SPHV Service gemeinnützige GmbH
Ringstraße 5, 69168 Wiesloch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Wilfried Egbert Dr. Klotz seit 3.7.2023 | Geschäftsführer |
Isabell Köser-Görlitz seit 19.11.2021 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sozialpsychiatrischer Hilfsverein Rhein-Neckar e.V. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SPHV Service gemeinnützige GmbHWieslochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Grundlagen des Unternehmens Der Sozialpsychiatrische Hilfsverein Rhein-Neckar (SPHV e. V.) wurde 1975 als gemeinnütziger eingetragener Verein gegründet. Seither hat sich der SPHV e. V. mit einer Vielzahl an Angeboten zu einem anerkannten Leistungserbringer im Rhein-Neckar-Kreis entwickelt. Die Angebote zielen vorrangig auf die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit seelischen Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Besonderheit im Vergleich zu anderen Leistungserbringern ist ein gemeindenahes und dezentrales Setting außerhalb großer Komplexeinrichtungen. Im Jahr 2019 gründete der SPHV e. V. mit der SPHV Service gGmbH (SPHV) eine Tochtergesellschaft, in die alle entgeltfinanzierten operativen Geschäfte (Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) aufgenommen wurden. Der SPHV e. V. als eingetragener gemeinnütziger Verein widmet sich seither, neben der Vermögensverwaltung, seinem Satzungszweck in Form von Prävention, Selbsthilfe und Angehörigenarbeit, Freizeitangeboten sowie der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen in der Öffentlichkeit. Der gemeinnützige Verein als auch die SPHV Service gGmbH sind dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als Dachverband angeschlossen. II. Tätigkeiten im Geschäftsjahr Die SPHV Service gGmbH bietet Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen, sofern nicht anders angegeben, im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die Angebote gliedern sich in die drei Bereiche:
Für die Erbringung der sozialpsychiatrischen Leistungen stehen zehn Betriebsstätten zur Verfügung:
Hinzu kommen 77 Wohnstätten in Wiesloch, Neckargemünd, Hockenheim, Rauenberg und vielen anderen Gemeinden im südlichen und mittleren Rhein-Neckar-Kreis. Die Leistungen und Inanspruchnahmen stellten sich im Jahr 2023 wie folgt dar 1 : Grundversorgung durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst und Tagesstätten auf Grundlage des PsychKHG Baden-Württemberg Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) als pauschal finanziertes Leistungsangebot ist im Rhein-Neckar-Kreis mit Beratungsstellen in Wiesloch, Neckargemünd, Eberbach, Walldorf und Hockenheim für rund 252.000 Einwohner zuständig. Im Berichtsjahr 2023 erreichten den SpDi 1.089 individuelle Hilfegesuche. Diese teilten sich auf in 452 Kurzkontakte, 373 Beratungen von Angehörigen und Institutionen sowie 264 Klient*innen in langfristigen Beratungsverhältnissen. Darüber hinaus versorgt der SpDi über 7.000 Einwohner*innen der Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach im hessischen Neckartal im Rahmen einer Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle im Kreis Bergstraße. Zur Erfüllung der Aufgaben kooperieren wir in beiden Landkreisen im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV). Der SpDi wird vom Land Baden-Württemberg, vom Rhein-Neckar-Kreis und vom Landeswohlfahrtsverband Hessen gefördert. Aufgrund der Personalkosten für die qualifizierten Fachkräfte des SpDi und der notwendigen Infrastruktur (Fuhrpark, Raumausstattung etc.) ist dieses Angebot der SPHV seit vielen Jahren nicht kostendeckend. Eine wesentliche Zukunftsaufgabe liegt hier in der Schaffung einer wirtschaftlichen Auskömmlichkeit dieses Leistungsangebots. Von den insgesamt vier Anbietern von SpDi im Rhein-Neckar-Kreis reduzierten inzwischen die Hälfte den zur Verfügung stehenden Personalbestand, um der unzureichenden Refinanzierung entgegenzuwirken. Gelingt es nicht, hier eine bessere Finanzausstattung zu erreichen, wird leider auch die SPHV das Personal in diesem Bereich reduzieren müssen, mit der Konsequenz, dass weniger Beratungsangebote angeboten werden können bzw. Bedürftige länger auf eine Beratung warten müssen. Die Mitarbeiter*innen des SpDi erteilen ergänzend zu den Leistungen des SpDi Soziotherapie nach § 37a SGB V. Diese durch die Krankenkassen finanzierte Maßnahme wurde in 2023 von 86 psychisch erkrankten Menschen in Anspruch genommen. Es konnten Einnahmen in Höhe von 86 TEUR erzielt werden, die jedoch nicht ausreichen, um den SpDi wirtschaftlich auskömmlich zu machen. Die Tagesstätten befinden sich in Wiesloch und Neckargemünd. Sie sind Bestandteil der komplementären gemeindepsychiatrischen Versorgung und ergänzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot des SpDi in der Grundversorgung. Auch die Tagesstätten stellen ein pauschal finanziertes Leistungsangebot dar. 2023 nutzten 183 Teilnehmer in Wiesloch und 60 Teilnehmer in Neckargemünd das niederschwellige und werktägliche Angebot zur Freizeit- und Tagesgestaltung. Pandemiebedingte Einschränkungen der Vorjahre konnten inzwischen weitestgehend aufgehoben werden, sodass das Sport- und Kreativprogramm sowie ergänzende Ferienreisen und Freizeitgruppen wieder angeboten werden konnten. Die Tagesstätten sind nicht auskömmlich refinanziert. Die Gesamtzahl der Beratungs- und Betreuungsverhältnisse des Bereichs "Sozialpsychiatrische Grundversorgung / Gemeindepsychiatrische Zentren" belief sich am Stichtag 31. Dezember 2023 auf 799 Personen.
1 Lageberichtsfremde Angaben, Abschnitt nicht
geprüft.
Leistungen zur sozialen Teilhabe mit Beratung uns Assistenz - im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum Im Leistungsangebot Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum (AWS) werden - der Bezeichnung entsprechend - Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Einschränkungen erbracht. Diese Leistungen finden entweder im Wohnraum des Menschen mit psychischer Beeinträchtigung statt oder in Räumlichkeiten, die durch die SPHV zur Verfügung gestellt werden. Die SPHV hat in diesem Leistungsangebot eine Versorgungsverpflichtung im Rhein-Neckar-Kreis und hält daher auch ein differenziertes Wohnangebot vor, wenn eine eigene Wohnung nicht (mehr) zur Verfügung steht. Im Berichtsjahr 2023 wurden 71 Wohnplätze in 20 Wohneinheiten zur Verfügung gestellt. Größte Herausforderungen der Zukunft sind in diesem Leistungsangebot allem voran die Fachkräftesicherung aber auch das Angebot von Wohnraum bei permanent ansteigenden Preisen auf dem Immobilienmarkt (Kauf) und in der Baubranche (Sanierung / Instandhaltung / Bau). Beim Leistungsangebot AWS für junge Menschen handelt es sich um ein auf zwei Jahre begrenztes Angebot für 18- bis 25-jährige. Bestandteil der Leistung ist eine Rufbereitschaft sowie Medikamentendienst. Zum Stichtag 31.12.2023 lebten in unseren Wohngruppen 18 Personen. Im Leistungsangebot Therapeutisches Wohnen (TW) stehen in vier Gruppen 124 Plätze zur Verfügung. Es handelt sich dabei um den umsatzstärksten Bereich der SPHV. Die dezentrale Gesamtversorgung wird aufgrund des hohen Assistenzbedarfs der Bewohnerschaft durch eine tägliche Rufbereitschaft und einen zweimal täglichen Medikamentendienst sichergestellt. Insgesamt versorgten unsere Fachkräfte im Therapeutischen Wohnen 108 psychisch erkrankte Menschen (Stichtag 31.12.) in 18 Einzelwohnungen und 31 Wohngruppen mit bis zu sechs Personen. Für chronisch seelisch behinderte Menschen ist das Begleitete Wohnen in Gastfamilien eine geeignete Betreuungsform mit Familienanschluss und qualifizierter Assistenz durch den Fachdienst der SPHV. Die SPHV begleitete im Berichtsjahr 58 erwachsene Personen und ein Kind in rund 39 Familien in den Landkreisen Rhein-Neckar, Neckar-Odenwald und dem Rhein- Pfalz-Kreis sowie der Stadt Heidelberg. Hier liegt die größte Herausforderung in der Akquise neuer Familien, um den Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Zum Ende des Berichtsjahrs 2023 ist dieses Leistungsangebote der SPHV das einzige Angebot, das noch nicht nach den Rahmenbedingungen der "neuen Eingliederungshilfe" gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) verhandelt ist. Insgesamt verringerte sich die Auslastung im gesamten Bereich "Wohnen und Assistenz". Gleichzeitig müssen Wartelisten geführt werden. Ursächlich hierfür ist der Umstand, dass der Fachkräftebedarf in Verbindung mit vorgegebenen Personalschlüsseln weitere Aufnahmen verzögerte oder nicht möglich machte (siehe V. Prognose-, Chancen- und Risikobericht). Die Gesamtzahl der Beratungs- und Betreuungsverhältnisse des Bereichs "Wohnen und Assistenz" belief sich am Stichtag 31. Dezember 2023 auf 679 Personen. Berufliche Rehabilitation und Beschäftigung (Tagesstrukturierende Leistungsangebote, Arbeit und Beschäftigung in Werkstätten für psychisch erkrankte und seelisch behinderte Menschen) Im Bereich der Beruflichen Rehabilitation, Arbeit und Beschäftigung sind wir ein großer Anbieter von Tagesstruktur. Dieses Leistungsangebot wurde im Zuge der Umstellung unserer Leistungen nach dem BTHG ebenfalls umfirmiert: Nun werden Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 81 SGB IX im Rahmen unseres differenzierten tagesstrukturierenden Leistungsangebots erbracht. Diese Leistung ermöglicht Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder am Arbeitsleben teilhaben können, die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch zielgerichtete Förderung in Gruppen. Die Leistungen sollen die Leistungsberechtigten dazu befähigen, die individuelle Gestaltung des Tages möglichst selbstständig zu übernehmen. In verschiedenen Tätigkeitsbereichen wie Gastronomie, Industriemontage und Bürodienste förderten wir hier zum Stichtag 31.12. insgesamt 107 Menschen, was je nach individuellem Bedarf und persönlichen Voraussetzungen auch die Vorbereitung auf die Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, beinhaltet. Als Besonderheit ist im Berichtsjahr 2023 die Eröffnung eines neuen Gastro-Standorts zu nennen. Neben der öffentlichen Gaststätte "Alte Schuhfabrik", die im Berichtsjahr bereits 24 Jahre alt ist, wurde eine weitere öffentliche Gaststätte eröffnet. Am Standort Rauenberg nahe Wiesloch wurde im ersten Halbjahr das Restaurant "Zum Glück" eröffnet. Nach umfassenden Investitionen war es Ziel 2023 und natürlich der Folgejahre, das neue integrative Restaurant in Rauenberg zu integrieren. Zum Stichtag 31.12. kann bereits gesagt werden, dass das Restaurant gut angenommen wird und so den Klienten ein weiteres dezentrales Angebot gemacht werden kann. Seit 2008 verfügen wir mit den Nordbadischen Fabrikproduktionen (NFp) über eine Werkstatt für seelisch behinderte Menschen. An zwei Standorten, in Meckesheim und Wiesloch, waren insgesamt 105 Menschen (Stichtag 31.12.) beschäftigt, davon 16 Personen im Berufsbildungsbereich. Neben Auftragsarbeiten für unsere Industriekunden in den Bereichen Montage, Konfektionierung, Verpackung und Kommissionierung bieten wir insbesondere mit unserem öffentlichen Gastronomiebetrieb ochsen2 in Meckesheim anspruchsvolle Tätigkeiten in Küche, Hauswirtschaft und Service. Die Gastronomie "Casino" am Standort Frauenweiler diente 2023 weitestgehend der Versorgung der Klienten. Eine Erholung auf das Niveau von vor der Pandemie ist noch nicht gelungen. Die Umsätze der NFp sanken 2023 um rund 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 161 TEUR. III. Geschäftsverlauf und Lage 1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Für das Berichtsjahr gilt, wie auch im Vorjahr, dass vor allem die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre verändern wird. Im Jahr 2022 musste die Übergangsvereinbarung für den Zeitraum der Umstellung auf die neue Eingliederungshilfe bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Angebotsabhängig genügte auch diese Verlängerung nicht, da es nicht möglich war, für sämtliche Angebote der SPHV Verhandlungstermine mit dem Leistungsträger zu finden. Für das Angebot Begleitetes Wohnen in Familien wurde daher in 2023 eine Übergangsvereinbarung geschlossen, die bis zum Sommer 2024 befristet ist. Von diesem Angebot abgesehen, konnten für alle übrigen Leistungen die Verhandlungen nach der neuen Eingliederungshilfe mit dem Rhein-Neckar-Kreis, dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, geschlossen werden. Als Ergebnis lagen neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen vor. Damit zählt die SPHV zu den wenigen Leistungserbringern, die bereits erfolgreiche Abschlüsse nach den neuen gesetzlichen Regelungen vorweisen können. Während der Umstellungsphase beteiligten wir uns weiterhin aktiv in Arbeitskreisen und Gremien, um diesen gesetzlich intendierten Prozess voranzutreiben. Das Ziel ist, bis Mitte 2024 sämtliche Leistungsangebote mit dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zu verhandeln und entsprechend für alle Angebote neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen zu haben. 2. Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr 2023 standen die Neuverhandlungen der einzelnen Leistungen gemäß BTHG als Schwerpunkt auf der Agenda. Dies setzte umfassende Konzept-, Planungs- und Kalkulationstätigkeiten voraus. Weiterhin galt es, Maßnahmen, die Pandemie bedingt nicht durchgeführt werden konnten, neu zu beleben. Dies gelang weitestgehend. Auch galt es, einen neuen Geschäftsführer zu finden und einzuarbeiten. Gleiches gilt im Bereich des betreuenden Personals. Insbesondere zur zweiten Jahreshälfte wurden umfassende Maßnahmen angestoßen, um neue Mitarbeitende zu akquirieren. Parallel zu den Aufgaben im operativen Bereich waren wir gemäß unserem Wirtschaftsplan mit zahlreichen Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen beschäftigt. Folgende Projekte waren von Bedeutung:
3. Ertragslage Die Gesamtleistung der SPHV betragen im Berichtsjahr 12.348 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr (11.898 TEUR) stellt dies eine Erhöhung um 3,78 Prozent dar. Die betrieblichen Aufwendungen im gleichen Berichtszeitraum betrugen 11.536 TEUR. Dies entspricht einem Anstieg um 3,52 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Jahresüberschuss der SPHV betrug 2023 740 TEUR. Trotz fehlender Auslastung bzw. nicht erreichter Vollbelegung konnte im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung des Jahresüberschusses in Höhe von 7 Prozent erreicht werden. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 sah einen Überschuss in Höhe von rund 90.000 Euro vor. Auf die Bedeutung wird im Bereich V dieses Lageberichts eingegangen. Innerhalb des Berichtsjahrs stiegen die Umsätze unserer Gastronomiebetriebe deutlich an. Dies lässt sich zum einen aufgrund der sukzessiven Beendigung der Infektionsschutzmaßnahmen erklären, zum anderen nahm die vierte Gastroeinheit der SPHV im Frühjahr ihre Tätigkeit auf. Der Lohnaufwand der SPHV betrug 2023 6.599 TEUR. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Jahr 2022 in Höhe von 8,5 Prozent. Erklären lässt sich diese Entwicklung insbesondere durch die Zahlung eines Inflationsausgleichs, durch die Einführung einer Betreuungszulage sowie durch eine weitere Sonderzahlung. 4. Finanzlage 4.1 Liquidität Die SPHV war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die kurzfristige Liquidität (2. Grades) ist im Vergleich zum Vorjahr um 81 Prozent gestiegen. Das kurzfristige Fremdkapital sank von 1.198 TEUR auf 718 TEUR. Zum Bilanzstichtag haben sich folgende Liquiditätsgrade ergeben:
4.2 Kapitalstruktur Die Eigenkapitalquote inklusive Sonderposten betrug im Berichtsjahr 83,1 % (VJ: 78,4 Prozent). Die Finanzierung der Investitionen erfolgte über Fördermittel, Mittel aus dem freien Kapitalmarkt (Darlehen) und Eigenmittel. Möglichkeiten externer Förderung wurden bestmöglich ausgeschöpft, so etwa die Förderung durch Aktion Mensch e. V. bei der Errichtung der Wohn- und Betriebsstätte in Rauenberg. Die SPHV tilgt derzeit Darlehen in Höhe von 1.331 TEUR. Den Zins- und Tilgungsleistungen konnte vollumfänglich nachgekommen werden. Sondertilgungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. 4.3 Investitionen Im Wirtschaftsplan für 2023 waren Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.118 TEUR eingestellt. Unter Gliederungspunkt 2 dieses Lageberichts wurde auf die Verwendung bereits eingegangen. 4.4 Vermögenslage Der Zuwachs im Anlagevermögen ergibt sich im Wesentlichen aus dem Erwerb von Grund und Boden und Gebäuden. Die Sachanlagen erhöhten sich im Jahr 2023 von 4.437 TEUR auf 5.504 TEUR. Die liquiden Mittel veränderten sich - siehe III 3.1 - von 4.481 TEUR auf 4.760 TEUR. Die Bilanzsumme veränderte sich im Berichtsjahr von 10.884 TEUR um 8,8 Prozent auf 11.843 TEUR. 5. Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wurde vor allem durch die BTHG-Umstellung beeinflusst. Hinzu kamen die globalen Veränderungen, wie bspw. durch den Ukraine-Krieg verursacht. Inflation und steigende Preise im Bereich Energie und Bauwirtschaft bedurften erhöhter Aufmerksamkeit. Trotz der hieraus resultierenden negativen Einflüsse konnte die Vermögens- und Finanzlage, u. a. durch Förderungen sowie Ertragssteigerungen nach Wegfall pandemiebedingter Einschränkungen, verbessert werden. Eine Nebenwirkung der BTHG-Umstellung ist der Anstieg im Bereich der offenen Forderungen. Da die Forderungen quasi gegen den Staat, vertreten durch die Stadt- und Landkreise, bestehen, sind diese zwar nicht erfreulich, werden jedoch als unkritisch eingestuft. Die Erhöhung basiert auf Terminsetzungen bspw. im Bereich der Teilhabeberichte sowie die daraus resultierende Einstufung der Menschen mit Behinderung. Zum Jahreswechsel waren diese Tätigkeiten sowohl auf Seiten der Leistungsträger als auch auf Seite der SPHV nicht abgeschlossen. In 2024 soll sich die Höhe der offenen Forderungen wieder auf einem "normalen" Niveau vor der BTHG-Umstellung einpendeln. IV. Sozialbericht der SPHV Service gGmbH 1. Struktur der Mitarbeiterschaft Im Berichtsjahr 2023 waren nach § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 119 Mitarbeiter*innen sozialversicherungspflichtig in Vollzeit und Teilzeit beschäftigt. Insgesamt erhöhte sich damit die durchschnittliche Kopfzahl der Belegschaft im Vergleich zum Vorjahr um ein Arbeitsverhältnis. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte die SPHV 110 Vollkraftstellen. Nach Personen waren dies 152 Mitarbeiter*innen. Davon waren:
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 13 Arbeitsverhältnisse aus verschiedenen Anlässen ruhend (Elternzeit, Krankheitsfälle ohne Entgeltfortzahlung). Es bestand ein Arbeitsverhältnis in der passiven Phase der Altersteilzeit. Die SPHV stellt Ausbildungs- und Studienplätze bereit, um qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Neben den zehn Student*innen, die einen sozialpädagogischen Studiengang an der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen oder der iba Heidelberg absolvieren, wurden zum Stichtag 31.12. ein Heilerziehungspfleger und eine Arbeitserzieherin ausgebildet. Zum 30. Juni 2023 absolvierte eine Arbeitserzieherin ihr Anerkennungsjahr. Weiterhin bietet die SPHV Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst an. Zum Jahreswechsel 2023/24 wurde in den Bereichen Ausbildung und Studium sowie allgemeine Fachkräfte eine Mitarbeiteroffensive gestartet. Mit dieser Offensive erfolgte eine Engagementausweitung zur Fachkräftesicherung. Die Personalausstattung im entgeltfinanzierten Bereich der Eingliederungshilfe und die angebots- bzw. leistungsspezifischen Fachkraftquoten bemessen sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie den Leistungsvereinbarungen mit dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe. Qualifizierte Assistenzleistungen in der Beratung und Betreuung werden ausschließlich von Fachkräften erbracht. Die Planzahlen der Personalbemessung für das jeweilige Folgejahr spiegeln sich im Wirtschaftsplan und orientieren sich an den Vorgaben der Gesamtpläne der Leistungsberechtigten (Leistungsumfang) sowie der aktuellen Belegung. Die SPHV ist nicht tarifgebunden. Die Bezahlung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen erfolgt jedoch in Anlehnung an den TVöD. Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Anpassung bei den Gehältern vollzogen. 2. Mitarbeitervertretung Die SPHV verfügt über einen Betriebsrat, dem gemäß BetrVG sieben Mitarbeiter*innen angehören. Die Mitarbeitervertretung ist insbesondere im Personalausschuss sowie im Ausschuss für Arbeitssicherheit beteiligt. Aufgrund der außerordentlichen Wahl des Betriebsrats im November 2020 und der damit verbundenen verkürzten Amtszeit gemäß § 13 Abs. 3 BetrVG wurde der Betriebsrat Ende April 2022 im regulären Wahlzeitraum neu gewählt. 2023 zeichnete sich durch das Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds sowie fehlender Nachrückkandidaten ab, dass im Frühjahr 2024 erneut Wahlen anstehen werden. Bei der SPHV handelt es sich um einen Tendenzbetrieb lt. § 118 BetrVG. Die Funktion eines Inklusionsbeauftragten gemäß § 181 SGB IX war 2023 durch eine Mitarbeiterin besetzt. Eine AGG-Beschwerdestelle besteht seit 2015 und ist mit drei Personen ausgestattet. Eine Schwerbehindertenvertretung besteht derzeit im Unternehmen nicht. Die Funktion einer Jugend- und Ausbildungsvertretung ist ebenfalls vakant. Eine Besetzung dieser beiden Funktionen wird angestrebt. 3. Fort- und Weiterbildung Für die Qualifizierung der Mitarbeitenden steht eine Fortbildungsakademie zur Verfügung. Diese bietet jährlich zwei Programme, die Frühlings- und die Herbstakademie, an. Darüber hinaus können externe Fortbildungsangebote durch die Mitarbeitenden wahrgenommen werden. Die Förderung externer Fortbildungen erfolgt über ein bereitgestelltes Budget und eine zeitliche Freistellung. In allen Fachabteilungen finden jeweils bis zu sechsmal jährlich von einer qualifizierten externen Fachkraft angeleitete Fallsupervisionen statt. 4. Instrumente zur Mitarbeiterbindung Die SPHV unterstützt ihre Mitarbeitenden durch familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung, gestaffelte Kita-Zuschüsse, eine durch den Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge sowie die Möglichkeit, eine freiwillige ergänzende Altersversorgung durchzuführen, sowie ein Dienstradleasing. 5. Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz Die SPHV unterhielt einen Vertrag mit der B·A·D GmbH, um die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu erfüllen. Die B A D GmbH kündigte diesen Vertrag zum 31. Dezember 2023, da in der Region kein entsprechender Berater mehr zur Verfügung stand. Aus diesem Grund fand von der B A D GmbH im zweiten Halbjahr auch keine Teilnahme an den ASA-Sitzungen mehr statt. Für 2024 konnte ein neuer Partner gefunden werden. Weiterhin kündigte die Betriebsärztin zum Jahresende altersbedingt die Zusammenarbeit. Auch hier konnte zum Jahreswechsel 2024 eine neue Betriebsärztin gewonnen werden. Gemäß § 11 ASiG ist ein Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) obligatorisch. Das Gremium setzte sich aus einer extern bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin, der Geschäftsführung, einem Mitglied des Betriebsrats sowie der Sicherheits- und Hygienebeauftragten zusammen. Im zweiten Halbjahr konnte diese Konstellation durch die Wechsel nicht mehr realisiert werden. Es wurde ein neuer Arbeitssicherheitsausschuss mit neuen Mitgliedern konstituiert. Neben den bisherigen Mitgliedern sind nun Vertreter nahezu sämtlicher Betriebsstätten Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss. 6. Datenschutz Die Aufgaben eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten (DSB) werden durch einen Fachanwalt für Handels-, Gesellschafts- und IT-Recht wahrgenommen. 7. Umweltschutz und Nachhaltigkeit Bei unseren Investitionen und Instandhaltungen an Betriebsstätten und Gebäuden werden umweltfördernde Maßnahmen im sachlich gegebenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen berücksichtigt. Energetische Optimierungsmaßnahmen leiten sich aus einem regelmäßigen Controlling des Energieverbrauchs je Wohneinheit und Betriebsstätte ab. Im Berichtsjahr wurden mehrere e-Fahrzeuge angeschafft. Die größte Investition des Wirtschaftsjahres geht auf die Installation einer Solaranlage einschließlich Speicher zurück. V. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Fast alle Angebote der SPHV sind durch den Träger der Eingliederungshilfe sowie Zuschüsse durch die Länder Baden-Württemberg und Hessen finanziert. Nach Überleitung der Leistungsangebote in die neue Eingliederungshilfe handelt es sich je nach Leistung um Tagesentgelte (Werkstätten, besondere Wohnformen) oder nach Leistungsumfang gestaffelte Pauschalen (AWS und Intensiv betreutes Wohnen für junge Menschen). Die Leistungen orientieren sich am individuellen und in der Teilhabe- bzw. Gesamtplanung vereinbarten Bedarf sowie den dort formulierten Teilhabezielen der leistungsberechtigten Person. Die SPHV steht dabei auf Grundlage der Vereinbarungen mit dem Leistungsträger in Nachweispflicht über die erbrachten Leistungen in Art, Inhalt und Umfang, u. a. im Rahmen regelmäßiger Qualitätsprüfungen und Berichterstattung. Hierbei bietet sich die Chance, Eingliederungshilfeleistungen transparenter zu gestalten. Gleichzeitig stellen diese Veränderungen auch Anforderungen an die Dokumentation und Abrechnung der Fachleistungen, was die Investition in und Anpassung der digitalen Infrastruktur notwendig machen wird. Weiterhin zeigten sich im Berichtsjahr mögliche Auslegungsarten bei der Interpretation der vereinbarten Leistungen. Beispielsweise im Bereich AWS wurden individuelle Leistungen nach zuvor abgestimmten Korridoren vereinbart. Ein Korridor entspricht dabei einer unteren und oberen Leistungszeit, geht der individuelle Bedarf darüber hinaus, erfolgt die Zuordnung zum nächsten Korridor. Von Seiten einiger Träger ist der Wunsch geäußert, die Korridore minutengenau abzurechnen, was - von der technischen Möglichkeit sowie Sinnhaftigkeit abgesehen - einem deutlichen Bürokratieaufbau entspräche. In diesem Bereich bedarf die BTHG-Umstellung noch "einigem Geschüttel", bis die neuen Regularien durchgängig anerkannt sind. In 2023 war es, wie bereits in den Vorjahren, in einigen Leistungsbereichen nicht möglich, eine Vollauslastung zu erreichen. Und das trotz eines nachhaltig hohen Bedarfs, insbesondere nach Assistenzleistungen in Verbindung mit Wohnraum. Ursache dafür ist der Fachkräftemangel, der das Zukunftsproblem Nummer eins ist. Die SPHV stellt in 77 Objekten geeigneten Wohnraum bereit, um Menschen ein Dach über dem Kopf sowie Assistenzleistungen anbieten zu können. Durch fehlende Personalkapazitäten lassen sich jedoch Wartezeiten bei den Aufnahmen nicht vermeiden. Die Leerstände generieren zusätzliche Kosten, die in der Regel nicht finanziert sind. Sollte sich der Personalmangel weiter erschweren, muss auch im Jahr 2024 die Aufnahme von Klienten im Rahmen des Fachkräftemangels gesteuert werden. Daher wurden im Wirtschaftsplan 2024 bereits deutlich höhere Budgets zur Mitarbeiterfindung eingeplant und entsprechende Verträge mit Partnern geschlossen. Weiterhin wurde für 2024 die Ausweitung der Studienplätze geplant. Ob es gelingt, entsprechendes Humankapital zu gewinnen, wird maßgeblich für die zukünftige Entwicklung der Einrichtung sein. Im Vergleich zu "vor Corona" oder auch vor dem Krieg in der Ukraine kämpfen wir mit den Preisentwicklungen. Egal ob Energie, Sanierung, Personal oder sonstige Sachkosten, die Anstiege sind immens. Alleine die Anstiege im Personalbereich sind nur schwer in den Verhandlungen der Tagessätze zu realisieren. Bspw. stiegen die Personalkosten von 2020 bis Frühjahr 2024 um über 11 Prozent. Im Bereich Energie sind die Entwicklungen teilweise deutlich drastischer. Aus diesem Grund erfolgt im Bereich der laufenden Sanierungen und im laufenden Betrieb immer eine Umstellung auf sparsamere Ausstattungen. So setzt die Einrichtung bereits seit vielen Jahren auf den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen. Auch im Berichtsjahr konnten entsprechende Anlagen in Betrieb gehen. Im Bereich der Betriebs- und Wohnstätten finden ein regelmäßiges zielgerichtetes Controlling durch laufende Erhebung statt. Diese werden gemeinsam mit den Klienten erarbeitet, mit dem Ziel, nachhaltig mit Energie umzugehen, die Menschen aber auch wieder auf eine Selbstständigkeit vorzubereiten. Die im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024 realisierten Hochrechnungen der Ertragssituation auf Basis der in 2024 neu zu verhandelnden Vergütungsvereinbarungen ergaben ein zu interpretierendes Ergebnis. Die im Jahr 2024 zu verhandelnden Entgelte wurden ab den jeweiligen Fälligkeiten um drei Prozent erhöht. Bei den Klienten und damit der Auslastung diente die mittlere Auslastung 2023 als Basis für den Wirtschaftsplan 2024. Entsprechend ist, sollte diese Auslastung gehalten werden können und sollte es gelingen, entsprechende Steigerung der Entgelte zu verhandeln, von einer leichten Umsatzsteigerung auszugehen. Geht man vom aktuellen Personalbestand aus, wird das Jahr 2024 auf Basis der neuen Entgelte bei identischer Auslastung positiv enden. Berücksichtigt man aber die Opportunitätskosten im Bereich Personal auf Basis durch Fachkräftemangel unbesetzter Stellen, die eigentlich anfallen müssten, wie im Wirtschaftsplan des Jahres 2024 erfolgt, wäre das Ergebnis 2024 negativ, da die letzten Entgeltverhandlungen im Rahmen der BTHG-Umstellung in mehreren Angeboten nicht auskömmlich waren und Personalstellen vakant sind. Im Planansatz 2024 wurde davon ausgegangen, dass es 2024 gelingt, zumindest einen Teil der unbesetzten Stellen neu zu besetzen. Erst wenn dies gelingt, kann eine Erhöhung der Auslastung realisiert werden. Ein hohes positives Jahresergebnis bei vergleichsweise identischer Auslastung ist daher unter Fachkraftaspekten kritisch zu bewerten. Aus diesem Grund müssen in die Entgeltverhandlungen 2024 die Erfahrungen aus der Umstellung BTHG einfließen und gemeinsam mit den Leistungsträgern auskömmliche Vereinbarungen getroffen werden. Gleichzeitig müssen, wie bereits erwähnt, die Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung ausgeweitet werden. Die Geschäftsführerin Melitta Wernecke ging zum 30. Juni 2023 in den Ruhestand. Als Nachfolger wurde Dr. Christoph Klotz bestellt, der zum 1. Juli 2023 nahtlos die Geschäfte übernommen hat.
Wiesloch, den 6. Juni 2024 Dr. Christoph Klotz Geschäftsführung SPHV Service gGmbH Zur Offenlegung bestimmte Bilanz auf den 31. Dezember 2023der SPHV Service gemeinnützige GmbH, WieslochAKTIVA
PASSIVA
Zur Offenlegung bestimmte Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der SPHV Service gemeinnützige GmbH, Wiesloch
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die SPHV Service gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wiesloch. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 734714 im Handelsregister des Amtsgerichts - Registergericht - Mannheim eingetragen. Die SPHV Service gGmbH erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß der Vorschriften des HGB als auch unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden eingehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Bilanzierung erfolgt unter der Prämisse des "Going-Concern-Prinzips" (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unverändert unter den folgenden Grundsätzen: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Betriebsgebäude werden mit 4 % linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Zuschüsse zur Finanzierung des Anlagevermögens werden als Sonderposten bilanziert. Die Sonderposten werden analog zur Abschreibung des Wirtschaftsgutes ratierlich aufgelöst. Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungswert bilanziert. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die erst nach dem Bilanzstichtag ertragswirksam werden, wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die erst nach dem Bilanzstichtag aufwandswirksam werden, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt:
Unter den Vorräten werden Lebensmittelvorräte, Heizölvorräte, Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Portovorräte ausgewiesen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit 136 TEUR (Vorjahr: 111 TEUR) ausgewiesen und betreffen vollständig Forderungen gegen Gesellschafter. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten unter anderem geleistete Kautionen aus Mietverhältnissen sowie Forderungen aus noch nicht beglichenen Gutschriften (83 TEUR). Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde gebildet aus Zuwendungen zur Finanzierung von Anlagevermögen. Diese Zuwendungen werden ratierlich über die Laufzeit des Anlagevermögens aufgelöst. Die Verbindlichkeiten haben folgende planmäßige Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschuldeintragungen des Gesellschafters (SPHV e.V.) besichert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Vorauszahlungen des Leistungsträgers für den Januar 2024. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Aufwendungen: 3806 TEUR Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für die Vermietung in Höhe von 1.791 TEUR sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4 TEUR enthalten. Aufwendungen für Personalbeschaffungsmaßnahmen sind mit 77 TEUR enthalten. Abschreibungen Im Berichtsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf ein Grundstück mit Gebäude auf Grund einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 171 TEUR. Es wurden die Bodenrichtwerte für das Grundstück zu Grunde gelegt. Da das Gebäude wirtschaftlich nicht nutzbar ist, erfolgte eine Abschreibung auf EUR 1,00. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführerin der Gesellschaft: Melitta Wernecke, Heidelberg (von 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023) Sozialwirtin (FH) Staatlich anerkannte Heilpädagogin Staatlich anerkannte Arbeitserzieherin Bankkauffrau Geschäftsführer der Gesellschaft: (ab dem 1. Juli 2023) Dr. Christoph Klotz, Obrigheim - Asbach Dr. rer. pol. Dipl.-Hdl. Dipl.-Betriebsw. (BA) Hinsichtlich der Bezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter*innen nach § 267 Abs. 5 HGB beträgt 119 (Vorjahr: 118). Die Berichtsgesellschaft mietet in wesentlichem Umfang ihre Betriebsgebäude von der Gesellschafterin, dem SPHV e.V., an. Der Verein und die Berichtsgesellschaft verfolgen die gleichen gemeinnützigen Zwecke. Die Mietüberlassung erfolgt daher im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO zu einem vergünstigten Marktzins. 6. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers beträgt für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt 27 TEUR (ohne Umsatzsteuer) und für Steuerberatungsleistungen 1,9 TEUR (ohne Umsatzsteuer). 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 1.094 TEUR. Der Ausweis betrifft die Miete für ein Jahr, da es sich ausschließlich um unbefristete Mietverhältnisse handelt. 8. Ergebnisverwendungsvorschlag der GeschäftsführungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 739,6 TEUR vollständig den Ergebnisrücklagen (freie Rücklage 77,7 TEUR, gebundene Rücklage saldiert 661,9 TEUR) zuzuführen.
Wiesloch, den 6. Juni 2024 SPHV Service gGmbH Dr. Christoph Klotz, Geschäftsführer In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SPHV Service gemeinnützige GmbH, Wiesloch Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SPHV Service gemeinnützige GmbH, Wiesloch, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SPHV Service gemeinnützige GmbH, Wiesloch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die lageberichtsfremden Angaben unter Tz. II. "Tätigkeiten im Geschäftsjahr" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, den 6. Juni 2024 FALK
GmbH & Co KG
Timo Hermann, Wirtschaftsprüfer Kathrin Mindnich, Wirtschaftsprüfer" Feststellung des Jahresabschlusses der SPHV Service gemeinnützige GmbH, WieslochDer Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 6. Juni 2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von T-EUR 740 vollständig den Ergebnisrücklagen (freie Rücklage T-EUR 77,7, gebundene Rücklage T-EUR 661,9) zuzuführen. |
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