WagnerEDV
GmbH
Forstinning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.575,61 |
6.478,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.300,00 |
933,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.130,00 |
1.400,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.145,61 |
4.145,61 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.879,75 |
15.440,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.567,72 |
14.323,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.041,89 |
8.658,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.312,03 |
1.117,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.455,36 |
21.919,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.156,51 |
16.166,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
33.833,62 |
30.758,58 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.990,13 |
-3.075,04 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.098,85 |
4.552,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.098,85 |
4.552,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.455,36 |
21.919,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Wagner EDV GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
dargestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Wagner EDV GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Zu den Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden
folgende Angaben gemacht:
Der Gesellschafter hat der Gesellschaft ein Darlehen
in Höhe von 1.790 EUR gewährt. Das Darlehen wird
mit 4,5% verzinst. Der für dieses Darlehen vereinbarte
Rangrücktritt wurde aufgehoben.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Alexander Wagner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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