GELDRA
GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2,00
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2,00
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II. Sachanlagen
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2.431.710,00
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2.184.651,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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671.371,64
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1.182.924,33
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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654.818,61
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1.798.111,24
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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119.483,08
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368.263,77
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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81.802,33
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68.091,38
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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927.115,18
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0,00
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Summe Aktiva
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4.886.302,84
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5.602.043,72
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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50.400,00
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50.400,00
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II. Vortrag auf neue
Rechnung
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-977.515,18
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48.087,53
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Nicht gedeckter Fehlbetrag
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927.115,18
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|
0,00
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B. Rückstellungen
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10.500,00
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261.500,99
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C. Verbindlichkeiten
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4.875.802,84
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5.242.055,20
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Summe Passiva
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4.886.302,84
|
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5.602.043,72
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ANHANG
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der GELDRA GmbH, Gelsenkirchen,
wurde nach den handelsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei
entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen
Vorschriften für mittlere Kapitalgesellschaften und
zeigt eine entsprechende Untergliederung nach
Restlaufzeiten.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
1.2 Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommen
die lineare sowie die degressive Abschreibungsmethode - und
zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung kein Gebrauch gemacht. Soweit die
Anschaffungskosten für das einzelne, dem
Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut nicht mehr
als € 60,00 betragen haben, werden diese als sofort
abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.
1.3 Vorräte
Der Bestandsnachweis erfolgte in Form von
Inventurlisten, die auf der Grundlage einer
körperlichen Bestandsaufnahme durch Arbeitnehmer der
Gesellschaft erstellt wurden.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, d.h. zu Einstandspreisen angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir
nicht teilgenommen.
1.4 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert.
Soweit das Risiko einer Forderung über das
allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine
Einzelwertberichtigung in Form einer
außerplanmäßigen Abschreibung nach §
253 Abs. 3 HGB vorgenommen.
1.5 Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
1.6 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des
Höchstwertprinzips, angesetzt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen beträgt im Berichtsjahr € 975,00.
2.2 Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten.
2.3 Verbindlichkeiten
Pflichtangaben i.S.v. § 285 Nr. 2 HGB über
die Art der Sicherheiten:
|
Verbindlichkeit
|
Sicherheit
|
€
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Darlehen Niehoff
Maschinenfabrik
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Niehoff M4
Drahtziehanlage
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92.000,08
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Darlehen Disko Leasing
Vertrags- Nr.: 2651725/2075466
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Niehoff M355
Walzdrahtziehanlage
mit Glühe und Fasswickler
|
157.472,00
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Niehoff MMH 101 8
Drathziehanlage
mit Glühe und Wickler
3 Doppelschlagverseilmaschinen
|
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Darlehen Disko Leasing
Vertrags-
Nr.: 2651725/20765618
|
Frigeco Wickler
|
89.302,50
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3.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit
gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung
verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist
gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und
der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.
3.1 Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Herr Werner Podzierski und
Herr David Waters.
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 53/09)
vom 01.06.2009 wurde das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der GELDRA GmbH eröffnet und Herr
Rechtsanwalt Dr. Winfried Andres zum Insolvenzverwalter
bestellt.
3.2 Haftungsverhältnisse
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB.
3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die zum Abschlussstichtag bestehenden sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, hier in Form von
Dauerschuldverhältnissen, sind gem. § 285 Satz 1
Nr. 3 HGB nicht angabepflichtig. Die eingegangenen
Leasing-, Versicherungs- und Mietverhältnisse sind
für die Beurteilung der Finanzlage nicht von
Bedeutung. Außer den geschäftlichen Miet-,
Versicherungs- und Leasingverhältnissen bestehen keine
weiteren Dauerschuldverhältnisse.
3.4 Stille Beteiligung
Mit Vertrag vom 18.10.2001 wurde mit der Firma
Südkupfer Böckl GmbH & Co. KG im Rahmen einer
Innengesellschaft ein atypisch stilles
Beteiligungsverhältnis begründet. Die Einlage des
Gesellschafters beträgt € 12.732,00. Der atypisch
still Beteiligte nimmt am Gewinn bzw. Verlust mit 20% teil.
Der Anteil am Gewinn bzw. Verlust ist auf 20% der
geleisteten Einlage beschränkt.
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