ACM-Invest
GmbH
Kappelrodeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.666,89 |
58.826,89 |
| I.
Sachanlagen |
320,00 |
480,00 |
| II.
Finanzanlagen |
58.346,89 |
58.346,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.522,60 |
49.802,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.344,55 |
16.102,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
9.850,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.178,05 |
33.699,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.189,49 |
108.629,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.812,87 |
65.689,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.689,90 |
13.481,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.877,03 |
-2.208,87 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.376,62 |
40.939,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.376,62 |
40.939,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.189,49 |
108.629,26 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ACM-Invest GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 274a, 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur
aufgelöst, soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände
mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 150,00 werden
entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung des
§ 6 Abs. 2 EStG hinsichtlich geringwertiger
Wirtschaftsgüter in voller Höhe abgeschrieben.
Die Darstellung im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang)
erfolgte unter der Fiktion, dass im Jahr des Zugangs sofort
wieder der Abgang erfolgte.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände
mit einem Einzelanschaffungspreis von EUR 150,00 bis zu EUR
1.000,00 werden entsprechend der steuerlichen
Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2a EStG
hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter als
Sammelposten ausgewiesen und über eine Laufzeit von
fünf Jahren linear abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Frau Christa Schmidt ist alleinige
Geschäftsführerin. Sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Kappelrodeck, den 8. Dezember 2011
ACM-Invest GmbH
Christa Schmidt, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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