Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2869
Eingetragen
15.11.2001
Branche
Herstellung von Drahtwaren, Ketten und FedernHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialErzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
Gegenstand
ist die Produktion von Kupferdrähten sowie der Handel mit Metalldrähten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Podzierski
seit 6.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

GELDRA GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

2.431.710,00

2.184.651,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

671.371,64

1.182.924,33

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

654.818,61

1.798.111,24

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

119.483,08

368.263,77

C. Rechnungsabgrenzungsposten

81.802,33

68.091,38

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

927.115,18

0,00

Summe Aktiva

4.886.302,84

5.602.043,72



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.400,00

50.400,00

II. Vortrag auf neue Rechnung

-977.515,18

48.087,53

Nicht gedeckter Fehlbetrag

927.115,18

0,00

B. Rückstellungen

10.500,00

261.500,99

C. Verbindlichkeiten

4.875.802,84

5.242.055,20

Summe Passiva

4.886.302,84

5.602.043,72

ANHANG

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der GELDRA GmbH, Gelsenkirchen, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für mittlere Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten.



1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

1.2 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommen die lineare sowie die degressive Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.


Hinsichtlich der Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung kein Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut nicht mehr als € 60,00 betragen haben, werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.


1.3 Vorräte

Der Bestandsnachweis erfolgte in Form von Inventurlisten, die auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Arbeitnehmer der Gesellschaft erstellt wurden.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, d.h. zu Einstandspreisen angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir nicht teilgenommen.



1.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine Einzelwertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.



1.5 Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.


1.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.


2. Erläuterungen zur Bilanz

2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt im Berichtsjahr € 975,00.



2.2 Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten.


2.3 Verbindlichkeiten


Pflichtangaben i.S.v. § 285 Nr. 2 HGB über die Art der Sicherheiten:

Verbindlichkeit

Sicherheit



Darlehen Niehoff Maschinenfabrik

Niehoff M4
Drahtziehanlage

92.000,08

Darlehen Disko Leasing Vertrags- Nr.: 2651725/2075466

Niehoff M355
Walzdrahtziehanlage
mit Glühe und Fasswickler

157.472,00

Niehoff MMH 101 8
Drathziehanlage
mit Glühe und Wickler

3 Doppelschlagverseilmaschinen

Darlehen Disko Leasing Vertrags-
Nr.: 2651725/20765618

Frigeco Wickler

89.302,50



3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.

3.1 Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer sind:

Herr Werner Podzierski und
Herr David Waters.

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 53/09) vom 01.06.2009 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GELDRA GmbH eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Winfried Andres zum Insolvenzverwalter bestellt.


3.2 Haftungsverhältnisse

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.




3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die zum Abschlussstichtag bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, hier in Form von Dauerschuldverhältnissen, sind gem. § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB nicht angabepflichtig. Die eingegangenen Leasing-, Versicherungs- und Mietverhältnisse sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung. Außer den geschäftlichen Miet-, Versicherungs- und Leasingverhältnissen bestehen keine weiteren Dauerschuldverhältnisse.


3.4 Stille Beteiligung

Mit Vertrag vom 18.10.2001 wurde mit der Firma Südkupfer Böckl GmbH & Co. KG im Rahmen einer Innengesellschaft ein atypisch stilles Beteiligungsverhältnis begründet. Die Einlage des Gesellschafters beträgt € 12.732,00. Der atypisch still Beteiligte nimmt am Gewinn bzw. Verlust mit 20% teil. Der Anteil am Gewinn bzw. Verlust ist auf 20% der geleisteten Einlage beschränkt.

 

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