ELEKTRO KÖNIGSHOFEN GmbH
Selbe AdresseElektroinstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Steffen seit 30.1.2020 | Prokura |
Benedikt Lohe seit 18.1.2018 | Geschäftsführer |
Anke Meißner seit 12.2.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Meißner GmbHOdenthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Wirtschaftsbericht I. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2023 Wir sind tätig im Bereich, Planung, Errichtung und Instandhaltung von komplexen Stark- und Schwachstromanlagen sowohl im privaten Komfortwohnungsbau als auch im Neu- und Ausbau von Verwaltungs-, Logistik- und Industriegebäuden, ferner in der Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen. Das Wirtschaftsjahr 2023 ist geprägt durch einige Großaufträge, die nach einigen Bauzeitverlängerungen fertiggestellt wurden. II. Lage des Unternehmens Der operative Gewinn des Jahres 2023 wurde gegenüber den Vorjahren insbesondere durch die fortgeführte strukturelle Verbesserung im Personalbereich und die weiterhin erhöhte Nachfrage im Bausektor nochmals erheblich verbessert. Die Eigenkapitalquote steht stabil bei 41,32 %. Das Fremdkapital weist ausschließlich kurzfristige Verpflichtungen aus. Die Kreditlinie hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag 35,5 % der Bilanzsumme (Vorjahr 44,3%) und werden regelmäßig innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen beglichen. Investitionen wurden im notwendigen Rahmen in Höhe von T€ 75 als Ersatzbeschaffungen getätigt. Die Struktur unserer Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Materialkosten und Fremdleistungen parallel zum Umsatz gestiegen. Wir beschäftigen qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal. Der Personalaufwand ist im Verhältnis zur Gesamtleistung stabil. Trotz der schwierigen Arbeitsmarktsituation ist uns eine Verjüngung zumindest teilweise gelungen. B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens I. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Auftragslage in diesem Jahr liegt bei rund 12 Millionen Euro per Ende Mai. Ausgehend hiervon erwarten wir im lfd. Jahr einen wirtschaftlichen Umsatz von 12- 13 Millionen Euro, wobei sich für die Projekte aufgrund der frühzeitigen Beauftragung grundsätzlich genügend Zeit für eine gute Montageplanung ergeben. Seit Jahresbeginn steigen die Materialpreise nur noch leicht an. Allerdings droht bedingt durch die gravierenden Lohnsteigerungen infolge des Inflationsausgleiches und des Fachkräftemangels die Gefahr von Renditeverlusten. Aufgrund der Altersstruktur der Stammbelegschaft ist in den nächsten Jahren ein grundsätzlicher Generationswechsel absehbar. Hieran wird mit Hochdruck gearbeitet, allerdings ist eine solche strukturelle Veränderung im Personalbereich mittlerweile ein ständiger Prozess, der uns in den nächsten Jahren begleiten wird. Erste Verbesserungen in der Kostenstruktur sind schon im Jahr 2022 und 2023 spürbar und setzen sich im Jahr 2024 fort. Wir konnten einige Elektroniker mit Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, zum einen durch den Abschluss der Ausbildung in unserem Betrieb und zum anderen durch externe Bewerber, hinzugewinnen. Somit haben wir das Ausscheiden älterer Mitarbeiter in den Ruhestand kompensiert. Generell wird der Bereich Ausbildung - der schon immer eine wesentliche Rolle spielte - ausgebaut und verstärkt werden. II. Risikobericht 1. Allgemeiner Risikobericht Unverändert wird das Kontrollmanagement gesteuert über die generelle Offenlegungspflicht des Unternehmens im Unternehmensregister. Das Zahlungsverhalten wird in der Buchhaltung monatlich überprüft. Aufgrund der Bearbeitung auf der Ebene der Geschäftsleitung können grundsätzlich aufkommende Risiken im Arbeitsprozess immer sehr frühzeitig erkannt werden. Die Fluktuation der Mitarbeiter, auch der Know-how-Träger, ist gering. Allerdings bereitet die Einstellung neuer qualifizierter Fachkräfte erhebliche Anstrengungen. Auf der Basis der zurzeit geltenden Bewertung sind aufgrund der positiven Stabilisierung des Betriebsergebnisses 2023 keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand der Elektro Meißner GmbH ernsthaft gefährden könnten. Wir sind davon überzeugt, auch in diesem Jahr wieder ein stabiles positives Ergebnis zu erwirtschaften und damit die Geschäftspolitik für die Zukunft wieder positiv zu gestalten. 2. Spezieller Risikobericht Die Liquiditätslage ist unter Berücksichtigung der gegebenen Bürgschaften derzeit als ausreichend zu bezeichnen. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzierungsinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Langfristig finanziert sich die Gesellschaft über Kontokorrentkredite bei vier regionalen Geschäftsbanken. Hier bestehen langjährige Geschäftsbeziehungen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein effizientes Mahnwesen sowie eine Warenkreditversicherung. III. Chancenbericht Durch den Sanierungsstau im Öffentlichen Bereich, sowie in gewerblich genutzten Gebäuden, werden in den umliegenden Großstädten viele Projekte umgesetzt. Demzufolge ist die derzeitige Auftragslage grundsätzlich gut. Bedingt durch den herrschenden Fachkräftemangel und die steigenden Ansprüche an das technische Know-how wird versucht, durch eigene Ausbildung sowie intensive Fortbildung der Mitarbeiter diesem Trend entgegenzuwirken und eine konstant gute Abwicklung der Aufträge zu gewährleisten. IV. Prognosebericht Wir beurteilen die Entwicklung des Unternehmens für 2024 und die Folgejahre positiv. Bis zum 30.05.2024 lagen Aufträge in Höhe von rund 12 Millionen Euro vor. Auf dieser Basis erwarten wir für 2024 einen Jahresumsatz in Höhe von 12- 13 Millionen Euro, wobei die Risiken in den einzelnen Aufträgen gegenüber dem Vorjahr durch die stark steigenden Rohstoffpreise sorgfältig eingeschätzt und teilweise mit dem Auftraggeber neu verhandelt werden müssen. In neu abgeschlossenen Verträgen sollte eine Preisgleitklausel vereinbart werden. Wir werden versuchen, die Ertragslage in den nächsten beiden Jahren weiter zu steigern. Dies wird garantiert durch eine präzise Vorkalkulation der angebotenen Aufträge und einer entsprechenden Selektierung nach Deckungsbeiträgen sowie durch eine kontinuierliche Verjüngung des Personals. Wir werden auch zukünftig in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Bezüglich der Risiken verweisen wir aus unseren Risikobericht. C. Forschungs- und Entwicklungsbericht Unter Berücksichtigung der Auftragsstellungen werden kontinuierlich kundenbezogene Entwicklungen zur technischen Weiterentwicklung vorhandener Produkte vorgenommen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Elektro Meißner GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1977 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Odenthal. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter der Nummer HRB 45638 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von elektrischen Anlagen aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften traten gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB erstmalig in 2007 ein. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Vorjahresbeträge Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HBG aufgestellt. Die §§ 264 ff. HBG wurden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt. Die immateriellen Wirtschaftsgüter sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Zugänge des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen sind nach linearer Methode ermittelt worden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich die planmäßige Abschreibung jeweils um ein Zwölftel für jeden Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Zinsen wurden in alter Rechnung verbucht. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen zur periodengerechten Abgrenzung berücksichtigt. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung tragen. Sie decken den Betrag ab, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Die Bewertung der Rückstellungen für Garantieverpflichtungen bemisst sich mit 0,1 % der Nettoumsatzerlöse des vorherigen Geschäftsjahres sowie 0,2 % der Nettoumsatzerlöse des laufenden Geschäftsjahres. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 0,00 (i.Vj EUR 12.820,76) und resultieren aus einem Verrechnungskonto, das mit 3% verzinst wird. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 200.000,00. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. 5. Latente Steuern Durch die Anwendung des BilMoG wurden im Jahr 2019 aktive latente Steuern in Höhe von EUR 368.950,14 gebildet. Die latenten Steuern wurden auf der Grundlage bestehender Verlustvorträge gebildet. Im Geschäftsjahr wurden die aktiven latenten Steuern erfolgswirksam aufgelöst. 6. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 68 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 40 gewerbliche Arbeitnehmer, 18 Angestellte und 10 Auszubildende, davon 10 gewerbliche Auszubildende und 0 kaufmännische Auszubildende. 7. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023 Frau Anke Meißner, Bürokauffrau, Odenthal und Herr Benedikt Lohe, Bergisch Gladbach. 8. Sonstige Angaben Die nach § 285 Nr. 9 Buchstabea und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB. Die Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 0,00 sind gesichert durch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter sowie durch Verpfändung von Guthaben der Gesellschaft sowie ihrer Gesellschafter. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 6.879.059,47 bestanden (Befristung auf die Jahre 2023 bis 2028). Davon entfallen EUR 3.602.795,86 auf Gewährleistungs-, EUR 1.151.498,73 auf Vorauszahlungs-, EUR 528.855,03 auf Rück-, EUR 1.595.909,85 auf Vertragserfüllungsbürgschaften. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 202.100,51. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Restlaufzeit von ca. zwei Jahren. Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der unter der Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften schätzen wir aufgrund der bisherigen Inanspruchnahmen und Gewährleistungsansprüche als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Anke Meißner gez. Benedikt Lohe Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Elektro Meißner GmbH Odenthal Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Elektro Meißner GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Elektro Meißner GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aachen, den 31. Oktober 2024 SCHLEICHER
& Dr. jur. ROBERTZ GmbH & Co. KG
M. Jacobs, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. S. Mirbach, Wirtschaftsprüfer |
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