnung angegeben wird. Den Vorsitz bei der Hauptversammlung übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende.
Die Hauptversammlung ist für die Entscheidungsfindung bei allen Aufgaben zuständig, die ihr durch das Gesetz zugewiesen sind. Dazu gehören unter anderem die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen, die Verwendung von Gewinnen und die Durchführung von Kapitalmaßnahmen.
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats liegt in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment AG aus vier ordentlichen Mitgliedern und einem Ersatzmitglied zusammen.
Der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft ist derzeit auch vollständig mit vier Mitgliedern besetzt, die allesamt männlich sind. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, gewählt. Eine Umsetzung einer Frauenquote wäre bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisierbar, ohne den Aufsichtsrat zu erweitern. Der Aufsichtsrat hält eine solche Erweiterung, insbesondere in Anbetracht der Unternehmensgröße, nicht für angemessen. Dennoch wird der Aufsichtsrat bei zukünftigen Vakanzen im Rahmen seiner Kandidatenvorschläge besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung von Frauen legen.
Neben der Erstattung ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge anfallende Umsatzsteuer gehört, erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste Vergütung, die nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Diese beläuft sich für jedes einzelne Mitglied auf 10.000 €, für den Vorsitzenden auf das Zweifache und für den stellvertretenden Vorsitzenden auf das 1,5-Fache dieses Betrags.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde ein Prüfungsausschuss bestehend aus den Mitgliedern Dr. Aufschnaiter (Vorsitzender des Prüfungsausschusses), Dr. Graf v. Wallwitz und Herrn Thun-Hohenstein gebildet. Herr Dr. Aufschnaiter bringt hierbei seinen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung Herr Thun-Hohenstein seinen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung ein.
Der Vorstand, als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft, ist verantwortlich für die Führung der Gesellschaft und verpflichtet, im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften die Interessen und geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens zu wahren. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle bedeutenden Fragen der Geschäftsentwicklung, Unternehmensstrategie sowie mögliche Risiken.
Die Vergütung des Vorstands besteht aus einer Kombination von erfolgsabhängigen und festen Bestandteilen.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Derzeit besteht der Vorstand der Your Family Entertainment AG aus zwei männlichen Mitgliedern.
Die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand ist auf 50 % festgelegt.
Da der Vorstand derzeit mit zwei männlichen Mitgliedern besetzt und eine Erweiterung des Vorstands aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, wird seitens des Aufsichtsrats keine Frist zur Erreichung der vorgenannten Zielgröße festgelegt.
Der Vorstand hat aber mit Beschluss vom 29. April 2019 festgelegt, dass die Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % betragen soll. Da die Frauenquote in dieser Führungsebene derzeit mehr als 50 % beträgt und damit die Zielgröße erreicht, erübrigt sich die Festlegung von Fristen zur Erreichung der vorgenannten Zielgröße. Sollte der Frauenanteil in der Führungsebene die Zielgröße von 20 % unterschreiten wird sich der Vorstand mit der Thematik erneut befassen und insbesondere auch eine Frist zur Erreichung dieser Zielgröße festlegen. Ebenso wird sich der Vorstand mit der Thematik erneut befassen, sofern und sobald eine weitere Führungsebene eingerichtet wird.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Anteile an der Your Family Entertainment AG.
Die Your Family Entertainment AG legt großen Wert auf eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationsbereitstellung. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse des Unternehmens erfolgt im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbericht.
Zusätzlich werden Informationen durch Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen sind online zugänglich.
Die Your Family Entertainment AG hat gemäß Art. 18 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) das vorgeschriebene Insiderverzeichnis angelegt. Die betroffenen Personen wurden über ihre gesetzlichen Pflichten und möglichen Sanktionen informiert.
Der Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG wird seit dem Geschäftsjahr 2006 ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nachdem der Vorstand den Jahresabschluss erstellt hat, wird dieser vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft. Anschließend stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Der Jahresabschluss wird innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht.
Es wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Hans-Sebastian Graf v. Wallwitz, und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Andreas Aufschnaiter, unverzüglich über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung informiert wird, die während der Prüfung auftreten. Der Abschlussprüfer berichtet ebenfalls unverzüglich über alle wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die Geschäftsbereiche der Your Family Entertainment AG sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit globalem unternehmerischem Handeln verbunden sind.
Wir verstehen Risikomanagement als zentrale Aufgabe des Vorstandes, der Führungskräfte und aller Mitarbeiter. Damit soll es gelingen, Risiken frühzeitiger zu erkennen, zu begrenzen und gleichzeitig unternehmerische Chancen zu nutzen.
Das Risikomanagement von Your Family Entertainment AG untergliedert sich in die folgenden vier Schritte:
1. Risikoidentifikation
2. Risikobewertung
3. Risikosteuerung
4. Risikoüberwachung
Für jeden dieser Schritte haben wir geeignete, der Unternehmensgröße angepasste Instrumente entwickelt.
Das zentrale Instrument des Risikomanagements der Your Family Entertainment AG sind regelmäßige Gespräche zwischen dem Vorstand und der 2. Führungsebene, um Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und gegebenenfalls gegenzusteuern, sowie die ergriffenen Maßnahmen zu überwachen.
Darüber hinaus informiert die 2. Führungsebene den Vorstand über unerwartet auftretende Risiken auch außerhalb dieser regelmäßigen Besprechungen.
Besondere Sachverhalte werden zeitnah zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen.
Das Controlling und die internen Kontrollsysteme sind wesentliche Bestandteile eines durchgängigen und wirkungsvollen Risikomanagements.
Da ein Teil der Risiken außerhalb des Einflussbereiches des Vorstands liegt, kann auch ein funktionierendes Risikomanagement nicht garantieren, dass alle Risiken ausgeschaltet sind. Insoweit können sich Entwicklungen ergeben, die von der Planung des Vorstands abweichen.
Am 1. Mai 2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vom 24. April 2015 (BGBl. I S.642) in Kraft getreten. Für börsennotierte Gesellschaften sieht § 111 Abs. 5 Aktiengesetz nun vor, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen und gleichzeitig Fristen für deren Erreichung festlegen muss.
Der Aufsichtsrat hat sich hiermit befasst und am 15. Dezember 2020 folgendes beschlossen:
Der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der Aktionäre zusammen.
Der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft ist derzeit auch vollständig mit drei Mitgliedern besetzt, die allesamt männlich sind.
Bei der Bestimmung der Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ist aus Sicht des Aufsichtsrats neben den unternehmens- und branchenspezifischen Merkmalen auch die Verfügbarkeit geeigneter, qualifizierter Kandidatinnen für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten mit der geforderten Erfahrung in Führungspositionen zu berücksichtigen.
Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, gewählt. Die Umsetzung einer Frauenquote von mehr als 0 % im Aufsichtsrat wäre daher bis zum vorgenannten Zeitpunkt nicht umsetzbar, ohne den Aufsichtsrat zu erweitern. Eine solche Erweiterung auf sechs Mitglieder hält der Aufsichtsrat insbesondere unter Beachtung der Größe der Gesellschaft nicht für angemessen. Ohne die nachfolgend festgelegte Zielfestlegung für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat einzuschränken, wird der Aufsichtsrat aber bei künftigen Aufsichtsratsvakanzen im Rahmen seiner Kandidatenvorschläge ein besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung von Frauen richten.
Die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wird auf 0 % festgelegt. Daher erübrigt sich auch die Festlegung von Fristen zur Erreichung der vorgenannten Zielgröße.
Im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, haben sich Aufsichtsrat und Vorstand über den Vorschlag zur Benennung neuer Kandidatinnen und Kandidaten für die Besetzung des Aufsichtsrats ab dem Zeitpunkt der Hauptversammlung intensiv beraten und ausgetauscht. Bei der Bestimmung der Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ist aus Sicht des Aufsichtsrats neben den unternehmens- und branchenspezifischen Merkmalen auch die Verfügbarkeit geeigneter, qualifizierter Kandidatinnen für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten mit der geforderten Erfahrung in Führungspositionen zu berücksichtigen. Im Ergebnis beschloss der Aufsichtsrat der Hauptversammlung, die über die Wahl der Aufsichtsräte bis zum Zeitpunkt der Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, die Kandidaten Dr. Sebastian Graf von Wallwitz (Rechtsanwalt), Dr. Andreas Aufschnaiter (Unternehmensberater) und Mag. Johannes Thun-Hohenstein (Jurist und Medienberater) vorzuschlagen. Aus den vorgenannten Gründen erscheint dem Aufsichtsrat eine Erweiterung auf mehr als 3 Mitglieder unter Beachtung der Größe der Gesellschaft nicht angemessen.
Der Vorstand der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei männlichen Mitgliedern.
Bis zum 31. Mai 2020 bestand der Vorstand aus einem männlichen Mitglied. Im Vorfeld der Erweiterung des Vorstandes ab dem 1. Juni 2020 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand über die Besetzung der weiteren Vorstandsposition intensiv beraten und ausgetauscht und für einen geeigneten, qualifizierten Kandidaten entschieden, der die geforderte Erfahrung mitbringt. Bei der Bestimmung der Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand ist aus Sicht des Aufsichtsrats zu berücksichtigen, dass der Vorstand der Gesellschaft mit zwei Mitgliedern zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend besetzt ist, insbesondere auch unter Beachtung der Größe der Gesellschaft. Im Hinblick auf die Amtszeit der derzeitigen Vorstände ist bis mindestens 31. Dezember 2022 keine personelle Veränderung im Vorstand geplant. Die Umsetzung einer Frauenquote von mehr als 0 % im Vorstand wäre daher bis zum vorgenannten Zeitpunkt nicht umsetzbar, ohne den Vorstand zu erweitern. Im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bei seinen Bestellbeschlüssen zum Vorstand bisher im Interesse des Unternehmens maßgeblich von der Eignung des Kandidaten leiten lassen mit dem Ziel, den Vorstand so zusammenzusetzen, dass dieser insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt. Dies sollen auch künftig die maßgeblichen Kriterien sein, auch wenn bei entsprechenden Vorstandsvakanzen ein besonderes Augenmerk auf das aktive Sondieren qualifizierter Kandidatinnen gelegt werden soll.
Trotzdem ergibt sich seit dem 1. Juni 2020 durch die Erweiterung des Vorstands eine andere Situation, als wie sie noch mit einem Alleinvorstand vorzufinden war und erlaubt es dem Aufsichtsrat, die Zielgröße für den Frauenanteil neu zu definieren.
Die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird auf 50 % festgelegt.
Da der Vorstand derzeit mit zwei männlichen Mitgliedern besetzt ist und eine Erweiterung des Vorstands aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, wird seitens des Aufsichtsrats keine Frist zur Erreichung der vorgenannten Zielgröße festgelegt.
Das Grundkapital ist zum Bilanzstichtag in 15.313.196 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 eingeteilt. Zum 31. Dezember 2022 beträgt das Grundkapital damit € 15.313.196,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Sie sind voll einbezahlt.
Zum 31. Dezember 2022 besitzt die F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Wien, Österreich, 26,10 % des Grundkapitals, während ihr indirekt 44,78 % der Stimmrechte der Genius Brands International, Inc., USA zuzurechnen sind.
Die Genius Brands International, Inc., USA besitzt direkt 44,78 % des Grundkapitals und ihr werden indirekt 26,10 % der Stimmrechte der F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH in Wien, Österreich zugerechnet.
Christoph Kahl, Deutschland hält per 31. Dezember 2022 17,25 % und die Holler Stiftung, Deutschland 4,90 % am Grundkapital der YFE.
Zum 31. Dezember 2022 liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor.
Zum 31. Dezember 2022 existiert diesbezüglich keine Stimmrechtskontrolle.
Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß §§ 84 und 85 AktG. Satzungsänderungen erfolgen gemäß §§ 133 und 179 AktG.
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Juni 2026 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 5.228.865,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.228.865 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Genehmigtes Kapital 2021) zu erhöhen. Davon hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats teilweise Gebrauch gemacht. Um in Bezug auf das Genehmigte Kapital der Gesellschaft zukünftig wieder eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, hat die Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 nachfolgenden Beschluss gefasst, der unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals geschaffen hat:
1. Das von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 beschlossene Genehmigte Kapital 2021 in § 4 Abs. (3) der Satzung wird mit Wirkung auf die Eintragung des neugefassten Genehmigten Kapitals 2022 aufgehoben, soweit im Zeitpunkt der Eintragung dieser Aufhebung von dem Genehmigten Kapital 2021 noch kein Gebrauch gemacht wurde.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 7.117.321,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 7.117.321 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;
d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
3. Die bisherige § 4 Abs. (3) der Satzung wird aufgehoben und wird wie folgt neu gefasst:
"(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 7.117.321,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 7.117.321 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;
d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.''
Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.462.256,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen,
a) sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
b) um den Inhabern von Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte zustünden;
c) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Schuldverschreibungen das Recht, ihre Schuldverschreibungen, nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen, in Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags der Schuldverschreibung durch den Nennbetrag für eine Aktie der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit oder während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen. Die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen können auch vorsehen, dass im Falle der Wandlungsausübung die Gesellschaft dem Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Ferner können die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen festlegen, dass im Falle der Wandlungsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können.
Der jeweils festzusetzende Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (Bezugspreis) muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/ Wandlungspreis entweder (a) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im den XETRA-Handel einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den zehn Börsentagen unmittelbar vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen oder (b) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im den XETRA-Handel einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
Sofern während der Laufzeit einer Schuldverschreibung Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungsrechte eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, werden die Wandlungsrechte - unbeschadet des geringsten Ausgabebetrags gemäß § 9 Abs. 1 AktG - wertwahrend angepasst, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung nicht überschreiten.
Statt einer Anpassung des Wandlungspreises kann nach näherer Bestimmung der Wandelschuldverschreibungsbedingungen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld durch die Gesellschaft bei Ausübung des Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung der Wandlungspflicht vorgesehen werden. Die Wandelschuldverschreibungsbedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse eine Anpassung der Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen.
Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum, festzusetzen.
2. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu 4.462.256 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 bis zum 27. Juni 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
3. In § 4 der Satzung wird der folgende neue Absatz (6) ergänzt:
"(6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu 4.462.256 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 bis zum 27. Juni 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen."
Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 hat über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals wie folgt beschlossen:
1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 28. Juni 2026.
2. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.
b) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse
a) Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten;
b) an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
c) zur Erfüllung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;
d) einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. a), b) und c) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
4. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.
Es liegen zum Bilanzstichtag keine diesbezüglichen Vereinbarungen vor.
Es liegen zum Bilanzstichtag keine Vereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, vor.
Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen der Your Family Entertainment AG zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2022 erstellt und dem Abschlussprüfer vorgelegt.
Der Vorstand erklärt, dass die im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen weder getroffen noch unterlassen.
München, 18. April 2023
Your Family Entertainment AG
Der Vorstand
Dr. Stefan Piëch, CEO
Bernd Wendeln, COO
An die Your Family Entertainment AG, München
Wir haben den Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Your Family Entertainment AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in Abschnitt F des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| ― |
Werthaltigkeit des Filmvermögens |
| ― |
Existenz der ausgewiesenen Umsatzerlöse |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitere Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Im Jahresabschluss der Your Family Entertainment AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögensgegenstände" entgeltlich erworbenes Filmvermögen und sonstige Rechte in Höhe von EUR 19,2 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 80% der Bilanzsumme repräsentieren. Das entgeltlich erworbene Filmvermögen und die sonstigen Rechte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme des jeweiligen Filmrechts. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen Filmrechte zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Gesellschaft. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― |
Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. |
| ― |
Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Werthaltigkeitsprüfungen der einzelnen Filmrechte bilden. |
| ― |
Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt. |
| ― |
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Werts haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen. |
| ― |
Ferner haben wir ergänzend für ausgewählte Filmrechte eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Filmrechte und insgesamt die Buchwerte des entgeltlich erworbenen Filmvermögens und sonstige Rechte zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind. |
3. Die Angaben zum Filmvermögen sind in Textziffer "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, 1. Bilanz" des Anhangs enthalten.
1. Im Geschäftsjahr hat die Your Family Entertainment AG Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR 4,2 Mio. erfasst, diese lagen somit um ca. 35 % über dem Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse sind einer der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die Gesellschaft in der Kapitalmarktkommunikation. Sämtliche Umsatzerlöse werden ausschließlich über Lizenzgebühren, durch die Vergabe von Filmlizenzen generiert. In diesem Zusammenhang wurde im Juni 2022 eine langfristig angelegte Kooperationsvereinbarung mit Genius Brands International, Inc. abgeschlossen, die einerseits ein gegenseitiges Vertriebsmandat zur Vermarktung von Programmen an Dritte und andererseits eine beidseitige Lizenzierung von Rechten zur Ausspielung auf eigenen Kanälen enthält. Die Abbildung dieser Vereinbarung im Rahmen der Umsatzrealisierung stellt ein hohes Risiko wesentlich falscher Darstellungen dar, weshalb dieser Sachverhalt aus unserer Sicht vom besonders großer Bedeutung ist.
2. Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Würdigung der Kooperationsvereinbarung mit Genius Brands International, Inc. Zudem wurden sämtliche weitere Lizenzvereinbarungen, welche zu bedeutenden Umsätzen im Geschäftsjahr geführt haben gewürdigt. Im Rahmen dessen haben wir uns unter Einbeziehung von geeigneten Prüfungsnachweisen von der Korrektheit der Umsatzrealisierung überzeugt.
3. Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" im Unterabschnitt "Umsatzerlöse'' im Anhang zum Jahresabschluss enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
die in Abschnitt F des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung |
| ― |
die Versicherungen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht |
"Vorwort des Vorstandes" im Geschäftsbericht,
"Über die Your Family Entertainment AG" im Geschäftsbericht und
"Die Aktie" im Geschäftsbericht.
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
"Bericht des Aufsichtsrats" im Geschäftsbericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "JA.xhtml" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 INr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Februar 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Your Familiy Entertainment AG, München tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen.
Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen-sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andrej Brandscheid.
München, den 25. April 2023
Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
gez. Abel, Wirtschaftsprüfer
gez. Brandscheid, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Your Family Entertainment AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
München, den 18. April 2023
Your Family Entertainment AG
Der Vorstand
Dr. Stefan Piëch, CEO
Bernd Wendeln, COO
| » 27. April 2023 | Veröffentlichung Geschäfts-/Jahresfinanzbericht 2022 |
| » 27. Juni 2023 | Ordentliche Hauptversammlung 2023 |
| » 28. September 2023 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2023 |
Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München Deutschland Telefon: +49 89 997271-0 E-Mail:info@yfe.tv
Ansprechpartner:
Michael Huber
CFO / Prokurist
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
52 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Public-Relations-Beratung
Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Druck- und Medienvorstufe
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Verlegen von Zeitschriften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Ausschank von Getränken a. n. g.
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Bauträger für Wohngebäude
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verlegen von Computerspielen
Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Beteiligungsgesellschaften
Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Künstler- und Modelagenturen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen