Beta Food GmbH & Co. KGLiquidiert

73760 Ostfildern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRA 13960
Eingetragen
31.3.2004

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beta Food GmbH & Co. KG

Ostfildern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 20.287,00 23.995,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.656,00 293,00
II. Sachanlagen 18.631,00 23.702,51
B. Umlaufvermögen 1.526.690,48 3.908.857,60
I. Vorräte 66.321,33 2.068.259,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 673.336,34 1.032.071,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 787.032,81 808.527,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.558,50 7.350,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.549.535,98 3.940.203,93

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
I. Kapitalanteile 1.000.000,00 1.000.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.000.000,00 1.000.000,00
B. Rückstellungen 89.945,04 256.671,74
C. Verbindlichkeiten 459.590,94 2.683.532,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.549.535,98 3.940.203,93

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Rege­lungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktiv­seite und der Passivseite sowie Aufwendungen und Erträge sind nur insoweit miteinander verrechnet worden, als dies durch da BilMoG vorschrieben ist.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens­gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Ab­schlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung be­rücksichtigt worden.

Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbe-trieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des eweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden bei beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Erwerbs­jahr voll abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Ab­schreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) berücksichtigt. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Zum Abschlusszeitpunkt sind keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungs­kosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Ab­schreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag ange­setzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­füllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und
zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt:

III.     Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden nicht.

IV.    Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufge-stellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Syloy Tran

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
  

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Syloy Tran
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2015 festgestellt.

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