Baugenossenschaft eG Vilsbiburg
VilsbiburgStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gertrud Frommeld seit 18.2.2015 | Vorstandsmitglied |
Werner Buchner seit 27.10.2009 | Vorstandsmitglied |
Friedrich Boger seit 10.2.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BAUGENOSSENSCHAFT eG VILSBIBURGVilsbiburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Baugenossenschaft eG Vilsbiburg (Sitz: Vilsbiburg) ist beim Amtsgericht Landshut unter Nummer GnR 713 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes aufgestellt. Die Baugenossenschaft eG Vilsbiburg ist eine kleine Genossenschaft i.S.d. § 267 HGB i.V.m. § 336 Abs. 2 HGB. Die Genossenschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Standardsoftware für die eigene EDV-Anlage) werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Neuzugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt und im Anhang als Abgang dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände deren Anschaffungskosten bis zu 800,-- € netto (bis 2018: bis 410,-- €) betragen (Trivialprogramme), werden im Jahr der Anschaffung bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. Bis zum Geschäftsjahr 2018 wurden diese in einem Sammelposten erfasst und auf eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben. EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250,-- € netto (bis 2018: 150,-- €) werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Neuzugänge im Geschäftsjahr werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt und im Anhang als Abgang dargestellt. Nachträgliche Herstellungskosten werden auf die Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: Den Wohngebäuden wird allgemein eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren beigemessen. Die in den Grundstücken mit Wohnbauten enthaltenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Außenanlagen (Stellplätze) wurden bis zum Jahr 2018 auf 10 Jahre abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden die Außenanlagen (Stellplätze) auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Die Mülltonnen- und Fahrradhäuser wurden bis zu Geschäftsjahr 2018 auf 10 Jahre abgeschriebenen. Neu ab dem Geschäftsjahr 2019 hergestellte Mülltonnen- und Fahrradhäuser und Geräteschuppen werden auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Die zu den Maisonettewohnungen im Reihenhausstil gehörenden Carports werden einheitlich mit dem Gebäude auf 80 Jahre abgeschrieben. Anschaffungsnebenkosten für Erbbaurechtsgrundstücke wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten werden unter Grundstückskosten erfasst und auf die Laufzeit der Erbbaurechte i.d.R. 99 Jahre abgeschrieben. Erschließungskosten für Erbbaugrundstücke werden unter den Gebäudekosten erfasst und auf die Laufzeit der Erbbaurechte von 75 bzw. 99 Jahren abgeschrieben. Die Herstellungskosten für Breitbandkabelanschlüsse wurden in der Vergangenheit auf 10 bzw. 15 Jahre abgeschrieben. Die unter den Grundstücken mit anderen Bauten erfassten Garagengebäude werden ab dem Geschäftsjahr 2021 auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren (in den Geschäftsjahren bis 2020 auf 10 Jahre) abgeschrieben. Unter den technischen Anlagen werden Photovoltaikanlagen, Gemeinschafts-Heizanlangen und ein Blockheizkraftwerk ausgewiesen. Die Abschreibung auf technische Anlagen erfolgt jeweils linear auf folgende Nutzungsdauern: Gemeinschafts-Heizanlagen 40 Jahre, Photovoltaikanlagen 20 Jahre, Blockheizkraftwerk 10 Jahre. Für Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Gesamtnutzungsdauer von 5 - 10 Jahre angesetzt. Bei den Grundstücken mit Wohnbauten werden die angefallenen Aufwendungen für umfassende Modernisierungen der Gebäude aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung der Gebäude führten. Nachträgliche Herstellungskosten (Bau- und Modernisierungskosten) werden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude verteilt. Bei den aktivierten Bau- und Modernisierungskosten werden eigene Verwaltungsleistungen aktiviert. Die Ermittlung erfolgte nach § 8 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung. Darüber hinaus werden eigene Regiebetriebsleistungen gemäß Stundenaufzeichnungen aktiviert. Neben den direkt zuordenbaren Einzelkosten werden auch angemessene Teile der Gemeinkosten erfasst. Vom Wahlrecht für die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen während des Herstellungszeitraums wurde kein Gebrauch gemacht. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten 250,-- € netto (bis 2018: 150,-- €) nicht übersteigen. Bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 800,-- € netto (bis 2018: bis 410,-- €), werden im Jahr der Anschaffung bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. Bis zum Jahr 2018 wurde für bewegliche Vermögensgegenstände deren Anschaffungskosten netto mehr als 150,-- € und bis zu 1.000,-- € betrugen, ein jährlicher Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Unter den Unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden in Höhe der voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt. Bei den anderen Vorräten handelt es sich um Bau- und Reparaturmaterial sowie um Heizöl und Pellets. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Einstandspreisen, das Heizmaterial wurde mittels FiFo-Methode bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Aktive Abgrenzungsposten Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem bestehenden Bilanzierungswahlrecht für den Ansatz von Geldbeschaffungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die unter Geldbeschaffungskosten aktivierten Tilgungsstreckungsdarlehen und Disagio werden auf die Laufzeit der Zinsbindung linear abgeschrieben. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Die nach dem HGB in der bis zum 28.05.2009 geltenden Fassung gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden zum Umstellungszeitpunkt 01.01.2010 gem. Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB beibehalten. Von der Ausübung des Bilanzierungswahlrechtes wurde bereits im Geschäftsjahr 2009 Gebrauch gemacht. Verbrauch bzw. Auflösung der Rückstellungen werden unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Die Entnahme aus den Rückstellungen für Bauinstandhaltung erfolgte in Höhe der hierfür angefallenen, Iaufenden Instandhaltungsaufwendungen des Geschäftsjahres. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten und mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Abgrenzungsposten Die im Voraus empfangenen Mieten werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. C. Erläuterungen zu den Bilanz-Posten 1. Der Posten "Unfertige Leistungen" umfasst 940.395,38 €(Vorjahr 806.219,25 €) noch nicht abgerechnete Betriebskosten denen unter der Position Erhaltene Anzahlungen Betriebskostenvorauszahlungen von Mietern in Höhe von 1.098.105,69 € gegenüberstehen. 2. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 3. Ergebnisrücklagen Andere Ergebnisrücklagen Beträge, die die Mitgliederversammlung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres eingestellt hat: 17.238,40 € Beträge, die aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres eingestellt wurden: 630.000,--€ 4. Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
4.1. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 20.599.912,61 €. 4.2. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 26.317.154,74 € durch Grundpfandrechte gesichert. D. Sonstige Angaben 1. Mitgliederbewegung
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr um 9.760,-- € erhöht. Satzungsmäßig haften die Mitglieder nur mit ihren Geschäftsanteilen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Aus bestehenden Erbbaurechtsverträgen bestehen zukünftige finanzielle Verpflichtungen in Form von Erbbauzinsen in Höhe von T€ 1.236,80 (ohne Abzinsung). Die Verpflichtungen können durch die erzielten Mieten gedeckt werden. Für die im Bau befindlichen Objekte in der Stettiner Straße 2, 4 bestehen weitere, jedoch zum Bilanzstichtag nicht zu bilanzierende Verpflichtungen aufgrund bereits abgeschlossener Bauverträge. Diese belaufen sich auf T€ 1.147,8 (Vorjahr T€ 2.983,5 ). Dem stehen Kreditzusagen von T€ 1.152,7 (Vorjahr: T€ 3.758,1 ) einschließlich KfW-Zuschüsse gegenüber. 3. Name und Anschrift des gesetzlichen Prüfungsverbandes Gesetzlicher Prüfungsverband ist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., Stollbergstr. 7, 80539 München. 4. Mitglieder des Vorstandes Werner Buchner - Geschäftsleiter Friedrich Boger - Bankkaufmann i.R. Gertrud Frommeld - Rechtsanwältin 5. Mitglieder des Aufsichtsrates Rudolf Stadlöder - Vorsitzender - Angesteller i.R. Wolfgang Schmid - stellvertr. Vorsitzender - Werkleiter Stadtwerke Harald Klingl - Arbeitsvorbereiter Manfred Feldmeier - Elektriker i.R. Claudia Lehrhuber - Diplom-Kauffrau 6. Am Bilanzstichtag betragen die Forderungen an Mitglieder des Vorstandes aus vorzeitig ausbezahlten Geschäftsguthaben 800,-- €.
Vilsbiburg, den 20. Juni 2024 gez. Werner Buchner, Friedrich Boger, Gertrud Frommeld Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. November 2024 |
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