Solar Project 24 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara Doris Anneliese Küllmer seit 3.7.2025 | Geschäftsführer |
Annika Eidt seit 20.1.2020 | Prokura |
Peter Jürgen Rüggeberg seit 20.1.2020 | Prokura |
Nadine Cherdron seit 2.11.2016 | Prokura |
Bernd Schappert seit 23.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
bejulo GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bejulo GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage 1. Wirtschaftliches Umfeld / Branchenkonjunktur Das wirtschaftliche Umfeld hat sich, nach den im Jahr 2022 immer noch vorhandenen Einschränkungen, weitgehend normalisiert. Für einzelne Komponenten wie Transformatoren und damit auch Umspannwerke haben sich die Lieferzeiten noch nicht entspannt, sind aber mit den längeren Laufzeiten recht gut planbar. Alle Rückstände aus 2022 konnten in den ersten Monaten des neuen Jahres aufgearbeitet werden und erfolgreich ans Netz angeschlossen werden. Damit reduzierte sich der Bestand der in Ausführung befindlichen Bauaufträge um TEURO 20.700. Die Marktentwicklung war weiterhin positiv. Die Herausforderung bestand viel mehr darin, die vielen vorhandenen Projekte wirtschaftlich umzusetzen. Die fallenden Preise für den erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien und die immer noch auf hohem Niveau befindlichen Zinsen für die Finanzierung erschweren ein wirtschaftliches Ergebnis. Das führt dazu, dass vor allem größere Projekte nicht oder nicht zeitnah umgesetzt werden. Da die Modulpreise sich immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen, verbessert sich die Ausgangslage ein wenig aber zu einem Auffangen der niedrigen Energiepreise und den hohen Zinsen reicht dies nicht aus. Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Faktor, sind die Kosten für die Projektentwicklung und die damit verbundenen Kosten, die auf die Laufzeit der Anlagen entstehen. Die stets angekündigte Erleichterung im Prozess durch die Politik ist nicht wahrzunehmen. Das Gegenteil ist der Fall, und die Projektentwicklungszeiten verlängern sich auf bis zu 36 Monate. Noch vor 5-6 Jahren lagen diese bei 12-15 Monaten. Die Gründe dafür lagen im Verfahren selbst, aber auch bei sehr viel Unsicherheit auf Seiten der Kommunen und damit verbunden einem Hinauszögern der Verfahren. Und nicht zuletzt, die immer neuen Ideen und Vorschriften mit denen Kommunen an den Parks vor Ort beteiligt werden sollen, erhöhen die langfristigen Betriebskosten deutlich. Dabei wäre es wünschenswert, auf die bewährte Beteiligung an den Erlösen zurückzugehen, anstatt durch immer neue Fixbeträge und hohe indizierte Pachten die langfristige Kalkulation zu erschweren. Trotz dieses schwierigen Umfeldes ist es gelungen, die Projektentwicklung weiter auszubauen und die Pipeline entsprechend zu vergrößern. Dabei hat sich gezeigt, dass durch eine seriöse Projektentwicklung unter Einbindung aller Beteiligten und einer transparenten Darstellung des gesamten Projektes sehr häufig wirtschaftliche Lösungen gefunden wurden, die für alle Beteiligten auskömmlich sind. Dieses Vorgehen haben wir durch einen Außendienstler vor Ort deutlich verbessern können. Diesen Ausbau werden wir auch in den folgenden Jahren weiter fortsetzen. Der Markt in den Niederlanden hat sich deutlich abgekühlt und der Zubau geht zurück. Wir haben ein größeres Projekt abgeschlossen allerdings sind aktuell keine weiteren Projekte in der Pipeline. Neben dem weiterhin sehr starken deutschen Markt sind in Irland weitere Projekte in die Umsetzung gegangen. Durch den, im Vergleich zu anderen Ländern, doch recht komplexen Prozess die Anlagen mit dem öffentlichen Netz zu verbinden, sind die Realisierungszeiten deutlich länger als an anderer Stelle. Das zusammen mit der Schoenergie bestehende Joint Venture 4R Energieprojekte GmbH wurde zum Ende des Geschäftsjahres beendet und wird im Laufe des Jahres 2024 komplett auf die Schoenergie übertragen. Die Erwartungshaltungen an die Projektentwicklung waren doch sehr unterschiedlich, weswegen wir uns entschlossen haben, nur noch die Zusammenarbeit im Anlagenbau fortzusetzen und die gemeinsame Projektentwicklung zu beenden. Das weitere Joint Venture gemeinsam mit der EVH (Halle an der Saale) ist seit März 2023 handlungsfähig und hat im ersten offiziellen Jahr bereits sehr beachtliche Erfolge in der Projektentwicklung erzielt. Personell wurde das Team weiter aufgebaut und der Know-How-Transfer zur Projektentwicklung von Mainz nach Halle wurde deutlich intensiviert. Die größte Herausforderung ist und bleibt aber für alle Marktteilnehmer der Strompreis. Dieser befindet sich sowohl im Bereich des EEG als auch in der Direktvermarktung und den PPAs auf einem recht niedrigen Niveau. Die langfristige Entwicklung infolge des Ausstiegs aus den fossilen Energieträgern und der sehr stark steigende Bedarf wird aber hier mittelfristig zu einer Entspannung führen. Ob nochmals Spitzenpreise weit jenseits der 100 Euro/MWh erzielt werden ist sehr fraglich. 2. Geschäftsentwicklung des Unternehmens a. Geschäftstätigkeit Es zeigt sich, dass es sich für die bejulo GmbH gelohnt hat, den Grundprinzipien der hohen Qualität, der Verlässlichkeit und den hohen Standards in der Umsetzung treu zu bleiben. Die Rückmeldung der Kunden, Lieferanten und technischen Beratern, bestätigen dies auch für 2023. Diesen Punkt auch preislich in jedem Projekt umzusetzen war leider nicht immer möglich, da der Druck auf die Wirtschaftlichkeit in den einzelnen Projekten sehr hoch war. Der Bekanntheitsgrad von bejulo im Bereich der Projektentwicklung ist deutlich gestiegen. Wir werden auch über die Grenzen hinaus wahrgenommen und zu möglichen Partnerschaften angesprochen. Alles in allem entwickelte sich der Bereich der Projektentwicklung sehr gut und wir werden ihn in den kommenden Jahren weiter deutlich ausbauen. Durch eine erhebliche Überproduktion von Solarmodulen in China und der weltweit etwas zurückgehenden Nachfrage, setzte sich der Trend nach unten bei den Modulpreisen weiter fort. Das verbessert zwar die Wirtschaftlichkeit der Projekte, kann aber die steigenden Kosten für die Projektentwicklung, die hohen Pachten, die sinkenden Strompreise, die zunehmenden Beteiligungen der Kommunen und die nicht wie erwartet fallenden Zinsen nur zum Teil kompensieren. Dieser Trend wirkte sich deutlich auf die zu erzielenden EPC-Preise aus. b. Finanzierung, Kapitalstrukturen Nach wie vor bestehen keine langfristigen Verbindlichkeiten. Die Liquiditätslage ist weiterhin gut und erlaubte es uns die eigene Projektentwicklung vollständig aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Das Eigenkapital beträgt TEURO 4.720. c. Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen mit TEUR 59.393 deutlich über dem Vorjahr. Der Hintergrund dafür ist die Schlussrechnung aller Projekte, die aus dem Jahr 2022 nach 2023 aufgrund von Lieferengpässen verschoben wurden. Der positive Effekt daraus ist ein Ergebnis in Höhe von TEUR 4.991 vor Steuern. Unter Hinzurechnung der Abschreibungen ergibt sich ein vereinfachter Cash-Flow von TEUR 3.962. d. Investitionen Als reines Dienstleistungsunternehmen sind wir frei von größeren Investitionen in technische Anlagen. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 172 betrafen im Wesentlichen die IT, die Büroausstattung und Messgeräte für die Technik. e. Personal Personell haben wir uns auch im Jahr 2023 punktuell verstärkt auf nun 20 Mitarbeiter (ohne GF). In der Grundstruktur und der fachlichen Ausrichtung haben sich daraus aber keine Veränderungen ergeben. In den kommenden Jahren werden wir uns speziell in der Projektentwicklung weiter verstärken. Da wir ab dem Jahr 2024 mit den ersten eigenen Projekten in die Umsetzung gehen, wird ein neuer Bereich entstehen in dem die Projektfinanzierung, das Asset Management und die Bewertung der Pipeline die wesentliche Rolle spielen. f. Qualitätsmanagement, Forschung und Entwicklung Unser QS-System bewährt sich weiter und wird kontinuierlich ausgebaut und den neuen Herausforderungen angepasst. Durch die stetig steigende Anlagenleistung wird der Anschluss unserer Projekte auf der 110 kV Ebene immer mehr zum Standard. Hier arbeiten wir uns intensiv in die Richtlinien der Netzbetreiber ein und entwickeln daraus tragfähige Konzepte für den zukünftigen Anlagenbau. II. Vorgänge besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Durch den Import von Modulen im Jahre 2017 gibt es Seiten des Zolls Nachfragen für diesen Zeitraum. Aufgrund des laufenden Vorgangs und den bisherigen Erfahrungen wird sich der Vorgang noch einige Monate hinziehen. Mit einer ersten Entscheidung wird nicht vor November 2024 gerechnet. Weitere Verzögerungen sind nicht ausgeschlossen. III. Künftige Entwicklung, Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Der Gesamtmarkt für erneuerbare Energien, und damit auch der Markt für PV-Solar wächst stetig weiter. Die angekündigten Erleichterungen bei Genehmigungen und der Umsetzung kommen leider nicht vor Ort an oder werden nur sehr zögerlich umgesetzt. Das führte dazu, dass man, speziell in der Projektentwicklung zeitlich deutlich mehr Aufwand in die Entwicklung stecken muss als noch in den Jahren zuvor. Dabei hat die Komplexität der Anforderungen, Wünsche und Forderungen deutlich zugenommen und verzögert den Prozess zusätzlich. Auf der technischen Seite gewann das Thema der Speicherung von erneuerbaren Energien immer mehr an Bedeutung und wird in den kommenden Jahren sicher direkter oder indirekter Bestandteil von Anlagen werden. In der Kombination von komplexer Technik und intelligenter Vermarktung liegt aber ein Schlüssel für zukünftige, erfolgreiche Projekte. Die Zinsentwicklung war für die Umsetzung der Projekte nicht förderlich und führte zu geringeren EPC-Margen. Die gleichzeitig gestiegenen Anforderungen an Sicherheiten durch die Banken erschweren die Umsetzung ebenfalls. Bei den Banken werden die guten Konditionen immer noch auf die geringen Vergütungen aus dem EEG abgestimmt und deutlich bessere PPAs aufgrund der kürzeren Laufzeit immer noch benachteiligt. Das hatte im laufenden Jahr nicht selten eine Verschiebung der Projekte zur Folge. In der Projektentwicklung sind, bezogen auf die Wirtschaftlichkeit, die steigenden Pachten zzgl. Erfolgsbeteiligung, Inflationsausgleich und 1%-Beteiligungen im SPV zunehmend eine Herausforderung. Im gleichen Moment werden die Forderungen der Kommunen, geregelt über die Bundesländer, immer stärker. So werden wie selbstverständlich die 0,2 Cent je kWh im EEG auch für Anlagen, die nicht im EEG laufen, gefordert. Zusätzlich kommen noch der in einigen Bundesländern übliche Solareuro hinzu und noch eine Reihe Kleinigkeiten, die sich dann aus den Verträgen in der Umsetzung ergeben. Die damit gestiegenen OPEX müssen dann mit den eher sinkenden Vergütungen kompensiert werden. Die gute Entwicklung im Jahr 2023 ermöglicht uns eine gute finanzielle Ausstattung. Liquide Mittel sind für fast alle in der Pipeline befindlichen Projekte vorhanden. Die Pipeline der eigenen Projekte stellte zum Jahresende ebenfalls eine Wertigkeit im Fall des Verkaufs dar. Langfristiges Ziel ist es aber den Großteil der Projekte im eigenen Bestand zu halten und die daraus erzeugte Energie zu vermarkten. Ziel unseres Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine durchaus konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit haben wir ein effizientes Überwachungssystem entwickelt und in die Unternehmensstruktur implementiert. Die Gesellschaft verfügt über ein wirksames Mahnwesen; Forderungsausfälle gab es nur in geringer Höhe. Verbindlichkeiten gegenüber unseren Lieferanten werden innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen gezahlt und in der Regel wird ein von Lieferanten angebotenes Skonto in Anspruch genommen.
Mainz, den 18.07.2024 Martin Görner, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG). Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die bejulo GmbH hat ihren Sitz in Mainz und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz (Reg.Nr. HRB 44395). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 die Größenmerkmale einer mittleren Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wird gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB nach den für mittlere Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Voraus bezahlte Aufwendungen für nachfolgende Geschäftsjahre. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Grundlagen der Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten (Vorjahr: 0,00). Kapital Das Stammkapital zum 31. Dezember 2023 von EUR 100.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten sonstige Rückstellungen und setzen sich wie folgt zusammen (in €):
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (in €) gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag in einer Höhe von 13.766.705,76 EUR. Daneben bestanden folgende Dauervertragsverhältnisse o Mietvertrag Büroräume monatlich 5,0 TEUR einschl. Nebenkosten; unbefristet, Erhöhung 2% alle 2 Jahre o Leasingverträge monatlich rund 5,8 TEUR; Restlaufzeit zwischen 8 und 34 Monaten; ein Vertrag 0,4 TEUR unbefristet. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen mit der Projektierung von Photovoltaik-Anlagen im Inland und der EU erzielt. Abschreibungen Die lineare Abschreibung erfolgte planmäßig unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betreffenden Anlagegüter. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus Weiterbelastung von Kosten (311 TEUR), der Auflösung von Rückstellungen (39 TEUR), Veräußerungserlös von Finanzanlagen (43 TEUR) und aus Herabsetzung von Wertberichtigungen (85 TEUR) €. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Forderungsverluste von 85.000,00 €, sonstige nicht abziehbare Aufwendungen in Höhe von 607.696,00 €, sowie Spenden in Höhe von 115.500,00 €. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Martin Görner und Herrn Bernd Schappert, jeweils befugt die Gesellschaft einzeln zu vertreten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabea HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Belegschaft Im Jahresdurchschnitt waren 2023 beschäftigt (ohne Geschäftsführer und Auszubildende):
Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Nähere Angaben sind aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich. An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:
Abschlussprüferhonorar Die Rückstellung für Jahresabschluss- und Prüfungskosten beinhaltet Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2023 in Höhe von € 15.000,00.
Mainz, den 18. Juli 2024 Dipl.-Ing Martin Görner, Geschäftsführer Bernd Schappert, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die bejulo GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der bejulo GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der bejulo GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. [Beschreibung des Prüfungsurteils zum Lagebericht] Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Wörrstadt, 26.09.2024 Dipl.-Kfm. Frank Büchner, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2024. |
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