Autohaus Worms GmbH
Worms
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022
AUTOHAUS WORMS GMBH, WORMS
A K T I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
1.044.018,00 |
864.285,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
491,00 |
1.848,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.043.527,00 |
862.437,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.571.109,24 |
2.763.699,67 |
| I.
Vorräte |
1.252.214,20 |
1.685.363,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.306.777,38 |
837.924,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.117,66 |
240.411,07 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
6.374,71 |
6.306,13 |
|
3.621.501,95 |
3.634.290,80 |
P A S S I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
1.040.205,86 |
1.694.993,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
869.993,20 |
1.043.439,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
145.212,66 |
626.554,15 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
640.646,23 |
320.196,23 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
1.940.649,86 |
1.619.101,37 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: TEUR
1.636 (Vorjahr:TEUR 1.422) |
|
|
|
3.621.501,95 |
3.634.290,80 |
Autohaus
Worms GmbH, Worms
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
Anhang 2022
I. Allgemeine Angaben
Die Autohaus Worms GmbH, mit Sitz in Worms, wird beim
Amtsgericht Mainz unter der Handelsregisternummer HRB 43625
geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes in
Euro aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
Handelsgesetzbuch (HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden grundsätzlich im
Anhang gemacht.
Bei der Erstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bewertung wurde nach den Bestimmungen der
§§ 252 bis 256 HGB vorgenommen. Die Erstellung
des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare
Abschreibungen entsprechend der vorsichtig geschätzten
Nutzungsdauern vermindert. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit
einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Die
Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bei immateriellen
Vermögensgegenständen wird eine lineare
Abschreibung von maximal fünf Jahren vorgenommen, beim
Anlagevermögen wird eine Nutzungsdauer von drei bis 21
Jahren unterstellt. Firmenwerte werden über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu
netto EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen netto EUR 250,00 bis EUR
1.000,00 werden Sammelposten gebildet, welche über
einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich mit 20 %
abgeschrieben werden.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Für
defekte, ungängige und technisch veraltete
Vorräte werden entsprechende Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten
oder zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. In die
Herstellungskosten wurden ausschließlich direkt
zurechenbaren Kosten einbezogen. Kosten der allgemeinen
Verwaltung wie auch Fremdkapitalzinsen wurden nicht
aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die
übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des
Skontoabzuges und der Kosten der Betreibung der
Außenstände pauschal mit 1 %
wertberichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die
Auflösung erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen wurden soweit erforderlich bei der
Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr wird auf eine Abzinsung
verzichtet.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Bei einer Restlaufzeit der auf fremde Währung
lautenden Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten von einem Jahr oder weniger wurden die
§§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
nicht angewendet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
beinhalten solche über ein Jahr Restlaufzeit TEUR 305
(Vorjahr: TEUR 197) und über fünf Jahre
Restlaufzeit TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 0).
Alle verbleibenden Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Im Übrigen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
IV. Sonstige Angaben
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung und von
außergewöhnlicher Bedeutung
Das Jahresergebnis der Gesellschaft beinhaltet
Aufwendungen aus Schadenersatz u.ä. in Höhe von
TEUR 400.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen betragen ohne Umsatzsteuer
TEUR 134. Bei der Ermittlung der sonstigen
finanziellen Verpflichtungen wurden die Mindestlaufzeiten
der Verträge berücksichtigt.
Aus dem Verkauf von Fahrzeugen bestehen
branchenübliche Rücknahmeverpflichtungen von
Leasingfahrzeugen und ggfs. aus Finanzierungen:
| Jahr von |
bis |
TEUR |
| 2023 |
2027 |
948 |
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7
HGB.
Anzahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
| Gewerbliche
Arbeitnehmer |
37 |
| Angestellte |
13 |
| Aushilfen |
1 |
| |
51
|
| Auszubildende |
18 |
| |
69
|
Worms, den 24. Februar
2023
Thomas Kestenholz Holger
Krimmel
Der Jahresabschluss wurde am 26. Juni 2023
festgestellt.
|