Gebrüder Stillenmunkes GmbH
St.
Wendel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.706,00 |
75.999,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.638,50 |
827,50 |
| II.
Sachanlagen |
114.017,50 |
67.121,50 |
| III.
Finanzanlagen |
8.050,00 |
8.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
194.840,33 |
258.949,07 |
| I.
Vorräte |
27.445,98 |
114.638,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.529,90 |
25.043,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
101.864,45 |
119.267,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
95,30 |
250,00 |
| Aktiva |
321.641,63 |
335.198,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
207.848,26 |
137.404,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
111.329,10 |
103.697,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
70.443,27 |
7.631,85 |
| B.
Rückstellungen |
53.087,31 |
28.755,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.331,06 |
169.037,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
50.510,72 |
105.718,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.375,00 |
|
| Passiva |
321.641,63 |
335.198,07 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
A.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft ist unter der Firma Gebrüder
Stillenmunkes GmbH mit Sitz in 66606 St. Wendel im
Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB
81027 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertragsaufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 288 und 274 aHGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz ist unverändert. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
entsprechend § 275 Abs. 2 HGB und ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Gebr. Stillenmunkes
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgten zeitanteilig und in 2023
ausschließlich nach der linearen Methode.
Am dem Kalenderjahr 2018 werden bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von EUR 800,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nominalwert abzüglich eventuell
notwendiger Einzelwertberichtigungen.
Die Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die sonstige Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit
Restlaufzeiten von über einem Jahr bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 11
(Vorjahr TEUR 18) enthalten.
C.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Verlustrechnung
Saldierung Pensionsrückstellung
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte anhand eines versicherungsmathematischen
Gutachtens. Hiebei wurde das Teilwertverfahren angewendet.
Als Rechnungsgrundlage diente die Richttafel 2018 G von
Klaus Heubeck.
Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtung wurde im
Berichtsjahr entsprechend § 253 Abs. 65 HGB mit einem
10-Jahreszins gerechnet. Aus der Gegenüberstellung der
Pensionsverpflichtung zum 10-Jahreszins und einer
entsprechenden Verpflichtung zu dem bis 2015 geltenden
7-Jahreszins ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von TEUR 1,
der einer Ausschüttungssperre unterliegt.
Vom Wahlrecht des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
hat die Gesellschaft der Art Gebrauch gemacht, dass sie den
abgezinsten Erfüllungsbetrag gleich vollständig
im Kalenderjahr 2010 als Rückstellungsbetrag auswiesen
hat.
Alle Versorgungszusagen vom 01.12.1997 wurden zum
Stichtag 28.02.2010 in Höhe des unverfallbaren m/ntel
Anspruchs gemäß § 2 Abs. 5a BetrAVG
eingefroren. Die bereits erdienten, unverfallbaren
Ansprüche bleiben erhalten.
Gleichzeitig wurden die
Rückdeckungsversicherungen im Kalenderjahr 2010
beitragsfrei gestellt. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 BilMOG
(Saldierungsgebot) wurden die Rückstellungen um die
beizulegenden Werte der Rückdeckungsversicherungen
gemindert.
Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 45) enthalten.
Die Verpflichtung aus der Vereinbarung zur Umwandlung
von Barlohn in Versorgungslohn (Deferred Compenstion) ist
mit dem Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB vollständig verrechnet worden. Der
beizulegende Zeitwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen beträgt zum
Bilanzstichtag TUER 140 (Vorjahr TEUR 127)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und Ertrag sind im laufenden
Wirtschaftsjahr in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 5)
angefallen.
D.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch den
Geschäftsführer Herrn Stephan Stillenmunkes
geführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, der mit einem Jahresüberschuss
von 70.443,27 EUR und einer Bilanzsumme von 321.641,63 EUR
abschloss, wird hiermit versichert.
St. Wendel, den 29. August
2024
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024
festgestellt.
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