Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Sofa Loft Hannover GmbH & Co.KGLiquidiert
30173 Hannover, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friedrich A. Flamme GmbH & Co. KommanditgesellschaftBremenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen des Konzerns Die Firmengruppe Friedrich A. Flamme GmbH & Co. KG besteht aus den folgenden rechtlich selbstständigen Unternehmungen: Friedrich A. Flamme GmbH & Co. KG (Holding - Muttergesellschaft) Flamme Möbel Berlin GmbH & Co. KG Flamme Möbel Bremen GmbH & Co. KG Flamme Möbel Düsseldorf-Erkrath GmbH & Co. KG Flamme Möbel GmbH Frankfurt & Co. KG Flamme Möbel Fürth GmbH & Co. KG Sofa Loft Hannover GmbH & Co. KG Flamme Möbel Köln GmbH & Co. KG Flamme Möbel München GmbH & Co. KG FUTURA Einkaufs-Gesellschaft für Einrichtungen GmbH & Co. KG ES Medien Agentur & Handelsgesellschaft mbH & Co. KG Die Firma FUTURA Einkaufs-Gesellschaft für Einrichtungen GmbH & Co. KG fungiert innerhalb der Firmengruppe als Einkaufsverband und ist zudem Mitglied im Einkaufsverband Alliance Möbel Marketing GmbH & Co. KG, Rheinbach. Die Firma ES Medien Agentur + Handelsgesellschaft mbH & Co. KG betätigt sich u.a. als Werbeagentur. Alle anderen Firmen betreiben den Handel (Groß- und Einzelhandel) mit Einrichtungsgegenständen, insbesondere mit Möbeln und Küchen. Die Kommanditanteile werden von Mitgliedern der Familie Flamme gehalten. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung in der Möbelbranche Die Verbraucher haben in den vergangenen Jahren in langlebige Konsumgüter investiert, so auch in Möbel. Die kräftige Wohnungsbaukonjunktur hat der Möbelbranche in den vergangenen Jahren einen Schub gegeben. Der Branchenverband VDM erwartet für das Jahr 2022 eine stabile Nachfrage. Für den Kernmarkt Wohnmöbel prognostiziert IfH Retail demgegenüber bis zum Jahr 2023 ein weiteres Nachlassen des Verbraucherinteresses. Für das laufende Jahr 2022 wird ein Gesamtmarktwachstum von rund zweieinhalb Prozent erwartet. Dabei sieht es in den unterschiedlichen Warengruppen, durchaus unterschiedlich aus. Die Aussichten für Küchen sind durchweg gut, bei Polstermöbeln wird ein Rückgang der Nachfrage zu Beginn des Jahres 2023 erwartet. Kastenmöbel (Schränke, Schrankwände in Wohn- und Schlafzimmern) bleiben auch 2022 ein Problemfeld. Mittelfristig sprechen die Wachstumsraten bei Singlehaushalten für eine stabile Entwicklung der Einrichtungsbranche: Nach den Daten aus dem Mikrozensus lebten 2018 rund 17,33 Mio. Personen allein, im Bundesdurchschnitt fast 21 Prozent der Bevölkerung bzw. knapp 42 Prozent aller Haushalte. Besonders hoch ist ihr Anteil in den Stadtstaaten, jeweils um die Hälfte aller Haushalte. Zudem geben die Deutschen mit rund 375 Euro pro Kopf und Jahr deutlich mehr für Möbel aus, als die meisten anderen Europäer (zum Vergleich: die Franzosen lassen sich ihre Einrichtung im Jahr rund 200 Euro kosten). Möbelanbieter profitieren vom Neubaugeschäft: Viele Umzüge bedeuten viele Grundrissänderungen, die neue Einrichtungen erforderlich machen. Die Rahmenbedingungen in der Bauwirtschaft zeigen ein ermutigendes Bild. Laut Branchenverband ZDB wurden nach ersten Daten 2019 rund 360.000 Wohnungen fertig gestellt. Im Jahr 2023 soll die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen im Vergleich zu 2022 nur leicht steigen, Grund hierfür sind steigende Rohstoffkosten und Energiekosten. 2. Ertragslage 2.1. Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Die Entwicklung des Konzernumsatzes und des Konzern-Jahresergebnisses ist der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen. Die Firmengruppe Flamme konnte im Jahr 2021 die Umsatzerlöse gegenüber 2020 nicht steigern. Die ursprünglichen Planungen mit Umsatzerlösen von rund 50 T€ für 2021 wurden nach den coronabedingten Schließungen der Möbelhäuser zum Jahresanfang zunächst um rund 25 % - bei Erwartung eines negativen Ergebnisses - reduziert und zur Jahresmitte auf ein ausgeglichenes Ergebnis für 2021 korrigiert. Tatsächlich konnte für das abgelaufene Geschäftsjahr der Umsatzrückgang auf rund 15 % begrenzt und gleichzeitig ein positives Ergebnis erzielt werden. Trotz des Umsatzrückgangs stieg die Handelsspanne um 0,9 %-Punkte auf 52,2 % (Vorjahr 51,3 %). Die Personalkosten konnten weiter gemindert werden. Im Berichtsjahr betrugen Sie einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung auf T€ 9.018 (im Vorjahr T€ 9.312). Dies ist bei nahezu unverändertem Personalbestand von 263 (Vorjahr: 262) Mitarbeitern (ermittelt nach § 267 Abs. 5 HGB) vor allem auf eine Reduzierung der variablen Vergütungen zurückzuführen. Die Entwicklung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen. 2.2. Beschaffung Die gesamte Auftragsbearbeitung wird durch das eingesetzte Warenwirtschaftssystem unterstützt. Alle entsprechend berechtigten Mitarbeiter können die auftragsrelevanten Daten und Termine am Bildschirm abrufen. Durch die bestehende Datenqualität ist es den geschulten Mitarbeiter/innen im Bereich der Lieferterminabsprache mit dem Kunden möglich, die selbstständigen Hausspediteure optimal einzusetzen und auszulasten. Ausstellungsware wird unmittelbar nach dem Eingang in die Ausstellungsräume verbracht und dort aufgeschlagen, ausgezeichnet und verkaufsfördernd dekoriert. Durch die nachhaltige Integrierung aktueller Module in das Warenwirtschaftssystem können die Sachbearbeiter zudem eine optimale Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle durchführen. Die Reservehaltung ist auf ein Minimum reduziert und umfasst im Wesentlichen die sogenannte Stapelware, wie Bettrahmen, Matratzen, Elektroeinbaugeräte. 2.3. Controlling Die Firmengruppe verfügt über ein sehr modernes Controlling-System, mit dem die betriebswirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Häuser - runtergebrochen bis zu den kleinsten Bereichen - täglich zeitnah dargestellt wird. 2.4. Personal- und Sozialbereich Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren nach § 285 Nr. 7 HGB 264 Arbeitnehmer im Konzern beschäftigt. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge besteht ein Gruppenvertrag zwischen der Friedrich A. Flamme GmbH & Co. KG und der Allianz Versorgungskasse. Diesem Gruppenvertrag sind alle Tochterfirmen beigetreten. 3. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Vermögenslage und ihre Entwicklung ergeben sich aus der nachstehenden Zwei-Jahres-Übersicht:
4. Finanzlage Das wirtschaftliche Eigenkapital unter Einbeziehung der Gesellschafterdarlehen der Kommanditisten entspricht einer Eigenkapitalquote von 58,1 (Vorjahr: 61,8 %) der Bilanzsumme. Der Bestand an Finanzmittel beträgt zum 31. Dezember 2021 T€ 8.763 und hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2020 (T€ 9.986) um T€ 1.223 verringert. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt T€ 2.108. Bei der Analyse der Liquidierbarkeit des Vermögens und der Fristigkeit des Fremdkapitals zeigt sich, dass das kurzfristig gebundene Vermögen das kurzfristige Fremdkapital ohne Einbeziehung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern übersteigt. Die Gesellschaft verfügt über die bestehende Liquidität hinaus zusätzlich über ungenutzte Kreditlinien. III. Chancen- und Risikobericht Flamme strebt unverändert ein kontinuierliches Umsatzwachstum und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes an. Das unternehmerische Handeln folgt einem fortlaufenden Strategieprozess, der durch die Geschäftsführung in Bremen gesteuert wird. Deshalb können mittel- und langfristig gegebene Chancen und Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden. Entsprechende Geschäftsentscheidungen werden richtungsweisend darauf ausgerichtet. Der permanente Abgleich der Strategie zur Steuerung des laufenden Geschäftes ist ausschlaggebend für eine nachhaltige positive Entwicklung. Das gruppenweit interne Kontrollsystem unterstützt die Kontrolle der verabschiedeten Maßnahmen und liefert die Datenbasis für die strategische Ausrichtung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind schwierig. Der Einrichtungsfachhandel wird zunehmend durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Eine Vielzahl an Informationspflichten sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen sind verschärft worden. Qualifizierte Mitarbeiter sind für unsere Leistungsbereiche in allen Belangen für den Erfolg verantwortlich. Die teilweise langen Zugehörigkeitszeiten in den Unternehmen der Flamme-Gruppe zeigen eine unverändert hohe Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen. Der Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal ist sehr gravierend und wird sich augenscheinlich verstärken, wenn in einigen Bundesländern das Abitur wieder nach 13 Schuljahren eingeführt wird. Unser Unternehmen versucht, Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden. Dennoch ist der Konzern in verschiedene Gerichtsprozesse involviert. Der Ausgang der Streitigkeiten vor Gericht lässt sich nicht vorhersagen. Die Prozessrisiken sind bilanziert, es ist somit keine Beeinträchtigung der Ertragslage zu erwarten. Der Konzern stellt sich dieser ausprägenden Situation. Währungsrisiken bestehen für unser Unternehmen nicht, da auf der Kundenseite die Lieferungen ausschließlich in Euro fakturiert werden. Auch auf der Lieferantenseite bedienen wir uns überwiegend im Euro-Raum. Insgesamt hat die Beurteilung der Gesamtsumme der einzelnen Risiken ergeben, dass keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen und künftige, den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar sind. Unser Ziel ist es, durch eine laufende Verbesserung der Strukturen und Abläufe unsere Marktanteile zu erhöhen. Unsere zukünftigen Chancen sehen wir vor diesem Hintergrund vor allem in dem weiteren Ausbau unserer Marktposition. Für Risiken, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, sind ausreichend Rückstellungen gebildet worden. Für die Haftungsrisiken bestehen Gebäude-, Vorräte-, Einbruch/Diebstahl/Vandalismus-, Kfz- sowie Betriebshaftpflichtversicherungen mit ausreichend hohen Deckungssummen. Außerdem besteht eine Betriebsunterbrechungsversicherung. IV. Prognosebericht Die Erwartungen für das Jahr 2022 sind ausgesprochen verhalten, da die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der Ukraine-Krise nicht absehbar sind. Weiterhin wird die Branchenkonjunktur durch große firmenspezifische Unterschiede sowie anhaltende Konzentrationsprozesse gekennzeichnet sein. Große Marktteilnehmer dürften ihre Umsätze mit Hilfe einer fortgesetzten Flächenexpansion durch Neu- und Anbauten sowie Firmenübernahmen steigern können. Eine große Herausforderung stellt aber auch für diese Unternehmen die häufig nicht zufriedenstellende Kundenfrequenz dar. Rabatte werden nach wie vor einen wichtigen Stellenwert im Marketingmix einnehmen. Die Trends der Möbelbranche sind vor allem durch moderne gesellschaftliche Entwicklungen, Umweltbewusstsein, eine zunehmende Mobilität der Verbraucher und ihre Tendenz zum Leben in der Stadt sowie die Digitalisierung geprägt. Im Vergleich zu anderen Handels-Segmenten ist der Online-Anteil im Möbelhandel derzeit noch gering, es besteht eine sogenannte "Online-Hürde". Diese zu überwinden ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Die Firmengruppe wird zudem weiterhin mit großem Nachdruck auf die Beratungsqualität der Belegschaft im Verkauf und im Service setzen. Die Planungssoftware in den Bereichen Küche und Wohnen macht die Beratung für die Kunden transparent und anschaulich. Die persönliche Beratung hat einen sehr hohen Stellenwert. Der Preis ist nicht das ausschlaggebende Kaufkriterium. Die Jahresplanung für die Unternehmensgruppe 2022 berücksichtigt in allen Punkten die prognostizierte Konjunktur. Wir rechnen für 2022 mit Auswirkungen der Coronapandemie auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Während unsere ursprüngliche Jahresplanung von einem Jahresumsatz in Höhe von rund € 50 Mio. ausging, haben wir mit dem Beginn der Ukraine-Krise unsere Umsatzplanung für 2022 um rund 20 % reduziert und erwarten ein knapp ausgeglichenes Ergebnis. Die geschäftsführende Gesellschafterin dankt an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz. Das Engagement jedes Einzelnen hat den Erfolg ermöglicht.
Bremen, den 31. Juli 2022 Tina Flamme Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Konzernhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Die Friedrich A. Flamme GmbH & Co. KG ist verpflichtet, einen Konzernabschluss gemäß den Vorschriften der §§ 290 ff. in Verbindung mit § 264a ff. HGB aufzustellen und gem. §§ 316 ff. HGB prüfen zu lassen. Der Sitz des Mutterunternehmens ist Bremen. Es ist beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRA 19536 HB im Handelsregister eingetragen. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt gemäß § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 266 HGB. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten worden. Für zum Bilanzstichtag beschlossene Abgänge von Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet. II. Konsolidierungsgrundsätze Grundlage der Konsolidierung waren die geprüften und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen sowie der Jahresabschluss des Tochterunternehmens ES Medien Agentur + Handelsgesellschaft mbH & Co. KG. Stichtag der Konsolidierung sowie Abschlussstichtag der einbezogenen Jahresabschlüsse ist der 31. Dezember 2021. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Tochtergesellschaften erfolgt nach den Vorschriften des § 301 HGB. Alle bis einschließlich zum 31. Dezember 2009 erstmals konsolidierten Tochtergesellschaften wurden nach der sogenannten Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HGB a.F.) konsolidiert. Die Kapitalaufrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach den Grundsätzen des § 303 Abs. 1 HGB. Durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Zwischenergebnisse aus der Veräußerung von Grundvermögen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften in Vorjahren wurden gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. Umsätze zwischen Konzernunternehmen und sonstige Konzernverrechnungen wie Personalkosten, Mieten, Kostenumlagen und Zinsen werden gemäß § 305 Abs. 1 HGB eliminiert. III. Angaben zum Konsolidierungskreis Die folgenden Unternehmen wurden in den Konzernabschluss einbezogen (dargestellt ist jeweils der durch die Muttergesellschaft gehaltene Anteil am Kapital sowie die Art der Beteiligung):
V = Vollkonsolidierung Im Folgenden wurden die Beteiligungsgesellschaften aufgeführt, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden und an der die Unternehmensgruppe Anteile besitzt.
Einige verbundene Unternehmen werden aufgrund des Konsolidierungswahlrechtes gemäß § 296 HGB nicht in die Konsolidierung einbezogen. Die Einbeziehung dieser Tochter-unternehmen ist für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB). Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Gesellschaften, die lediglich eine Komplementärstellung im Rahmen einer GmbH & Co. KG besitzen. IV. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und bewegliche Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt, die unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen werden. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungswerten von unter € 250,00 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von € 250,00 bis zu € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Altbestände werden planmäßig fortgeführt. Das unbewegliche Sachanlagevermögen wird im Konzernabschluss zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare bzw. degressive Abschreibungen, angesetzt. Für zum Bilanzstichtag beschlossene Abgänge von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlicher dauernder Wert-minderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein Bruttoanlagenspiegel wurde als Anlage zu diesem Anhang beigefügt. Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, zum niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Warenbestände zum 31. Dezember 2021 sind durch körperliche Bestandsaufnahmen erfasst worden. Die Bewertung des Warenbestandes erfolgt zum Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten. Für alle Bestände wurde das Niederstwertprinzip beachtet. Soweit der beizulegende Wert nach § 253 Abs. 4 HGB (Abschläge für Erlösschmälerungen, gesunkene Wiederbeschaffungskosten oder andere Wertminderungen) niedriger war als der Anschaffungswert, ist dieser Wert der Inventurbewertung zugrunde gelegt worden. Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen. Die Einzelwertberichtigungen werden unter Berücksichtigung des Alters der Forderungen je nach Lage des Einzelfalles gebildet. Verbleibende Risiken, Zinsverluste sowie Mahn- und Einzugs-kosten werden durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bewertet. Liquide Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem Betrag zum 31. Dezember 2021 bilanziert, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt. Aufgrund unterschiedlicher Wertansätze der Pensionsrückstellungen in der Konzern- und Steuerbilanz sowie der Bildung einer Rücklage nach § 6b Einkommensteuergesetz in der Steuerbilanz eines einbezogenen Unternehmens ergeben sich passive latente Steuern. Aus Bewertungsunterschieden von Immobilien zwischen der Konzernbilanz und den Handelsbilanzen einbezogener Unternehmen ergeben sich aktive latente Steuern. Die gesamte zukünftige Steuerbelastung zum 31. Dezember 2021 (aktive latente Steuer: T€ 710, passive latente Steuer: T€ 460) wird saldiert ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz von 16,1 %. Die Rückstellungen für Pensionen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Andere Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungs-verpflichtungen abzudecken. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem Betrag zum 31. Dezember 2021 bilanziert, der Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt. V. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2021 ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt (Anlagenspiegel). Dort werden auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt. Die Angaben zu den Finanzanlagen sind dem Beteiligungsspiegel am Ende des Anhangs zu entnehmen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.012 (Vorjahr: T€ 1.250) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 210 (Vorjahr: T€ 210). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wie im Vorjahr, nicht. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Sie werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2021 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %). Es werden jährliche Rentensteigerungen von 0,00 % zugrunde gelegt. Weitere Berechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2018 G des Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt T€ 12 (Vorjahr: T€ 17). Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Gewerbesteuer. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die künftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Ausgewiesen werden die Verrechnungskonten von Konzernkommanditisten. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 697 (Vorjahr: T€ 1.023). Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert. VI. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Der Konzern handelt ausschließlich mit branchenüblichen Waren. Die Umsätze werden im Inland erzielt. Die Friedrich A. Flamme GmbH & Co. KG betätigt sich als geschäftsführende Holdinggesellschaft. Der Aufwand für Altersversorgung setzt sich aus der Zinskomponente einschließlich des Effektes aus der Veränderung des Zinssatzes in Höhe von T€ 16 (Vorjahr: T€ 17), die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen wird, und dem Dienstzeitaufwand in Höhe von T€ 18 (Vorjahr: T€ 17), der unter dem Personalaufwand ausgewiesen wird, zusammen. VII. Angaben zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelbestand in der Kapitalflussrechnung beinhaltet ausschließlich den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. VIII. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2021 sind durchschnittlich 263 (Vorjahr: 262) Arbeitnehmer (berechnet gemäß § 285 Nr. 7 HGB) beschäftigt. Die Gruppe verfügt ausschließlich über angestellte Mitarbeiter. Daneben werden durchschnittlich 21 Auszubildende (Vorjahr: 25) beschäftigt. IX. Angaben zu finanziellen Verpflichtungen Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag für den Konzern insgesamt T€ 648 (Vorjahr: T€ 676). X. Sonstige Angaben Die Muttergesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin Friedrich A. Flamme GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 3484). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00 (€ 25.569,59.) Diese wird vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin, die Kauffrau Tina Miriam Flamme, Bremen. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a HGB unterbleibt nach § 314 Abs. 2 HGB. XI. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für die im Konzern erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 116 und für Steuerberatungsleistungen T€ 26. XII. Nachtragsbericht Wir rechnen auch für 2022 mit Auswirkungen der Coronapandemie auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Während unsere ursprüngliche Jahresplanung von einem positiven Jahresergebnis bei Umsatzerlösen von rund € 50 Mio. ausging, haben wir wegen des Beginnes der Ukraine Krise die Planung und der Ungewissheit am Energiemarkt korrigiert und um rund 20 % reduziert. Zum Jahresende wird mit einem knapp ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet. XIII. Befreiende Wirkung des Konzernabschlusses Die Muttergesellschaft und die unter Punkt III. aufgeführten, in den Konzernabschluss einbezogenen Personenhandelsgesellschaften haben die Befreiungen gemäß § 264b HGB in Anspruch genommen.
Bremen, den 31. Juli 2022 gez. Tina Flamme Entwicklung des Anlagevermögens
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzern-Eigenkapitalspiegel 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Friedrich A. Flamme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Friedrich A. Flamme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Friedrich A. Flamme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Westprüfung
Emde GmbH & Co. KG
Emde, Wirtschaftsprüfer Wesemann, Wirtschaftsprüfer Weitere Angaben zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 Datum der Feststellung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 16. Dezember 2022 festgestellt. |
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