RCS Plastics GmbH
Capeller Straße 147, 59368 Werne, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Exner seit 27.12.2019 | Prokura |
Alexander Rimmer seit 27.12.2019 | Geschäftsführer |
Marion Fehring-Keikott seit 27.12.2019 | Prokura |
Adelheid Hauschopp-Francke seit 11.7.2019 | Geschäftsführer |
Gerhard Peter Francke seit 13.3.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Finvest GmbHWerneKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen des Konzerns Seit 1985 ist die RCS-Gruppe als inhabergeführtes, unabhängiges Familienunternehmen im Bereich des Recyclings und der Sekundärrohstoffgewinnung tätig. Gestartet mit dem Schwerpunkt Gewerbeabfälle und der späteren Ergänzung um zahnmedizinische Abfälle, wird dieses Geschäft heute von der RCS Entsorgung GmbH wahrgenommen. Der 2008/09 dazu gekommene Bereich des Kunststoffrecycling wird seit dem Geschäftsjahr 2019 in der RCS Rohstoffverwertung GmbH konzentriert und hat sich auf den Bereich des Recyclings von PET-Flaschen für den Non-Food-Bereich spezialisiert. Seit dem Jahr 2019 ist mit der RCS Plastics GmbH eine hochspezialisierte Neugründung fürs PET-Flaschen-Recycling im Food-Bereich dazu gekommen. Die drei RCS-Gesellschaften die den operativen Bereich der Finvest bilden, ergänzen sich wirtschaftlich, fachlich, personell und technisch und ermöglichen so Synergien in allen relevanten Bereichen und sind zeitgleich unabhängige und autarke Betriebseinheiten. Die Finvest GmbH stellt in 2021 erstmalig den Konzernabschluss auf, weil die Schwellenwerte des § 293 HGB erneut überschritten wurden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2021 betrug das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands rund 3,57 Billionen Euro. Preisbereinigt wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent. Grund für den Rückgang im Jahr 2020 waren die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehende Shutdown der Wirtschaft (Quelle: Statista Research Department, 27.05.2022). Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2021 stark abhängig vom Corona- Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen. Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe hat sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr aber erholt. 2021 brachte Preisrekorde für Rohstoffe. Nachdem 2020 von einem deutlichen Preisverfall auf den internationalen Rohstoffmärkten geprägt war, sind vor allem die Energie- und Rohstoffpreise in 2021 rasant nach oben gegangen. Dies gilt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) unter anderem für Vorleistungsgüter, vor allem für Metalle, Sekundärrohstoffe, Düngemittel und Holz. In der Folge lagen in Deutschland die Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte im Dezember 2021 um 24,2 Prozent höher als im Dezember 2020. Das sei "der stärkste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung 1949" gibt Destatis in seinem monatlichen Vergleich vom Januar 2022 an. 2. Geschäftsverlauf Trotz der noch pandemiebedingten Wirtschaftslage in Deutschland konnte im Bereich des Recyclings und der Sekundärrohstoffe eine verbesserte Nachfrage in 2021 festgestellt werden. Gekoppelt mit steigenden Preisen für Primärrohstoffe konnte der Geschäftsverlauf erheblich gegenüber 2020 verbessert werden. a. Auftragslage Die hohe Nachfrage nach klima- und umweltfreundlichen Sekundärrohstoffen hat sich positiv auf die Auftragslage ausgewirkt. b. Beschaffung und Absatzmärkte Die Beschaffung stand in Teilen immer noch unter dem Pandemieeinfluss, optimierte sich aber gegenüber 2020. Die Absatzmärkte waren positiv geprägt von der Nachfrage nach klima- und umweltfreundlichen Sekundärrohstoffen. c. Personal Die von der RCS-Gruppe seit fast zwei Jahrzehnten gepflegte Ausbildungskultur erleichtert der Gruppe die Personalakquise und -bindung. d. Umwelt (externe Einflussfaktoren für das Geschäft) Die sich negativ verändernde Umwelt und die daraus resultierenden Klimaproblematiken haben die Akzeptanz und die Nachfrage nach klima- und umweltfreundlichen Sekundärrohstoffen gestärkt. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die Gesetzgebung auf europäischer und Bundesebene. 3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage a. Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 ist erwartungsgemäß ein deutlicher Umsatzanstieg auf TEUR 120.002,8 zu verzeichnen. Der Anstieg ist in erster Linie auf die gestiegenen Rohstoffpreise und auf die erhöhte Nachfrage nach Rezyklaten zurückzuführen. Bei einer Gesamtleistung von TEUR 121.092,1 verbleibt nach Abzug des Materialaufwandes von TEUR 95.188,8 ein Rohergebnis von TEUR 26.054,2. Die Rohgewinnmarge beläuft sich auf 21,5 %. Die Personalkosten haben sich unter anderem durch den Anstieg der Mitarbeiterzahl absolut auf TEUR 7.816,9 moderat erhöht; relativ - bezogen auf die Gesamtleistung - im Vergleich zum Vorjahr auf 6,5 % vermindert. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Wesentlichen Mietaufwendungen, Reparaturen und Instandhaltungen sowie KFZ-Kosten ausgewiesen. Nach Abzug der Betriebsaufwendungen vom Rohergebnis verbleibt ein Betriebsergebnis von TEUR 8.136,9. Das Finanzergebnis von TEUR-316,6 enthält insbesondere Darlehenszinsen sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses sowie der Steuern verbleibt ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 5.117,8. b. Vermögenslage Bei dem Sachanlagevermögen stehen den Zugängen von TEUR 8.152,2 Abschreibungen von TEUR 1.383,6 und Abgänge von TEUR 6,9 gegenüber. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen eine neue Recycling-Maschine. Unter den Finanzanlagen werden hauptsächlich langfristige Ausleihungen an ein nahestehendes Unternehmen ausgewiesen. Innerhalb des Umlaufvermögens werden mit TEUR 4.855,3 die Vorräte ausgewiesen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um produzierte PET-Flakes, PET-Flaschen und Regranulat. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 18.219,0 und die sonstigen Vermögensgegenstände auf TEUR 1.668,1. Wertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt TEUR 3.529,8. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist stabil. Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 11.144,2. Die Eigenkapitalquote beträgt 24,4 %. Das Fremdkapital entfällt mit TEUR 13.236,6 (28,9 % der Bilanzsumme) auf lang- und mittelfristige und mit TEUR 21.327,0 (46,7 % der Bilanzsumme) auf kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 11.379,0) handelt es sich um mittel- und langfristige Darlehen, die planmäßig getilgt werden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 16.724,9, die sonstigen Verbindlichkeiten TEUR 2.789,1. e. Finanzlage Der Finanzmittelbestand - bestehend aus liquiden Mitteln - hat sich um TEUR 1.300,4 auf TEUR 3.529,8 erhöht.
Die Liquiditätssituation war im Geschäftsjahr 2021 jederzeit gesichert. Wesentliches Finanzinstrument sind die liquiden Mittel bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Kurzfristiger Kapitalbedarf innerhalb des Konzerns wurde über das Cash-Pool-Management gedeckt. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. f. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die Stärkung des Umweltschutzes zur Minimierung des Klimawandels nimmt in Gesellschaft und Politik eine immer größere Position ein, dies spiegelt sich sowohl im gesellschaftlichen Verhalten, als auch in der dazu gehörenden Gesetzgebung wider. Hierzu gehören die Förderung von Sekundärrohstoffen und der Einsatz von Recyclaten. Auf diese marktwirtschaftlichen Veränderungen hat sich die RCS-Gruppe in den letzten Jahren technisch und personell vorbereitet und kann die Entwicklung deshalb positiv begleiten. Im dritten Corona-Jahr erwartet die RCS-Gruppe, dass sich die negativen Auswirkungen durch die Pandemie minimieren, aber nicht verschwinden werden. Allerdings bleibt China mit seiner Corona-Strategie ein nicht kalkulierbares Risiko für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung. Der Ukraine-Krieg und die damit einhergehende Energieversorgungs-Problematik lassen derzeit keine valide Prognose für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Rohstoffpreise sowie der globalen Konjunktur erwartet die RCS-Gruppe für 2022 Umsätze auf deutlich steigendem Niveau. Es wird daher ein positiver Konzernüberschuss erzielt werden, der über dem Vorjahresniveau liegt. 2. Chancenbericht Flexibilität, fachliche Kompetenz, flache Hierarchiestrukturen und kurze Entscheidungswege sind die großen Chancen der RCS-Gruppe. Zur Erhaltung bestehender und Schaffung weitere Erfolgspotentiale ist die kontinuierliche Anpassung an das Markt- und Regulierungsumfeld unerlässlich. Diesen Anforderungen begegnet die RCS-Gruppe unter anderem durch Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems und Zertifizierungen in allen Bereichen. EfB, DIN 9001, DIN 500001, DIN 14001, EuCert, EFSA und SMETA spiegeln die Kompetenz und Qualität der Produkte und der Gruppe. Die Investition in neueste Maschinentechnik, die mit der Verleihung des "Grüner Engel 2022 für Know-how und innovative Techniklösung" honoriert wurde, stellt das Unternehmen zukunftssicher auf. Durch die fortlaufende Überwachung logistischer Prozesse sieht sich die RCS-Gruppe stets in der Lage, Chancen zur Optimierung der Kostenstrukturen zu erkennen und diese zu realisieren. In den Jahren 2019 bis 2021 sind hierfür am Standort Capeller Straße 147 umfangreiche Investitionen im Bereich der Logistik umgesetzt worden. Die Themen Energie-Effizienz und Nachhaltigkeit werden im Konzern bereits seit vielen Jahren gelebt und im Nachhaltigkeitszertifikat des Frauenhofer Instituts bestätigt. Durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen als Ersatz für Primärrohstoffe können jährlich über 100.000 t CO 2 -Äquivalente, 45.000 t fossile Ressourcen und 733.000 MWh Energie eingespart werden. Des Weiteren stellen die Mitarbeiter ein wesentliches Erfolgspotential dar, dessen Ausbau die RCS-Gruppe durch ein breites Fort- und Weiterbildungsangebot verfolgt. Die lange durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die hohe Ausbildungsquote von ca. 20 % zeigen hierbei deutlich die zukunftsorientierte Personalpolitik. Die RCS-Gruppe engagiert sich zudem durch Sponsoring auch im sozialen und sportlichen Bereich. Es wird hierdurch als gesellschaftlich verantwortungsbewusste Konzern-Gruppe wahrgenommen. 3. Risikobericht Aufgrund der Erfahrungen und der langjährigen Beziehungen zu ihren Kunden stuft die RCS-Gruppe die zukünftigen Forderungsausfälle als geringfügig ein. Aufgrund der breiten Streuung im Bereich der Kunden und aufgrund generell kurzer Zahlungsziele mit der zusätzlich schnellen Möglichkeit, bei Zahlungsverzug frühzeitig mit Leistungseinstellung zu reagieren, wird dieses Risiko als gleichbleibend gering eingeschätzt. Die Liquiditätslage des Konzerns ist zufriedenstellend und wird durch solide Finanzierungs- und Liquiditätsplanungen sowie das Cash-Pooling gestützt. Kurzfristige Verbindlichkeiten können unter Einhaltung der Zahlungsfrist jederzeit beglichen werden. Um Ausfallrisiken im Bereich des Rohstoffhandels vorzubeugen, wurde eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Durch die DIN ISO 9001 werden betriebsinterne Prozesse fortlaufend überprüft und optimiert, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
Werne, den 12. August 2022 Finvest GmbH Geschäftsführung Gez. Gerhard Francke Gez. Adelheid Hauschopp-Francke Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Konzern Das Mutterunternehmen, die Finvest GmbH, hat ihren Sitz in Werne und ist beim Amtsgericht Dortmund unter der Registernummer HRB 26926 im Handelsregister registriert. Der Konzern der Finvest GmbH hat an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen, dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2021, erstmals die Größenkriterien für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 293 HGB überschritten. Somit ist die Finvest GmbH als Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2021 erstmalig verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufzustellen. Der Konzernabschluss der Finvest GmbH zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der 31. Dezember ist einheitlicher Abschlussstichtag für sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. II. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben dem Mutterunternehmen, der Finvest GmbH, Werne, drei Konzernunternehmen. Diese werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss berücksichtigt. Folgende Unternehmen werden in den Konzernabschluss miteinbezogen:
III. Konsolidierungsmethoden Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die Vorschriften über die Kapitalkonsolidierung (§ 301 HGB), die Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB), die Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB), die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) sowie die Behandlung von Unterschiedsbeträgen (§ 309 HGB) beachtet. Die Kapitalkonsolidierung für Anteile an Tochterunternehmen erfolgt gemäß der Neubewertungsmethode. Die Beteiligungsbuchwerte an den Tochterunternehmen werden mit dem neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet. Grundsätzlich hat gemäß § 301 Abs. 2 S. 3 HGB die Erstkonsolidierung von bereits vorhandenen Tochterunternehmen zum Beginn des Konzerngeschäftsjahrs zu erfolgen. Stattdessen dürfen der Erstkonsolidierung nach § 301 Abs. 2 S. 5 auch die Wertverhältnisse im historischen Erwerbszeitpunkt zugrunde gelegt werden. Von dieser Regelung hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Entsprechende Informationen für die Vollkonsolidierung auf der Basis der Zeitwerte bei der Begründung der jeweiligen Mutter- und Tochterverhältnisse liegen vollständig vor. Der im Rahmen der Erstkonsolidierung der RCS Rohstoffverwertung GmbH entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 426,9 hat eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Da das Mutter-Tochter-Verhältnis bereits im Jahr 2015 begründet worden ist, ist die Nutzungsdauer am 31.12.2019 abgelaufen. Somit weist der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2021 keinen Restwert mehr aus. Da die Erstkonsolidierung so erfolgt, als ob der Konzernabschluss ab dem historischen Erwerbszeitpunkt der betreffenden Tochterunternehmen aufgestellt würde (§ 301 Abs. 2 Satz 5 HGB), ist es als sachgerecht anzusehen, den Anpassungseffekt, d.h. die Nachholung von Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes von 2015 bis 2019 erfolgsneutral gegen den Konzernergebnisvortrag zu erfassen. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden verrechnet. Zwischenergebnisse aus der konzerninternen Übertragung von Anlagevermögen oder im Bereich der Vorräte liegen nicht vor. Eine Steuerabgrenzung nach § 306 HGB war nicht vorzunehmen. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Konzernabschluss nach der Methode der Vollkonsolidierung einbezogenen Abschlüsse sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Abzug planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungen werden in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt zeitanteilig nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr ihres Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung entspricht den Grundsätzen der §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 4 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zur Ermittlung der Rückstellung für Pensionen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) angewendet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich nach § 253 Abs. 6 S. 1, 2 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von TEUR 174,6. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. V. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (1.) Entwicklung des Konzern-AnlagevermögensDie Aufgliederung und Entwicklung der Anlageposten ist aus dem folgenden Konzern-Anlagenspiegel zu entnehmen:
(2.) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 2.365.677,17. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Eigentumsvorbehalte besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch sicherungsübereignetes Inventar und Warenbestände gesichert. VI. Ergänzende Angaben (1.) Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet für Bankverbindlichkeiten eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von TEUR 2.990,0. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund vergangener Erfahrungen und der derzeitigen Liquiditätslage der Gesellschaft als gering ein. (2.) Umsatzerlöse Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
(3.) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen; davon sind TEUR 2.738,2 innerhalb eines Jahres fällig, TEUR 2.632,6 haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und TEUR 455,6 p.a. haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Es handelt sich bei den Leasingverträgen um Standard-Leasingverträge als ergänzende Finanzierungsalternative. Besondere Risiken sind daraus nicht erkennbar. (4.) Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:
(5.) ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung der Finvest GmbH hat vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 nach Abzug der Vorabgewinnausschüttung in Höhe von TEUR 750,0 zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. (6.) Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 49,0. Es umfasst ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. (7.) Konzernverhältnisse Die Finvest GmbH stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf, welcher beim Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die einbezogenen Tochtergesellschaften machen im Geschäftsjahr 2021 in Teilen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. (8.) Nachtragsbericht Mögliche Risiken durch die Corona-Pandemie sowie den seit Februar 2022 andauernden Ukraine-Krieg wurden in der Planung 2022 berücksichtigt. Mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns werden laufend überwacht. Eine Bestandsgefährdung durch beide Ereignisse besteht für den Konzern nicht. Überdies sind nach dem Ende des Geschäftsjahres keine weiteren Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Finvest GmbH und des Konzerns haben. (9.) Geschäftsführung
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde aufgrund der Befreiungsregelung des § 314 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
Werne, den 12. August 2022 Finvest GmbH Geschäftsführung Gez. Gerhard Francke Gez. Adelheid Hauschopp-Francke Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Der ausgewiesene Finanzmittelfonds besteht ausschließlich aus flüssigen Mitteln. Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Finvest GmbH, Werne Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Finvest GmbH, Werne, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Finvest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Werne, den 12. August 2022 WKR
Revision GmbH
Stephan Effgen, Wirtschaftsprüfer ppa. Anna Steghaus, Wirtschaftsprüferin Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 der Finvest GmbH, Werne, wurde am 21.09.2022 gebilligt. |
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