OOH Media Service GmbHLiquidiert
Umweger Straße 26, 76534 Baden-Baden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartmut Schäfer-Englisch seit 10.1.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Out-of-Home Media-Service sales services consulting GmbHBaden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGEinleitender Teil Die Firma der Gesellschaft lautet: Out-of-Home Media-Service sales services consulting GmbH Sitz der Gesellschaft: 76534 Baden-Baden Registergericht: Amtsgericht Mannheim Handelsregisternummer: HRB 202428 Die Gesellschaft befindet sich nicht in der Abwicklung oder Liquidation. Allgemeine Angaben Größenklasse nach HGB Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft, da zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten sind:
Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen. So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Soweit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 410 kann in einzelnen Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden sein. Ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG wurde dann insoweit nicht gebildet. Finanzanlagen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handels-/Fertigwaren und Grundstücke im Umlaufvermögen waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. In Ausführung befindliche Aufträge waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes. Wertpapiere Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Flüssige Mittel Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Verbindlic hkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr = € 0,00). Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 470.897,29 (Vorjahr = € 931.152,77) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 1 und bis zu 5 Jahren. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 602.139,48 (Vorjahr = € 352.640,50) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Durch Pfandrechte sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert (Vorjahr = € 0,00). Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert (Vorjahr = € 400.000,00). Darüber hinaus bestehen zu den Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurden zum Bilanzstichtag keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen gewährt. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0,00 (Vorjahr = € 0,00), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vorjahr = € 0,00). Abschreibung selbst hergestellter immaterieller Vermögensgegenstände Selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswert Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist nicht vorhanden. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Soweit erforderlich wurden die Finanzanlagen (im Anlagevermögen) auch bei nur vorübergehenden Wertminderungen gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen) Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen. Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:
Latente Steuern nach § 274 HGB Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde Gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge Außerordentliche Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung fielen im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht an. Aufwands-/Ertragsposten, die anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht an bzw. waren lediglich von untergeordneter Bedeutung. Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahrs Es gab für das Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und in den Posten Bilanzgewinn einzustellen. Die Bilanz wurde daher gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 792.745,05 (Vorjahr = € 636.589,38). Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt. Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt € 0,00 (Vorjahr = € 0,00). Diese sind in der Bilanz unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 250.826,11 (Vorjahr = € 10.423,85). Diese sind in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesen. Baden-Baden, den 13.03.2017 Hartmut Schäfer-Englisch Kerstin Englisch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. März 2017 |
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