Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 4430
Eingetragen
1.10.2003
Branche
Betrieb von SportanlagenBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Gegenstand
Die Erstellung und das Betreiben von Freizeitanlagen jeder Art, insbesondere gastronomischen Betrieben und Diskotheken.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Hanhardt
seit 25.6.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

33415 Verl
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BO.Gastro GmbH

Verl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.107,00 24.416,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 1.883,46
Summe Umlaufvermögen 28.107,00 26.300,00
28.107,00 26.300,00

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
Summe Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 1.656,86 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 1.450,14 0,00
28.107,00 26.300,00

Anhang für das Geschäftsjahr

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der zum wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht (Vorjahr € 0,00). Die sonstigen Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen € 27.822,74 (Vorjahr € 24.416,54).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 1.450,14 (Vorjahr € 0,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr 0,00).

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Walter Henkenjohann, Verl.

Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1. S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat am 22. Dezember 2011 den Jahresabschluss 2010 festgestellt.

 

Verl, 23. Dezember 2011

Geschäftsführer

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