Energienetze Offenbach GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Catharina Dr. Friedrich seit 2.4.2026 | Vorstandsmitglied |
Magnus Wallouch seit 21.10.2025 | Prokura |
Gunter Dr. Eberling seit 10.10.2024 | Prokura |
Julia Schiller seit 4.9.2023 | Prokura |
Harald Hofmann seit 17.8.2022 | Prokura |
Oliver Bronisch seit 11.4.2022 | Prokura |
Klaus Kunath seit 22.7.2019 | Prokura |
Robert Korn seit 28.8.2018 | Prokura |
Peter Sebastian Freiesleben seit 5.2.2018 | Prokura |
Christoph Dr. Meier seit 26.7.2017 | Vorstandsmitglied |
Bernd Heinrich Fritscher seit 25.4.2016 | Prokura |
Markus Gegner seit 5.10.2015 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energieversorgung Offenbach AktiengesellschaftOffenbach am MainJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Handelsrecht (HGB) Bilanz zum 30. September 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 (01.10.2023 - 30.09.2024) Anhang für das Geschäftsjahr 2024 (01.10.2023 - 30.09.2024) Bilanz zum 30.09.2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
AnhangAllgemeine Grundlagen Die Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Offenbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 4593). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten angesetzt und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei selbst erstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse werden als Sonderposten "Empfangene Ertragszuschüsse" passiviert. Die Auflösung der Ertragszuschüsse erfolgt in der Sparte Strom jährlich mit 5% der Ursprungsbeträge und in der Sparte Fernwärme entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Davon sind ausgenommen die Ertragszuschüsse die zwischen dem 01.10.2003 und dem 30.09.2010 vereinnahmt worden sind. Diese wurden unmittelbar mit den Anschaffungskosten der zugehörigen Vermögensgegenständen verrechnet. Das Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2010 und in dem Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 zugegangen sind, werden, soweit dies steuerlich zulässig war, nach der degressiven Methode abgeschrieben mit Übergang auf die lineare Abschreibung, sobald diese zu einer höheren Abschreibung führt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Wurden steuerrechtlich begründete Abschreibungen vorgenommen, so werden die niedrigeren Wertansätze der Vermögensgegenstände im Rahmen des durch das BilMoG eingeräumten Wahlrechts beibehalten. Nutzungsdauern in Jahren
* soweit Abschreibungen vorgenommen werden
müssen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Dieser niedrigere Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Die über Termingeschäfte bezogenen Strom- und Gasmengen, die im Zeitpunkt der physischen Lieferungen zunächst verkauft und anschließend wiederbeschafft werden, werden nicht mehr miteinander verrechnet, sondern brutto ausgewiesen, so dass sich Umsatzerlöse und Materialaufwand entsprechend erhöhen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahresvergleichsangaben in der Gewinn- und Verlustrechnungen (Umsatzerlöse, Materialaufwand) entsprechend angepasst. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe einschließlich erworbener Emissionsberechtigungen sind zu Durchschnittseinstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Angemessene Gemeinkostenzuschläge werden berücksichtigt. Bei der Berechnung der Herstellungskosten wird das Wahlrecht nach § 252 Abs. 2 HGB ausgeübt und angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Unverzinsliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Strom, Fernwärme) aktivisch abgesetzt. Der Verbrauch von Vertriebspartnern, Großkunden und - soweit vertraglich vereinbart - von Geschäftskunden wird monatlich nach durchgeführter Zählerablesung abgerechnet, während der Verbrauch für die übrigen Geschäftskunden sowie für die Tarifkunden lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit der Durchführung einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens, so dass ca. 22 % (Vorjahr 28 %) der Gesamtumsätze des Geschäftsjahres (ohne Stromsteuer) und ca. 87 % (Vorjahr 89 %) der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Bilanzstichtag aufgrund einer kundenindividuellen Hochrechnung (Strom, Wärme) ermittelt worden sind. Von den so ermittelten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 75.129 Tsd Euro (Vorjahr 75.564 Tsd Euro) aktivisch abgesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,87 % angesetzt (Vorjahr 1,81 %). Neben angemessenen Karriere- und Fluktuationstrends werden die zukünftigen Gehaltsentwicklungen mit 2,75 % p. a. (Vorjahr 2,75 % p. a.) und Rententrends mit 2,75 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) berücksichtigt. Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die latenten Steuern werden auf die Bewertungsunterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt, soweit sich diese voraussichtlich in späteren Geschäftsjahren abbauen werden. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen wurden mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 30,38 % bewertet. Ergibt sich aus der Bewertung der Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt eine Steuerentlastung, wird sie aufgrund des eingeräumten Wahlrechts nach § 274 HGB nicht bilanziert. Derivative Finanzinstrumente werden im Wesentlichen zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Gesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Marktpreisrisiken aus dem Bezug und Absatz von Strom-, Gas- und Kohlegeschäften sowie Emissionsrechte zu reduzieren und Zinsrisiken abzusichern. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich im Wesentlichen um Swaps und Termingeschäfte auf Commodities sowie Termingeschäfte über CO 2 -Zertifikate. Derivate werden für die Zwecke des Preis- und Mengenrisikomanagements eingesetzt und soweit möglich als Bewertungseinheiten mit dem jeweiligen Grundgeschäft bilanziell abgebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert in der Regel dem Marktwert zum Stichtag. Soweit die Marktwerte der Derivate nicht verlässlich feststellbar sind, wird der Zeitwert anhand allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden (z. B. Discounted Cashflow Methode, Mark-to-Market-Modell) ermittelt. Dabei stellen die verwendeten marktgerechten Zinsstrukturkurven und Commodity-Terminpreise die wichtigsten Einflussgrößen für die Modelle dar. Die Gesellschaft ist gemäß § 7 Abs. 1 TEHG verpflichtet, bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres eine Anzahl von Emissionsberechtigungen abzugeben, die den durch sie verursachten Emissionen entspricht. Emissionsberechtigungen, die die Gesellschaft unentgeltlich durch staatliche Zuteilung erhält, werden mit dem Erinnerungswert angesetzt. Für den Erwerb von Zertifikaten wurde eine Rückstellung in Höhe von 9.610 Tsd Euro (Vorjahr 6.575 Tsd Euro) gebildet. Erläuterungen zur Bilanz 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 19). 2 Sachanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 19). Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten werden die ab dem Geschäftsjahr 2004 und vor dem Geschäftsjahr 2011 erhaltenen kumulierten Ertragszuschüsse in Höhe von 1.640 Tsd Euro (Vorjahr 1.932 Tsd Euro) aktivisch abgesetzt. 3 Finanzanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 20). Die vollständige Anteilsbesitzliste wird als Bestandteil des Anhangs in einer Anlage zum Anhang dargestellt. 4 Vorräte
Die Fertigerzeugnisse und Waren enthalten erworbene CO 2 Zertifikate in Höhe von 5.141 Tsd Euro (Vorjahr 1.863 Tsd Euro). 5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten abgegrenzte, am Bilanzstichtag noch nicht abgelesene, Energielieferungen in Höhe von 100.890 Tsd Euro (Vorjahr 107.737 Tsd Euro). Die von Kunden geleisteten Abschlagszahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die aktivisch gekürzten Kundenabschlagszahlungen und Akontozahlungen belaufen sich auf 75.993 Tsd Euro (Vorjahr 77.185 Tsd Euro). Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 4.026 Tsd Euro (Vorjahr 4.588 Tsd Euro). Die gebildete Pauschalwertberichtigung beläuft sich auf 1,0 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 31.294 Tsd Euro (Vorjahr 18.583 Tsd Euro) und aus sonstigen Forderungen aus Dividende in Höhe von 6.000 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen. Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen sind Forderungen gegen das Finanzamt aus noch nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer in Höhe von 2.503 Tsd Euro (Vorjahr 2.640 Tsd Euro). 6 Flüssige Mittel Die Flüssigen Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 7 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert im Wesentlichen aus einem Gestattungsentgelt des Main-Kinzig-Kreises in Höhe von 554 Tsd Euro (Vorjahr 651 Tsd Euro). 8 Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital in Höhe von 47.328 Tsd Euro verteilt sich auf 17.927.200 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Nennwert von je 2,56 Euro (5,00 DM) und 585.494 (stimmrechtslosen) Vorzugsaktien. 9 Kapitalrücklage Während des Geschäftsjahres wurde, wie im Vorjahr, kein Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt. 10 Gewinnrücklagen
Während des Geschäftsjahres wurden 7.800 Tsd Euro (Vorjahr 57.000 Tsd Euro) in die Gewinnrücklagen eingestellt. 11 Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn in Höhe von 27.074 Tsd Euro (Vorjahr 28.041 Tsd Euro) besteht aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 27.012 Tsd Euro und dem Gewinnvortag in Höhe von 62 Tsd Euro. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1,03 Euro je Stückaktie (insgesamt 19.068 Tsd Euro), die Einstellung von 8.000 Tsd Euro in die anderen Gewinnrücklagen sowie die Einstellung des verbleibenden Betrages in Höhe von 6 Tsd Euro in den Gewinnvortrag. Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet die Hauptversammlung der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft im Februar 2025. Die Gesellschafter haben Ihre Beteiligungsverhältnisse gemäß § 20 AktG der Gesellschaft mitgeteilt. Die Mitteilung der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft vom 15.12.2005 wurde im Bundesanzeiger mit folgendem Wortlaut bekannt gegeben: "Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, 63069 Offenbach, hat uns gemäß §20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen gehören" Die Mitteilung der MVV Energie AG vom 23.10.2000 wurde im Bundesanzeiger mit folgendem Wortlaut bekannt gegeben: "Die MVV Energie AG, 68159 Mannheim, hat uns mitgeteilt, dass Sie eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG besitzen und auch ohne eine Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als ein Viertel der Aktien gehören. Ebenfalls haben Sie uns mitgeteilt das Sie gemäß § 20 Abs. 1 AktG zu mehr als einem Viertel am Grundkapital unmittelbar beteiligt sind." 12 Empfangene Ertragszuschüsse Der Posten Empfangene Ertragszuschüsse resultiert im Wesentlichen aus geleisteten Zahlungen von Anschlussnehmern vor dem Geschäftsjahr 2003/04 sowie ab dem Geschäftsjahr 2010/11. Der Betrag der aufgelösten Ertragszuschüsse beträgt im Berichtsjahr 292 Tsd Euro (Vorjahr 302 Tsd Euro). 13 Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 107 Tsd Euro. Dieser Unterschiedsbetrag betrifft den Personalaufwand und ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da freie andere Gewinnrücklagen in ausreichender Höhe bestehen. Für Pensionsverpflichtungen, die vor dem 01.01.1987 abgeschlossen wurden, wird das Passivierungswahlrecht wahrgenommen und nicht bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe 909 Tsd Euro (Vorjahr 820 Tsd Euro) und für Personalkosten in Höhe von insgesamt 5.535 Tsd Euro (Vorjahr 5.598 Tsd Euro) für Jubiläumszuwendungen, variable Gehaltsbestandteile, anteilige Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen und Berufsgenossenschaft. Zusätzlich wurden im aktuellen Geschäftsjahr weitere Rückstellungen für Personalsachverhalte in Anspruch genommen, sodass hier ein Endbestand von 249 Tsd Euro (Vorjahr 489 Tsd Euro) vorliegt. Des Weiteren bestehen Rückstellungen für energiewirtschaftliche Sachverhalte in Höhe von 100 Tsd Euro (Vorjahr 807 Tsd Euro) sowie Rückstellungen für CO 2 Ausstoß in Höhe von 9.610 Tsd Euro (Vorjahr 6.575 Tsd Euro). 14 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 27.294 Tsd Euro (Vorjahr 41.383 Tsd Euro), Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten in Höhe von 6.500 Tsd Euro (Vorjahr 3.850 Tsd Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Energienetze Offenbach GmbH aus der Verlustübernahme in Höhe von 153 Tsd Euro (Vorjahr 6.198 Tsd Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten im Vorjahr vollständig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 15 Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert im Wesentlichen aus erhaltenen Vorleistungen im Rahmen von Anschluss- und Errichtungsleistungen in Höhe von 1.042 Tsd Euro (Vorjahr 1.186 Tsd Euro) und einem erhaltenen Zuschuss in Höhe von 100 Tsd Euro (Vorjahr 118 Tsd Euro). 16 Passive latente Steuern
Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen:
Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 30,378 %. Die Veränderung der passiven latenten Steuern im Laufe des Geschäftsjahres beträgt 1.194 Tsd Euro, die passiven latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres betragen 12.970 Tsd Euro. Die Veränderung der aktiven latenten Steuern im Laufe des Geschäftsjahres beträgt -2.826 Tsd Euro, die aktiven latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres betragen 5.911 Tsd Euro. Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen/außerbilanzielle Geschäfte
Das Risiko einer Inanspruchnahme wird jeweils als gering bis mittel eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf der Bonitätsbeurteilung der Primärverpflichteten, deren Businesspläne sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 152.049 Tsd Euro (Vorjahr 200.379 Tsd Euro) und betrifft im Wesentlichen die konzerninternen bestellten Strombeschaffungsmengen für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe von 110.524 Tsd Euro (Vorjahr 151.917 Tsd Euro), Bestellobligos in Höhe von 36.866 Tsd Euro (Vorjahr 42.277 Tsd Euro) sowie einen Erbpachtvertrag für einen Produktionsstandort in Höhe von rund 3.179 Tsd Euro (Vorjahr 4.504 Tsd Euro). In beitragsorientierte Versorgungssysteme sind im Berichtsjahr 2.437 Tsd Euro (Vorjahr 2.328 Tsd Euro) eingezahlt worden. Erfasst sind dabei Beträge der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft im Rahmen von Versorgungsplänen der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt (kurz: ZVK). Die Beiträge zum Pensionsplan bemessen sich als Prozentsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und werden von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz wird von der ZVK festgelegt. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beträgt für das aktuelle Geschäftsjahr 28.670 Tsd Euro (Vorjahr 27.386 Tsd Euro). Für das nächste Geschäftsjahr werden Beiträge in voraussichtlich gleicher Höhe erwartet. Über die aufgeführten Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen hinaus wurden keine außerbilanziellen Geschäfte getätigt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 17 Umsatzerlöse ohne Stromsteuer Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die beschafften Strom- und Gasmengen, die im Zeitpunkt der physischen Lieferungen zunächst verkauft und anschließend wiederbeschafft werden, werden im Berichtszeitraum erstmals Brutto ausgewiesen. Die Vorjahrsangaben wurden zur besseren Vergleichsbarkeit entsprechend angepasst. Die Umsatzerlöse haben sich durch die Ausweisänderung insgesamt um 82.763 Tsd Euro (Vorjahr 99.591 Tsd Euro) erhöht. Hiervon entfallen auf Strom 56.114 Tsd Euro (Vorjahr 74.484 Tsd. Euro) und auf Gas 26.649 Tsd Euro (Vorjahr 25.107 Tsd Euro). Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Umsatzerlöse aus Energiedienstleistungen in Höhe von 21.423 Tsd Euro (Vorjahr 17.785 Tsd Euro), Gaserlöse in Höhe von 26.649 Tsd Euro (Vorjahr 25.113 Tsd Euro) und Biomasseerlöse in Höhe von 15.192 Tsd Euro (Vorjahr 22.654 Tsd Euro) sowie periodenfremde Erlöse in Höhe von 4.028 Tsd Euro (Vorjahr -2.892 Tsd Euro). Letztere resultieren im Wesentlichen aus Erlöskorrekturen im Rahmen der bilanziellen Abgrenzung der Strom- und Wärmeerlöse. 18 Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen Dieser Posten enthält größtenteils noch nicht fertiggestellte Dienstleistungsaufträge sowie die Bewertung unserer hergestellten Pelletbestände. 19 Andere aktivierte Eigenleistungen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eigenleistungen bei der Erstellung von Produktions- und Verteilanlagen. Diese umfassen den Personalaufwand und die Gemeinkosten für die Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. 20 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 1.444 Tsd Euro (Vorjahr 4.135 Tsd Euro) und Erträge aus den von der Netzgesellschaft, Energienetze Offenbach Gmberstatteten Konzessionsabgaben in Höhe von 7.132 Tsd Euro (Vorjahr 6.734 Tsd Euro) enthalten. Des Weiteren sind Buchgewinne aus Abgängen aus dem Sachanlagevermögen in Höhe von 69 Tsd Euro (Vorjahr 647 Tsd Euro) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 112 Tsd Euro (Vorjahr 2.916 Tsd Euro) enthalten. Die Abweichung resultiert aus der im Vorjahr enthaltenen Versicherungsleistung für die Betriebsunterbrechung im Pelletwerk in Höhe von 2.652 Tsd Euro. 21 Materialaufwand
22 Personalaufwand
23 Abschreibungen
Im Geschäftsjahr 2024 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 132 Tsd Euro (Vorjahr 123 Tsd Euro) auf das Anlagevermögen getätigt. 24 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u. a. die an die Kommunen gezahlte Konzessionsabgabe in Höhe von 5.916 Tsd Euro (Vorjahr 7.120 Tsd Euro), Kosten für IT-Dienstleistungen in Höhe von 4.125 Tsd Euro (Vorjahr 3.751 Tsd Euro) sowie Aufwendungen für Abrechnungsdienstleistungen mit 6.159 Tsd Euro (Vorjahr 4.716 Tsd Euro), Mieten und Pachten in Höhe von 1.591 Tsd Euro (Vorjahr 1.778 Tsd Euro) und Gebühren und Abgaben in Höhe von 3.522 Tsd Euro (Vorjahr 3.751 Tsd Euro). Weiterhin sind hier Aufwendungen für die Zuführung von Wertberichtigungen mit 1.172 Tsd Euro (Vorjahr 2.625 Tsd Euro) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 99 Tsd Euro (Vorjahr 98 Tsd Euro) betreffen unverändert Buchverluste. 25 Finanz- und Beteiligungsergebnis
Bei den Erträgen aus Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um Ausschüttungen der Gasversorgung Offenbach GmbH mit 2.247 Tsd Euro (Vorjahr 2.846 Tsd Euro), der Cerventus Naturenergie GmbH mit 9.172 Tsd Euro (Vorjahr 5.349 Tsd Euro) sowie einer Vorabausschüttung der Biokraft Naturbrennstoffe GmbH mit 6.000 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro). Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von 4.353 Tsd Euro (Vorjahr 6.198 Tsd Euro) stehen im Zusammenhang mit dem Verlustausgleich an die Tochtergesellschaft Energienetze Offenbach GmbH. Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 371 Tsd Euro (Vorjahr 358 Tsd Euro). 26 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen aus Steuern in Höhe von 44 Tsd Euro (Vorjahr 55 Tsd Euro) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 4.020 Tsd Euro (Vorjahr 3.039 Tsd Euro). Sonstige Angaben und Anlagen Angaben § 6 b EnWG Im Berichtszeitraum wurden zwischen der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft (jeweils als Auftragnehmerin) einerseits und den mit ihr verbundenen Unternehmen (jeweils als Auftraggeber) andererseits folgende wesentliche Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6 b EnWG getätigt:
Im Berichtszeitraum wurden zwischen der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft (jeweils als Auftragsgeberin) einerseits und den mit ihr verbundenen Unternehmen (jeweils als Auftragsnehmerin) andererseits folgende wesentliche Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6 b EnWG getätigt: Sonstige Rechtsgeschäfte
Weitere Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, wurden nicht getätigt. In der internen Rechnungslegung werden für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts-, Gasverteilung und moderne Messeinrichtungen getrennte Konten geführt und Tätigkeitsabschlüsse erstellt. Für die andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors im Sinne des § 6 b Abs. 3 EnWG werden getrennte Konten geführt. Finanzderivate und Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente
Die Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Commodity- Risiken ein. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Termingeschäfte und Swaps auf die Commodities Strom, Gas, Kohle und Emissionsrechte. Für Strom sind in Bewertungseinheiten ausschließlich erwartete und bereits kontrahierte Liefer- und Bezugsverträge mit Drittkunden bzw. aus Kraftwerken und Handelsgeschäften mit der MVV Trading GmbH mit physischer oder finanzieller Erfüllung zusammengefasst. Für zum Bilanzstichtag drohende Verpflichtungsüberschüsse innerhalb dieser Bewertungseinheiten erfolgt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Ausweis unter den Rückstellungen aus Bewertungseinheiten. Sofern keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, werden Verpflichtungsüberschüsse als Drohverlustrückstellung ausgewiesen. Im Bereich der Stromtarif- und -Gewerbekunden wurden Portfolio-Bewertungseinheiten aufgebaut. Diese sind nach Laufzeitbändern (Jahresscheiben) unterteilt, in welchen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme ausgeglichen haben und künftig voraussichtlich ausgleichen werden. Für Gewerbekunden und Weiterverteiler, bei welchen eine eindeutige Zuordnung der Stromabsatz- und Strombezugsverträge (Back-to-Back Verträge) möglich ist, wurden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Im Bereich Gas sind analog zu Strom Portfolio-Bewertungseinheiten für Tarif- und Gewerbekunden gebildet, welche gleichermaßen nach Laufzeitbändern (Jahresscheiben) unterteilt sind. Für Kunden, für welche eine eindeutige Zuordnung der Gasabsatzverträge und Gasbezugsverträge (Back-to-Back Verträge) möglich ist, sind ebenfalls Mikro- Bewertungseinheiten gebildet. Weiterhin sind Portfolio-Bewertungseinheiten jeweils für Emissions- und Grünstromzertifikate gebildet. Grundgeschäfte sind die jeweils kontrahierten Absatzverträge mit Drittkunden. Diesen Grundgeschäften sind zur Absicherung Swap- und Termingeschäfte in der Bewertungseinheit gegenübergestellt. Für das Stromerzeugungsportfolio wurden ebenfalls Bewertungseinheiten gebildet. Dies betrifft sowohl die Erzeugung aus eigenen Kraftwerken sowie den Bezug aus Fremdkraftwerken. Die zur Absicherung des Clean Dark Spread eingesetzten Sicherungsinstrumente (Stromterminverkäufe und Kohleswaps zur Rohstoffpreissicherung) wurden gemeinsam mit dem Grundgeschäft (prognostizierte Strommengen aus Kraftwerk) in einer Makro- Bewertungseinheit zusammengefasst. Das Gesamtvolumen, der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken, beträgt 113.936 Tsd Euro. In der folgenden Tabelle wird das Gesamtvolumen, der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken (Saldo Grund- und Sicherungsgeschäfte), dargestellt.
Die Bewertungseinheiten betreffen Portfolio-Hedges mit einem Zeitwert von 56.701 Tsd Euro, Makro-Hedges mit einem Zeitwert von 17.050 Tsd Euro sowie Mikro-Hedges in Höhe von 7.666 Tsd Euro. In die Bewertungseinheiten sind antizipative Strom- und Gasabsatzgeschäfte in Höhe von 62.237 Tsd Euro (Strom) und 29.843 Tsd Euro (Gas) einbezogen. Bei den in Portfolio-Bewertungseinheiten einbezogenen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen wurden Planabsatzmengen an Strom- und Gaskunden sowie erzeugte Bezugsmengen aus eigenen und fremden Kraftwerken berücksichtigt. In den Bewertungseinheiten sind schwebende Geschäfte aus Commodities mit einem positiven beizulegenden Wert in Höhe von 11.812 Tsd Euro (Marktwert der Weiterverteiler) berücksichtigt. Prospektiv ist von einer hohen Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen auszugehen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Die in den Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen homogene Risiken auf. Bei den Sicherungsinstrumenten wird der Preisindex jeweils so gewählt, dass er mit dem Grundgeschäft übereinstimmt und die Sicherungsinstrumente somit demselben Warenpreisrisiko unterliegen wie die Grundgeschäfte. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einen Zeitraum von 3 Jahren zu 100 % gesichert. Zur Ermittlung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die kumulierten Marktwertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsinstrumente ab dem Designationszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen. Der Dollar-Offset-Test wird zu jedem Abschlusstermin durchgeführt. Für Bewertungseinheiten, bei welchen eine 1:1 Beziehung zwischen dem Bezugs- und Absatzvertrag besteht (Mikrobewertungseinheiten), wird auf eine quantitative Ermittlung der Wirksamkeit, soweit alle wesentlichen Vertragsparameter (Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Preise etc.) von Grund- und Sicherungsgeschäften übereinstimmen, verzichtet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine negativen Marktwerte aus offenen Positionen außerhalb der Bewertungseinheiten für Commodities. Insofern waren keine entsprechenden Drohverlustrückstellungen zu bilden. Konzernbeziehungen Die Gesellschaft ist nach § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Für den größten Kreis und kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die MVV Energie AG, Mannheim, den befreienden Konzernabschluss auf. Die MVV Energie AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim unter HRB 1780 eingetragen. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Aufsichtsrat Herr Dr. Georg Müller, Vorstandsvorsitzender MVV Energie AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Dr. Felix Schw enke, Oberbürgermeister der Stadt Offenbach am Main, erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Erik Niedenthal, Techniker, Betriebsratsvorsitzender der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Arbeitnehmervertreter, zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Frau Verena Amann, Vorstandsmitglied der MVV Energie AG Frau Sabine Groß, Bürgermeisterin der Stadt Offenbach am Main Herr Dr. Christoph Helle, Generalbevollmächtigter, Bereichsleiter Konzernstrategie der MVV Energie AG Frau Jacqueline Hitzel, kaufm. Angestellte der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Arbeitnehmervertreterin Frau Daniela Kirchner, Bereichsleiterin Rechnungswesen und Steuern der MVV Energie AG Herr Ralf Klöpfer, Vorstandsmitglied der MVV Energie AG Herr Daniel Müller, Personalreferent der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Arbeitnehmervertreter Herr Olaf Nagel, technischer Angestellter, stv. Betriebsratsvorsitzender der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Arbeitnehmervertreter Herr Dr. Hansjörg Roll, Vorstandsmitglied der MVV Energie AG Herr Oliver Stirböck, Abgeordneter im Hessischen Landtag Herr Roland Walter, Geschäftsführer Walter Verpackungen GmbH Herr Stephan Wohllebe, Gruppenleiter Energienetze Offenbach GmbH, Arbeitnehmervertreter Vorstand Dr. Christoph Meier, Vorsitzender, Kaufmännische Angelegenheiten Günther Weiß, Technik Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand Die für die Mitglieder des Aufsichtsrats gewährten Gesamtbezüge beliefen sich im Berichtsjahr auf 41 Tsd Euro (Vorjahr 40 Tsd Euro). Die Bezüge des Beirats belaufen sich auf 11 Tsd Euro (Vorjahr 12 Tsd Euro). Für die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf 332 Tsd Euro (Vorjahr 317 Tsd Euro). Die gebildeten Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 6.949 Tsd Euro (Vorjahr 7.142 Tsd Euro). Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB eingetreten. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Offenbach am Main, den 28. Oktober 2024 Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft Vorstand Dr. Christoph Meier Günther Weiß Anlagenspiegel
(1) Jahresabschluss vom 31.12.2023
(2) Mittelbare Beteiligung über Cerventus
Naturenergie GmbH
(3) Jahresabschluss vom 30.09.2023
(4) Mittelbare Beteiligung über ENO GmbH
(5) Mittelbare Beteiligung über
Naturenergie Main-Kinzig GmbH
Lagebericht 2024Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Offenbach am MainInhalt 1 Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit 1.2 Steuerungsrelevante Kennzahlen 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Entwicklungen in der Energiepolitik 2.1.2 Markt- und Wettbewerbsumfeld 2.1.3 Witterungseinflüsse 2.2 Geschäftsentwicklung 2.2.1 Ertragslage 2.2.2 Vermögenslage 2.2.3 Finanzlage 2.2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage 2.2.5 Tätigkeitsabschlüsse der EVO 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht 3.2 Chancen- und Risikobericht 4 Erklärung nach § 289f HGB 5 Erklärung nach § 312 AktG 1 Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit Die Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft (EVO) ist ein Ver- und Entsorgungsunternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Die MVV Energie AG, Mannheim, hält zum Stichtag 30. September 2024 unmittelbar einen Anteil von 48,419 % an der EVO, die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach am Main, hält unmittelbar 48,416 %. Weitere 3,165 % der Aktien befinden sich in der Hand der Mitarbeiteraktionäre und sind stimmrechtslos. Die Hauptgeschäftsfelder der EVO sind entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette ausgerichtet: Das Unternehmen erzeugt und vertreibt Strom, Fernwärme, Nahwärme und Holzpellets und versorgt seine Kunden mit Erdgas. Darüber hinaus übernimmt die EVO die Abfallentsorgung in der Region und erbringt Energiedienstleistungen wie das Anlagencontracting. Windkraftanlagen werden von den EVO-Tochterunternehmen Cerventus Naturenergie GmbH und Naturenergie Main-Kinzig GmbH betrieben. Die EVO-Unternehmensgruppe ist stark kommunal und regional verankert: Sie versorgt rund 134.000 Privathaushalte vor allem in Stadt und Kreis Offenbach mit Energie, hinzu kommen Gewerbekunden in ganz Hessen. Die eigenen Strom-, Erdgas und Wärmenetze im Stadtgebiet Offenbach sowie den umliegenden Städten und Gemeinden sind an die Energienetze Offenbach GmbH (ENO) verpachtet. Wesentliche Beteiligungen der EVO sind die Energienetze Offenbach GmbH (100 %), die Gasversorgung Offenbach GmbH (74,9 %), die Cerventus Naturenergie GmbH (50,0 %), die Energieversorgung Dietzenbach GmbH (50,0 %) und die Naturenergie Main-Kinzig GmbH (50,0 %). Weitere Informationen über die Beteiligungen der EVO finden sich in der Anteilsbesitzliste im Anhang. 1.2 Steuerungsrelevante Kennzahlen In der EVO werden, vor dem Hintergrund einer wertorientierten Unternehmenssteuerung, verschiedene Kennzahlen verwendet. Schwerpunktmäßig sind der Jahresüberschuss nach HGB sowie die aus dem Konzernverbund resultierende IFRS Kennzahl Adjusted EBIT für den Teilkonzern EVO zu nennen. Der Jahresüberschuss nach HGB, als gesetzlich verankerte Kennzahl, leitet sich aus § 275 II und III HGB ab und gibt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit nach Zinsen und Steuern an. Das Adjusted EBIT basiert auf dem EBIT nach IFRS. Das EBIT ist um den Ergebniseffekt aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung nach IFRS 9 bereinigt und unter Einbezug der Erträge aus Finanzierungsleasingverträgen berechnet und ergibt als Residualgröße das Adjusted EBIT. Zur Überleitung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses auf das EBIT nach IFRS werden das Zins- und Steuerergebnis nach HGB hinzugerechnet sowie Ansatz- und Bewertungsunterschiede verrechnet. Zu den wesentlichen Ansatz- und Bewertungsunterschieden zählen die folgenden Sachverhalte: Die unterschiedliche Bewertung des Anlagevermögens und die damit verbundene Abschreibung in den Rechnungslegungsvorschriften, Zinseffekte bei Personalrückstellungen sowie IAS 39 Effekte aus der Marktbewertung der energiewirtschaftlichen Sicherungsinstrumente. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Entwicklungen in der Energiepolitik Die Energiepolitik auf nationaler und europäischer Ebene war auch im Geschäftsjahr 2024 geprägt von zahlreichen gesetzgeberischen Anpassungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Zentrum standen dabei Maßnahmen, mit denen die zukünftige Einhaltung der Klimaziele sichergestellt werden soll. Fördermittel für die Energiewende sind knapp Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2023 die Finanzierung des staatlichen Klima- und Transformationsfonds in Teilen für nichtig erklärt hat, fehlten dem Fonds im Jahr 2024 rund 60 Mrd. Euro, die zur Finanzierung zahlreicher Bundesprogramme für die Energiewende vorgesehen waren. Die Bundesregierung hat daraufhin entsprechende Kürzungen an den Programmen vorgenommen. Davon betroffen ist auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung von Wärmeerzeugung und Wärmenetzen schaffen soll. Die BEW-Mittel werden nach aktuellem Stand für den Gesamtzeitraum bis 2029 um 200 Mio. Euro auf insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro reduziert. Die Fernwärmebranche hält dagegen unverändert eine Fördersumme von über 3 Mrd. Euro pro Jahr bis nach 2030 für notwendig. Die Branchenverbände AGFW und VKU haben diesen Förderbedarf im Juli 2024 in einer Studie untermauert; dort wird der Investitionsbedarf in die Fernwärme in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 43,5 Mrd. Euro beziffert. EVO erwartet für die Dekarbonisierung ihrer Fernwärme Fördergelder aus der BEW und wird entsprechende Anträge stellen. Verschärft wird die Finanzierungssituation aus unserer Sicht durch das Auslaufen des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) bereits Ende 2026, da aus dem KWKG auch Investitionen in Wärmenetze und -speicher gefördert werden. Diese Mittel sind umlagefinanziert und somit haushaltsneutral. EVO plädiert daher, wie auch Vertreter der Branche - wie beispielsweise BDEW und 8KU im Mai 2024 -, für eine zeitnahe Verlängerung des KWKG bis mindestens Ende 2029. Rahmen für die Wärmewende Die Wärmewende erhielt mit der Verabschiedung des novellierten Gebäudeenergie-Gesetzes (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG), des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) sowie der überarbeiteten Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im ersten Quartal des Berichtsjahrs einen neuen rechtlichen Rahmen. Danach muss jede Kommune in den kommenden Jahren einen Wärmeplan entwickeln, auf dessen Basis die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und die Wärmeerzeugung zielgerichtet erfolgen können. Der Bund unterstützt Investitionen in Gebäudesanierungen und neue Heizungen mit Fördersätzen zwischen 30 % und 70 %. Bei neuen Heizungen müssen mindestens 65 % der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen - diese Vorgabe kann ein Gebäudeeigentümer auch durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen. Abwärme von Rechenzentren wird wichtiger Baustein der Wärmewende Seit November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft. Jedes Unternehmen, dessen Gesamtenergiebedarf 2.500 MWh im Jahr übersteigt, ist vom EnEfG betroffen. Insbesondere Rechenzentren werden mit strengen Energieeffizienz-, Abwärmenutzungs- und Berichtspflichten belegt. Sie müssen zukünftig einen Anteil an wiederverwendeter Energie nachweisen, d. h. das Finden eines Wärmeabnehmers wird ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl. Das Gesetz unterstützt EVO bei Ihrer Strategie, zukünftig vermehrt Abwärme von Rechenzentren in ihr Fernwärmenetz einzuspeisen. Bundesregierung stellt Eckpunkte ihrer Kraftwerksstrategie vor Im Februar 2024 hat die Bundesregierung Eckpunkte ihrer Kraftwerksstrategie vorgestellt und Anfang Juli 2024 weiter konkretisiert. Demnach sollen auf Grundlage eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes in einer ersten Säule 5 Gigawatt an neuen H2-ready- Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden H2-ready-Modernisierungen ausgeschrieben werden. Diese Kraftwerke sollen ab dem achten Jahr nach Inbetriebnahme beziehungsweise Umrüstung vollständig mit Wasserstoff betrieben werden. Hinzu kommen 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke und 500 MW Langzeitspeicher. In einer zweiten Säule werden dann weitere 5 GW Gaskraftwerksneubauten ausgeschrieben. Erste Ausschreibungen sind laut Bundesregierung bis spätestens Frühjahr 2025 geplant. Gleichzeitig sollen die Arbeiten am zukünftigen Strommarktdesign weitergehen - vor allem mit Blick auf einen Kapazitätsmechanismus, der ab 2028 angewandt werden soll. EU reformiert Strommarktdesign Der Prozess zur EU-Strommarktreform wurde als Reaktion auf die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gestartet. Die Beschlüsse in der ersten Jahreshälfte 2024 sollen für stabilere Strompreise und einen besseren Schutz der Verbraucher vor künftigen Krisen sorgen. Dabei wird das grundsätzlich funktionierende Prinzip der Strommärkte nicht verändert. Auf eine erneute Erlösabschöpfung für bestimmte Stromerzeugungstechnologien wurde verzichtet. Veränderungen wird es im Bereich der erneuerbaren Energien geben. Hier haben die Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten der Reformen drei Jahre Zeit, um die Förderung auf freiwillige zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfDs) beziehungsweise wirkungsgleiche Mechanismen umzustellen. Dabei sind in Zeiten mit sehr hohen Strompreiser Zahlungen von geförderten Anlagen an den Staat vorgesehen, um eine Überförderung zu vermeiden. Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Verbrauchern (Power Purchase Agreements, PPA) bleiben weiterhin möglich. Diese EU-Vorgaben sichern stabile Rahmenbedingungen für EVO in den Bereichen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie des Stromhandels und -vertriebs. Erleichterungen beim Ausbau erneuerbarer Energien Bundestag und Bundesrat haben Ende April 2024 das Solarpaket I beschlossen, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen. Das Gesetzespaket unterstützt sowohl den Ausbau von Photovoltaik als auch von Windkraftanlagen. Bereits bestehende Windenergiegebiete werden zu sogenannten Beschleunigungsgebieten erklärt, in denen die Genehmigung weiterer Windenergievorhaben deutlich schneller erteilt werden kann. Auch die Einführung einer Duldungspflicht für die Verlegung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen sowie für Überfahrtsrechte bei erneuerbaren Energien soll sich positiv auf die Umsetzungsgeschwindigkeit von Projekten auswirken, die auf Flächen der öffentlichen Hand geplant sind. Für Photovoltaikdachanlagen bei gewerblich genutzten Gebäuden und Mehrfamilienhäusern sind im Solarpaket I zahlreiche Verbesserungen enthalten. So erleichtert das Modell der "gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" die Weitergabe von Photovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus wird der Einsatz von Stromspeichern vereinfacht, wenn durch die Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus dem Netz eine Mischnutzung stattfindet. Die Änderungen des Solarpakets I stärken die Aktivitäten von EVO beim Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und bei unseren Kundenlösungen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Juni 2024 das Bundesimmissionsschutzgesetz novelliert. Insbesondere Windkraftanlagen an Land profitieren von den beschlossenen Regelungen, die das zentrale Genehmigungsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren sollen. Beispielsweise wird der Anwendungsbereich von vereinfachten Repowering-Verfahren, in denen Altanlagen durch neuere leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden, deutlich ausgeweitet. Auch werden die Genehmigungsverfahren durch stärkere Einschränkung von der Nachforderung von Unterlagen durch die Behörden und durch mehr Digitalisierung gestrafft. Regeln für CO 2 -Abscheidung werden konkreter Die Europäische Kommission hat im Februar 2024 ihre Industrial-Carbon-Management-Strategie vorgestellt. Darin wird die Bedeutung der CO 2 -Abscheidung sowie -Speicherung und/oder -Nutzung zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele hervorgehoben. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung Ende Mai 2024 im Bundeskabinett ihre Eckpunkte zur eigenen Carbon-Management-Strategie verabschiedet. Die Strategie sieht den Einsatz der CO 2 -Abscheidung vor allem bei Prozessemissionen in der Industrie und der Abfallwirtschaft vor. Eine staatliche Förderung soll sich auf diese Anwendungsgebiete konzentrieren. Für EVO ist dabei von Bedeutung, dass die Bundesregierung CO 2 -Emissionen aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbar und damit förderfähig einstuft. Ergänzend zur nationalen Carbon-Management-Strategie arbeitet die Bundesregierung an einer Langfriststrategie für Negativemissionen. Darin sollen Vorschläge für einen Rechtsrahmen für die dauerhafte CO 2 -Entnahme aus der Atmosphäre (sogenannte Negativemissionen) enthalten sein. Für EVO sind diese Überlegungen zu Negativemissionen ein wichtiger Baustein, damit wir die Potenziale unseres Anlagenparks nutzen und auf diesem Weg bis 2040 klimaneutral werden können. Zukunft der Gas- und Stromnetze: Bewegung im Ordnungsrahmen Am 4. August 2024 trat das Gasbinnenmarkt-Paket der EU in Kraft, das den europäischen Rahmen zur Gestaltung der Zukunft der Gasnetze setzt. Die Regelungen ermöglichen es Gasverteilnetzbetreibern, zukünftig auch Wasserstoffverteilnetze zu betreiben. Ferner sind sie verpflichtet, Stilllegungspläne für Teilnetze zu entwickeln, in denen die Gasnachfrage absehbar sinken wird. EVO hält es für dringend erforderlich, dass Bundesregierung und Gesetzgeber das Gasbinnenmarkt-Paket noch in dieser Legislaturperiode in nationales Recht überführen, denn ein verlässlicher Rahmen ist unabdingbar für die Gestaltung der Zukunft der Gasnetze und damit für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) von ihren Ende 2023 erheblich ausgeweiteten Kompetenzen Gebrauch gemacht und eine umfassende Anpassung des regulatorischen Rahmens der Gas- und Stromnetze angestoßen. Damit soll dieser Rahmen an die sich verändernden Zukunftsszenarien der Netzinfrastrukturen angepasst werden. So sollen Gasverteilnetzbetreiber beispielsweise künftig die Möglichkeit haben, die regulatorische Abschreibungsdauer für die meisten Anlagegüter zu verkürzen. Auch eine Abschaffung oder Weiterentwicklung des Effizienzvergleichs sowie die Anerkennung der Bildung von Rückstellungen für die Stilllegung von Teilnetzen in der Netzentgeltsystematik werden diskutiert. BNetzA ermöglicht Steuerung von Verbrauchern in der Niederspannung Ende November 2023 hat die BNetzA mit der Festlegung zu § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen in der Niederspannung durch den Verteilnetzbetreiber geregelt. Der Verteilnetzbetreiber kann danach den Leistungsbezug aller steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, auf bis zu 4,2 kW reduzieren, wenn dies für den sicheren Netzbetrieb notwendig ist. Im Gegenzug können die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zwischen einer pauschalen Netzentgeltreduzierung oder einer prozentualen Absenkung des Arbeitspreises wählen. Außerdem haben die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen einen Anspruch auf Anschluss unabhängig von der vorhandenen Netzkapazität. BNetzA erhöht Basiszinssatz für Neuinvestitionen Darüber hinaus hat die BNetzA Ende Januar 2024 die Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag veröffentlicht. Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen soll sich für die 4. Regulierungsperiode (bei Gas bis zum 31. Dezember 2027, bei Strom bis 31. Dezember 2028) aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen) zuzüglich eines Wagniszuschlags von aktuell rund 3 % ergeben. Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen bleibt hingegen unverändert. Damit wird seitens des Regulierers das Erfordernis einer kurzfristigen Neuskalierung der Netzinvestitionsbedingungen vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Energiewende und des aktuellen Zinsumfeldes anerkannt. Wasserstoff-Kernnetz nimmt Form an Im ersten Halbjahr 2024 haben Bundesregierung und BNetzA zudem die Rahmenbedingungen zur Errichtung des Wasserstoff- Kernnetzes geschaffen. Vorgesehen ist eine Finanzierung über sogenannte Amortisationskonten, die die Höhe der Netzentgelte in der Hochlaufphase begrenzen und eine zeitlich gestreckte Vereinnahmung in der Zukunft ermöglichen. Den finalen Antrag zum konkreten Verlauf des Kernnetzes haben die Fernleitungsnetzbetreiber im Juli 2024 bei der BNetzA eingereicht. 2.1.2 Markt- und Wettbewerbsumfeld Konjunkturelle Schwäche und struktureller Wandel belasten deutsche Wirtschaft In ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024 erwarten die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für das Kalenderjahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts von 0,1 %. Im Frühjahr 2024 hatten sie noch ein Wachstum von 0,1 % prognostiziert. Belastend wirke neben der konjunkturellen Schwäche auch der strukturelle Wandel der deutschen Wirtschaft. Diese strukturellen Anpassungsprozesse, die laut der Experten durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demographischen Wandel sowie wahrscheinlich auch durch einen stärkeren Wettbewerb mit Unternehmen aus China ausgelöst wurden, mäßigen die Wachstumsperspektiven der deutschen Wirtschaft. Besonders betroffen sei die Industrie - insbesondere Hersteller von Investitionsgütern und energieintensive Zweige; Als Auslöser der konjunkturellen Schwäche sehen die Experten das hohe Zinsniveau und hohe wirtschafts- und geopolitische Unsicherheiten. Beides beeinflusse sowohl die Investitionstätigkeit als auch den privaten Konsum. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte Anfang Oktober 2024 seine Herbstprojektion vor: Für das Kalenderjahr 2024 erwartet die Bundesregierung, dass das BIP um 0,2 % zurückgehen wird. Als Grund dafür werden - neben konjunkturellen Risiken - strukturelle Probleme Deutschlands angeführt, während zugleich große geoökonomische Herausforderungen bestehen. Stromerzeugung in Deutschland gesunken Nach aktuellen Berechnungen des Bundesverbands der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag die Brutto- Stromerzeugung in Deutschland in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 bei 366 Mrd. kWh und damit um etwa 2 % unter dem Vorjahr (374 Mrd. kWh). Anteil erneuerbarer Energien an deutscher Stromerzeugung steigt auf 56 % Nach Schätzungen des BDEW betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der Brutto-Stromerzeugung in Deutschland in den ersten neun Monaten des Kalenderjahres 2024 insgesamt 56 % - ein Plus von knapp vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Besonderen Anteil am Anstieg der Erneuerbaren-Quote hatte dabei die Erzeugung aus Solarenergie. Insgesamt wurden gut 217 Mrd. kWh Strom aus Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen erzeugt (Quartal 1-3 2023: 201 kWh). Davon stammten knapp 80 Mrd. kWh aus Wind an Land, knapp 65 Mrd. kWh aus Photovoltaik, knapp 33 Mrd. kWh aus Biomasse (einschließlich biogenen Siedlungsabfällen), knapp 19 Mrd. kWh aus Wind auf See und knapp 17 Mrd. kWh aus Wasserkraft. Windenergie wird weiter ausgebaut Im Januar 2024 hat der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) den "Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland" für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht: Insgesamt wurden in Deutschland brutto 3.567 MW Windleistung an Land neu installiert. Mit einem Plus von 48 % gegenüber dem Vorjahreszubau hat sich damit der jährliche Aufwärtstrend seit 2019 fortgesetzt. Dennoch liegt der Zubau weiterhin deutlich unter dem der Rekordjahre 2014 bis 2017. Die installierte Gesamtleistung aus Windenergie an Land lag bei 61.010 MW und damit rund 5 % über dem Vorjahreswert. Gemäß der im Juli 2024 veröffentlichten Publikation des BWE zum Status des Windenergieausbaus an Land im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2024 betrug der Brutto-Zubau von Windleistung an Land in Deutschland insgesamt 1.308 MW. Das waren rund 19 % weniger als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Die installierte Gesamtleistung aus Windenergie an Land stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,5% an und betrug 61.917 MW. Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen sinkt In den ersten 8 Monaten des Jahres 2024 reduzierte sich der Absatz von vollelektrischen Autos in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund ein Drittel (32 %). Gründe dafür sind abgesetzte Förderungen für Elektroautos und anhaltende politische Diskussionen in diesem Bereich, sowie die weiterhin schlechte Wirtschaftsentwicklung. Für das Jahr 2025 ist ein wieder steigender Absatz zu erwarten, da die europäischen Flottengrenzwerte für Absatzdruck sorgen. Auch im Bereich Elektro-Lkw ist mit zunehmenden Absatzzahlen zu rechnen, nachdem erste Modelle auch im Schwerlastverkehr verfügbar sind. Nach einem Wachstum von jeweils über 50 % in den Jahren 2022 und 2023 ist der Absatz von Wärmepumpen für die dezentrale Wärmeerzeugung im ersten Halbjahr 2024 stark zurückgegangen. Er liegt derzeit leicht über dem Niveau von 2021. Dieser Rückgang führt dazu, dass das politische Ziel von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr im Jahr 2024 deutlich verfehlt wird. Die allgemeine Investitionszurückhaltung angesichts der schwachen Konjunktur trägt hier ebenso bei wie die nach wie vor große Verunsicherung über die kommunalen Wärmepläne. Der Bundesverband Wärmepumpe erwartet im zweiten Halbjahr 2024 eine Verbesserung der Marktsituation, auch aufgrund der hohen Fördersätze für den Einbau von Wärmepumpen. Großhandelspreise für Brennstoffe und Strom rückläufig, verbleiben aber auf hohem Niveau Im Berichtsjahr sanken die Großhandelspreise sowohl für Brennstoffe und Emissionszertifikate als auch für Strom gegenüber der mittleren Preise des Vorjahres. Eine Ausnahme hiervon bildete der Ölpreis. Trotz der auf breiter Basis zu beobachtenden Preisrückgänge zum Vorjahr lagen die Energiepreise im Langfristvergleich allerdings weiterhin auf einem hohen Niveau. Insbesondere in der ersten Hälfte des Berichtsjahres waren die Märkte für Strom, Gas, Emissionszertifikate, Kohle und zum Teil auch Öl von einem übergeordneten Preisrückgang geprägt. Ende Februar 2024 wurden mehrjährige Preistiefs von unter 70 Euro/MWh (Strom- Frontjahreskontrakt) und unter 30 Euro/MWh (Gas-Frontjahreskontrakt) erreicht. Gegenüber den Höchstständen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 im Oktober 2023 entsprach dies einem Rückgang von 46 % und 43 % im Fall der Strom- und Gas- Frontjahreskontrakte 2025. Der Kohlepreis und die Preise für Emissionszertifikate sanken im Vergleich zu den Preismaxima im selben Zeitraum um 36 % und 42 %. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war die Kombination einer guten Versorgungslage mit einer milden Heizperiode. Seit März 2024 stiegen die Großhandelspreise auch als Folge geopolitischer Ereignisse wie dem weiter andauernden Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt wieder an, blieben dabei aber unter den Höchstständen vom Oktober 2023. Die Erzeugungsmarge aus Kohle (Clean Dark Spread, CDS) fiel gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 deutlich und lag nun ebenfalls wie die Erzeugungsmarge aus Gas (Clean Spark Spread, CSS) im negativen Preisbereich. Die Änderungen der Spreads wirken sich im Rahmen unseres Hedging-Konzepts insbesondere auf das operative Ergebnis des Berichtssegments Erzeugung und Infrastruktur aus, dem die Vermarktung der Erzeugungspositionen unseres Geschäftsfelds Erzeugung zugeordnet ist. 2.1.3 Witterungseinflüsse Wärmere Witterung führt zu niedrigeren Gradtagszahlen Höhere Außentemperaturen führen zu einem geringeren Heizenergiebedarf bei unseren Kunden. Dies schlägt sich auch in niedrigeren Gradtagszahlen nieder, die als Indikator für den temperaturabhängigen Heizenergieeinsatz verwendet werden. Im Berichtsjahr war es wärmer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres: Die Gradtagszahlen lagen rund -4,1 % unter den Werten des Vorjahres. Hinzu kommen die Einsparungen, die unsere Kunden temperaturunabhängig z. B. durch eine verbesserte Gebäudeisolierung erreichen konnten. Windaufkommen liegt über Vorjahresniveau Analog zum Heizenergiebedarf unserer Kunden wird auch die Stromerzeugung aus unseren Erneuerbare-Energien-Anlagen von Wettereinflüssen bestimmt. Eine besondere Bedeutung hat dabei das Windaufkommen, von dem die erzeugten Mengen unserer Windkraftanlagen maßgeblich abhängen. Das deutschlandweit nutzbare Windaufkommen lag in den ersten elf Monaten des Geschäftsjahrs 2024 (zum Zeitpunkt der Auswertung lagen die Werte für September 2024 noch nicht vor) insgesamt zirka 4 % oberhalb des langjährigen Mittels. Es war damit über dem Vorjahreswert, der im gleichen Zeitraum um etwa 8 % unter dem langjährigen Mittel lag. Für den Vergleich nutzen wir den BDB-Index. 2.2 Geschäftsentwicklung 2.2.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse sind mit 464,7 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau von 481,0 Mio. Euro. Die Stromabgabe ist von 945,0 GWh auf 861,3 GWh gesunken. Der mengenbedingte Rückgang ist auch der Grund für den Erlösrückgang um 26.9 Mio. Euro auf 274.5 Mio. Euro. Der Wärmeabsatz ist aufgrund der nochmals wärmeren Witterung im Vergleich zum Vorjahr mit 451,3 GWh geringfügig über dem Vorjahresniveau (445,2 GWh, +1,4 %). Die Wärmeerlöse sind durch Preiseffekte um 5,9 Mio. Euro auf 46,2 Mio. Euro gestiegen. Im Geschäftsfeld Umwelt wird Abfall im Energiewerk Offenbach thermisch behandelt und die dabei anfallende Abwärme für die Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Die Umsatzerlöse sind auf Grund von Preiseffekten mit 23,7 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau (+3,1 Mio. Euro). Die verbrannte Abfall- und Klärschlammmenge liegt mit 282,2 Tsd. Tonnen leicht unter dem Vorjahresniveau von 283,1 Tsd. Tonnen. Die sonstigen Umsätze liegen mit 120,1 Mio. Euro um 1,5 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau und resultieren aus gestiegenen Mieterlösen. Die Bestandsveränderungen sind um 2,8 Mio. Euro auf -0,2 Mio. Euro gesunken. Im Wesentlichen liegt das an der Fertigstellung von Dienstleistungsaufträgen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 9,7 Mio. Euro auf 10,9 Mio. Euro gesunken. Der erhebliche Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass es zwei Sondereffekte im Vorjahr gab (eine Versicherungszahlung zur Kompensation eines Brandschadens und eine Entschädigungsleistung eines Dienstleisters). Der Materialaufwand ist mengenbedingt um 22,3 Mio. Euro auf 360,9 Mio. Euro gesunken. Der Personalaufwand liegt mit 41,5 Mio. Euro um 1,0 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus Lohnerhöhungen. Der sonstige betriebliche Aufwand ist mit 36,7 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (36,2 Mio. Euro). Größte Posten sind: Konzessionsabgaben an Kommunen von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr 7,1 Mio. Euro), Kosten für IT-Dienstleistungen 4,1 Mio. Euro (Vorjahr 3,7 Mio. Euro) sowie Aufwendungen für Abrechnungsdienstleistungen in Höhe von 6,1 Mio. Euro (Vorjahr 4,7 Mio. Euro). Die Abschreibungen befinden sich mit 14,2 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau von 13,6 Mio. Euro und sind auf die Erhöhung des Anlagevermögens zurückzuführen. Der Anstieg des positiven Finanzergebnisses um 11,7 Mio. Euro auf 12,4 Mio. Euro resultiert aus höheren Beteiligungserträgen der Biokraft Naturbrennstoffe GmbH und der Cerventus Naturenergie GmbH, neben einem geringeren Verlustausgleich für unsere Tochtergesellschaft Energienetze Offenbach GmbH. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind mit 7,4 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahr von 5,5 Mio. Euro. Die Erhöhung resultiert neben dem höheren Jahresüberschuss aus gestiegenen latenten Steuern. 2.2.2 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich um 14,2 Mio. Euro erhöht und liegt mit 435,8 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau von 421,7 Mio. Euro. Die EVO hat ein anlagenintensives Geschäftsmodell und weist mit einem Anlagevermögen in Höhe von 308,9 Mio. Euro (Vorjahr 279,6 Mio. Euro) eine Anlagenquote von 70,9 % (Vorjahr 66,3 %) aus. Die Erhöhung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Investitionen in das Sachanlagevermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Abschreibungen übersteigen. Dase Investitionsvolumen im Sachanlagevermögen belief sich auf 38,3 Mio. Euro und liegt damit über dem Niveau des Vorjahres (26,9 Mio. Euro). Der Investitionsschwerpunkt lag in unseren Stromnetzen. Die Finanzanlagen sind um 6,2 Mio. Euro auf 50,9 Mo. Euro gestiegen. Im Wesentlichen sind hier Ausleihungen an die Tochtergesellschaft ENO GmbH zu nennen. Das Vorratsvermögen ist mit 16,1 Mio. Euro leicht über dem Vorjahresniveau (15,1 Mio. Euro). Hauptgrund ist ein höherer Bestand an CO 2 -Zertifikaten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit 92,5 Mio. Euro um 12,2 Mio. Euro größer als im Vorjahr. Hauptgründe sind Erstattungsforderungen aus Energiepreisbremsen sowie die Forderungen aus der Dividende der Biokraft Naturbrennstoffe GmbH. Zur Veränderung der Kassen- und Bankbestände verweisen wir auf die Erläuterung der Finanzlage. Das Eigenkapital erhöhte sich bei einer Dividendenausschüttung von 20,2 Mio. Euro und einem laufenden Jahresüberschuss von 27,0 Mio. Euro von 193,9 Mio. Euro auf 200,7 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote liegt bei 46,1 %. Die Summe der Rückstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr um mit 37,3 Mio. Euro nahezu unverändert (Anstieg um 0,1 Mio. Euro). Die größten Posten sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen. Die gesamten Verbindlichkeiten erhöhten sich um 3,6 Mio. Euro auf 182,8 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 124,2 Mio. Euro. Der Anstieg von 16,2 Mio. Euro ist die Folge der Aufnahme von einem Kredit über 27,2 Mio. Euro abzüglich planmäßiger Tilgungen von 10,9 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit 17,5 Mio. Euro aufgrund höherer Investitionstätigkeiten um 4, 0 Mio. Euro gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um 17,5 Mio. Euro auf 33,9 Mio. Euro zurückgegangen. Hier ist im Wesentlichen die Hinterlegung von Bar-Sicherheiten für getätigte Strombeschaffungen gesunken. Die passiven latenten Steuern sind mit 7,0 Mio. Euro um 4,0 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Hauptgrund sind Abschreibungsunterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht. Die EVO verfügt zum Abschlussstichtag über zugesagte, nicht in Anspruch genommene, Kreditlinien bei Kreditinstituten in unveränderter Höhe von 36,0 Mio. Euro. Des Weiteren bestehen Rahmenkreditverträge mit Konzerngesellschaften zum Liquiditätsaustausch. 2.2.3 Finanzlage Die Entwicklung der Finanzlage wird anhand einer vereinfachten Kapitalflussrechnung darstellt. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 22,9 Mio. Euro (Vorjahr Abfluss -10,8 Mio. Euro), und resultiert im Wesentlichen aus Working Capital-Effekten. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beträgt -43,6 Mio. Euro. Dies resultiert nahezu ausschließlich aus Investitionen ins Sach- und Finanzanlagevermögen. Der Mittelabfluss aus der Finanzierung beläuft sich auf -7,6 Mio. Euro und liegt unter dem Vorjahresniveau von -29,4 Mio. Euro. Dies ist hauptsächlich durch die Aufnahme eines Darlehens über 27,2 Mio. Euro bei gesunkener Dividendenzahlung begründet. Die EVO verfügt somit zum Bilanzstichtag über einen Finanzmittelfonds in Höhe von 17,6 Mio. Euro, was einem Rückgang um 28,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich Liquide Mittel. 2.2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Im Ergebnis beläuft sich der Jahresüberschuss (HGB) der EVO auf 27,0 Mio. Euro und liegt leicht unter dem Planwert. Dies ist wie erwartet ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 25,8 Mio. Euro und ist im Rahmen der aktuellen Lage als zufriedenstellend zu bewerten. Das adjusted EBIT nach IFRS auf Ebene des Einzelabschlusses weicht nicht wesentlich vom EBIT laut HGB ab. Abweichungen resultieren aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden, insbesondere aus unterschiedlichen Abschreibungsdauern im Anlagevermögen, der unterschiedlichen Behandlung von Leasingverträgen und unterschiedlichen Diskontierungssätzen. Das adjusted EBIT (IFRS) des Teilkonzerns Offenbach, welches auch die Ergebnisse der Tochtergesellschaften beinhaltet, beträgt 56,4 Mio. Euro (i. Vj. EUR 72,6 Mio. Euro). Der deutliche Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr das Ergebnis der Cerventus Naturenergie GmbH deutlich höher ausfiel. 2.2.5 Tätigkeitsabschlüsse der EVO Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen 2024 erfüllt die EVO die Berichtspflicht nach § 6b der EnWG-Novelle 2011. In der internen Rechnungslegung werden getrennte Konten gemäß § 6b EnWG für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung, für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors geführt sowie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für Elektrizitäts- und Gasverteilung erstellt. Die Ergebnisse der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung der EVO und der Gasversorgung Offenbach GmbH (GVO) werden von Erträgen aus der Verpachtung ihrer Strom- und Gasnetze an die Energienetze Offenbach GmbH bestimmt. Die Energienetze Offenbach GmbH betreibt die Verteilungsanlagen und -netze der EVO und der GVO und hält sie instand. Der Jahresüberschuss in der Elektrizitätsverteilung zeigt ein Ergebnis von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Der Ergebnisanstieg ist i.W. auf den niedrigeren Verlustausgleich gegenüber der ENO GmbH zurückzuführen. In der Gasverteilung wurde ein Jahresfehlbetrag von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr -1,3 Mio. Euro) erzielt. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Für die EVO-Gruppe steht in der laufenden Dekade die Gestaltung der Energiewende im Mittelpunkt ihrer unternehmerischen Aktivitäten. Die Energiewende bedeutet für die Gesellschaft im Allgemeinen und für die Energiebranche im Besonderen eine außergewöhnliche Herausforderung. Die EVO kann in den letzten zwei Jahrzehnten bereits erhebliche Erfolge durch den umfangreichen Ausbau der erneuerbaren Erzeugung und die deutliche Reduktion der Kohleverstromung und CO 2 -Emissionen vorweisen. In den 2020er Jahren ist eine erhebliche Steigerung der Anstrengungen erforderlich, um die Energiewende in der Region Offenbach maßgeblich voranzutreiben. Es ist daher nur konsequent, dass sich die EVO das ambitionierte Ziel gegeben hat, bis zum Jahre 2040 klimaneutral zu werden. In dieser Dekade treibt die EVO zur Erreichung der eigenen Klimaneutralität bis zum Jahre 2040 und zur Förderung der Klimaschutzaktivitäten in Stadt und Kreis, insbesondere der Sektorkopplung, zwei wesentliche Großprojekte voran. Zum einen wird das bestehende Kohlekraftwerk bis Ende der Dekade am Ende seiner Lebenszeit angelangt sein und abgeschaltet werden. Gleichzeitig wird damit dem politischen Willen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung Rechnung getragen. Die historische Herausforderung liegt darin, eine verlässliche, ökologische und preislich wettbewerbsfähige Wärmeversorgungsstruktur, die zusammen mit dem Energiewerk die Wärmeversorgung langfristig sicherstellen kann, zu schaffen. Zum anderen ist die Energiewende mit der zunehmenden Nutzung von Strom in Sektoren wie Verkehr (E-Mobilität) und Wärme (Wärmepumpen) verbunden. Diese Sektorkopplung bedarf eines erheblichen Ausbaus der Stromnetze. Dies gilt insbesondere für eine stark wachsende Region, wie Stadt und Kreis Offenbach, in der nicht nur die Bevölkerung deutlich zunimmt, sondern auch die Nachfrage von Rechenzentrumsbetreibern nach Stromkapazität infolge der Nähe zum zentralen Internet-Knoten "DE-CIX" weiter wächst. Dafür ist es erforderlich, das 110kV-Netz, das seit seiner letzten grundlegenden Überholung in den achtziger Jahren zuverlässige Dienste erwiesen hat, umfangreich auszubauen und zu ertüchtigen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der tiefgreifende Umbau des Energiesystems aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit dazu führt, dass die Stromnachfrage im Wärmemarkt und im Verkehr ebenfalls zu einem erhöhten Bedarf an Stromleistung führen wird. Beim Ausbau des Hochspannungsnetzes handelt es sich um das größte Investitionsprojekt in der Geschichte der EVO. Mittel- bis langfristig werden beide Projekte zum Ergebnis der EVO beitragen, sind aber anfänglich mit hohen Investitionen verbunden. Neben diesen Großprojekten wird die wirtschaftliche Entwicklung der EVO insbesondere von folgenden Themen geprägt:
Die hohen Investitionen werden das Ergebnis der nächsten Jahre zunächst belasten, da sich die positiven Ergebniseffekte erst zeitversetzt realisieren lassen. Daher wird das Adjusted EBIT im nächsten Jahr auf etwas niedrigerem Niveau erwartet. Der Jahresüberschuss (HGB) wird ebenso für die nächsten Jahre auf einem leicht niedrigeren Niveau im Vergleich zum Berichtszeitraum erwartet, wird aber langfristig darüber liegen, sobald die positiven Ergebniseffekte aus den Investitionen, insbesondere in die zwei Großprojekte, greifen. 3.2 Chancen- und Risikobericht Für die EVO ist es sehr bedeutend, potenzielle Risiken regelmäßig und frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und zu vermeiden. Ebenso ist es für die Gesellschaft von großer Wichtigkeit, die unternehmerischen Chancen zu erkennen und diese positiv für die Unternehmensentwicklung zu nutzen. Für diese Zwecke setzt das Unternehmen ein Risikomanagementsystem ein. Dieses definiert einheitliche Standards für die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen und Risiken. Für die Steuerung werden geeignete Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystem wird regelmäßig von verschiedenen Instanzen überprüft. Der Vorstand der EVO bestimmt die Risikopolitik des Unternehmens und legt sämtliche Prozesse und Zuständigkeiten fest. Die Verantwortung für das operative Risikomanagement ist innerhalb der rechtlichen Geschäftseinheiten und der Geschäftsfelder jeweils bei sogenannten "Risikoträgern" angesiedelt. Dabei handelt es sich um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche in der Verantwortungskette für die operativen Ergebnisse der jeweiligen Geschäftseinheiten aufgrund ihrer jeweiligen Expertise einbezogen sind. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, die aktuelle Geschäftssituation regelmäßig zu prüfen: Sie identifizieren wesentliche Chancen und Risiken und beurteilen mögliche Auswirkungen auf das Adjusted EBIT. Ihre Auswertungen melden sie regelmäßig standardisiert an unser zentrales Risikocontrolling. Zu den Aufgaben der Risikoträger gehört es darüber hinaus, Maßnahmen umzusetzen oder nachzuhalten, mit denen Risiken vermieden, bewältigt oder vermindert und Chancen genutzt werden können. Neben den Risiken auf das Adjusted EBIT werden im zentralen Controlling regelmäßig Szenarienrechnungen erstellt, welche die langfristige Entwicklung darstellen und insbesondere die strategischen Risiken und die Finanzierungsrisiken abbilden. Das zentrale Risikocontrolling überwacht die Risikosituation des Konzerns: Es beobachtet fortlaufend die für das Unternehmen relevanten Chancen und Risiken und aggregiert sie zu einem Chancen-/Risikoprofil. Dieses Profil entspricht einer Nettobetrachtung. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen, die wir zur Verminderung eines Risikos ergriffen haben, in der Bewertung des Risikos bereits berücksichtigt sind. Die Aggregation der bestehenden Chancen und Risiken führen wir mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung durch. In den Risikoberichten werden die wesentlichsten Einzelrisiken separat erläutert. Zur Bewertung werden die Auswirkungen bei Eintritt einer Chance oder eines Risikos mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit kombiniert. Anschließend wird die Chancen-/Risikosituation ausgewertet. Sie fließt in die Prognose für das Adjusted EBIT ein und wird zudem im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Planung berücksichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten vierteljährlich einen Risikoreport, in dem das Chancen-/Risikoprofil des Konzerns dargestellt ist. Treten kurzfristig neue signifikante Risiken auf oder verändern sich bestehende Risiken erheblich, wird dies umgehend an den Vorstand berichtet. Dieser wiederum informiert den Aufsichtsrat in angemessenem Umfang. Nachfolgend wird die aktuelle Chancen-/Risikosituation der EVO dargestellt. Die Chancen und Risiken werden dabei jeweils einer von sechs Kategorien zugeordnet, dort quantifiziert und ins Verhältnis zum geplanten Adjusted EBIT des Unternehmens gestellt. Die Risiken werden dabei in drei Risikostufen klassifiziert: "gering", "mittel" und "hoch". Ein hohes Risiko besteht in einer Kategorie, wenn das Risiko besteht eine Abweichung von über 40% vom Unternehmensergebnis zu realisieren. Ein mittleres Risiko besteht bei einer Abweichung zwischen 10% und 40%. Ein geringes Risiko besteht bei einer Abweichung geringer 10%. Die Ergebnisabweichung vom Plan ist dabei der durchschnittlich wahrscheinliche Maximalschaden im Geschäftsjahr, in dem die Ergebniswirkung eintreten kann. Erwartete Risikosituation Die Risikosituation des Konzerns ist aktuell neben den geschäftstypischen Chancen und Risiken weiterhin durch anhaltende geopolitische Unsicherheiten geprägt. Unser Geschäft wird zunehmend durch Risiken aus der Konjunkturentwicklung, der Entwicklung des Zinsniveaus, der politischen Rahmenbedingungen, der Dekarbonisierungsgeschwindigkeit sowie durch Kreditrisiken und die Verfügbarkeit von Fachkräften beeinflusst. Darüber hinaus sehen wir krisenbedingte Marktpreis- und Finanzierungsrisiken, rechtliche Risiken und operative Risiken, wie zum Beispiel Cyberrisiken oder die Verfügbarkeit von kritischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Das Unternehmen reagiert auf diese zusätzlichen Unsicherheiten mit einer Vielzahl von operativen Maßnahmen und Initiativen. Diese Maßnahmen, abgestimmt auf die Ziele unserer Unternehmensstrategie, zielen darauf ab, mögliche negative Auswirkungen auf unseren Geschäftserfolg und unsere Kunden zu begrenzen und gleichzeitig unsere Nachhaltigkeits-Strategie zu unterstützen. Folgende Chancen und Risiken sind für den Geschäftsverlauf und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von besonderer Bedeutung: Preisrisiken Neben den wettbewerbsbedingten Preischancen und -risiken auf den Absatzmärkten (Strom, Fernwärme, Gas und Pellets) bestehen weitere Bezugspreisrisiken an den Rohstoffmärkten Strom, Kohle, CO 2 -Zertifikate, Gas, Abfälle, Holz). Die EVO reagiert hierauf durch eine mehrjährige strukturierte Beschaffungsstrategie und den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zur Minimierung der Preisrisiken. Darüberhinausgehende derivative Finanzinstrumente werden im Unternehmen nicht eingesetzt. Die Großhandelspreise der Rohstoffe sind rückläufig, aber weiterhin auf hohem Niveau. Die Volatilitäten der Rohstoffpreise in Verbindung mit weniger Volatilen Absatzpreisen können zu signifikanten Chancen und Risiken führen. Neben der Entwicklung auf den Energiemärkten sind auch gestiegene Kosten für Dienstleistungen und höhere Zinsen zu berücksichtigen. Die Preisrisiken werden insgesamt als mittel eingeschätzt. Mengenrisiken Wesentliche Mengenrisiken und -chancen bestehen bei den Netzentgelten, den Absatzmengen für Strom und witterungsbedingt für Fernwärme und Pellets sowie bei den Winderträgen durch Schwankungen der Windmengen. Chancen bestehen mengenseitig auch bei der weiteren Verdichtung des Fernwärmenetzes und dem Ausbau klimafreundlicher Contracting-Lösungen. Konjunkturänderungen und geopolitische Einflüsse können zum Teil hohe Auswirkungen in Form einer dämpfenden Nachfrage führen oder diese kann aufgrund von Insolvenzen vollständig entfallen. Die Mengenrisiken werden insgesamt als mittel eingeschätzt. Operative Risiken Die operativen Risiken durch den Ausfall von IT-Systemen und die Verfügbarkeit von Kraftwerken werden durch redundante Systeme und regelmäßige Wartung minimiert. Die fortgesetzte Digitalisierung sowie die IT-Sicherheit des Unternehmens haben eine besondere Bedeutung. Umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen und, soweit verfügbar, auch Versicherungslösungen sollen Risiken reduzieren. Die Risiken doloser Handlungen werden durch ein internes Kontrollsystem minimiert. Die operativen Risiken werden insgesamt als mittel eingeschätzt. Gesetzliche Risiken Für Unternehmen der Energiebranche besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass Behörden - wie die Bundesnetzagentur (BNetzA), die Kartellämter oder der Gesetzgeber - die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. In der Vergangenheit betraf dies beispielsweise die Netzentgelte, die von der BNetzA festgesetzt werden. Auch energie- oder klimapolitische Entscheidungen (CO 2 Abgabe für Müllverbrennungsanlagen) können Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung haben. Aktuell können sich im Zuge der Wärmewende durch verschieden Veränderungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die EVO ergeben. Hierunter fallen beispielsweise die konkrete Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes, des Wärmeplanungsgesetz, oder die weiterhin von der EU forcierten Ziele für erneuerbare Energien und Energieeinsparungen. Auch die vom OLG Düsseldorf aufgehobenen Eigenkapitalverzinsung für die 4. Regulierungsperiode kann Auswirkungen auf die EVO AG haben. Im Hinblick auf die hohen Investitionen in das regulierte Geschäft werden die Risiken hieraus in Zukunft eher höher werden. Veränderungen der Rahmenbedingungen vor allem für die Regulierung der Netzentgelte können sich auch als Folge der Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der BNetzA ergeben. Die gesetzlichen Risiken werden als mittel eingeschätzt. Finanzierungsrisiken Finanzierungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungsausfallrisiken sowie Zins-, Refinanzierungs- und Liquiditätschancen und -risiken. Eine rückläufige Entwicklung der Energiepreise vermindert Forderungsausfallrisiken. Eine Dämpfung der allgemeinen Konjunktur oder starke Rohstoffpreisänderungen können zu höheren Forderungsausfallrisiken führen. Weiterhin können an den Handelsmärkten Situationen entstehen, die zu einer Plicht führen, hohen Sicherheiten zu hinterlegen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn nach einiger Zeit hoher Preisniveaus deutlich geringere Energiepreise am Markt auftreten. Als Resultat hieraus wird das Liquiditätsmanagement intensiver betrachtet und Forderungsausfällen durch proaktives Forderungsmanagement begegnet. Durch die hohen geplanten Investitionen in den Umbau des Energiesystems bestehen mittel- und langfristig ebenfalls Finanzierungsrisiken, zum einen in Bezug auf mögliche staatliche Förderung als einen Teil der Finanzierung, aber auch in Hinblick auf die Fremdfinanzierung über Kreditinstitute. Die Finanzierungsrisiken werden als mittel eingeschätzt. Strategische Chancen und Risiken Strategische Chancen und Risiken ergeben sich aus dem Umbau des Energiesystems, z. B. dem Ausbau klimafreundlicher Fernwärme oder dem Ausbau des Hochspannungsnetzes in Folge der zunehmenden Sektorenkopplung. Chancen bestehen in dem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit Stadt und Kreis Offenbach. Die strategischen Chancen und Risiken werden als mittel eingeschätzt. Gesamtbeurteilung Durch das herausfordernde Umfeld weist die Risikolage der EVO Gruppe eine Vielzahl von Risiken auf, die eine deutliche negative Auswirkung auf das Unternehmensergebnis haben können. Das Planergebnis liegt trotz dieser Randbedingungen in einem hochwahrscheinlich erzielbaren Bereich 1. Neben den aktuellen Herausforderungen liegt ein besonderes Augenmerk auf der anstehenden Realisierung strategischer Projekte. Hier kommen geschäftsfeldübergreifend neue Herausforderungen und Risiken hinzu. Es werden keine Risiken gesehen, die im Einzelnen oder in der Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährden. 4 Erklärung nach § 289f HGB Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat am 28.09.2001 Zielgrößen für den Frauenanteil für den Aufsichtsrat mit 26,67 % und für den Vorstand der EVO mit null % für den Zeitraum bis zum 30.06.2026 festgelegt. Zum 30.06.2024 wurden beide Zielgrößen erreicht. Der Vorstand der EVO ist gegenwärtig mit Herrn Dr. Christoph Meier und Herrn Günther Weiß besetzt. Die EVO hat sich in den letzten Geschäftsjahren positiv entwickelt, erhebliche Wachstumsprojekte angestoßen und das Bestandgeschäft optimiert. Außerdem wurden in den letzten Jahren zwei Großprojekte begonnen - der Ausstieg aus der kohlebasierten Strom- und Wärmeerzeugung sowie der Ausbau des 110 kV-Hochspannungs-Netzes. Sie bilden einen zentralen Baustein der EVO-Klimaschutzstrategie für die nächste Dekade. Angesichts der herausragenden Bedeutung dieser beiden Projekte legt der Aufsichtsrat Wert darauf, dass diese beiden Projekte durchgehend unter einer Führung entwickelt und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Der Aufsichtsrat hat anschließend abgewogen, inwieweit die Schaffung eines neuen Vorstandsressorts im Interesse der EVO liegt. Der Vorstand der EVO besteht traditionell aus zwei Personen, die jeweils ein kaufmännisches Ressort (verbunden mit dem Vorstandsvorsitz) und ein technisches Ressort besetzen. Diese Vorstandskonstellation hat sich bewährt. Verbunden mit der überschaubaren Größe der EVO sieht der Aufsichtsrat in Abwägung der verschiedenen Aspekte keine Grundlage für die Schaffung eines weiteren Vorstandsressorts. Für den Umsetzungszeitraum bis zum 30.09.2026 hat der Vorstand der EVO, auch im Hinblick auf die neu gefasst Gesetzeslage, am 05.08.2021 beschlossen, die Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes auf eine Person in der ersten Führungsebene und sechs Personen in der zweiten Führungsebene festzulegen. Zum 30.06.2024 wurden in der ersten Führungsebene das Ziel mit einer Person und in der zweiten Führungsebene mit 6 Personen erreicht.
1 Hochwahrscheinlicher Bereich = EBIT-Korridor
mit einer 66 %-igen Eintrittswahrscheinlichkeit
5 Erklärung nach § 312 AktG Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstattet, da im Berichtsjahr kein Beherrschungsvertrag bestand. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung: Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.
Offenbach am Main, den 28. Oktober 2024 Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Christoph Meier Günther Weiß Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024Bilanz zum 30.09.2024(Elektrizitätsverteilung)in Tsd Euro Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024(Elektrizitätsverteilung)
Anlagenspiegel immaterielle Vermögensgegenstände zum 30.09.2024(Elektrizitätsverteilung)
Anlagenspiegel Sachanlagevermögen zum 30.09.2024(Elektrizitätsverteilung)
Finanzanlagenspiegel zum 30.09.2024(Elektrizitätsverteilung)
Bilanz zum 30.09.2024(moderne Messeinrichtungen - Elektrizitätsverteilung)in Tsd Euro Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024(moderne Messeinrichtungen - Elektrizitätsverteilung)
Anlagenspiegel Sachanlagevermögen zum 30.09.2024(moderne Messeinrichtungen - Elektrizitätsverteilung)
Bilanz zum 30.09.2024(Gasverteilung)in Tsd Euro Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024(Gasverteilung)
Anlagenspiegel immaterielle Vermögensgegenstände zum 30.09.2024(Gasverteilung)
Anlagenspiegel Sachanlagevermögen zum 30.09.2024(Gasverteilung)
Finanzanlagenspiegel zum 30.09.2024(Gasverteilung)
Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 30. September 2024Grundlage Die Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft hat gemäß § 6b Abs. 3 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Definition der Unternehmensaktivitäten Die Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft ist nach dieser Definition in die folgenden Tätigkeiten zu segmentieren:
Der Jahresabschluss der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Erläuterungen zur BilanzBei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die für Energieversorgungsunternehmen geltenden besonderen Rechnungslegungsvorschriften des § 6b EnWG beachtet. Gemäß § 6b EnWG werden in der internen Rechnungslegung für die Tätigkeitsbereiche Elektrizität -, Gas- und Moderne Messeinrichtungen - Elektrizitätsverteilung (im Folgenden kurz "Moderne Messeinrichtungen) getrennte Konten geführt und Tätigkeitsabschlüsse erstellt. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG werden getrennte Konten geführt. Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Segmenten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unangemessen hohen Aufwendungen verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüsseln. Anlagevermögen Die Anlagenspiegel zeigen die Aufgliederungen sowie die Entwicklungen der in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände des allgemeinen Bereichs werden anteilig bei den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie moderne Messeinrichtungen berücksichtigt. Hinsichtlich des Anlagenspiegels für die anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie der moderne Messeinrichtungen wird auf den Anlagenspiegel der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft verwiesen. Vorräte Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie Fertigerzeugnisse wurden direkt zugeordnet. Vorräte (Elektrizitätsverteilung)
Forderung und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind im ersten Schritt direkt den Segmenten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unangemessen hohen Aufwendungen verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände sind die Forderungen aus Steuern über das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (bereinigt um negative Ergebnisse) verteilt. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstigen Vermögensgegenständen der Strom- und Gasverteilung haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen gegen das Finanzamt aus noch nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer aus der Stromverteilung in Höhe von 303 Tsd Euro (Vorjahr 113 Tsd Euro) ausgewiesen. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten bilden die Kapitalstruktur der Tätigkeitsbereiche ab. Eigenkapital Das Eigenkapital wird anhand des risikogewichteten Anlagevermögens verteilt. Der zugeordnete Jahresüberschuss ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Berichtsjahr werden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zwischen den Aktivitäten direkt gezahlt und damit ausgeglichen. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Personalkosten innerhalb der sonstigen Rückstellungen werden anhand des Personalaufwandes verteilt. Die Steuerrückstellungen werden nach dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (bereinigt um negative Ergebnisse) geschlüsselt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilden die Kapitalstruktur der Tätigkeitsbereiche ab. Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten aus Personalkosten, welche anhand des Personalaufwandes verteilt werden. Zur Fristigkeit der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den beigefügten Verbindlichkeitsspiegel (in Tsd Euro): Verbindlichkeitenspiegel(Elektrizitätsverteilung)
Verbindlichkeitenspiegel(moderne Messeinrichtungen - Elektrizitätsverteilung)
Verbindlichkeitenspiegel(Gasverteilung)
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAlle Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich über Profitcenter direkt den entsprechenden Aktivitäten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unangemessen hohen Aufwendungen verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüsseln. Interne Leistungsverrechnungen werden nicht angesetzt, sondern durch Primärbuchungen ersetzt. Asset Owner Allgemeine Erträge und Aufwendungen wie z. B. Personalkosten werden analog der Verteilung von ENO-Leistungen zugeordnet. Querschnittskosten werden nach einzelnen Leistungspaketen, die auch für die Verbuchung der internen Leistungsverrechnungen genutzt werden, sachgerecht zugeordnet. Querschnitt Erträge und Aufwendungen werden nach den einzelnen Leistungspaketen, die auch für die Verbuchung der internen Leistungsverrechnungen genutzt werden, den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie moderne Messeinrichtungen und anderen Aktivitäten sachgerecht zugeordnet. Die Zuordnung der aktivierten Eigenleistungen erfolgt anhand der Zugänge innerhalb des Anlagevermögens. Die Abschreibungen entsprechen denen des Anlagespiegels. Der Zinsaufwand wird anhand der durchschnittlich zugerechneten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mittels eines dem Anteil der jeweiligen Sparte entsprechenden Prozentsatz ermittelt. Die Berechnung des Prozentsatzes erfolgt auf Basis der Zuordnungen in der Bilanz. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden über das Ergebnis vor Steuern verteilt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Risiko einer Inanspruchnahme der Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen wird jeweils als gering bis mittel eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf der Bonitätsbeurteilung der Primärverpflichteten, der Businesspläne sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unangemessen hohen Aufwendungen verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüsseln. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Offenbach am Main, den 28. Oktober 2024 Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Christoph Meier Günther Weiß Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Offenbach am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Offenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Lagebericht enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Moderne Messeinrichtungen - Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Frankfurt, den 29. Oktober 2024 KPMG
Dirk Janz, Wirtschaftsprüfer Torsten Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Aufsichtsratssitzung am 05.11.2024TOP 6Bericht des Aufsichtsrats an die HauptversammlungBeschlussvorlage Nr. 1.121Beschlussantrag: Der Aufsichtsrat stimmt dem nachstehend im Entwurf beigefügten "Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung" zu. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung: In dem abgelaufenen Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 wurde der Aufsichtsrat der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) durch den Vorstand über die Lage und Entwicklung des Unternehmens mit schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig und umfassend unterrichtet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über den Gang der Geschäfte, neue Projekte, die Entwicklung der Unternehmenskennzahlen sowie das Risikomanagement informiert. Alle Vorlagen und Projekte konnte der Aufsichtsrat eingehend beraten und umfassend diskutieren. Die Arbeit des Vorstands wurde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und den Festlegungen in der Satzung durch den Aufsichtsrat überwacht. Im Geschäftsjahr 2024 fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Die Zustimmung des Aufsichtsrats wurde in zwei Fällen im Umlaufverfahren eingeholt. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 lag der Fokus der Unternehmenstätigkeit auf der Fortführung der beiden EVO-Großprojekte - der Ertüchtigung des Hochspannungsnetzes für Stadt und Kreis Offenbach sowie dem Umbau des EVO-Energiewerks zu einem Zentrum der Dekarbonisierung für Stadt und Kreis Offenbach. Die Arbeiten für die Ertüchtigung des EVO-Hochspannungsnetzes sind in vollem Gange und kommen gut voran. Die Verbindung unter dem Main zwischen dem Umspannwerk Dettingen und dem Umspannwerk Seligenstadt sowie das Umspannwerk Seligenstadt wurden ausgebaut. Ebenso gehen die Bauarbeiten zur Ertüchtigung der Stromtrasse von Heusenstamm nach Offenbach nach einer zwischenzeitlichen Bauunterbrechung wieder reibungslos voran. Die Versorgung mit nachhaltig erzeugter Fernwärme erfordert zusätzliche Flächen am Energiewerk. Konkret geht es darum, eine Waldfläche von rund fünf Hektar zu nutzen, damit zusätzliche Anlagen errichtet werden können. An anderer Stelle sollen zum Ausgleich Bäume auf gleich großer Fläche gepflanzt werden. Die Stadt Offenbach hat Anfang 2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Ein Änderungsverfahren zum Regionalplan Südhessen bzw. zum Regionalen Flächennutzungsplan läuft parallel dazu. Ziel der EVO ist ein Beschluss zum Bebauungsplan bis Mitte 2025, damit im Anschluss daran die Bauarbeiten beginnen können. Die Hauptversammlung der EVO hat am 28.02.2024 beschlossen, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Die Beauftragung von KPMG erfolgte aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 04.06.2024. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der EVO wurden durch KPMG geprüft. KPMG erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Unterlagen zum Jahresabschluss mit dem Lagebericht und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugestellt. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats am 05.11.2024 zur Beratung des Jahresabschlusses teil, erläuterte das Prüfungsvorgehen und das Prüfungsergebnis und stand für Fragen zur Verfügung. Gegen die Feststellungen des Prüfers gab es seitens des Aufsichtsrats keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG festgestellt wurde. Weiter schloss sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns an und übernahm diesen seinerseits als Vorschlag an die Hauptversammlung. Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt. KPMG hat diesen Bericht geprüft und festgestellt, dass
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den entsprechenden Prüfungsbericht von KPMG erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Vertretungen für ihren Einsatz und das erzielte Ergebnis im Geschäftsjahr 2024. Diese Gemeinschaftsleistung stimmt uns zuversichtlich, dass die EVO- Gruppe auch die zukünftigen Aufgabenstellungen ambitioniert aufzugreifen und erfolgreich abzuschließen in der Lage ist.
Offenbach am Main, 05.11.2024 Energieversorgung Offenbach AG Dr. Georg Müller, Aufsichtsratsvorsitzender Nummer M 67 des Urkundenverzeichnisses für 2025NOTARIELLE NIEDERSCHRIFT über die 47. ordentliche Hauptversammlung der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft am Dienstag, den 25. Februar 2025, 14:00 UhrOrt der Versammlung i. S. des Aktiengesetzes:"Alte Schlosserei" (G5) der Energieversorgung Offenbach AGAndréstraße 71, 63067 Offenbach am MainSodann wurde die Tagesordnungwie folgt erledigt: Punkt 1 der Tagesordnung: Jahresabschluss zum 30.09.2024 (Geschäftsjahr 01.10.2023 bis 30.09.2024) 1.1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 30.09.2024. Herr Dr. Müller teilte mit, dass der Jahresabschluss der EVO AG für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats seit der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegen haben und der Geschäftsbericht überdies unter www.evo-ag.de veröffentlicht ist. Darüber hinaus lagen diese Unterlagen in der Hauptversammlung in gedruckter Form vor. Aus Gründen des zügigen Ablaufs der Versammlung wurde ohne Widerspruch von einer Verlesung dieser Unterlagen abgesehen. Herr Dr. Müller stellte abschließend fest, dass damit den relevanten Bestimmungen des Aktiengesetzes - §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 - entsprochen worden ist. Er gab weiter bekannt, dass der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft wurde und dass der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Er teilte weiter mit, dass auch der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 30. September 2024 geprüft und in seiner Sitzung vom 05. November 2024 gebilligt hat. Der Jahresabschluss zum 30. September 2024 ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Herr Dr. Müller fragte sodann, ob es Wortmeldungen zum Vortrag von Herrn Dr. Meier gäbe. Wortmeldungen gab es nicht. Herr Dr. Müller gab sodann die Präsenz der heutigen Hauptversammlung wie folgt bekannt: In der heutigen Hauptversammlung sind Stammaktien in Form von Stückaktien mit insgesamt 17.927.200 Stimmen vertreten. 17.927.200 Stückaktien entsprechen einem stimmberechtigten Aktienkapital von 45.830.159,07 Euro. Damit ist das stimmberechtigte Kapital zu 100 % vertreten. Herr Dr. Müller stellt weiter fest, dass 31 Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht anwesend bzw. vertreten sind. Herr Dr. Müller stellte sodann den folgenden Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Gewinnverwendung zur Abstimmung: 1.2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 27.011.866,42 € zzgl. des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 62.185,22 € wie folgt zu verwenden:
Der Vorsitzende fragte die beiden Vertreter der Stammaktionäre, wer für diesen Vorschlag der Verwaltung stimme.
Der Vorsitzende stellte dieses Ergebnis fest und gab bekannt, dass dem Vorschlag der Verwaltung über die Gewinnverwendung somit einstimmig zugestimmt wurde. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, mithin dem 28.02.2025. Punkt 2 der Tagesordnung: Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Herr Dr. Müller gab bekannt, dass dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024, über das hier zu beschließen ist, Herr Dr. Christoph Meier (Vorsitzender) und Herr Günther Weiß angehört haben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands soll in seiner Gesamtheit abgestimmt werden. Aus der Versammlung wurde das Wort zu dem Antrag auf Entlastung des Vorstandes nicht gewünscht. |
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