St. Marien Haldern gGmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 8414
Eingetragen
11.12.2006
Branche
Stationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von Einrichtungen zur fachgerechten pflegerischen Versorgung von kranken, behinderten und alten Menschen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Fockenberg
seit 11.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Katholische Kirchengemeinde St. Georg zu Haldern (aus dem Sondervermögen Altenheim)
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Katholische Kirchengemeinde St. Georg zu Haldern (aus dem Sondervermögen Altenheim)
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

St. Marien Haldern gGmbH

Rees

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.594.810,74 2.703
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.964,00 2
II. Sachanlagen 352.327,00 333
III. Finanzanlagen 2.238.519,74 2.368
- davon Ausleihungen an Gesellschafter: EUR 2.235.199,74 (Vorjahr: TEUR 2.365)
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.566.610,18 1.391
I. Vorräte 48.378,42 47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 393.867,54 272
- davon gegen Gesellschafter: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 49)
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.124.364,22 1.072
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.608,80 0
4.167.029,72 4.094

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 3.459.188,54 3.345
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 2.025.483,76 2.025
III. Gewinnvortrag 1.294.472,07 1.162
IV. Jahresüberschuss 114.232,71 133
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN UND ZUWEISUNGEN ZUR FINANZIERUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 46.315,00 42
C. RÜCKSTELLUNGEN 148.892,91 222
D. VERBINDLICHKEITEN 512.153,27 479
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 512.153,27 (Vorjahr: TEUR 479)
- davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 63.967,25 (Vorjahr: TEUR 0)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 480,00 6
4.167.029,72 4.094

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die St. Marien Haldern gGmbH hat ihren Sitz in Rees und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kleve, Reg.-Nr. HRB 8414.

Der Jahresabschluss der St. Marien Haldern gGmbH, Rees, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt:

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme/Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 (jeweils ohne Umsatzsteuer) werden jeweils in einen Sammelposten für das betreffende Geschäftsjahr eingestellt. Die Sammelposten werden im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils mit einem Fünftel aufgelöst. Für entsprechende Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Erhaltene Tilgungen sind abgesetzt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nominalbeträgen unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Anlagevermögens enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände entsprechen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

3. Angaben zu den Posten der Bilanz

Zu den Verbindlichkeiten in Höhe von 90.432,92 EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Darüber hinaus sind zu den Verbindlichkeiten keine Sicherheiten oder Pfandrechte bestellt (§ 285 Nr. 1b) HGB).

Nicht in der Bilanz enthalten ist ein Treuhandvermögen bzw. eine Treuhandverbindlichkeit von jeweils TEUR 39 (Vorjahr TEUR 42)

4. Sonstige Angaben

Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Seit dem 1. Juli 2016 beteiligt die Gesellschaft ihre Arbeitnehmer, entsprechend dem Beschluss der AVR Bundeskommission vom 16. Juni 2016, an der Beitragserhebung. Die Hälfte des 5,2 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts überschreitenden Anteils des Beitrags wird dabei vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Summe der der Beitragserhebung zugrundeliegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt EUR 3.158.466,14 (i. Vj. TEUR 3.156).

Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf EUR 27.280,44. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 469.

Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Barwertdifferenz resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde.

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 141,5.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt rund 460 TEUR jährlich und betrifft die Bedienung des Kapitaldienstes gegenüber der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg, Rees-Haldern.

 

Rees, den 23. August 2024

Johannes Fockenberg, Geschäftsführer

In der Gesellschafterversammlung vom 4. November 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

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