Bauer Banse KG
Selbe AdresseGlasergewerbe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.34% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Buernmelk GmbHWittingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BilanzAktiva
Anhang1. Angaben zur Buchführung Das Unternehmen ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig. Diese Verpflichtung gilt nach § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. April 2010 bis 31. März 2011 ist entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Normen aufgestellt worden. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. 2. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. 2.1. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Abgänge erfolgen anteilig für den Zeitraum der betrieblichen Nutzung bis zum Abgangszeitpunkt. Die Abschreibungen auf die Zugänge erfolgen pro rata temporis. Bewegliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen sind in der Anlage "Anlagen-Einzelnachweis" dargestellt. Als Anschaffungs - und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt. 2.2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, angesetzt. 2.3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. 2.4. Rückstellungen Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. 2.5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten bestehen € 214,45 aus Steuern. 3. Erläuterungen und Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung Die Gewinn - und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. . Sonstige Angaben 1.1. Angaben über Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren neben der Geschäftsführung zwei Arbeitnehmer beschäftigt. 1.2. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zur alleinigen Geschäftsführerin war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Frau Gesa Kunitz-Soujon, Kakerbeck 7, 29378 Wittingen Die Geschäftsführerin ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. |
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